Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ich hab noch keine genaue Aussage bekommen, es gab aber zumindest eine Rückmeldung.

    Vielleicht spreche ich das Thema mit der Best-Leistungs-Garantie mal an.
    Aber auf deren Website steht die gibts nur 5 Jahre, ich bin aber schon länger als 5 Jahre versichert.
    Ich werde morgen mal nachfragen.
     
  2. Ich versuche immer jedwede Situation von beiden Seiten zu sehen.
    Ein vernünftiger Sachbearbeiter, sucht das persönliche Gespräch um sich ein Bild vom Antragsteller zu machen. Dabei sollten alle relevanten Details besprochen und berücksichtigt werden.
    Ich kann nur aus meiner Sicht und Erfahrung berichten aber da war es so. Und mir wurden im Vorfeld Schauergeschichten von dem SB erzählt... Komisch, kann ich leider nicht beipflichten. Meine Fragen wurden kompetent beantwortet, seine Fragen und Einwände wurden besprochen. Alles schön. Kommt scheinbar drauf an, wie man sich präsentiert...

    Und um noch einmal auf die in Bayern scheinbar übliche ärztliche "Freigabe" zu kommen:
    Solange keine begründbaren Versagungsgründe nach SprengG vorliegen, braucht keiner irgendeinen Wisch vom Hausarzt! Schon gar nicht pauschal und "einfach so". Der Gesetzgeber hat das SprengG nicht grundlos recht eindeutig formuliert. Leider ist so mancher Sachbearbeiter einfach nur maßlos mit der Materie überfordert. Dann ist es am Antragsteller, sein Anliegen sachlich und fachlich darzulegen. Auch hier macht der Ton die Musik.
     
  3. #3753 makikatze, 17. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 17. Februar 2021
    Also, in Bayern gibt es dafür sogar fertige Formulare: Für die separate Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (z. B. für eine Grundausbildung zum Pyrotechniker, also den F4-Lehrgang) gibt es das ebenfalls. Dort ist Seite 3 von 3 eine "Ärztliche Bescheinigung zur persönlichen und körperlichen Eignung zum Antrag beim Gewerbeaufsichtsamt für ein Verwaltungsverfahren nach Sprengrecht (z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der 1. SprengV)"

    Und genau diesen Wisch wollen die dann auch bei der Beantragung eines 27ers ohne Fachkunde haben (die "zwicken" die Seite dort raus und leiten einem das weiter, weil es im eigentlichen Formular zur Beantragung des Scheins nicht mit anhängt).

    Finde ich ehrlich gesagt nicht übertrieben. Ist ne Sache auf 10-15 Minuten beim Arzt, benötigt (normalerweise) kein Blutbild und kostet auch nicht die Welt (bei mir 5€, ist aber wohl Sache des Arztes). Und die Behörde hat ihre Ruhe wegen der psychischen/physischen Bedenken (oder nimmt letztendlich dann den Arzt in Haftung, aber das ist eben nicht mehr Behördenproblem dann).

    Angehängt ist übrigens die Seite vom Formular (nur als Bild), falls es wen interessiert:
    Arztwisch.jpg
     
  4. mir fallen zwei Lebensweisheiten dazu ein: 1. man sieht sich immer zwei mal im Leben & 2. Recht haben und Recht bekommen ist Zweierlei
    Im Großen und Ganzen geb ich Dir Recht... der Ton macht die Musik....ich möchte aber nicht den Job des SB machen...beim Versagen bekommen er Druck vom Antragsteller und wenn was passiert von den vorgesetzten Dienststellen, Presse,etc.
    Er sitzt zwischen den Stühlen und muss sich meist mit inkommpetenten "will haben Typen" auseinandersetzen......wollt mal eine Lanze fürs Amt brechen ;-)
     
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  5. Ich arbeite auch bei einer Bundesbehörde und kann das voll und ganz bestätigen. Daher ist es meiner Meinung nach unerlässlich, dass man dort als Antragsteller persönlich aufschlägt und sich zumindest einmal "face to face" austauscht. Vieles lässt sich einfach im persönlichen Gespräch besser klären und vor allem kann man die Absichten deutlich besser einschätzen ;)
     
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  6. Ich hab die Untersuchung für die ärztliche Bescheinigung mittlerweile zwei Mal mitmachen dürfen - einmal für den 27er und einmal für die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die ich für den F4-Lehrgang brauche.

    Bin einfach zu einem normalen Arzt hier in Bayern gegangen, der hat Blutdruck gemessen, Lunge abgehört und in die Ohren geschaut. Nach einem kurzen netten Gespräch hatte ich dann die Bescheinigung. Bezahlt hab ich dafür 20 €.
     
  7. Für die UB zum Lehrgang finde jetzt selbst ich ein Attest schon etwas absonderlich. Während des Lehrgangs gibt es genügend Referenten, die einem mit Ausstellungen der Urkunde bestätigen die körperliche Eignung zu besitzen ;)
     
  8. Schuster bleib bei deinen Leisten...da ist mir der Humanmediziner lieber...der hat nicht umsonst mindestens 6 Jahre studiert um die Approbation zu bekommen
     
  9. Danke, danke, danke.
    Genau so und nicht anders sollte das laufen. Da kann man als SB nämlich schon eine ganze Menge "faule Äpfel" aussortieren.
     
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  10. Mein Antrag ging am 02.02. vollständig beim Amt per Einschreiben ein. Habe zwei mal per E Mail gebeten mir den Eingang der Vollständigkeit halber zu bestätigen. Habe bisher nichts gehört. Telefonisch ging bis jetzt auch niemand ran. Das kann ja lustig werden...
     
  11. Mach mal halblang... ;)
    Rechne mal mit 6-8 Wochen Bearbeitungszeit. Mindestens. Da müssen einige Daten abgefragt werden.
    Außerdem haben wir ja ganz schlimm Corona... :rolleyes:
     
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  12. Schon alles klar, es ging mir lediglich um die kurze Bestätigung des Eingangs. Von Bearbeitung war nicht die Rede. Wenn man es nicht schafft innerhalb von fast drei Wochen mir einfach zu bestätigen dass die Unterlagen eingegangen sind, bin ich ehrlich gesagt etwas irritiert. So eine kurze Bestätigung per Mail dauert wenige Minuten, auch wenn man viel zu tun hat. Sehe ich das so falsch?
     
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  13. Hatt jemand von hier schon mal im Landkreis Leer ein 27er schein beantragt?Ich als Hollander(lebe schon seit jahren im LK LER) brauche ein paar tips,Darf auch über PN
     
  14. Hast du einen deutschen Personalausweis?
     
  15. Nein Hollandischen aber bin hier schon seit jahren gemeldet,hauseigentümer,arbeite hier usw.
     
  16. Ich will ja kein Spielverderber sein, aber
    Paragraph 8 SpengG besagt
    (2) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller ...... nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist.
    Na gut, da steht jetzt „kann“ versagt werden, aber was heißt das schon :confused:
     
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  17. Dann wird das wohl nichts. Soweit ich weiß ist die deutsche Staatsbürgerschaft notwendig.
     
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  18. hmm ok,aber beim antragformular fuer NDS https://www.bus.formularservice.nie...L&MANDANTUID=BUS&INFODIENSTE_FORM_ID=9485872&

    Bei fachkunde nachgewiesen(doch nicht notwendig dachte ich fuer 27er?) steht aber BescheinigungfürUnionsbürgeroderStaatsangehörigeeinesEWR-VertragsstaatesoderderSchweizimSinnevon§§39oder40derErstenVerordnungzumSprengstoffgesetz

    Also dürfte das doch fuer ein nicht Deutschen staatsburger,aber angemeldeten einwohner von Deutschland doch auch gehen?
     
  19. Einfach mal ausprobieren. Danach bist du schlauer ;)
     
  20. Da haben Sie recht
     
  21. Wenn man echt die Hütte voll hat und nur versucht alles möglichst der Reihe nach und möglichst schnell abzuarbeiten, dann nervt es tierisch, wenn ein Kunde mit mehreren Mails immer das gleiche fragt, nur weil er zu viel Zeit hat... Wenn du Vollständigkeit abfragst, dann muss er alle Unterlagen sichten und prüfen. Und wenn er keine Zeit hatte, die erste Mail zu beantworten, warum sollte es dann mit der zweiten schneller gehen?
     
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  22.  
  23. Also, ich habe mit Sicherheit nicht zu viel Zeit. Ich habe auch nicht mehrere Mails geschrieben sondern exakt zwei und NUR gebeten mir den Eingang des Antrages zu bestätigen, nichts mit Prüfung der Vollständigkeit oder dergleichen.und das sollte bzw. muss man von einer staatlichen Behörde erwarten dürfen, wie gesagt wir reden hier von drei Wochen. Ich denke nicht dass das eine übertriebene Erwartungshaltung ist. Ich selbst arbeite im Einzelhandel und wenn ein Kunde eine Anfrage stellt die man quasi nur mit ja oder nein beantworten kann - mit dem Vermerk einer Weiterbearbeitung sobald möglich-und ich schaffe das innerhalb von drei Wochen nicht, bekomm ich ernste Probleme mit meinen Chef. Es ist viel los zählt da definitiv nicht. Aber gut lassen wir das Thema.
     
  24. Mit deinem "Einschreiben" hast du doch schon die Bestätigung, dass der Antrag dort eingegangen ist?!
     
    rommels, Voggi und AlexBu01 gefällt das.
  25. Da du ja den Antrag per Einschreiben geschickt hast, hast Du ja einen Nachweis über die Antragstellung.
    Ist zwar etwas nervig, aber an deiner Stelle würde ich noch etwas warten, bevor ich die 3. Mail senden würde.

    Ich hatte da wohl mehr Glück. Meine Bitte um Bestätigung wurde 2 Tage später per E-Mail erfüllt.
     
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