Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Bayern ist Ausland. Mehr muss man dazu nicht sagen.
     
  2. Manche Mitglieder scheinen sich besser bzw. als was besseres zu fühlen, als andere.
    Mehr muss man dazu nicht schreiben, Schlauberger!
     
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  3. Du darfst mir auch erklären was genau du meinst, anstatt mich von der Seite anzukeifen. Die originale Frage war "Ob man F2 mit der Erlaubnis nach §27 erwerben kann und zünden darf zu Silvester" und das darf man oder habe ich die letzten 3 Monate verschwendet und das falsche Forum und die falschen Gesetze durchgelesen? Zudem hast du recht, ich lebe nicht im Freistaat. Inwiefern unterscheidet sich das beantragen vom rest der BRD?

    Honestly, no clue...
     
  4. Moin zusammen, ich hab auch mal eine Frage zum Abbrennplatz. Ich habe das SprengG und die drei Verordnungen dazu durchstöbert aber nix explizites gefunden. Vielleicht habe ich es auch übersehen bei den ganzen §. Die Anzeige des geplanten Feuerwerkes bei der jeweils zuständigen Gemeinde inkl. Ort, Uhrzeit, Dauer und was aus welchen Kategorien gezündet wird ist mir soweit klar. Auch das ich dazu gleich eine schriftliche Genehmigung des Grundstücksinhabers dazulege und bestenfalls auch gleich eine kleine Skizze der örtlichen Gegebenheiten ist okay. Aber meine eigentliche Frage bezieht sich auf die Sicherheitsabstände bzgl. des Abbrennplatzes. In welchem Radius muss ich diesen absperren? Ich habe nur was zu angezeigten Feuerwerken mit Feuerwerk der Kategorien F4 und T2 gefunden. Bei mir geht es aber um F2 und F3. Abstände zu Kirchen, Reetdachhäusern, Krankenhäusern, Altenheimen oder Bundesstraßen etc. sind mir soweit bekannt. Ich hatte mal gelesen das 10 Meter zu allen Seiten ausreichen. Ach ja, und darf ich für mein angezeigtes Feuerwerk dann auch P1 anmelden? Hatte das in irgendeinem § gelesen glaube ich. Danke für Eure Infos
     
  5. #3805 Silberblau, 20. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 20. Februar 2021
    Ohne das jetzt ausweiten zu wollen. F2 bekommt man auf Grund eines Gerichtsbeschlusses in BY eben nicht in den 27er eingetragen (ohne Fachkunde), sondern nur F3. Als Auflage steht dann, um es kurz zu fassen drin, dass F2 (+) ausgenommen ist. (Natürlich anders formuliert vom Inhalt her. Das würde hier sonst zu lange werden.) Alles andere in F2 darf man damit trotzdem kaufen. So, zumindest die Argumentation der Behörden in Bayern.

    Anscheinend hast du durchaus die letzten 3 Monate etwas nicht richtig gelesen, sonst wüsstest du das. Auch, wenn es deine Gegend anscheinend nicht betrifft.

    Dann schreib ich auch mal was tolles in Englisch zum Ende:
    Bigmouth.

    PS: LG an dorthin, wo es gute Brezeln gibt. Denn die gibt es hier auch ;) .
     
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  6. Bayern ist groß....
    Also das ist sicher nicht überall so!
     
  7. @Feuerkappe
    Seit wann hebelt ein Gerichtsbeschluss denn dauerhaft Bundesrecht aus?
    Das es manche BL gibt, die F2+ ausschließen mag sein, das hat aber nur wenig mit F2 zu tun.
    Also was genau willst du uns sagen?
     
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  8. #3808 Silberblau, 21. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2021
    Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk
    @Condomino @Mittelalter @GethPrime
    Lest euch mal bitte alles nach diesem Beitrag (bis #2816) in dem auch das Urteil anhängt durch. Das wurde hier alles schon mal ausführlich geschrieben. Ich denke sogar mehr als nur 1x. So muss ich das nicht nochmal schreiben.
     
  9. Es ist trotzdem Quatsch.
    F2 wird auch in Bayern eingetragen!
     
  10. Ach ja? Richtig gelesen? Auch die nachfolgenden Diskussionen nach meinem verlinkten Beitrag? Dann nenn mir doch jemanden mit 27er aus BY mit F2 Eintrag ohne Fachkunde. Wenn die Behörde sich richtiger Weise auf das Urteil beruft, ist da nichts zu machen. In ganz Bayern.
     
  11. 27er... Diese Woche in Bayern ausgestellt!

    Ich würde es ja nicht behaupten, wenn ich es nicht wüsste!
     

    Anhänge:

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  12. Das ist mir neu, dann kannte sich der Bearbeiter mit dem Urteil aber nicht aus. Dann hattest du Glück. Welches Gewerbeaufsichtsamt war dafür zuständig?
     
  13. #3813 Silberblau, 21. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2021
    Ich behaupte mal, dass der/die Aussteller/in sich garnicht auskannte. Was bringt dir denn beschränkter Umgang und beschränkter Verkehr? Der Schein ist ja gar nicht anwendbar. Damit darfst du weder Erwerben, Verbringen oder Verwenden.:D
    Das Teil ist nutzlos! Auch mit F2- Eintrag!
    Vielleicht täusche ich mich auch, für mich wirkt der Wisch aber absolut nutzlos.

    PS: 17.April 1986 BGBI... gilt auch nicht mehr. Das müsste durch: das vom 10.09.2002 ersetzt werden.

    Ich weiß ja nicht, was du beantragt hast. Oder ob der Bearbeiter beabsichtigt oder aus Mangel an Wissen so etwas ausgestellt hat. Gut sieht das aber nicht aus. Damit würdest du, falls du F2 oder F3 erwerben willst, von einem gewissenhaften Händler sicher nichts bekommen.
     
  14. Das ist nicht meiner...
     
  15. Wie gesagt, nicht meiner....

    Ich werde aber weiter berichten...
     
  16. #3816 Silberblau, 21. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2021
    Hast du ein Glück, dieser Schein ist nämlich nichts Wert. Wenn da noch "...17.April 1986 BGBI..." drin steht, ist dieser auch schon alt und ziemlich sicher nicht mehr gültig. Wer weiß, wer weiß. Im Netz findet man unheimlich viele Bilder.:)
    Fakt ist, in BY wird eben kein F2 in den 27er (ohne Fachkenntnisse) eingetragen. Das wird, wenn mit beantragt, gleich abgewiesen. Egal, wo beantragt und egal welcher Regierungsbezirk in Bayern.
     
  17. Ich sage es nochmal... Dieser Schein wurde dem Besitzer diese woche zugestellt... Der Besitzer ist mir persönlich bekannt... Das ist kein Bild aus dem Netz!
     
  18. Wird in einigen Regierungsbezirken eben schon gemacht. Gleichzeitig werden bei den Beschränkungen aber natürlich dann Pyrotechnische Gegenstände nach §20 Abs. 4 der 1. SprengV explizit ausgenommen.
    Dadurch steht F2 aber sehr wohl in einigen Scheinen, halt ohne die kurz zusammengefasste Kategorie F2+.

    In meinem Falle ist F2 übrigens nicht aufgelistet, aber Gegenstände §20 Abs. 4 der 1. SprengV sind trotzdem explizit ausgenommen. Wodurch man auch argumentieren kann, dass es unnötig wäre, die auszunehmen, wenn der Schein nicht auch für F2 zählen würde (aber ja, mein Schein wäre jetzt kein gutes Beispiel dafür, F2 in Bayern eingetragen zu bekommen, das ist mir schon klar).
     
  19. #3819 Silberblau, 21. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 21. Februar 2021
    Super, wenn du den Besitzer persönlich kennst.
    Mit dem Teil kann er trotzdem nichts anfangen, weil nutzlos. Ziemlich viel Geld für ein nutzloses Stück Papier ausgegeben :rolleyes:
    Das kannst du ihm gerne sagen. Du kannst hier auch gerne darüber berichten, wenn er damit versucht F2 oder F3 PTG's zu kaufen. Das wird mit Sicherheit interessant.;)
    Wir drehen uns hier im Kreis. Ich wiederhole mich trotzdem ein letztes mal erneut.
    Bei diesem Schein wurden mehrere Fehler gemacht.
    Ob, um den Besitzer zu ärgern, weil der Besitzer falsch beantragt hat, oder die ausstellende Behörde/ der Aussteller keine Ahnung hatte, weiß ich nicht.
    Es ist alles davon möglich.
    Aber ja, du hast recht, so- mit einem nutzlosen Schein ist es natürlich möglich F2- ohne FK in BY eingetragen zu bekommen. Anders aber nicht.
    Falls dir das immer noch nicht langt und du immer noch
    darüber schreiben willst, bitte ich dich, dies per PN zu tun.:)

    Die meisten anderen Thema - interessierten werden es uns danken.
     
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  20. Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

    Edit: Ich kenne einige mit 27er aus verschiedenen Regionen in BY. Niemand hat F2 mit eingetragen. Falls doch wäre das neu- für mich. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

    So lange es kein nutzloser Schein,wie im Bespiel von @Mittelalter ist.
     
  21. Ich habe jetzt die ganze Zeit versucht zu verstehen was der Sachbearbeiter wohl mit beschränktem Umgang/Verkehr meinen könnte. Ich bin da doch eher digital gestrickt. Entweder ich darf mit etwas umgehen oder eben nicht. Zu beschränkem Umgang/Verkehr habe ich nichts gefunden und kann mir auch nichts drunter vorstellen. Wo fängt denn die Beschränkung an und wo hört sie auf?
    Fragen über Fragen.
    Kann hier jemand etwas zu meiner Erhellung beitragen?
     
    Silberblau gefällt das.
  22. Nö... Will ich nicht...
    Ich bin raus.
     
  23. Ja genau, Die leg ich jetzt auch mal an den Tag:)
     
    Strichard09 gefällt das.
  24. Die Sicherheitsabstände stehen auf den PtGs drauf. Ein Vulkan hat da natürlich andere Abstände als eine Rakete. 10m reicht auf keinen Fall aus, wenn ich mich nicht irre sind es bei F3 mindestens 15, wenn nicht 25m.
    So oder so würde ich mindestens 25m zu allen Seiten Abstand halten. Was bei F3 teilweise wieder runterkommt ist nicht ganz ungefährlich.
    Bei Batteriefeuerwerk würde ich mindestens die Steighöhe der Bombetten als Sicherheitsabstand nehmen.
     
    Kevin1887 und Noerm gefällt das.
  25. @plizzolan jau damit hast du natürlich recht und diese Abstände zu Gebäuden und zum privaten Publikum sowieso. Aber den reinen Abbrennplatz wollte ich noch zusätzlich absperren. Also beim Aufbau sollten dann 10x10 Meter reichen und beim Abbrand dann entsprechend mehr Sicherheitsabstand natürlich. Danke für die Info.
    Sag mal wenn ich in der Anzeige des geplanten Feuerwerks F2&F3 Anzeige, macht es Sinn auch offiziell P1 anzuzeigen? Wie haltet ihr das mit P1 bei angezeigten Feuerwerken?
     
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