Hallo Ich habe einen 27er Schein in Thüringen beantragt und bekommen. Unter anderem steht in II. "Die Erlaubnis wird wie folgt beschränkt: -auf das nichtgewerbliche Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen - Abbrennen von Feuerwerken - auf dem eigenen Grundstück. Ich verstehe nicht warum das begrenzt sein soll aufs eigenen Grundstück. Kann ich gegen diese örtliche Bindung Einspruch einlegen ? Mfg der Zündfuchs
Grundsätzlich: Die Erteilung des §27 ist ein Verwaltungsakt. Ist dieser (im Ganzen oder Teilen) falsch, kann man innerhalb der normalerweise vorgegebene Fristen Einspruch erheben. Ansonsten wird er erstmal wirksam. Heißt ohne Widerspruch darfst Du nach dem Wortlaut dieses Scheines nur auf eigenem Grundstücken abbrennen. Punkt. Keine Ahnung, ob Du genug Geld hast um alle benötigten Flächen zu kaufen. Das wäre eine Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit wäre eine freundlicher Rückfrage nach gesetzlicher Grundlage und gegebenenfalls Widerspruch bei der erteilenden Behörde. Sollte der Passus gestrichen werden, benötigst Du selbstverständlich die Erlaubnis des Besitzers für eine eventuell genutzte (Fremd)Fläche. Insbesondere im öffentlichen Bereich (Strasse, Park, Brachflächen etc.). Mancheiner 27 vergißt das gerne. Wünsche Dir viel Spaß& Erfolg für die Verhandlung mit der Behörde. Vorher in die Vorschriften zu schauen und eine gewisse Rechtssicherheit zu haben hilft dabei oft ...
@Zündfuchs Mal bitte auf dem Laufenden halten was bei der Geschichte raus kommt. ich würde im ersten Schritt bei TLV anrufen und nachfragen wie es zu der Eintragung in der Erlaubnis gekommen ist. Grüße Patrick
Ich denke mal,das deine Erlaubnis korrigiert wird. Es sei denn,die Behörde besteht darauf,das du nur auf deinem Grundstück schießen darfst.Dann sollen sie auch für eventuelle Schäden aufkommen mangels ausreichender Sicherheitsabstände. Aber eigentlich ist dieser 27er ein Witz.
Einfach sachlich darauf aufmerksam machen, dass ein unterjähriges Feuerwerk (mit einer Ausnahmegenehmigung) auch nicht auf dem eigenen Grundstück stattfinden muss.... Mit welcher Befugnis man die Erlaubnis regional beschränkt ist mir schleierhaft, warum solltest du nicht bei Verwandten in einem anderen Bundesland ein Hochzeitsfeuerwerk zünden dürfen?
Wenn die Sicherheitsabstände nicht ausreichen auf dem Grundstück wird die Behörde die Anzeige untersagen. Wie gesagt einfach direkt mal anrufen und persönlich den Sachverhalt besprechen. Denn eigentlich ist das TLV in Thüringen ein sehr kompetenter und hilfsbereiter Ansprechpartner.
Zum Anfang erst mal ein wenig Klugscheißerei, aber Einspruch und Widerspruch sind zwei verschieden Dinge und sollten nach Möglichkeit nicht durcheinander geworfen werden. Welche Weg du zu beschreiten hast steht in der Rechtsmittelbelehrung am Ende deines Bescheides. Teilweise bleibt dir sogar nur der Klageweg, da einige Bundesländer (wie NRW) das Widerspruchsverfahren abgeschafft haben. Dann müsstest du streng genommen vor das Verwaltungsgericht ziehen. Bei mir hatte allerdings ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter gereicht, welches immer vorzuziehen und vorallen günstiger ist
Ähm, ganz dünnes Eis. Vorsichtig was genau man hier sagt. Ein 27er ist rein für den privaten eigenen Gebrauch. Ein Hochzeitsfeuerwerk für einen Bekannten kann da echt nach hinten losgehen. Also nicht um Kopf und Kragen reden. Besseres Argument wäre aber, das Dein Freund Bauer ist und Du auf seinem großen Feld Abbrennen darft, und das wegen der Sicherheitsabstände auch gerne machen möchtest, Dein 27er Dir dies aber aktuell untersagt.
Gewerblich wird es doch erst wenn man Geld dafür bekommt oder eine Leistung? Glaube mal gelesen zu haben dass man z.B. Freigetränke oder das Essen als "Bezahlung" ansehen kann... Man kann ja auch das Feuerwerk schenken als Hochzeitsgeschenk.
Sehe ich genauso, wenn man im Reihenhaus wohnt dann wird das mit den 15m Sicherheitsabstand nichts. Ich werde das Anfang nächster Woche klären mit dem Freundlichem! Evtl bekomme ich ja den "öffentlichen Bereich nach Beantragung" eingetragen. Ich halte Euch auf dem Laufenden Mfg der Zündfuchs
Hallo Ich hatte gerade ein klärendes Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Bei der Beschränkung fehlt ein Zusatz, den bekomme ich aber nachgetragen. Die Absicht hinter der Beschränkung ist nicht auf öffentlichem Raum Mittelfeuerwerk abzubrennen, sondern dies nur nach Genehmigung beim örtlichen Amt. Das zünden direkt im öffentlichen Raum mit dem Schein wäre laut Sachbearbeiter jedoch kein Problem sofern korrekt beantragt und bewilligt. Soweit zur Lage. Mfg der Zündfuchs
@Zündfuchs Und lass mich raten die Menge der NEM ist pro Feuerwerk auch beschränkt worden. 10 kg bei Aufbewahrung in Gebäude mit Wohnraum und 15 kg bei Gebäude ohne Wohnraum. Hab ich recht?
Deine Erlaubnis wird auf das Verwenden beschränkt, das heißt du darfst mit ihr nichts Erwerben, Verbringen oder Aufbewahren.
@ original.fan korrekt, scheinbar kriegen alle das gleiche Pamphlet. Naja man muss schon sagen es ist ziemlich weit weg von dem was in der Realität so Sache ist ...?! Am Besten F4 machen.
Hallo Zündfuchs. Ich habe letzte Woche meine Erlaubnis bekommen und die selben Beschränkungen wie du im Schein bekomen..... Nach einigen Telefonaten wie so etwas zu Stande kommt sagte man mir das wäre halt nun so... für mich nicht zufriedenstellend. Heute telefonierte ich wieder mit meinem Sachbearbeiter und eröffne demnächst ein Widerspruchsverfahren, denn mit dem Schein darf man nur Kat2 und Kat 3 in der LG 1.4 kaufen, zünden und aufbewahren. Der eigentliche Sinn geht somit verloren, denn das erwerben und aufbewahren sowie das zünden auf (fremden) Grundstücken von F3 LG1.3 wurde ja untersagt. Auf Nachfrage sagte man mir es würde die nötige Rechtssicherheit fehlen um das geschilderte einzutragen
Aha, demnach dürftest du auch keinen Nico Flashbang in F2 und 1.3 G kaufen......wo ist da die "nötige" Rechtssicherheit ? Blödsinn in meinen Augen
Was denn so? Die Tropics, Klaseks, Startrades, Blackboxx, Funkes, die ich in F3 kenne sind alle 1.3G.