Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ist doch eindeutig formuliert...die Klassen F1 bis F4 stehen ja scheinbar in Klammern...somit nur als Ergänzung zu sehen :narr:
     
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  2. Nach ca. 7 Wochen habe ich nun heute auch meine §27 Schein bekommen.

    Sehr angenehm das dort auch "F2+" inkludiert ist und keine weiteren großen Auflagen gestellt worden. Jedoch muss ich auch zugeben das meine Sachbearbeiterin sehr freundlich und am Telefon informiert war.

    Aus Niedersachen - sehr zufriedenstellend gelaufen.
     

  3. :phantastic::phantastic::phantastic:
     
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  4. Herzlichen Glückwunsch...wie viel Bearbeitungsgebühr?
     
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  5. In meinem Fall waren es 102€ für den Schein.
     
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  6. Schnapper :)
     
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  7. Also ich finde das auch human. Hätte mit mehr gerechnet allg.
     
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  8. Fachfrage an die Gemeinde...

    wie seriös muss man mit den Eintragungen der Lieferbescheinigung umgehen?
    Meiner Ansicht nach ist es nicht verpflichtend bzw. steht auch nicht als Auflage drin, dass man sämtliche Lieferung dort eintragen muss.
    Der Spediteur wird sich bedanken, wenn er jedesmal unterschreiben muss....:D


    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege...:cool:
     

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  9. Diesen Nachweis muss man grundsätzlich nur ausfüllen (lassen), wenn man Explosivstoffe wie Schwarz-, NC-Pulver oder Sätze erwirbt.
     
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  10. Gilt nicht für pyrotechnische Gegenstände zum Abbrennen von Feuerwerken und nicht explosive Anzündmittel.
     
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  11. danke für die Bestätigung(en) meiner Vermutung...:good:
     
  12. Hi Leute,

    jetzt muss ich doch mal schreiben. Habe vor für private zwecke den 27er Schein zu beantragen bei uns am Landratsamt. Die haben da einen Vordruck den ich mal nach besten gewissen ausgefüllt habe aufgrund dem was ich hier so gelesen habe.

    Würde gerne von euch wissen ob das so passen würde?

    Mit der Versicherung bin ich gerade am abklären ob es mit abgedeckt ist. Mein Vertreter meine ja und ich bekomme das Schriftlich
     

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  13. #3863 ThiefRainbow, 2. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2021
    So in etwa habe ich ihn auch ausgefüllt. Nur bei den Klassen habe ich explizit alle angegeben die ich wollte.
    Also: F2 (inkl. §20 (4) 1. SprengV "Raketen mit 20g< NEM"), F3, P1, T1

    Mein Gedanke war, lieber zu genau als das es nachher nicht genau drin steht. Mir ist der Trubel um F2+ bekannt. Die zuständige Stelle hat meine Daten und kann bei Rückfragen Kontakt aufnehmen bzw. entscheiden ob man mir F2+ gestattet oder nicht.

    Beim Zweck habe ich auch verzichtet aufgrund von dem hier §27 (3) Nr.3, SprengG (nachstehender Satz) "Satz 1 Nr.2 ist nicht anzuwenden auf Ptgs"

    btw, nein ich komme nicht aus Bayern

    edit: habe kein F1 eintragen lassen
     
  14. Würde gerade um den §20 (4) 1.SprengV kein großes "Fass" aufmachen. Denn dann könnte es sein das der Sachbearbeiter nachliest und sich eventuell entscheidet. Einfach F2-F3 Eintragen lassen.

    P1, T1 und F1 sind frei verkäuflich ab 18 Jahren, da braucht es kein Eintrag für.
     
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  15. Also wäre es doch besser zu schreiben, Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1, F2, F3

    Das mit den zu ausführlich bin ich bei Beamten auch kein freund. Viel Info ist zwar gut aber zu viel wieder schlecht. Wenn da jemand dran sitzt und den Antrag bearbeitet und sich dann fragt: hm warum schreibt er das so ausdrücklich mit drauf? Könnte es schon sein, dass er mal genauer nachliest.
     
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  16. F2-F3, F1 ist Kleinstfeuerwerk für Jugendliche/Kinder ab 12. Jahren, das brauchst nicht eintragen wenn es frei ist.
     
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  17. Kann man auch so machen.

    Dachte mir halt nur, im Falle das sich das jemand genauer anschaut oder, Eris bewahre, einem Versicherungsfall, möchte ich lieber dass es ausdrücklich drin steht ob der Umgang erlaubt ist oder nicht.

    Egal wie es drin stehen wird, die Idee von F2+ ist lächerlich, egal wie man es begründen möchte.
     
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  18. Schaut her, ich hab hier eine 200g Rakete die ich nun zünde, die kleinen mit 75g müsst ihr aber vergessen! :D
     
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  19. Ich würde vorweg ein Anschreiben Aufsetzen.



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 SprengG (nichtgewerblich) zum Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 einschließlich der niedrigeren Kategorie 2.

    Rechtsgrundlage 1. SprengV §4 (4)
    Eine Prüfung der Fachkunde und des Bedürfnisses entfällt gemäß oben genannter Rechtsgrundlage.
     
  20. Ein Befähigungsschein bedarf immer einer Fachkunde.
    Sagt ja schon die Bezeichnung "Befähigung". Die hast du aber wohl eher nicht.
    Was du meinst ist ein Erlaubnisschein bis F3.
    Ich an deiner Stelle würde das noch ändern, da dir sonst der Sachbearbeiter einen Strick draus drehen kann, wenn er möchte.
     
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  21. Das einzige halbwegs für mich nachvollziehbare Argument für mich ist, F3 muss angezeigt werden mit Ort und Uhrzeit. F2(+) unter dem Jahr zwar auch aber an Silvester (1Tag!) könnte man ja mit 75g Raketen um die Häuser ziehen, sprich man ist nicht ortsgebunden.

    Jemand mit Befähigung kann auch einfach F3 Artikel mit auf ne Böllertour nehmen und den Artikel auch verwenden, außerhalb einer Anzeige. Wie viel Verlass ist auf das Gewissen der Bundesbürger :v) ?
     
  22. F3 muss zu Silvester angezeigt werden, F2 nicht.
    Somit wäre zu Silvester ein unkontrollierter Einsatz von 75g Raketen und Blitzböllern möglich, auch in engen Häuserschluchten und das kann sich doch nun keiner wirklich wünschen. Von Schwärmern mal ganz zu schweigen.
    Die Regelung ist schon Sinvoll, auch wenn das nicht alle mögen und von denen auf dem Land mit viel Platz belächelt wird.
     
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  23. Beim ersten Teil gebe ich dir ja noch Recht.
    Aber der zweite Absatzt ist so grundlegend falsch das mir nichts mehr dazu einfällt. F3 und F4 muss immer, egal wann 14 Tage vorher angezeigt werden, unter Angabe des Abbrenners, der Urzeit , des Datums, der verwendeten Artikel und von wem. Außerhalb des Abbrenners und der angegebenen Zeit ist eine Verwendung absolut Illegal :wall:
     
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  24. Gut, da bin ich dabei. Sicherheit ist immer wichtig. Das Problem mit der Interpretation der gesetzlichen Lage kam wohl erst mit der Zeit. Man hätte auch einfach die Definition der Kategorien anpassen können, so das F2+ unter F3 fällt bzw. "Besagte Gegenstände sind als Ptgs der Kategorie 3 zu behandeln" ergänzen. "Aber in Österreich"... jetzt sind wir halt hier ¯\_(ツ)_/¯
     
  25. Das es legal ist habe ich nie behauptet. Die Frage ist, was steht zwischen der nicht erlaubten Verwendung schlussendlich? Auto kann ich auch ohne Führerschein fahren.

    Aber das soll jetzt nicht ausarten in einer Diskussion, gab es ja schon häufig genug, dennoch macht man sich eben seine Gedanken.
     
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