Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.


  1. Danke für den Hinweis. Wäre mir jetzt so nicht aufgefallen. Hab es gleich geändert
     
  2. Das ist keine Interpretation der gesetzlichen Lage sondern geltendes Recht, da hierzu schon Verfahren gefürt und Urteile gesprochen wurden.
    Östereich?
    Was ist Östereich??? ;)
     
  3. @TIE Fighter

    Mal ne Frage an dich als gut informierter „Fachmann“:
    Ein Befähigungsscheininhaber nach §20 dürfte F2+ ohne Probleme erwerben und an Silvester auch ohne Anzeige nach §23 abbrennen?
     
  4. Dann habe ich deinen Satz:
    falsch interpretiert :confused:

    Für mich vertändlich wäre gewesen:
    Jeder kann auch einfach illegal erworbene Feuerwerks-Artikel aller Kategorien mit auf ne Böllertour nehmen und den Artikel auch verwenden. :D
     
    ThiefRainbow gefällt das.
  5. #3880 TIE Fighter, 2. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2021
    Ja, sehe ich so, da die Bezeichnung F2+ ja nur einen nette Umschreibung hier im Forum aber inexistent ist.
    Zum Erwerb von F2+ ist nun mal eine Befähigung geknüpft, nur zum Erwerb, nicht zur Verwendung. Aber da sie F2 sind und F2 an Silvester frei verwendbar ist, sind sie meiner Meinung nach ohne Anzeige an Silvester verwendbar.
     
  6. @TIE Fighter

    Ok danke für die Bestätigung. Aber auch zur Verwendung ist eine Befähigung oder eine Erlaubnis nach SpengG nötig.

    (4) Folgende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erlaubnisinhaber nach § 7 Absatz 1 oder § 27 Absatz 1 oder Befähigungsscheininhaber nach § 20 Absatz 1 Satz 1 des Sprengstoffgesetzes vertrieben und überlassen oder von diesen verwendet werden:
    1.
    Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz,
    2.
    Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse,
    3.
    Schwärmer und
    4.
    pyrotechnische Gegenstände mit Pfeifsatz als Einzelgegenstand.

    Grüße Patrick
     
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  7. Ist auch besser so :good:
     
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  8. Moin zusammen,

    ich bin seit einigen Tagen damit beschäftigt eine vernünftige Aufbewahrungsmöglichkeit zu Hause zu finden.
    Im Haus selber gibt es keine vernünftige, den Anforderungen gerechte, Möglichkeit ohne Einschränkungen.

    Da ich einen "Fragebogen zur Lagerung kleiner Mengen an Explosivstoffen" einzureichen habe gehe ich davon aus dass bei nicht vollständigen Erfüllen der Anforderungen dann berechtigte Auflagen entstehen.

    Ich bin bestimmt nicht der einzige dem es entsprechend geht.

    Gibt es hier vielleicht den einen oder anderen der eine kreative Lösung im Garten/Gartenhaus/Geräteschuppen realisiert hat?

    Über 1-2 Ideen oder Erfahrungen würde ich mich freuen :)
     
  9. #3884 TIE Fighter, 2. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2021
    Wobei mir gerade einfällt, das ein 20er streng genommen gar keine ptG´s erwerben darf, es sei denn ein 7er bestellt ihn um in seinem Namen und auf seine Rechnung Ware zu kaufen.
     
  10. Zur Aufbewahrung im nichtgewerblichen Bereich können ferner Stahlschränke, die gegen Diebstahl und unbefugte Entnahmen gesichert sind, geeignet sein:
    - in Kellerlichtschächten, sofern sie nicht auf eine öffentliche Straße führen und auch nicht Teil eines notwendigen Rettungsweges sind,
    - in außenliegenden Kellerzugängen und auf Balkonen,
    - in oder an einer Außenwand, sofern es nicht die Wand eines Raumes, der dem dauernden Aufenthalt von Personen dient, ist.

    Fest mit der Wand verbundene Behältnisse außerhalb einer Wohnung, die von außen zugänglich sind, müssen aus Stahl oder gleichwertigem Material gefertigt sein und eine bündig schließende Tür mit innen liegenden Bändern besitzen. Die Tür muss mindestens mit einem außen bündig abschließenden Sicherheitsschloss versehen sein.
     
    Pyro LibvisKobi gefällt das.
  11. Die entsprechenden Texte hatte ich mir schon vorgenommen.

    Ich kann natürlich einfach einen passenden Schrank an die zugelassene Stelle der Hauswand dübeln, aber so richtig befriedigend ist das nicht..
    Witterungstechnisch auch nicht so wirklich schön.

    In dem Moment wo ich das dann verkleiden würde hätte ich wahrscheinlich wieder einen ungeeigneten Raum..

    Oder interpretiere ich das völlig falsch und das "drum herum" verliert bei passendem Stahlschrank an Bedeutung?
     
  12. Wenn ich die LR410 richtig deute, sind auch Holzkisten mit min. 20mm Brettstärke zum Aufbewahren ok. Diese Kisten müssen aber dann aber innen liegende Scharniere besitzen, genutete/verdübelte Ecken besitzen die verleimt sind.
     
  13. #3888 original.fan, 2. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2021
    Wo ist das eigentlich im Gesetz oder der Verordnung geregelt?

    Edit: Im Befähigungsschein wird der Erwerb nicht mit eingetragen sondern nur der Umgang. Richtig oder?
     
  14. Ich glaube da interpretierst du zu viel rein.
     
  15. Hören-Sagen.

    Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang „ Abbrennen von Feuerwerken “ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:

    1.1 Verwenden von

    – pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4
    – pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2
    – pyrotechnischen Gegenständen nach § 20 Absatz 4 1. SprengV
    – pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S2
    – Anzündmitteln der Kategorie P2, z. B. Stoppinen

    beschränkt auf das Abbrennen von Feuerwerken

    1.2

    – Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
    – innerhalb der Betriebsstätte Transport, Überlassen und Empfangnahme
    – Erwerben, in Empfang nehmen und Überlassen.
     
  16. @TIE Fighter

    Ich glaub wir machen am besten hier mal Schluß. Führt denke ich jetzt hier zu weit... Obwohl ich da schon gerne etwas mit dir weiter philosophieren würde. Gibt da so ein paar kleine Fragestellungen wo ich mich gerne mal austauschen würde.

    Grüße Patrick
     
  17. Hast PN :D
     
  18. F2 unter dem Jahr schon.
     
  19. Du beziehst dich auf §22 1. SprengV oder?
     
  20. Warum darf ein 20er keine ptG's Kat 2 erwerben?
    Der Erwerb von "Kat 2+" ist lediglich an den 20er gebunden, angezeigt werden braucht hier nichts.
     
    rommels gefällt das.
  21. Na ja, ich schrieb ja in Verbindung eines 7ers gehts schon. Viele 20er haben auch einen 7er, aber nicht immer.
    Der 20er als eigenständige Befähigung hat weder eine Versicherung, noch darf er Feuerwerke anzeigen. Was soll er den mit ptG´s wenn er weder Anzeigen darf, keine Versicherung besitzt und kein Lager vorweisen kann?
    Ob es speziell und nur für F2 eine andere Regelung gibt entzieht sich meiner Kenntnis.
     
  22. #3897 Mr. Botte, 2. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. März 2021
    Wir reden hier aber schon über Kat 2, oder?
    Auch Kat 2 bedarf keines 7er.

    Da es weiter oben um den Erwerb von "Kat 2+" ging, brauche ich als 20er auch keinen 7er für den Erwerb, da der Erwerb nur an den 20er gebunden ist. Wir reden noch immer über Kat 2.
    Dann dürfte ja auch kein 20er sein Kat 2 zu Silvester im Aldi oder Lidl erwerben oder wie jetzt?
     
  23. Aber eines Gewerbes, und der 7er hat eins, der 20er nicht. Zumindest kenne ich keine Möglichkeit mit einem 20er ein Gewerbe anzumelden. Natürlich geht jedwedes andere Gewerbe auch, aber das sollte in diesem Zusammenhang nicht relevant sein.
    Es läuft mal wieder auf den 27er raus ;)
     
  24. Also da der Erwerb von F2 nicht an einen Erlaubnisschein gekoppelt ist kann F2 ganzjährig mit dem Befähigungsschein erworben werden?

    Steht das irgendwo explizit so in welchen Paragraphen? Oder auf welche Paragraphen wird sich hier bezogen?
     
  25. Sorry, noch einmal, für den Erwerb von "Kat 2+" brauche ich kein Gewerbe!
    Bei Zink im Werksverkauf brauchst Du für die 905er auch kein Gewerbe und auch keinen 7er.
    Die 905er sind Kat2, dürfen aber nur an Befähigungsscheininhaber (20er) abgegeben werden, ich meine so steht es auch auf der Rakete selbst.
    Das war von Zink damals aus meiner Sicht gut durchdacht, so gab es für alle 20er die Gelegenheit die 905er zu Silvester zu erwerben und auch zu verwenden ohne ein Gewerbe oder einen 7er zu besitzen und sogar noch ohne Anzeige abbrennen zu können.
    Das war sogar noch vor dem großen Hype um den 27er Kat 3.
    Mit dem 27er Kat 3 machen die 905er natürlich keinen Sinn, außer, ich brauche nicht anzeigen :sneaky:
     
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