Bestimmung Private Haftpflicht Kat.3 für §27

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von debe, 12. Februar 2018.

  1. Alles gut.
    Ich hatte nur schonmal erwähnt, das ich Ex VHV Kunde bin weil ich am Ende den Schaden selbst beglichen habe. Lag schlussendlich auch nur an der sehr tollen Formulierung der Versicherungsbedingungen...
     

  2. Was genau war vorgefallen und wie war die Formulierung?
    Röder kannst man ja vergessen, anfang Januar Unterlagen wegen Röderclub hin geschickt, bis dato noch keine Antwort bekommen, da ging es mir rein um die Versicherung, denn ich bin kein Freund von Online bestellen..... da gehe ich lieber zum Jürgen von @spezialeffekte , ich spare mir da nicht nur die Versandkosten sonder werde immer rundum sehr gut beraten.
    Leider hat sich ein vernünftiger Ansprechpartner bzgl. Versicherung vor Ort nicht gefunden sonst hätte ich es auch lieber dort gemacht, dann hat man im Fall der Fälle immer jemanden den man sich packen kann.
     
  3. Wer hat hier denn tatsächlich schon einen entsprechenden Versicherungsfall gehabt und kann anhand dessen eine Versicherung benennen die keine Zicken macht ?
     
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  4. Eine der letzten Raketen war der Meinung sich selbstständig zu machen und ist zum Nachbar abgebogen, dort unters Dach und hat sich dann fröhlich unterm Carport zerlegt... Zum Glück war kein Auto drunter.
    Die Formulierung war die hier schon oft angebrachte. Privates Feuerwerk bis Kat 4 blablabla.
    Die habe sich gewunden wie die Aale. Kat 3, keine Genehmigung, kein Kleinfeuerwerk..., nicht privat. Sülzlaberlaber.
    Ich hab dem Nachbar den Schaden bezahlt, gekündigt und bin nach mehreren Umwegen zur Württembergischen gewechselt.
    Wenn du mit telefonische Ansprechpartner leben kannst, kann ich dir meinen empfehlen. Das Vergnügen hatten auch schon andere User - die waren sehr zufrieden. ;)
     
  5. Das zeigt mal wieder. Eine gute Versicherung ist, wenn sie dir ohne Mucken den Schaden bezahlt. Das blaue vom Himmel holen alle runter. Die gute Leistung zeigt sich dann im Schadenfall. Übrigens auch gerne als Geschädigter. Wenn Versicherungen beim Autounfall einfach mal die merkantile Wertminderung oder den nicht in Anspruch genommen Leihwagen "vergessen" zu bezahlen.
     
  6. Hallo Zusammen,

    ich bin sonst eher stiller Mitleser als großer Schreiberling.
    Nun möchte ich aber den nächsten Schritt wagen und meinen 27er beantragen und habe aus diesem Grund mal bei meiner Haftpflicht angefragt.

    Nachfolgend mal der Auszug aus der Rückantwort:

    Scheinbar ist also bei meiner Versicherung Mittelfeuerwerk / Abschießen von Böllerkanonen das Gleiche ;-)
    Was bei einem Schaden ist, weiß man natürlich nie aber das sieht doch schon mal ganz ordentlich aus, oder?
     
    schnix gefällt das.
  7. Joar, für mich sieht das doch gut aus.
     
    Chris_Pyro gefällt das.
  8. Ja ist ausreichend. Nur bitte unbedingt sichern, dass diese Antwort nicht verloren geht. Noch besser, darauf antworten und sich bedanken. In dem Rahmen darum bitten den Absatz mitzuteilen, wo das geregelt ist im Vertrag oder per freitext-Klausel dies wie geschrieben im Vertrag zu ergänzen und dir eine policenkopie zu schicken.
     
    Chris_Pyro gefällt das.
  9. :good:
    Hab ich sogar per Brief bekommen, also so richtig mit Versicherungsbriefpapier/Unterschrift und natürlich direkt im Versicherungsordner abgeheftet.
    Das mit dem Vertragsabsatz/Freitext-Klausel versuch ich mal noch, Danke für den Hinweis!
     
    Kevin1887 gefällt das.
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