Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. @Extremfireworks96
    Wie lange hast Du den Schein schon?
    Aber wie die anderen schon sagten..... lass das raus streichen.
     
  2. Kommt drauf an, wann der Schein Verlängert werden muss. Wenn es nur noch 1 Jahr ist, ist es wurscht... ansonsten streichen lassen.
     
  3. na wenn das nur diese eine Sachen betreffen würde - wäre meine Lösung so viel lagern wie drauf steht :sneaky:
     
  4. Naja ..... soviel ist 10kg NEM 1.4 und 3kg NEM 1.3g bei der Aufbewahrung auch nicht :rolleyes:

    Das sind 9.3kg NEM 1.4
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  5. Na ja, vielleicht wurde ja auch der Antrag falsch ausgefüllt. Soll ja Leute geben, die die Mengenangaben dort eintragen (obwohl nicht nötig) und der Sachbearbeiter es stumpf übernimmt.
     
  6. Wenn du "sattelfest" in der Materie bist - wovon ich bei nem 27er ausgehe - dann solltest du genau so reagieren.
     
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  7. #4057 JustFun, 8. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 8. April 2021
    Ich traue den Sacharbeitern ja viel zu, aber das es so 1 zu 1 übernommen wird :cool:

    Geht das ? :D Also wenn ich mich zuvor genug Informen würde, kann das eigentlich nicht passieren...
     
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  8. Gab hier in den 163 Seiten genug Beispiele.....also ja dat geit
     
  9. Ich habe den Schein etwa 7 Monate.
    Habe da auch schon mit meinem SB drüber geschrieben, und gesprochen. Er meinte das seine Chefin das ganze nur so ausstellt. Darauf antwortete ich, dass es ja Quatsch ist und auch rechtlich nicht begründbar.
    Letztendlich meinte er zu mir, dass es wohl nur eine Formalie ist und ich das so verstehen soll, dass ich nicht mehr als das unterjährig aufeinmal kaufen darf theoretisch.
    Kontrollieren kann das keiner und wird auch keiner.
     
  10. Sprich letztendlich hat das ganze nichts mit der Lagerung zu tun sonder mit dem Kauf. So sagte er.
     
  11. Vorsichtig mit der Aussage. Es ist eine geringe, äußerst geringe Chance. Doch würde ich mich hüten das so lapidar abzutun.;)

    Hier in DE steht geschriebenes noch immer über Aussagen.
     
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  12. Ganz dünnes Eis...
    Was geschrieben steht und was "du verstehen sollst", sind zwei Paar Schuhe. Weil wenn einer zum kontrollieren vor der Tür steht, hast du das Problem. Ich vermute, das willst du nicht - allein aus finanziellen Gründen...
     
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  13. Habt ihr natürlich Recht. Jedoch sind die Mengen doch eh die, die man maximal zu Hause aufbewahren darf?
    Komme ich darüber mache ich mich so oder so strafbar.
    Ich drücke es nochmal anders aus. Solange ich mich an die geltenden Regelungen bezüglich Lagerung halte, bin ich stehts auf der Sicheren Seite. Egal ob eine Kontrolle kommt oder nicht.
     
  14. Die Idee Schwerlastregale mit Türen zu versehen zum Aufbewahren finde ich klasse!
     
  15. #4065 kanne81, 8. April 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. April 2021
    Wer hatte im PRIVATEN Bereich schon eine Kontrolle? Zwischen F3 und F4 gibt es bestimmt auch mindestens einen Unterschied in dieser Beziehung, oder?
    Und auf welcher Gesetzesgrundlage soll die basieren?
    (Bitte nicht Beispiele wo "Gefahr in Verzug" war sondern Routine Standardkontrolle der Aufbewahrung von Pyrotechnik.)

    Im Legalwaffenbereich kenne ich das, klar - mit Einschränkungen des GG für LWBler. Aber selbst bei Wiederlader von Patronenhülsen kommen keine Aufvewahrungskontrollen (Lagerung von NC- und Schwarzpulver) vor.


    Sind das Märchen?
     
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  16. Die Frage ist, kann man für einen rechtlich falschen Eintrag (wie in den Fall) überhaupt belangt werden ? Normal ist der Eintrag doch nichtig, oder ?
     
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  17. #4067 Dobi, 8. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 8. April 2021
    Das, was z.B. @Amonshie, @Elroh und @Condomino geschrieben haben, ist völlig richtig.
    Die in deiner Erlaubnis eingetragene Menge bezieht sich auf die Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und ist aus behördlicher Sicht mit einem Erwerbsnachweis (Aufzeichnungspflicht) gekoppelt. Den wird man spätestens dann von Dir verlangen, wenn die Erlaubnis verlängert werden soll. Es gibt für ptG keine Aufzeichnungspflicht. Dies gilt ausschliesslich für ptS.
    Du kannst von deiner Behörde verlangen, dass sie die Erlaubnis so auszustellen hat, wie es das Gesetz vorschreibt und zulässt.
    Eigene Willkür oder fantasievolle Beschränkungen muss Du dir nicht bieten lassen.
     
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  18. Und es ist zulässig gemäß SprengLR 410 :D 22mm Platten und in der Wand verschraubt.
    Die Idee ist mir gekommen als ich mir Gedanken über die Höhe der einzelnen Fächer gemacht habe. Sehr variabel dazu noch relativ günstig.

    20210307_195750.jpg
     
  19. Ich noch nicht, aber wenn dann sollten die Pyrotechnischen Gegenstände nicht grad unter der Sitzbank im Esszimmer liegen :D

    Naja ich glaube schon das @Condomino da Recht hat, grad im Hinblick mit den massen an Anträge, wird es auch öfter zu Kontrollen kommen.... und das kann teuer werden :cool:
     
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  20. Das stimmt! Vor allem da hier nicht einfach gilt 10kg 1.4G + 3kg 1.3G sondern sobald ein PtG 1.3G ist sind es nur 3kg. Das ist oftmals auch nicht jeden klar.

    Grüße.
     
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  21. :good: Richtig.... darum ist mein 1.3g auch gesondert Aufbewahrt
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  22. Aber der Schlossbeschlag lässt sich doch von ausen abschrauben oder sehe ich das falsch?!
    EDIT: Grade gesehen dass das nicht geht - hab nichts gesagt ;)
     
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  23. Das steht ausser Frage und gebietet die Vernunft (oder Ehefrau) .

    LR410 sagt dazu ja auch was. Und die meisten halten sich auch daran.


    Glaube ist nicht Wissen - ich frage nicht umsonst nach einer Gesetzesgrundlage
     
  24. Nein lässt sich nicht von außen abschrauben

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  25. Falsch, wenn er nicht binnen 14-Tagen nach Erhalt der 27er-Pappe der Eintragung wiederspricht, dann gilt die und zwar für die volle Gültigkeitsdauer des Scheins!!!

    Hierbei ist es dann auch egal ob die Eintragung Sinn macht oder nicht.
    Wenn z.B. in der 27er Pappe steht, der er vor jedem Feuerwerk den Raketenständer sauber zu lecken hat, dann hat er das zu tun!!!!
    Dabei ist auch erstmal zu egal wie das nachzuweisen ist. Kommt der SB und Du kannst es nicht ausreichend dokumentieren, dann ist es DEIN Problem und nicht das Problem des SB.
    Klingt komisch, ist es auch, aber es ist geltendes Gesetz!
     
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