Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Danke!
     
  2. Nunja, wenn die Behörde mit deiner 10. Anzeige im 4. Jahr vor deiner Tür steht und dich fragt wo du die PTGs her hast, weil du ja eigentlich auf 5 Jahre nur 10kg erwerben darfst, kommst du ganz schnell in Erklärungsnot.

    Da hilft dir dann auch die telefonische Aussage nicht.
    Die meisten Vorredner haben das ja bereits geschrieben, aber die Mengen auf der Seite haben erstmal nichts mit der Aufbewahrung zu tun.

    Sobald du über 10kg erworben hast und sich das irgendwie (z.b. durch die Anzeigen) nachweisen lässt, kann das böse enden.
    Ich würde das austragen lassen.

    Mal zum Vergleich:
    Ich habe Fachkunde und habe mir SP und Sätze eintragen lassen... Und zwar 25kg!
    Da werde ich auf 5 Jahre keine Probleme bekommen, weil das eine sehr großzügig überschlagene Rechnung ist.
    Die "Reserve" kommt mir nun zu Gute, da ich mittlerweile auch die FK zum Böllern (das richtige Böllern, nicht mit PTGs ;)) habe und da doch etwas mehr Durchsatz zusammen kommt.
     
  3. Alles gut, sicher ist halt sicher.
    Weiß nur das die in Dieburg ganz entspannt sein müssen, hatte an der gleichen Stelle auch meinen KWS beantragt ohne Probleme.
    Mein Freund der Jäger ist, sagte auch das die eine Dame auf dem Amt selbst Sportschütze ist und ganz locker wäre.
    Ich werde mal ein Schreiben aus den Infos zusammenstellen und es einfach probieren.

    Hatte mich hier schon Stunden durchgewetzt, kurz vor der 100ertsten Seite hatte ich dann aufgehört.:unsure:
     
  4. #4104 Z-MANN, 8. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2021
    Also trage ich auf der zweiten Seite überhaupt nichts ein bei „Angaben zur Aufbewahrung kleiner Mengen von Treibladungspulver“?

    Hi,
    Hast du den Schein bekommen vom Ladadi?
    Wie hoch ist die Gebühr ausgefallen und (gefunden 105€;)) was hast du alles in deinem Antrag eingetragen.
    Wäre klasse wenn mir mal Hilfestellung etc. geben könntest, da ich ja beim gleichen Amt beantragen muß.
    Gruß aus Umscht!
     
  5. Wenn du kein Treibladungspulver aufbewahren möchtest brauchst du das nicht angeben. Das Rührt daher, dass die Erlaubnis Böllerschützen o.ä. abdeckt (davon gehe ich aus denn Ptg ≠ Pulver).

    Hier mal noch als Vergleich wie die Vorlage die ich verwendet habe aussieht. Habe den Antrag ohne die Anlage 2 eingesendet. Bei Punkt 6 wird auch nochmal gesondert auf Anlage 2 hingewiesen.

    https://www.service-bw.de/documents...040e5-c3b6-4a2b-b38d-8ad30df79824?version=1.0
     
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  6. Da du mittlerweile den Beitrag geliked hast in dem ich die Antworten auf deine Fragen beantwortet habe glaube ich ist alles gesagt ;)
     
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  7. #4107 JustFun, 9. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2021
    Ist nicht böse gemeint
    Nur ein kleiner Tipp, eventuell stellst Du erstmal allgemeine Fragen und tust etwas Eigenstudium betreiben.
    Du solltest nicht schon beim Antrag mit "Unwissenheit" glänzen.
    Das man nicht alles wissen kann ist o.k. aber man sollte schon wissen was Treibladungspulver Zünd oder Anzündmittel ect. sind/unterscheiden können.
    Der Antrag ist sicherlich etwas ungünstig gelöst, da er mehrere Bereiche abdeckt, jedoch sollte man diese schon auseinander halten können.
    Es geht hier ja mit dem 27SprengG nicht darum das ich unter dem Jahr meine Silvester Bestellung machen kann, Dir wird ja auch die Erlaubnis erteilt mit Pyrotechnik aus anderen Klassen zu arbeiten.
    Zu dem §27SprengG gehört nun einmal auch das SprengG, 1. & 2. SprengV und die SprengLR.
    Keiner muss/soll diese auswendig wissen und zum Rechtsberater werden, aber ein gewisses Maß an Grundwissen sollte soweit vorhanden sein das man den Antrag ohne größere "Hilfe" allein ausfüllen kann.
    Eventuell erstellst Du mal ein Beitrag und fragst dort nach nützlichen Link's und Tipps ;) Und setzt dich dann an den Antrag :good:
     
  8. Ich hab mir dass mal rausgepickt um dazu mal die Erfahrung mit meinem Sachbearbeiter zu schildern.

    Ich wurde gefragt ob ich denn willens bin auch F3 Ptgs zu erwerben und nutzen. Durch die Gardienen kam der Hinweis dass es ohne F3 nur fürs einkaufen und anzeigen leichter ist.
    Es wurde nicht so direkt gesagt aber wenn man zwischen den Zeilen lesen kann weiß man was der gegenüber einem sagen möchte.

    Nichtsdestotrotz hat es bei mir auch mit F3 ohne Probleme geklappt.
     
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  9. Mein Antrag liegt nun seit 02. Februar beim Amt. Habe gestern eine kurze Mail geschrieben mit der Bitte um Mitteilung des Bearbeitungsstandes. Mal sehen...und warten...
     
  10. Na da darfst Du gespannt sein was sich der Sachbearbeiter so alles für Unsinn einfallen lässt ;)
     
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  11. Kommt jemand aus Berlin und hat in jüngster Zeit einen Schein beantragt ?
     
  12. Oh weh
     
  13. Keine Sorge...... wir leben in einer fortschrittlichen Welt und in einem Land wo es Gesetze gibt :rofl: wird schon gut gehen :whistling:

    *Ironie Off*
     
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  14. Danke!

    Ja, habe mich durchgewühlt und dann deine Erfahrung gefunden.
    Klasse das du dies hier publiziert hast sowas hilft immer mal wieder.


    Da hast du völligst recht!
    Bin schon seit einiger Zeit mich am informieren und auf eine Unmenge von verschiedenen Formularen gestoßen.
    Kann schon etwas verwirrend sein wie die alle so unterschiedlich aufgebaut sind.
    Bei uns ganz einfach gehalten, bei anderen wieder ist alles ganz genau aufgeteilt.

    Ich hätte auf der zweiten Seite bei dem für uns zuständigen Formular aus dem Bauch heraus dort den Lagerort angegeben und habe nicht die Überschrift beachtet mit dem Treibladungspulver.
    Bei anderen Formularen habe ich schon gesehen das man den Lagerort für F2 und F3 angeben konnte.
    Deshalb wollte ich mich nochmal hier absichern, das ich dies freilassen kann.
    Habe mir sowieso schon überlegt ein zusätzliches Schreiben hinzu zu fügen wo ich auf die Lagerung Explizit drauf eingehen wollte.

    Ich frage ehrlich gesagt auch schon immer lieber einmal zu viel nach, als zu wenig.
    Da ist es mir schon öfters Passiert das man denkt das ich Planlos sei, was ich aber nicht schlimm finde.
    Ich bin jedenfalls total auf Sicherheit bedacht, was auch daher herrührt das ich bei meinem Arbeitgeber Sicherheitsbeauftragter und Evakuierungshelfer bin.

    Wie du schon sagtest, man kann nicht alles wissen aber ich habe es nun verstanden.
    Naja, denke ich bin soweit Vorbereitet und werde am Montag meinen Antrag verfassen.

    Jedenfalls Danke für die bereits geleistete Hilfe!
     
  15. Prinzipiell spricht man im Privatbereich nicht von Lagerung, bei uns privaten 27er handelt es sich um Aufbewahrung gemäß Kleinmengenregelung 2.SprengV Anlage 7

    Das finde ich vollkommen richtig:good:, leider passiert dieses jedoch nur zu selten.

    Das ist absolut nicht nötig, wenn der Antrag richtig ausgefüllt ist, hat der Sachbearbeiter alle nötigen Informationen. Falls es ihm nicht reichen sollte, wird er sich nochmal bei Dir melden.

    Was Du in der Regel immer dazu legen solltest ist eine Kopie deiner Haftpflichtversicherung oder eine Bestätigung das Feuerwerk mit abgedeckt ist. Das wollen die Behörden eigentlich fast immer.
    Hast Du schon eine Haftpflichtversicherung? Wenn nein, mach auf jeden Fall nicht den Fehler und nimm die von Röderclub.

    im Endeffekt gibt es keine dummen Fragen, nur blöde Antworten ;)

    Aus welchem Bundesland kommst Du wenn ich fragen darf?
     
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  16. Wenn er ehrlich ist aus Hessen, 64823 Groß-Umstadt.
    Guckst du im Avatar ;)
     
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  17. Klatsch, Ikea...... man bin ich ein Depp :rofl:
    Ich glaub ich sollte mal die Brille aufsetzen :nerd:
     
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  18. Oh weher
     
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  19. Meinte ja Aufbewahren, nicht Lagern.o_O

    Da ich die Beiträge vom vergangenen Jahr von „Amonshie“ gelesen hatte, der Quasi bei mir ums Eck wohnt, dachte ich es gleich mit angeben kann mit dem Aufbewahren da bei ihm noch nachträglich nachgefragt wurde.;)

    Danke für die Tipps!:)
    Klar, habe ja nix zu verbergen! ;)
     
  20. Ja. Ich kann dir empfehlen kurz da anzurufen. Ich habe positive Erfahrungen mit den Damen aus Dieburg gemacht. Ich sage es nur so: Wenn du die Anlage einfach weglässt nur weil sich hier ein User an dem Titel der Anlage stört wirst du sie vsl. im Nachgang nachreichen dürfen ;)
     
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  21. Naja wenn sich hier einige User mal mit den VwV und den Gesetzen befassen würden, wüssten Die ja das es weder notwendig noch vorgeschrieben ist..... aber man kann ja sich das Leben auch vollkommen umsonst schwer und umständlich machen. :whistling:

    Zumal ein Anruf nix bringt...... denn bei Behörden zählt einzig und allein das geschriebene Wort :p

    Und ein Grund einer Nachfrage kann ja durchaus auch durch ein falsch ausgefüllten Antrag kommen :rolleyes:
     
  22. Er beantragt bei genau der Behörde, bei der ich Ende letzten Jahres meinen 27er beantragt und mit einer SB gesprochen habe. Er kann sich gerne aussuchen welche Tipps er befolgt. Sicherlich werden beide irgendwie zum Ziel führen. Was davon "umständlicher" ist entscheidet am Ende der SB ;)
     
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  23. Ich sage ja nicht das es nicht zum Erfolg beiträgt ;)
    Jedoch ist es unnötig:sneaky: Und wenn der Antrag vollständig und richtig ausgefüllt ist, hat der Sachbearbeiter genau die Informationen, die vom jeweiligen Bundesland für nötig befunden wurden um über den Antrag entschieden zu können. :D
    Nicht mehr wollte ich mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen.
    Und genau dieses habe Ich in meinem Bundesland so gemacht und hatte keinerlei Nachfragen oder was vor-/nachzuweisen
     
  24. Du verstehst es nicht. Ist auch egal. Inhaltlich hast du natürlich Recht, dass der SB "eigentlich" keinerlei Handhabe hat wenn man einen Antrag korrekt ausfüllt. Trotzdem merken wir doch hier im Thread das SB ziemlich unterschiedlich sein können. Sei es aus Schikane oder aus Unwissenheit ist dabei ja erstmal zweitrangig. Deshalb ist es relativ egal ob man es als Antragssteller als unnötig empfindet. Denn man will ja am Ende nur eines: Eine korrekt ausgestellte Erlaubnis. Da kann es durchaus empfehlenswert sein den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und mal eben 5 Minuten zu investieren als eventuell im Nachgang 30 Minuten zu telefonieren um sich "unnötig" rumzuzackern. Meine Zeit ist mir relativ kostbar. Deshalb bei diesem Amt mein Hinweis. Übertrage bitte nicht deine Erfahrungen auf alle Ämter in allen Bundesländern/Landkreisen :)
     
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  25. Du scheinst es scheinbar nicht verstehen zu wollen oder kannst es aus welchem Grund auch immer einfach nicht verstehen.

    Deine Empfehlung ist ja schön.... und unnütz! Denn egal was ist, bei Behörden zählt dein Anruf und egal wie nett er war ein absoluter ******..... dein Anruf ist im Fall der Fälle am ende des Tages soviel wert wie der umgefallene Sack Reis in China! Bei Behörden zählt einzig und allein das geschriebene Wort. Du könntest überspitzt gesagt auch Händchenhaltend mit deinem Sachbearbeiter bei Kaffee und Kuchen das besprechen, was Du von ihm nicht schriftlich hast ist nix Wert.

    Richtig es ist egal wie Du es empfindest.... wenn der Antrag Fehlerfrei und richtig ausgefüllt beim Sachbearbeiter landet, hat er alles.
    Wenn er mehr will dann muss es ja einen Grund haben.... Antrag nicht richtig ausgefüllt? Nachfragen oder Auflagen die mit dem Gesetz oder den VwV konform sind.....

    Ich habe nicht meine Erfahrung auf "alle" Ämter übertragen, es scheint aber das Problem zu sein das "dein" Sachbearbeiter es übertreibt, und dann die Unwissenheit ausnutzt.

    Aber egal :rofl: Wer wenn vom Sacharbeiter verlangt, sogar noch ein Lebenslauf mit einreichen würde... tja der ist selber schuld.

    P.S. und ihr habt nur ein Sachbearbeiter bei euch in der Behörde o_O oder wie kommst Du drauf das er an deinen Sachbearbeiter gerät? Und das falls doch vorhanden, ein anderer Sachbearbeiter genauso handelt;)
     
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