Bestimmung Bußgeldverfahren: F2 per Gewerbeschein erworben (NRW)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuerwerk.News, 29. April 2021.

  1. #1 Feuerwerk.News, 29. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2021
    Guten Abend :)
    Heute habe ich dieses erfreuliche Schreiben ( siehe Anhang) von der Bezirksregierung Düsseldorf erhalten. :rolleyes:
    Letztendlich habe ich, wie vermutlich einige von euch auch, Feuerwerk vor Silvester mit dem Gewerbeschein erworben.
    Dies ist zeitgleich auch der Tatvorwurf, da ich die damit verbundene Empfangnahme, das Verbringen oder Aufbewahren nicht angezeigt habe. Dies war mir bis heute auch neu.
    Haben noch weitere dieses nette Schreiben bekommen?
    Kennt jemand die genaue Rechtslage?

    Gruß Feuerwerk.News

    Edit: In den vergangenen Jahren gab es keine Probleme mit Käufen in der Metro oder in Selgros Märkten.
     

    Anhänge:

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  3. Jetzt würde mich mal interessieren was es am Ende kosten könnte für Betroffene. Hoffe es geht gut aus für Dich. Leider kann ich nichts zum Thema beitragen, jedoch war mein Wissen bis heute so das es eig. mit Gewerbeschein i.O. ist Feuerwerk zu erwerben sofern es auch für das Gewerbe genutzt wird. Könnte mir aber vorstellen das die davon automatisch ausgehen das dies aber nicht geschehen ist. Viele haben es ja als Alternative angesehen, jedoch nur kaufen aber mit dem Gewerbe keine Anzeige erstellen? Eventuell wurden da paar hellhörig in den Stellen. Denn es wäre ja sonst privater statt gewerblicher Gebrauch gewesen und somit müsste der Brief doch seine Richtigkeit haben?

    Grüße und wie gesagt, viel Erfolg!
     
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  4. Das war mir bis heute auch neu. Allerdings wird auch nicht danach gefragt ob das Feuerwerk bereits abgebrannt wurde. Scheinbar stellt bereits der Kauf eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Die kosten beliefen sich bei der Person aus der Metro wohl auf rund 150€.
    Da kann die Bezirksregierung mit einem Schreiben gut Geld machen. :rolleyes:

    Aus einem anderen Thread: Metro in NRW: Mann kaufte Silvesterböller und bekommt ernste Post - derwesten.de
     
  5. Das ganze wirft für mich einige Fragen auf, wie z.B. woher weiß die Bezirksregierung was du im Metro eingekauft hast, zumal man ja meist ein Gewerbe hat um Zutritt zu diesen Laden zu bekommen, sofern es sich nicht um eine Familiäre Doppel bzw. Partnercard handelt? Hast du evtl. von deinem Einkauf etwas steuerlich geltend gemacht, wo die Feuerwerksartikel auf der Rechnung mit aufgeführt waren?

    Top Leistung der zuständigen Behörden... wir haben fast Mai und jetzt trudelt sowas ein:rolleyes:. Man sollte eigentlich meinen das die Bezirksregierung derzeit andere Probleme hat, als sich um so Nichtigkeiten zu kümmern... bei fehlenden Dosenpfand in den bekannten Läden und Imbissen hingegen, wird gerne drüber hinweg gesehen.
     
  6. Ich habe dieses Schreiben nicht durch einen Kauf in der Metro bekommen sondern durch den Kauf bei einem lokalen Pyroshop.
    Die Metro war lediglich ein Beispiel da scheinbar auch Metrokunden dieses Schreiben bekommen haben. Wenn man Feuerwerk gewerblich kauft muss der Verkäufer die Daten des Käufers aufnehmen um es ggf rückverfolgen zu können. Hiervon wurde dieses Jahr nun Gebrauch gemacht.
    Die lokalen Pyros (zumindest einige in NRW) mussten dies auf Nachfrage der Bezirksregierung melden. Nun wissen wir warum! :D
     
  7. Sorry wenn ich jetzt den besserwissenden raushängen lasse, aber ich habe es kommen sehen und da wird wahrscheinlich noch ein großes Ding draus:
    Wenn es die BezReg erst nimmt stehen hier zwei Dinge im Raum:
    1. hast du ungerechtfertigt, da nicht angezeigt, Feuerwerk auf dein Gewerbe gekauft, und
    2. hast du gegen des Überlassungsverbot verstoßen, da, wenn ich recht in der Annahme gehe, sich das Feuerwerk nicht mehr im Bestand deiner Firma befindet.
     
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  8. In der Metro muss man bestätigen, dass man Feuerwerk nicht vor den Verkaufstagen weiter veräußert. Den genauen Wortlaut kenne ich nicht mehr, schon ziemlich lange her, dass ich dort mal Feuerwerk gekauft habe. Insofern wird dort schon festgehalten, über die Kundennummer, wer dort was und wieviel gekauft hat.
    Anhand der "Maßnahmen" sieht man eindeutig, noch so kleine Löcher müssen gefüllt werden.
     
  9. Korrekt, jetzt nicht unbedingt auf deine Äußerung bezogen, aber wer weiß ob solche Dinge nicht doch den Trichter anderer voll macht ? Manchmal ist schweigen doch besser.....es wird hier mitgelesen und irgendjemand hat dann komische Ideen.
     
  10. Einen wunderschönen guten Abend,

    ich werfe jetzt mal kurz eine Sache in den Raum...
    Klar, der gewerbliche Verkauf von Feuerwerk muss angezeigt werden, da sind wir uns einig.
    Der §14 bezieht sich doch aber ausschließlich auf diesen "Wiederverkauf".
    Was ist denn mit den ganzen Gewerbetreibenden, die auch bisher jedes Jahr (egal ob im Fachhandel oder bei irgendeiner Kette) Feuerwerk gekauft und es am Silvesterabend abgebrannt haben?
    Nicht im privaten Rahmen, sondern eben als Firma. Sei es für die guten Kunden, als "Werbemaßnahme" oder dergleichen.
    Die haben ja nie mit der Absicht eingekauft mit dem Feuerwerk zu handeln, sondern ja evtl. jetzt dann im Frühjahr oder Sommer mal mit einer Ausnahmegenehmigung von der Stadt eine kleine Feier für die Kunden zu machen.

    In der Anzeige, auf die hier angespielt wird, steht hier bei uns in der Oberpfalz ausschließlich:

    "Es wird beabsichtigt, pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 (Silvesterfeuerwerkskörper) in der jeweils zulässigen Verkaufszeit vor dem Jahreswechsel zu vertreiben."

    Und DAS ist ja hier definitiv nicht der Fall.

    MfG
    Stefan
     
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  11. Ja, das wird hier immer deutlicher.

    Schweigen ist Gold, Reden ist sich selber, oder dem Hobby den Strick um den Hals zu legen....und sei es nur, das man ankündigt, wo legal ein FWK abgebrannt wird.

    Wir gehen hier alle irgendwie so unbedarft damit um, das das Forum für jeden offen ist, das es schon weh tut.

    Für mich persönlich gibt es daher genau zwei Wege.
    a) wir errichten endlich einen "geschützten" Bereich im Forum
    b) ich halte meine digitale "Fresse".

    Da a) nicht kommt, muss ich b) machen. Schade fürs Forum, aber wir wollen es anscheinend so.
    Naja vielleicht lasse ich auch meinen Account einfach Mal wieder 10-Jahre ruhen. Das hatte ich schon Mal....
     
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  12. Das ist wieder so ein Thema wo man sich wahrlich schön die Köppe einschlagen kann ;)
    Will ich aber nicht. Hier also meine Interpretation der Sachlage ohne Anerkennung einer Präjudiz.

    Ich bin Gewerbetreibender und kaufe "irgendetwas" auf dieses Geschäftskonto. Somit befindet sich dieses "irgendwas" im Warenbestand oder in den Investitionsgütern der Firma. Ist also Eigentum der Firma und nicht des Geschäftsführers. Nennen wir dieses "irgendwas" der einfachheitshalber mal Feuerwerk. Der Handel mit Feuerwerk unterliegt aber bestimmten Regularien.
    Jetzt kommt der springende Punkt.
    Meiner Meinung nach ist sämtlicher Übergang vom gewerblichen Bestand in den Privaten Besitz ein Überlassen. Ob nun kostenloses Überlassen oder subventioniertes Überlassen oder Überlassen mit Gewinnerzielung spielt hier mMn keine Rolle. Wir in unserem Markt machen auch die ein oder andere Werbeaktion bei der wir die Artikel unter EK verkaufen. Oder wenn der Pyrotechniker kostenlose Beigaben dazu legt ist es trotzdem Überlassen. Der springende Punkt ist das dieses Jahr das Überlassen komplett verboten war.
    Für eine Firma ist das Überlassen ohne Anzeige nicht gestattet, auch nicht außerhalb der offiziellen Verkaufstage (unterm Jahr) wie in deinem sehr passendem Beispiel aufgeführt, es sei denn man verkauft an Gewerbetreibende :confused:, auf Ausnahmegenehmigung oder 27er. Den einzig legalen gangbaren Weg sehe ich darin, das der gewerbetreibende das Feuerwerk gewerblich Anzeigt und Abbrennt, aber da gelten noch mal gaaaanz andere Regelwerke.
    Ob es jetzt irgendeine spitzfindige "Lücke" gibt, die dann gilt wenn Inhaber und Erwerber in einer Person vorliegen entzieht sich meiner Meinung. Aber spätestens dann hätte evtl. das Finanzamt Interesse an dem Vorgang. Um es zu verdeutlichen. Es kann doch nicht angehen das ein Gewerbetreibender ein Auto auf Geschäftskosten kauft und sich dieses dann privat aus dem Firmenkapital entnehmen kann. Oder um es noch drastischer darzustellen. Ist es nicht Diebstahl wenn sich jemand Firmeneigentum ohne Beleg aneignet?
     
  13. Meist du wirklich das mein Beitrag vom Dez 2020 die BezReg Düsseldorf dazu veranlasst hat Nachforschungen anzustrengen :confused::eek:
     
  14. Ne sorry, das war auf @Excalibur75 gemünzt und eher allgemein gültig.

    Aber jetzt wo du es schreibst, ist das durchaus denkbar.
     
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  15. Sehr interessante Sichtweise und auch durchaus verständlich, das Schreiben, welches der Themenersteller oben gepostet hat erscheint mir jedoch nach wie vor fragwürdig.

    Beste Grüße
     
  16. In der heutigen, vernetzten Zeit muss, oder sollte man, von allen ausgehen.
     
  17. Wie sieht es denn aus wenn der Gewerbetreibende z.B. Restaurantbesitzer ist und das Feuerwerk für die Gäste zündet?

    Und ob jeder das Feuerwerk über das Geschäftskonto kauft ist die nächste Frage ‍♂️
     
  18. Meine Aussage von eben bezog sich ausschließlich auf Ware, die von Gewerbetreibenden bis zum 15.12.2020 gekauft wurde. (Hätte ich dazu schreiben sollen, sorry)
    Jetzt glaube ich wird mir auch langsam klar, warum das Thema überhaupt ein Thema ist...der 28.12.2020...
    Danke @TIE Fighter fürs drauf aufmerksam machen!

    Beste Grüße
     
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  19. Naja, ich glaube langsam, dass hier wirklich das Datum des Kaufs der Stein des Anstoßes ist.
     
  20. Als Gewerbetreibender durfte man soweit ich weiß doch auch nach dem 15.12.2020 einkaufen. Ich erinnere da gerne an die Livebilder bei Bild und Co wo Schlangen vor Fachhändlern waren um per Gewerbeschein einzukaufen.
     
  21. Nö, das Schreiben bezieht sich doch auf den beabsichtigten (oder unbeabsichtigten) Handel mit Pyrotechnik und das dieser nicht / nicht rechtzeitig angezeigt wurde, also §14 SprengG. Das diese Anzeige nicht erfolgt ist ist glaube ich unstrittig, ob nun wissentlich oder unwissentlich.
    Aber bevor ich jetzt noch mehr schreibe lasse ich es mal lieber, damit nicht noch mehr Behörden auf dumme Ideen kommen :shutup:
     
  22. Interessanter Ansatz.
     
  23. Nein, in Bayern durfte definitiv nach dem 15.12.2020 keine Ware mehr überlassen werden. (NRW kann ich auf Anhieb nicht sagen, müsste ich nachforschen)
     
  24. Dann gibt es ja Abschreibungsbelege. Wird aber speziell dieses Jahr schwierig mit der Argumentation. Welche Gäste?
     
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