Bestimmung Bußgeldverfahren: F2 per Gewerbeschein erworben (NRW)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuerwerk.News, 29. April 2021.

  1. NRW auch nicht. Bei mir war extra die BezReg kontrollieren.
     
  2. War ein Beispiel.
    Alternativ:

    Zum Filmen für YouTube um der Community etwas bieten zu können oder um Pyros die leider kein Feuerwerk hatten per Livestream etwas Freude zu liefern? ;)
    Ist nur die Frage ob so etwas geltend gemacht werden kann. ^^
     
  3. Sobald man die Monetarisierung aktiviert hat sollte man dafür ein Gewerbe angemeldet haben. Also steht das Gewerbe natürlich mit Feuerwerk in Verbindung. In der Gewerbeanmeldung an sich steht natürlich kein Handel mit Feuerwerk.
     
  4. Meiner Meinung/Auffassung ist die alles entscheidenden Frage: Hat die Verwendung unmittelbar etwas mit dem Gewerbe zu tun oder liegt die Verwendung eher im privaten Bereich. Das ist trennscharf zu unterscheiden und da liegt die Chance für dich, solange eine Verbindung zwischen deinem Gewerbe und dem Feuerwerk besteht. Aber letztendlich sollte da mal ein Anwalt drüber schauen, da das ganze ja auch dein Gewerbe betritt. Du bist ja nicht als privater betroffen.
     
  5. Ich habe die Vermutung, dass es eine Personen mit höheren Amt bei der BR Düsseldorf gestört hat, dass das Überlassungsverbot von Gewerbetreibenden umgangen werden konnte. Der §14 SprengG wird wohl von den Behörden sehr streng ausgelegt, um somit ein Exempel zu statuieren.

    Demnach müsste auch jede Disco, die Magnumflaschen mit Eisfontäne serviert, jeder Gastronom, der eine Torte mit Wunderkerzen verziert und jeder Fotograf, der Fotos mit Rauchfackeln macht, die Tätigkeit bei der Bezirksregierung anzeigen. Die Kategorie spielt da keine Rolle, alles sind explosionsgefährliche Stoffe.

    Ob das der Sinn vom §14 SprengG ist, wird sich noch rausstellen, da sich ein paar Betroffene bestimmt juristisch wehren werden. Auch das anscheinend nur die Bezirksregierung Düsseldorf es für nötig hält diese Schritte einzuleiten, ist äußerst fragwürdig. Das Thema Wettbewerbsverzerrung könnte hier mit ins Spiel gebracht werden, was aber keiner möchte.

    Es betrifft übrigens nicht nur Kunden aus Düsseldorf, sondern aus dem gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf: Regierungsbezirk Düsseldorf – Wikipedia

    Geschätzt sind das bestimmt zwischen 1500 - 2000 Kunden. Da der normale Verkauf zu Silvester nicht stattgefunden hat und aktuell kaum Feuerwerke stattfinden, hat die Behörde anscheinend genug Zeit, um sich um die Kleinigkeiten zu kümmern. :dontthinkso:
     
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  6. Nebenbei finde Ich es "witzig", das oben in dem Schreiben Essen + Dammannstraße (Südostviertel) erwähnt werden. Die Gegend kenne Ich gut. Dort (und im Norden) kannst Du als "Asi-unter-Naturschutz" problemlos das ganze Jahr Illegales zünden, weil sie (guess who) alle wegschauen, DAS kümmert das ganze Jahr NIEMANDEN...
     
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  7. Zum Thema Einsicht in Forum durch aussenstehende Personen, Behörden und sonstigen Institutionen, hatte ich bisher immer die Haltung, das wir hier nichts zu verbergen haben und mit offenen Karten spielen und sich aussenstehende hier gerne einen Einblick verschaffen dürfen, das man es hier mit verantwortungsvollen meist von klein auf begeisterten Hobby Feuerwerksbegeisterten Haufen zu tun hat.

    Das hier von unbekannten Menschen mitgelesen wird, denen Feuerwerk nicht wohlgesonnen erscheint, ist bekannt. Das ist bei jedem anderen Hobby auch, überall finden sich neidende und missgünstige Mitmenschen. Wenn diese Bußgelder allerdings aus Infos des für jedermann einsehbaren Forums entstanden sind, fände ich diese Entwicklung sehr schade und irgendwie auch traurig.

    An alle stillen Mitleser hier im Forum:

    Man muss sich an die geltenden Vorschriften halten, das ist und sollte jedem hier im Forum klar sein. Hier verfolgt niemand böse Absichten, wir reden hier von "Feuerwerk" das eigentlich dazu dienen sollte, um sich daran zu erfreuen bzw. "die bösen Geister zu vertreiben" oder schöne beeindruckende Farben in den Nachthimmel zu zaubern, welches sogar Kinderaugen zum leuchten bringt:).
     
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  8. Da der Zusammenhalt hier im Forum erfahrungsgemäß sehr groß ist, hätte ich einen Vorschlag um dein Bußgeld zu mindern. Erstelle bei PayPal einen MoneyPool MoneyPool - Online einfach Geld sammeln | PayPal Deutschland um Geld für den Bußgeldbescheid zu sammeln. Ich wäre jedenfalls dabei dich zu unterstützen;).
     
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  9. Als im Dezember die Diskussion hier im Forum hoch herging, schrieb mir ein junger Mann hier, ob er auf Gewerbeschein bei mir einkaufen kann. Ich habe ihm erklärt, das er das kann, mir aber einen schriftlichen Auftrag unterzeichnen muß, der meiner eigenen Sicherheit dient. Solange nichts passiert, interessiert es keinen. Als Verkäufer habe ich keinerlei Einfluss auf die Verwendung, Deshalb ist es mir fast gleichgültig was der Käufer damit macht. Der Käufer ist dann dafür verantwortlich. Wenn er S.......e damit macht und dann sagt wo er es gekauft hat ist die Handelsrechnung oder der schriftliche Auftrag meine Rechtssicherheit. Der junge Mann hat dann von seinem Vorhaben Abstand genommen. Letzten Dezember hat kein einziger Gewerbetreibende bei mir nach Feuerwerk gefragt, nicht einmal die traditionellen Kunden. Alle Veranstaltungen waren ja abgesagt.
     
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  10. Liege ich jetzt falsch oder gab es darüber nicht einen Bericht. Wo man wusste das diejenigen einen Gewerbeschein hatten. Und diesen sagen wir es human missbraucht hatten. Um das Abgabe Abgabeverbot zu umgehen.
     
  11. Das freut mich zu hören! Allerdings gibt es sicherlich den einen oder anderen der das Schreiben bekam und durch die aktuelle Situation Geldprobleme hat. Diese Person kann eure Hilfe dann sicherlich eher benötigen.
    Sofern es sich auf bis zu 150€ beläuft ist es schade aber okay. Dafür möchte ich dann nicht auf Spendenjagd gehen. :)
     
  12. Ich kann mir gut vorstellen, dass die ganzen Daten der Käufer mit Gewerbeschein auf Grundlage eines Erlasses aus einem Ministerium durch die Behörde angefragt wurden.

    Im Regelfall geht die Behörde nicht einen solchen Alleingang bei der Datenmenge.

    Man erkennt schon am Anschreiben, dass hier eine Masse an Schreiben rausging. Keine Anrede mit Namen bzw. Nennung des Gewerbes im Schreiben selbst.
     
  13. Dieses Theater bezieht sich doch nur auf das Abgabeverbot letztes Jahr. Dieses Jahr bzw jetzt zählt ja kein Abgabeverbot mehr, deshalb dürfte das abholen von eingelagerten und bezahlten Feuerwerk kein problem darstellen oder?
     
  14. Letztes Jahr hat es für Gewerbetreibende auch kein Problem dargestellt. Man hätte lediglich dieses Formular ausfüllen müssen wenn ich es richtig verstanden habe. Das gilt dann auch für dieses und alle weiteren Jahre in denen der Kauf noch erlaubt ist.
     

    Anhänge:

  15. Dann melde ich mich auch noch mal zu Wort, da sich nach eigenen Nachforschungen doch der ein oder andere Betrachtungswinkel geändert hat bzw. geändert haben könnte.
    Hier aber erst nochmal der Hinweis das sämtliche Äußerungen von einem Laien getätigt werden und nicht als Rechtsberatung gesehen werden kann.
    Und Rechtsanwälte drehen das sowieso meistens so wie sie es für richtig erachten.
    Insofern sehe ich hier eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt als Pflicht an. Das kann finanziell aber schnell das angedroht Strafmaß übersteigen. Muss also jeder selber entscheiden oder seine Rechtsschutzversicherung anfragen.

    Punkt 1:

    Es ist nun mal nicht immer alles so schwarz/weiß wie es mir anfänglich so erscheint. Ob ein Gewerbetreibender beim Kauf von „irgendwas“ auch tatsächlich als Unternehmer oder als Verbraucher gesehen werden kann ist nicht so einfach und durchaus komplex:

    Wann ist ein Unternehmer Verbraucher?

    In so fern könnte das Kaufdatum der entscheidende Faktor werden, aber in deinem Sinne, da es den Eindruck erwecken könnte, das du als Verbraucher gesehen werden könntest.
    Wenn du als Verbraucher gesehen würdest, wäre der §14 gegenstandslos, da dieser nur auf Unternehmer anwendbar ist.
    Das ganze Vorausgesetzt das du deinem Händler kein Schreiben unterschreiben hast, in dem du gewerbliche Absichten bekundest. Diesen haben sich wohl einige Händler zur eigenen Sicherheit unterschreiben lassen und dann wäre die Argumentation als Verbraucher gehandelt zu haben hinfällig.

    Punkt 2:

    Der Gesetzgeber hat evtl. beim Erlass des Überlassungsverbots von Feuerwerks der Kat F2 für 2020 einen entscheidenden Fehler begangen. Es wurde womöglich vergessen den Tatbestand mit einem passenden Bußgeld zu versehen. Aber bitte lasst das unbedingt rechtlich abklären/prüfen.

    Zusammenfassung:

    Wenn ein Unternehmer während der offiziellen Verkaufstage Feuerwerk kauft kann er durchaus als Verbraucher angesehen werden. Das Überlassungsverbot ist womöglich nicht Bußgeldbewehrt.

    Somit hätten wir einen Bußgeldbewehrten Tatbestand der aber nicht greift und einen anderen Tatbestand der greift, aber nicht Bußgeldbewehrt ist.

    Wenn du jetzt einen fiffigen Rechtsverdreher findest, wäre das womöglich der Hebel wo du ansetzten könntest.

    Anzumerken ist noch dass das Vorgehen der BezReg Düsseldorf gegen Unternehmer die Feuerwerk gekauft haben wohl eher ein Alleingang ist (ich habe etwas von 1600 Fälle vernommen). Andere BezReg wussten um diesen Prozess nichts und wollen/werden sich auch nicht daran beteiligen (wobei ich natürlich nicht mit allen gesprochen habe).

    Somit stünde auch noch eine Ungleichbehandlung/Schlechterstellung im Raum.

    Viel Spielraum wie ich finde.

    Hau Rein ;):good:
     
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  16. #41 Matthias Meyer, 30. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2021
    Der Verkauf von Feuerwerk der Großmärkte Metro, Selgros, Hellweg, Handelshof usw., halt die, die man nur mit Gewerbeschein besuchen kann, ist AUSSERHALB DER 3 ÜBLICHEN VERKAUFSTAGE nur an Wiederverkäufer gestattet, das heißt nur an Leute die das nicht wie die meisten von uns behalten, sondern an andere weiterverkaufen! Verstanden? Ich denke schon..;)
     
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  17. Richtig. Kacke. Der 28.12. war ja noch gar kein Verkaufstag. Der erst offizielle Verkaufstag war der 29.12. :wall:
    Sorry @Feuerwerk.News :cry:
     
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  18. Dann kann ich ja froh sein das letztes Jahr in der Metro alles weggegrabbelt wurde.

    Die würden alle Einkäufe seit Beginn des Feuerwerksverkauf in der Metro letztes Jahr kontrollierten um den Leuten die Mark aus der Tasche zu ziehen.
    Wohl dem der sich Aufgrund der Ausnahmereglung ohne Karte zutritt verschaffte und dann in Bar bezahlt hat.

    Das beste Beispiel dafür warum sie das Bargeld abschaffen wollen.
     
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  19. Du meinst um etwas zu durchleuchten, was vielleicht nicht ganz "koscher" gelaufen ist? Find ich gut.

    Klar ist es jetzt für einige ärgerlich. Jedoch für die, die im Sinne des SprengG alles "korrekt" gemacht haben müssen nichts "befürchten". Schwierig wird es m.E. für einige die (ich will hier keinem ans Bein pissen) "blind" auf Gewerbeschein gekauft haben und einen Wisch beim Händler unterzeichnet haben und sich nicht überlegt haben was da eigentlich gerade passiert ist.
     
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  20. Ist das eine Aufforderung einen "geschützten Bereich" einzurichten in dem Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten besprochen / geplant werden? Denn genau darum geht es in diesem Thread. Ob der Formsbetreiber damit einverstanden ist?

    Und noch was: Schuld an der Misere sind nicht die Behörden. Schuld daran sind die Shops, die das durchgezogen haben. Uns selbst hat das Verkaufsverbot / die Dritte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch hart getroffen. Wir haben aber beschlossen weiterhin nichts an "Gewerbetreibende" zu verkaufen. Über die ganze Sachlage hatte ich unsere Aufsichtsbehörde informiert - weil ich keinen Bock auf zusätzliche Kontrollen hatte. Das hatten sicher andere, auch in NRW, die sich an die Spielregeln gehalten haben, genauso getan. So werden Behörden eben hellhörig, nicht (nur) weil sie in irgendwelchen Foren mitlesen. Ich hatte auch Kollegen an denen mir etwas liegt noch einmal über die aktuelle Gesetzeslage informiert. Es gab darunter auch welche, die sagten, dass es ihnen ******egal ist und sie trotzdem verkaufen. Zusätzlich gab es eine sehr aufschlussreiche Diskussion in der Facebookgruppe für professionelle Pyrotechniker. Es wussten also alle, ein paar meinten eben, dass Gesetzte nicht für sie gelten.

    Diejenigen, die verkauft haben sind für mich Nestbeschmutzer denen wir in Zukunft noch mehr Kontrollen und noch mehr schlechte Presse zu verdanken haben. Das war einfach unprofessionell und dumm. Genauso dumm wie das Verkaufsverbot und das ewige herumhacken auf unserer Branche. Nur: Dummheit mit Dummheit zu vergelten war noch nie schlau.
     
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  21. Das sind im Sinne des SprengG trotzdem Verbraucher. Sie haben ja kein Gewerbe zum Handel mit Pyrotechniker der Kat. F2 angemeldet und auch keine Verkaufsstätte angezeigt.
     
  22. #47 Blast Maniac, 30. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2021
    Ich meine das alles was man vom ersten Lolli bis zum Krückstock gekauft hat überwacht wird.
    Das findest du gut, du hast ja nichts zu verbergen richtig.
    Da du ja nichts zu verbergen hast kann ich dein Heim mit Videokameras ausstatten wie bei Big Brother und das ganze gegen Bezahlung 24st auf eine Voyeur Seite steamen.
    Es gibt genug Freaks da draußen die sich das geben würden :D

    Ich weiß welcher Wisch hier gemeint ist, da hab ich mich auch zurückgehalten...war mir zu heiß.
     
  23. Habe ich das in Deinen Augen geschrieben?
    Sorry da musst Du aber mutwillig meinen Text missverstehen. Ich habe sogar ein konkretes "legales" Beispiel genannt.

    Sorry aber ich bin jetzt echt "angepisst".
    Ich brauche echt Forum-Abstinenz. Ist ja nicht mehr zum Aushalten, was hier abgeht.
     
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  24. #49 TIE Fighter, 30. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. April 2021
    Ich weiß dass das Thema nicht so einfach aufzudröseln ist. Aber nach meinem Empfinden kann es doch nicht meine Aufgabe sein, zu kontrollieren ob ein Unternehmer der auf das Firmwenkonto bei mir unterjährig Feuerwerk kauft auch alles ordnungsgemäß Angezeigt hat, ordnungsgemäß Aufbewahrt und einer ordnungsgemäßen Verwendung zuführt.
    Ich musste für den unterjährigen Einkauf unseres Baumarktes auch nichts weiter vorweise als die Gewerbeanmeldung. Für alle weiteren Auflagen war/bin ich eigenverantwortlich zuständig. Ob er Restaurantbesitzer das erworbene Feuerwerk für sich privat oder gewerblich für seine Gäste verwendet kann mir als Verkäufer doch furchtbar egal sein. Ich bin fest davon überzeugt das hier eine Holschuld des Unternehmers vorliegt und keine Bringschuld meinerseits. Alles andere wäre doch Irrsinnig.

    Jeder der sich einen Radarwarner kauft sollte sich über die gesetzlichen Vorrausetzungen informieren.
    Jeder der sich eine Himmelslaterne kauft sollte sich über die gesetzlichen Vorrausetzungen informieren.
    Jeder der sich einen grünen Rotationslaser kauft sollte sich über die gesetzlichen Vorrausetzungen informieren.
    Jeder der sich eine Auto kauft sollte sich über die gesetzlichen Vorrausetzungen informieren.
    Jeder der sich Feuerwerk kauft sollte sich über die gesetzlichen Vorrausetzungen informieren.
    Jeder der eine Reise tut sollte sich über die gesetzlichen Vorrausetzungen informieren.

    Und sind wir doch mal ehrlich. Was hier zu Silvester an Bildern gepostet wird, was die Shops so an Mengen an Kunden Verschicken, was bei Aldi so rausgekarrt wird, da sollte jedem der ein wenig bescheid weiß bewußst sein das diese Massen weit über den legalen Mengen liegen.
    Muss ich dann dem Kunden hinterherlaufen und ihm gewaltsam seine Ware entreißen? Müssen die Shops sich kurzschließen und Daten austauschen damit bloß keiner ein gramm über dem Limmit liegt? Ich glaube nicht. Und wer macht soetwas?
    Eigenverantwortung lautet das Zauberwort. So sehe ich das.
     
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  25. Und die haben ihre Kunden somit ins offene Messer laufen lassen.
     
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