Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. #4226 PyroWolle, 26. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2021
    Als Pyrotechniker und vor allem Feuerwehrmann kann ich dem nur beipflichten.
    Wer mal einen Pulverlöscher benutzt hat, weiß warum...
    Als Profitipp: Dem Wasser ein paar Tropen Spüli beigeben, senk die Oberflächenspannung und kann dadurch besser "eindringen".
     
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  2. Habe vorhin eine E-mail gesendet mit pdf, schriftlich kann ich ganz gut bei den Behörden.
    Telefonieren habe ich nicht die Zeit tagsüber, muß ja auch Arbeiten.
    Mal sehen wie es weiter geht!?
     
  3. Wie schon vermutet , bis heute wieder keine Antwort erhalten.
     
  4. Wurde vor einiger Zeit von einem Forumsmitglied um Fotos von meiner 27er Erlaubnis gebeten. Konnte ich aber nicht machen, weil ich sie einige Tage vorher zur Verlängerung abgegeben habe. Zeitgleich ruft mich der SB an und erklärt mir, dass er eine neue ausstellen muss, weil die alte voll war. Prima, bei der Gelegenheit auch über den Inhalt gesprochen und dass einige Dinge nicht mit übernommen werden müssen, weil entweder kein Bedarf mehr, oder über die 7er erworben wird.
    Die Kommunikation mit der Behörde hier in Herne war freundlich und völlig entspannt. Schade, dass viele von Euch solche Schwierigkeiten haben.

    So sieht die neue Erlaubnis aus:
    [​IMG] [​IMG]
    [​IMG] [​IMG]
     
  5. Hallo ich habe mein 27 ger geschickt benommen und das steht drin. ist die seite nicht für die gesamte Mengen über 5 jahre wie bei den Böllerschüzen die das recht gut errechnen können und selbst wen das die menge ist die ich aufbewahren darf ist das mit 2 aufbewahrungs Orten 1 in einem unbewohnten Raum 10 kg 1.4 oder 3 kg 1.3 und einem in einem unbewohnten Gebäude mit 15 kg 1.4 oder 5 kg 1.3 was der Sachbearbeiter auch weiß. Außerdem stört mich die Einteilung in Kat 2 und Kat ist das normal außerdem steht alles mögliche an unnötigen drin. Kan mir dar wer sagen ob ich das richtig sehe? 16200075338491114433201851003309.jpg 16200085883112436435080259692183.jpg 1620008627865277261932586328424.jpg 16200086509994781633360739346391.jpg
     
  6. OMG
    Der SB hat doch bestimmt Lack gesoffen.
    Nimm den Zettel, geh zum SB und verlange freundlich lächeln, das der Schein entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, neu ausgestellt wird.
    Du hast hier im Forum genug Lesestoff um zu wissen worauf ich anspiele. Nur als Denkanstoß:
    Der ist ja mal richtig falsch. :bad:
     
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  7. Die oben gezeigte Erlaubnis toppt ehrlich gesagt alles was ich bis jetzt gesehen habe:D
     
  8. Oh...wo soll man da anfangen? Das geht echt nicht.
     
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  9. #4234 TIE Fighter, 3. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2021
    Da haben wir ja mal wieder ein Prachtexemplar :eek:

    Viel Schreibkram ist überflüssig aber nicht schlimm, da es nur nochmal auf bestehende gesetzliche Vorgaben hinweist.

    Aber wirklich rechtlich falsch, evtl. könnte sogar Böswilligkeit unterstellt werden zumindest werden riesige Wissenslücken des SB offengelegt, sind:

    - Die festgesetzte Menge: Keine rechtliche Grundlage, da nur für pyrotechnische Sätze aber nicht für pyrotechnische Gegenstände gesetzlich Vorgeschrieben.

    - Unter III 3. a-d: Keine rechtlich Grundlage, da nur für pyrotechnische Sätze aber nicht für pyrotechnische Gegenstände gesetzlich Vorgeschrieben.

    - Unter III 4.: Keine rechtliche Grundlage, da nur für pyrotechnische Sätze aber nicht für pyrotechnische Gegenstände gesetzlich Vorgeschrieben.

    Da solltest du unbedingt gegen Vorgehen, da diese Auflagen eine unverhältnismäßige Schlechterstellung darstellen bzw. den Schein in Teilen unbrauchbar machen.

    Davon mal abgesehen wirst du keinen Händler finden der dir die Menge einträgt bzw. ist diese Auflage im Online-Handel gar nicht umsetzbar.
     
  10. Och, ich kann da mithalten :D:lol::rofl:
     
  11. Hier sollte ne Hall of Shame eröffnet werden.....
    Der Schein passt da super rein :rofl:
     
  12. Habe heute meine Erlaubnis bekommen, habe genau 100 Tage warten und 70€ zahlen müssen.
    Ich denke die Erlaubnis kann sich sehen lassen 20210504_092030.jpg 20210504_092057.jpg 20210504_092054.jpg
     
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  13. In Emden scheinen die Sachbearbeiter echt entspannt zu sein :good:
     
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  14. Top! :good:
    So und zwar genau so, sollte ein 27er aussehen.
     
  15. Sehr gut, so sollte das sein.
    Vor allem das kleine Wörtchen bis ist sehr gut. Damit ist auch F2 und F1 abgedeckt. Man glaubt es kaum, aber letztes Silvester sollte ja F1 in einzelnen Landkreisen auch nicht abgegeben werden.
     
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  16. das war auch in Berlin so ab dem 22.12.2020 - selbst Politiker waren auf einmal erhellt als sie feststellten das sie keine Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk mehr kaufen können

    Böllerverkaufsverbot in Berlin: Auch Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sind untersagt - Berlin - Tagesspiegel

    Deshalb hatten sie ja auch den Vitrinen ihre Buden zugemacht, nur noch der Notnagel Bernau war offen da in Brandenburg.

    Deshalb war ja unter anderem Party bei unserem Woolworth wo Palettenweise F1 vorher ausverkauft wurde, auch wegen der kommenden Schließungen. Die VE-Verpackungen haben sie bis zur Decke gestapelt.
     
  17. Ich habe eine Info bezüglich des Antrages zu verkünden,

    am Montag habe ich es tatsächlich geschafft mit dem SB zu telefonieren. Einen genauen Stand der Bearbeitung konnte dieser mir so nicht geben also sagte er er ruft dann zurück.

    bisher keinerlei Rückruf :D
     
  18. Beim Kollegen im Schein steht nur Kat F3, ist damit F2 auch mit eingeschlossen? Weil seine Behörde wohl nichts anderes eintragen lässt.

    Vielen Dank schonmal im Voraus :)
     
  19. #4244 Elroh, 5. Mai 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Mai 2021
    Kommt auf den Wortlaut an. Steht da "Pyrotechnische Gegenstände bis Kategorie F3" als bsp. umfasst es auch Kategorie F2. Steht da aber als bsp. "nur Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3"

    Da kommt es halt auf den Satz an.

    EDIT: kleine Änderung falscher Wörter.
     
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  20. Es gibt schon seit Jahren keine Klasse mehr sondern Kategorie und nicht II oder III sondern F2 oder F3 :D:lol::rofl::shutup:
     
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  21. Pardon, das ist natürlich mein Fehler! Du hast Recht. Aber mir gefällt das alte einfach lieber :D - werde es korrigieren.
     
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  22. Och lass es doch stehen, hat so etwas nostalgisches ;)
     
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  23. Nein, das kann ich so nicht stehen lassen.:D Ich muss es auch richtig wiedergeben, sonst schleicht sich das womöglich noch bei anderen ein.
     
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  24. In meinem Zitat bleibt es ja dann als Erinnerung stehen :p Es sei den Pyro kommt vorbei und macht eine OT-Wisch-Aktion :sneaky:
     
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  25. #4250 Z-MANN, 6. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2021
    So ihr Lieben,

    jetzt ist der 27er bei mir auch schon da! :)

    Beantragt beim Landkreis Darmstadt-Dieburg!

    Einwurf-Einschreiben mit dem Antrag und einem noch zusätzlich Verfassten schreiben ging am 12.04.2021 raus.
    Nachfrage per Post zur PHV und Aufbewahrungsmenge (Blatt zwei sollte ausgefüllt werden) am 24.04.2021.
    Rückantwort von mir mit den geforderten Unterlagen per E-Mail am 26.04.2021.
    Erlaubnis per Post Erhalten am 06.05.2021.
    Es waren keine Telefonate erforderlich.
    Kosten 105,-€ , Dauer gesamt 25 Tage!

    Muss wirklich sagen das man hier im Kreis Darmstadt-Dieburg echt sehr entspannt mit diesen Dingen umgeht, war beim KWS vor ein einhalb Jahren auch so.

    Hier die Eintragungen der Erlaubnis die am 05.05.21 ausgefüllt wurde:
    B718EEAE-2907-4B1B-8C33-1889141C02EF.jpeg 420153FC-20BD-4C94-BFE7-B05FEEACC943.jpeg E8F3E463-41E0-492F-A1DD-C67531D6E991.jpeg

    Bin sehr zufrieden!

    P.S.
    Dachte erst das die Mengen eingetragen werden, da ich auf der zweiten Seite 10kg 1.4 und 3 Kg 1.3 eingetragen hatte.
    Ach so, Keine Beschränkungen!
    9FB2B2E8-3AB7-4C18-9D50-56D89A9AB590.jpeg

    Gruß Z-MANN
     
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