Bestimmung Bußgeldverfahren: F2 per Gewerbeschein erworben (NRW)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuerwerk.News, 29. April 2021.


  1. Wo habe ich denn jemanden unter stellt, dass er zu Straftaten auffordert?
    Ist das eine Aufforderung einen "geschützten Bereich" einzurichten in dem Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten besprochen / geplant werden? Denn genau darum geht es in diesem Thread. Ob der Formsbetreiber damit einverstanden ist?

    Wir haben doch gerade erst gesehen, wie schnell man bei Ordnungswidrigkeiten landet. Und die Straftat geht mit Bestellungen von gewissen PTGs im Ausland oder mit Selbstlaboraten auch ganz schnell. Genau sowas wird dann M.E. in einem solchen geschlossen Bereich gerne besprochen. Ich habe nicht behauptet, dass Chr zu Straftaten auffordert sondern lediglich darauf hingewiesen, wo das dann hingehen kann.
     
  2. Um Deine UB zu gefährden musst Du schon ein bisschen was anderes anstellen. Da reichen selbst Owis nicht aus
    Tut mir leid, Dir hier eine Illusion über die Bedeutung dieses Forums zu nehmen: Ich habe vor Silvester hier nicht einmal gelesen. Meine Informationen kommen und kamen, auch in diesem Fall, über Fachforen mit Kollegen und die Diskussion mit Behörden und Händlern.
     
  3. Ja, siehst Du falsch. Dann bist Du im Sinne des Sprengs wieder ein Verbraucher. Die Definition "Verbraucher" kommt hier aus dem HGB.
     
  4. #79 FeuerSFX, 1. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2021
    Gerade eben stellen wir fest, dass der Verkauf an Gewerbetreibende, die nicht Händler sind, eine Owi war. Aber nein, auf keinen Fall würde ein solcher geschlossener Bereich von einigen Idioten für solche Diskussionen und falsche Empfehlungen genutzt werden.

    Ordnungswidrigkeitengesetz
    § 116
    Öffentliche Aufforderung zu Ordnungswidrigkeiten

    11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) zu einer mit Geldbuße bedrohten Handlung auffordert.

    (2)
    1 Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
    2 Das Höchstmaß der Geldbuße bestimmt sich nach dem Höchstmaß der Geldbuße für die Handlung, zu der aufgefordert wird.



    Blödsinn. Die Händler haben einfach versucht Geld zu verdienen. Denen ist es egal, ob das Licht im Himmel oder in Deinem Allerwertesten leuchtet, die müssen, wie wir auch, ihre Rechnungen bezahlen und ihrer Familie was zum Essen auf den Tisch stellen. Und einige haben sich vielleicht auch gesagt, "Hey, dann bezahl ich halt ein Bußgeld, aber ich hab wenigstens meine Kohle verdient". Die Rechnung wird nicht aufgehen, aber egal.

    Den Preis bezahlen die, die nicht primär vom Handel leben, sondern die professionellen Feuerwerke schießen, die hier alle gerne sehen.

    Wenn man beim Umgang mit Explosivstoffen mitspielen will, muss man tatsächlich gesetztestreu handeln, das ist richtig. Bundesbürger bin ich auch, nur Landesbürger geht ja nicht.
    Wer viele Feuerwerke, auch für große Festivals, für Städte, oder für Tourneeen schießt, der kennt sich besser sehr genau mit den einschlägigen Gesetzen aus. Möglichst besser als die meistens Behörden. Eines kannst Du mir glauben: Ich habe sowohl als Anzeigender von Feuerwerken wie auch in meiner Funktion als Sachverständiger für die Rückverfolgung von Explosivstoffen schon mehr Beamten klar gemacht, dass sie auf dem Holzweg sind, als Du in Deinem Leben bisher mit Beamten überhaupt zu tun hattest. Nur mache ich das freundlich und lösungsorientiert. Das sind nämlich zu 99% Menschen, die sich freuen, wenn sie ihre Arbeit ohne Ärger über die Bühne bekommen. 1% Ar*****cher gibt es überall.
     
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  5. Soweit ich das verstanden habe sind nicht die Verkäufer/Händler wegen einer Ordnungswidrigkeit angeschrieben worden, sondern die Käufer mit Gewerbeschein...

    Da hat "100 Jahre lang kein Hahn nach gekräht", wenn der einfache Gewerbetriebende vor den offiziellen Verkaufstagen bei der Metro, Handelshof, Fegro/Selgros etc. Feuerwerk mitgenommen hat.
    Man hat das Schiftstück unterschrieben, daß die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf nur an den gesetzlichen Verkaufstagen erfolgt.
    (Den Veraufsstart hat man dann Anfang Dezember immer mitbekommen, weil dann durchaus die ein oder andere Batterie getestet wurde)

    Ich behaupte mal daß bestimmt 20-25 % der Waren, die in diesen Läden verkauft werden nicht wie eigentlich vorgeschrieben nur für den gewerblichen Verbrauch oder Wiederverkauf genutzt werden.

    Letztendlich ist das ganze doch nur wegen des Überlassungsverbotes hochgekocht, und daß die Bildzeitung da ganz groß darüber berichtet hatte.
     
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  6. Okay. Das überlassen von Feuerwerk ist aber im „Normalfall“ an Verbraucher während der normalen Verkaufstage erlaubt (mit Ausnahme 2020/2021).

    Ein Gewerbetreibender könnte also im Regelfall das hier bereits erwähnte Formular (Verkaufsanzeige) ausfüllen, ... sich unterm Jahr Feuerwerk kaufen (natürlich mit Einhaltung aller Lager/Aufbewahrungsvorschriften etc) und an den regulären Verkaufstagen an sich selbst überlassen.
    So zumindest mein Verständnis.

    @Feuerwerk.News gibts schon Neuigkeiten?
     
  7. #82 Pr1nZpYro, 3. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2021
    Was passiert eigentlich mit der Kopie des Gewerbescheins beim Fachhändler? Wird dieser automatisch an die Behörde weitergeleitet oder bleibt die nur für Rückfragen in den Unterlagen?
     
  8. Sprengstoffrechtlich funktioniert das Überlassen nicht: Du müsstest für Dein Gewerbe eine Verantwortliche Person bestimmen, die wärst ja wieder Du selbst. An Dich selbst kannst Du nichts überlassen.

    Gewerberechtlich ist Dein Unternehmen keine eigene juristische Person, außer Du gründest eine GmbH, was Du womöglich nicht kannst und ganz sicher nicht willst (Gesellschaftereinlage, doppelte Buchführung, Inventurpflicht).

    Die Möglichkeit aus einem Unternehmen Sachwerte zu entnehmen besteht natürlich. Das muss aber buchhalterisch korrekt erfolgen, da Du sonst Steuerhinterziehung begehst.

    Handelst Du nicht, also generierst keine Umsätze und Gewinne, wird das Finanzamt Dein Scheinunternehmen wegen Liebhaberei sehr schnell wieder dichtmachen, mit unangenehmen Folgen.

    "Gewerbe anmelden" heißt:

    Buchhaltung/Steuerberater
    mindestens Kleinmengenaufbewahrung nach LR410 / 2. SprengV Anlage 6 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich
    Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde
    Versicherung

    Machen kann man viel, Du kannst auch einen Fachanwalt und einen Gutachter bezahlen, um alles schön wasserdicht hinzubekommen. Das alles für ein Hobby.
     
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  9. #84 Mulluk, 5. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2021
    Hallo liebe Forum Nutzer. Ich habe mal eine Frage und zwar habe ich wie viele andere auch das Schreiben bekommen und habe gar keinen Gewerbe. Jetzt ist es so dass der Herr an der Kasse zu mir meinte ich solle noch was unterschreiben dass ich es nicht vor Silvester abfeuern darf und mein alter bestätigen muss. Jetzt war die Kasse so voll dass ich ihm geglaubt habe und einfach unterschrieben habe. Die Firma SELGROS schickt mir eine Kopie von einem schreiben was mir absolut fremd vorkommt. Hat zufällig noch jemand das schreiben was er bei der Firma SELGROS unterschrieben hat beim Erwerb von Feuerwerk? In einigen Beiträgen steht auch dass man nur bei SELGROS etwas unterschreiben müsste wie nicht abfeuern vor... Und so weiter. Deshalb kommt es mir etwas komisch vor . die haben mich auch vorher gefragt ob ich die Rechnung noch habe bzw die Unterlagen und habe jetzt ein wenig das Gefühl dass da was faul ist.
     
  10. Egal unter welchen Zeitdruck man steht, niemals, wirklich NIEMALS etwas unterschreiben ohne es gelesen zu haben. Wenn jemand darauf pocht (wird gerne auch bei unseriösen Arbeits/Aboverträgen etc. gemacht) einfach gehen und das wars. Wer Seriös ist lässt denn zu unterschreibenden alles in ruhe durchlesen.

    Ich würde mal behaupten das einige den Fehler begangen haben und auf gut Glück ohne Wissen ein Gewerbe "ausgenutzt" haben dafür. Das ist aber jeder Person ihr eigener Fehler. Auch wenn ich das vorgehen der Regierung nicht für gut befinde, so ist der betroffene weiterhin selbst Schuld.

    EDIT: ach und das mit dem "Text bearbeitet wurde"... dünnes Eis! Mehr sag ich dazu vorerst nicht, das sollte jeder selbst erkennen.
     
  11. Sorry, verstehe ich nicht.
    Wie konnte Dir auf Gewerbeschein etwas verkauft werden, wenn Du gar kein Gewerbe hast?
    Ich denke da liegt schon Mal der größte Hase im Pfeffer.
     
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  12. Es gab ja eventuell, wie es teils zumindest geäußert wurde, Menschen die blind links ein Gewerbe beantragt haben um damit nur eben schnell einzukaufen. Sprich man hat sich ein "Scheingewerbe" erstellt.
     
  13. Konnten denn Kunden die vor Weihnachten ohne Gewerbeschein reingelassen wurden , Feuerwerk erwerben ?

    Mindestens in NRW durften dorch alle rein...

    Metro-Aktion verlängert: In diesen Großmärkten können Sie ohne Kundenkarte einkaufen
     
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  14. Ich verstehe das nicht, aber wahrscheinlich bin ich mal wieder zu blöd oder zu einfach getrickt :confused:
    Du gehst beim Selgroß einfaufen und hast kein Gewerbe?
    Ich war gerade mal bei Selgroß auf der Seite. Dort heist es:
    "Unser Angebot steht Wiederverkäufern, Selbständigen, Freiberuflern, gewerblichen Kunden, Gastronomen, Händlern, Handwerkern und allen anderen Gewerbetreibenden offen.
    Alles, was du brauchst, ist eine Selgros-Kundenkarte. Die Kundenkarte berechtigt dich, bundesweit in allen unseren Märkten und aus dem gesamten Sortiment zu Großhandelskonditionen einzukaufen. Ganz gleich, wo deine Kundenkarte ausgestellt wurde.
    Deine Kundenkarte erhältst du bei Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) und eines amtlichen Dokuments über die Art und das Bestehen deines Gewerbebetriebes.
    "

    Dann unterschreibst du in der Hektik an der Kasse einen "Beleg" den du dir nicht richtig angesehen hast, dir aber jetzt irgendwie fremd vorkommt, nach 5 Monaten? Ja, würde mir wahrscheinlich auch fremd vorkommen :whistling:
    Wie gesagt, ich bin da nur zu doof zu, aber helfen kann ich dir da wirklich nicht.
    Die Anderen? keine Ahnung. Schwierig :rolleyes:
     
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  15. Glaube die durften zwar rein und regulär alles kaufen - natürlich mit Steuer oben drauf an der Kasse. Jedoch bei Feuerwerk wurden (wie bereits erwähnt) teils aber auch gewisse Dokumente unterschrieben oder darauf hingewiesen. Wer da nicht gestoppt hat wäre selbst Schuld. Spätestens da hätte ich alle Sirenen angemacht.^^
     
  16. nun ja wenn ich mir die Preise bei Ebay in Erinnerung rufe, gab es beim Feuerwerk bei dem ein oderen anderen kein halten, ich stelle mir das vor wie bei einem Playstation Launch damals, kauufffennnn
     
  17. Bei Metro, Selgros und Co. kann/konnten man während des Lockdowns auch als Privatkunde einkaufen
     
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  18. Aber nicht jeder kann vor seinen eigenen Unheil geschützt werden. Da muss man dann eben jetzt durch und in den sauren Apfel beißen. So leid mir das auch für betroffen tut.
     
  19. die Frage ist nun ob es auch bei jenen/denen mit 150 Euro beschaffen war, das würde ich als Lebenserfahrung abtun
     
  20. Dies würde sich ggf. baldig zeigen. Kann mir jedoch kaum vorstellen das große Varianzen existieren.
     
  21. Verständnisfrage: wenn man mit den Produkten nicht Handel betreiben möchte sondern die Produkte am 31.12. im Zuge eines Feuerwerks verbrauchen will - was für einen Vordruck oder Formblatt nutzt man denn da nun? (ich gehe mal von "korrekter" Lagerung bis dahin aus) Oder wäre das selbst bei Anzeige des Kaufes eine Ordnungswidrigkeit?
     
  22. Es war und es bleibt Illegal. Es gab das Überlassungsverbot. Das kanst du drehen wie du willst.
    Und wenn sich Selgros mit einer Erklärung die unterschrieben wird den Rücken freihält ist das evtl. moralisch fragwürdig, aber gesetzlich konform und wirtschaftlich nachvollziehbar.
     
  23. Ich habe eine Mitarbeiterkarte. Meine Oma war Angestellte der Firma Rewe und bekommt dann 3 Karten zur Verfügung. Davon habe ich eine. Das ist quasi dann ein Personalkauf kein gewerbekauf
     
  24. "bleibt"? Also die Frage bezieht sich auf 2021 und nicht auf das letzte Jahr.
    Es wird ja immer noch aktiv mit der Möglichkeit "geworben".
    Klar kein Vorwurf an den Händler - da muss jeder wissen was er tut - aber daher ja die Frage.
    Wenn man dieses Jahr mit Gewerbeschein vor den Verkaufstagen FWK erwirbt, dass man nicht verkaufen möchte.
    "Reicht" da eine Anzeige? oder meinst Du mit "bleibt" egal was man tut - = illegal?
     
  25. Ok. Dann habe ich das in der Hitze des Gefechts falsch verstanden, ich habe das auf letztes Jahr projizier :bleye:
    Mit der Anzeige wird der BezReg höchst offiziell mitgeteilt, das mit dem gewerblichen Handel von Silvesterfeuerwerk der Kat1 und Kat2 zu den Verkaufstagen begonnen wird. Zu gewerblichen Zwecken auf Gewerbeschein. Den Rest darfst du dann mit der BezReg bei der Kontrolle diskutieren. Da bin ich rechtlich nicht genug bewandert, sondern habe nur eine Tendenz.
     
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