Bestimmung Bußgeldverfahren: F2 per Gewerbeschein erworben (NRW)

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Feuerwerk.News, 29. April 2021.

  1. O.k., danke für die Info.

    Also ein reiner Endverbraucher-Kauf. Da bist Du eigentlich der falsche Adressat für diese Art des Schreibens.
    Ob es das letztendlich besser für Dich und auch für Selgros und für Deine Oma macht dagegen vorzugehen, kann ich nicht überblicken.

    Ich glaube 150€ zahlen und dann den Ball flach halten, könnte der Rat eines Rechtsanwalts sein. Ich weiss es aber nicht.
     
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  2. #102 Chenzz, 5. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2021
    Bin auch betroffen, habe aber bis auf diesen thread hier sonst nix gefunden. Bei 1600 Betroffenen müsste es doch machbar sein sich irgendwie zu sammeln oder auszutauschen? Insbesondere was gute Anwälte oder so betrifft?

    @Feuerwerk.News : was hat dein Telefonat am Montag ergeben?
     
  3. Entweder das oder Schreiben einfach beantworten mit: Habe kein Gewerbe, daher kann die vorgeworfene OWI nicht begangen worden sein.

    Beweispflicht...(wer hier wann und wie das Abgabe-Verbot umgangen hat) liegt, meines Erachtens, nicht beim Beschuldigten.
     
  4. Ist in einer Gruppe gepostet worden. Glaube deshalb nur für Gruppenmitglieder zu sehen. Aber ist mir heute auch aufgefallen :)
     
  5. Ja habe mal die Gruppe verlinkt die Gruppe ist leider Privat daher sieht man es leider nicht.
     
  6. In der Gruppe Feuerwerk ist unser Hobby ist auch ein Händler dabei der bereits Post bekommen hat. Allerdings aus Niedersachsen.
     
  7. #108 Harderchriss, 6. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2021
    Nur mit dem Unterschied das er als Händler "Angekackt" wurde weil er das Zeug "verteilt" hat
     
  8. Der Ersteller hat sein Beitrag glaube schon wieder gelöscht
     
  9. Das stimmt.
     
  10. Ich glaube das es hier von seiten der Behörden mit rechten Dingen zugeht.
    Ich meine mal es war ja nur eine Frage der Zeit bis die Behörden da aktiv werden, wer geglaubt hat das dort einfach so weg gesehen wird, ist ziemlich leichtgläubig gewesen.
    Es geht hier nun einmal um Artikel die dem SprengG unterliegen und nicht um nen Lolli.
    Wer bei diesem Thema mit einem geringen Bußgeld davon kommt, sollte so meiner Meinung nach danke sagen und die Füße still halten, das kann nämlich auch anders laufen.
    Gewerbeschein bedeutet ja nicht Freifahrtschein :rolleyes:
    Als Gewerbetreibender hat man auch Pflichten, und grad im Zusammenhang mit dem SprengG wird es ein "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" , nicht geben.
     
  11. Im SprengG wurde letztes Jahr mal eben auf die schnelle wie in einer Hausordnung oder im Pachtvertrag von einem Schrebergartenverein rumgekritzelt.
    Das Teil wurde mal eben weggelutscht wie ein Lolli !
     
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  12. Ist aber immer noch ein Dauerlutscher :D;)
     
  13. Es scheint aber sehr wenige (aus dem Forum) getroffen zu haben. Von 1500 aus dem Reg.Bezirk Düsseldorf sind sicherlich noch ein paar mehr hier registriert.

    Wundert mich ein wenig...
    Auch das es nur aus einem Teil Deutschlands kommt und sonst keine Behörde drauf kam.
     
  14. Eventuell geht das "Beben" aber erst jetzt los. Außerdem wird es sicherlich auch einige geben die dazu nichts schreiben möchten. Wer weiß das schon.;)
     
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  15. Ich hab meinem Chef schon mal vorgewarnt, falls er Post von ner Bezirksregierung bekommt soll er dass Bußgeld an mich weitergeben :D zum Glück habe ich einen sehr entspannten Chef :cool:
     
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  16. Ok viel gelesen habe ich nun, doch jetzt tauchen Fragen bei mir auf.
    Es wird immer über das überlassen geredet, wenn ich also mit Gewerbeschein einkekauft habe, aber noch JEDEN einzelnen Gegenstand habe, und die Fachgemaß in nem Bunker lagern, habe ich doch nichts falsch gemacht. Ende dieses Jahres (29-31.12) kann ich diese doch dann wieder an Privatpersonen überlassen/ verkaufen. Oder aber im Jahr mit Ausnahmegenehmigung für ein Fest/ Feier oder ähnlichem überlassen!?

    *Bearbeitet: Es ist immer von F1 & F2 Artikeln die Rede.
     
  17. Bereits der Erwerb hätte angezeigt werden müssen. So zumindest die Begründung im Ausgangsbescheid
     
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  18. Die BezReg Köln will bei dem Quatsch nicht mitmachen :good:
    Es sei denn es käme von der Landesbehörde (Düsseldorf :eek:) die Order dieses zu tun :unsure:
     
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  19. Bist Du dir da sicher? Denn ich denke mal, das es erst der Anfang der "Abmahnwelle" ist.
     
  20. So sicher wie man sich heutzutage halt auf telefonische Aussagen eines SB verlassen kann.
    Wenn sich der Häuptling plötzlich anders entscheidet kann das der SB auch nicht mehr ändern ;)
     
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  21. Da können dann viele nur hoffen das die Häuptlinge viel Friedenspfeife rauchen und entspannt bleiben:rolleyes:
    Ich bin zwar nicht betroffen und drücke jeden die Daumen das sie nicht so ein Schreiben bekommen, mein Mitgefühl hält sich aber in grenzen...... es wurde ja mehr wie genug diskutiert und die Folgen angesprochen.
     
  22. Gibt es eigentlich schon etwas neues zu dem Thema ?
     
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  23. Nach §41 SprengG ist das Ganze als Busgeldbewährte Ordnungswidrigkeit zu handhaben. Ich bin kein Jurist und will hier niemanden in falscher Sicherheit wiegen, aber bei einem zu erwartenden Bußgeld unter 1.000EUR müsste die Verfolgungsverjährung in diesem Fall bei 6 Monate, nach §31 OWiG liegen. Sollte das Bußgeld höher liegen, dann ist auch die Verjährungszeit entsprechend länger.
     
  24. Glaube ich nicht. Die Bezirksregierung Düsseldorf war doch schon immer bekloppt was Feuerwerk angeht. Siehe Funke Luftheuler etc...
     
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