Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Sauber:good: So sollte der Schein und die Dauer immer sein.
    Willkommen im Club, und immer gut und Unfallfreien Schuss
     
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  2. Der Schein sieht ordentlich aus! Viel Spaß.
     
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  3. Moin liebe Forenmitglieder,
    ich hoffe ich bin in diesem Forenbereich richtig.

    Ich habe im Januar den 27er beantragt und mich dabei doch recht lange in die Fallstricke eingelesen
    und versucht diesen eindeutig und korrekt auszufüllen. Da meine Behörde keinen Antrag für die Beantragung des 27er zum Erwerb von pyrotechnik hatte, wurde mir auf Nachfrage vom Sachbearbeiter des Ordnungsamts mitgeteilt, ich möge den Antrag für Widerlader/Böllerschießen verwenden und entsprechend abändern. Grob habe ich mich dabei an die "Röder" Anleitung gehalten.

    Dank der Pandemie und deren Auswirkungen auf die Behörden habe ich heute endlich ein Antwortschreiben bekommen, welches mich im ersten Augeblick optimistisch stimmte, mir als jemand der sich an die Auflagen ja auch halten möchte aber vor die Frage stellt, wie die folgende Formulierung gemeint ist.

    ---------------
    "..... wir entsprechen Ihrem Antrag auf Erteilung derErlaubnis nach §27 SprengG.... .... kann in den nächsten Tagen abgeholt werden.... .... Die Gesamtbezugsmenge wurde auf 50 kg pyrotechnische Gegenstände festgesetzt"....Verwaltungsgebühr..... Bitte überweisen sie 150 Euro
    ----------------

    Wenn dies wirklich wortwörtlich so eingetragen wird, kann ich damit ja nicht einmal einen einzigen großen Verbund innerhalb der nächsten 5 Jahre beziehen, denn es gibt ja durchaus Verbünde deren Gewicht (nicht NEM) darüber liegt.

    Dementsprechend wäre ich dankbar wenn mir jemand einen Rat geben könnte wie weiterhin zu verfahren ist.

    - hole ich mir erstmal den Schein ab und schaue ob wirklich dies so wie genannt eingetragen ist.

    - rufe ich direkt an und konfrontiere die ausstellende Person vorab damit dass eine solche Einschränkung wenig Sinn macht um dies
    vorab korrigieren zu lassen


    Worauf berufe ich mich idealerweise unkompliziert und konstruktiv im Gespräch mir der ausstellenden Person?
    Auf die gesetzliche Lage
    "
    Da der Bedürfnisnachweis gemäß §27 Abs 3 S.2 SprengG explizit
    nicht für pyrotechnische Gegenstände nachgewiesen werden muss, kann die Menge auch nicht beschränkt werden. Als Gesamtmenge wäre also einzutragen" pyrotechnische Gegenstände der Kat 2 und 3 in unbegrenzter Menge.
    "

    habe ich bereits im Antrag hingewiesen.

    Grüße
    Matthias


    Edit: die durch die 170 Seiten dieses Posts klicke ich mich gleich durch, in der Hoffnung dass jemand etwas ähnliches passiert ist und das Problem gelöst wurde)
     
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  4. Ich glaube das der Sachbearbeiter nicht wirklich weiß was 50kg bei Pyrotechnik bedeuten, das ist ja nichts.
    Ich würde ihn bei der Abholung drauf ansprechen und um Änderungen bitten.
     
  5. Die 50kg sind NEM, nichtsdestotrotz ist es auf 5 Jahre natürlich albern und nicht konform. Ich würde also auch anrufen um entsprechende Anpassung bitten.
     
  6. Danke, ich denke ich mache beides, morgen Anruf und Nachfrage beim Abholen.
     
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  7. Ich glaube das die sogenannte Pandemie von den Ämtern gerne auch als Vorwand für die Dauer genutzt wird.
    Es ist ja nicht so das in meinem nicht gerade kleinen Kreis in Süd-Hessen keine Seuche wäre und trotzdem nur 25 Tage Bearbeitungszeit.
     
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  8. Hallo zusammen,

    ich möchte auch einen Erlaubnisschein bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragen.
    Das Problem: Es ist u.a. ein Fachkundezeugnis vorgeschrieben (s. Bild vom Antrag). Wo soll ich so etwas herbekommen?
    Hat jemand Erfahrungen, wie das in der Städteregion Aachen läuft?

    Ich werde Montag mit der Sachbearbeiterin telefonieren, wollte mir vorher kurz eure Meinung zu den geforderten Unterlagen einholen.

    Danke und VG
    Matze
     

    Anhänge:

  9. Fachkunde benötigst du nicht bis F3....dies ist lediglich für Böllerschützen und andere Wiederlader notwendig, oder eben bei F4
     
  10. #4260 JustFun, 7. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. Mai 2021
    Das "Problem" liegt da dran das der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §27SprengG nicht generell "nur" für Pyrotechnik ist, dieser Antrag dient wie @Excalibur75 schon sagte auch Böllerschützen ect. als Vorlage.
    Vergesse wie schon gesagt einfach das Thema "Bedürfnissnachweis sowie Fachkunde", zumal es keine wirkliche Fachkunde für F3 gibt.

    Alles was dort steht was Du beifügen sollst, ist für dich in diesen Fall absolut irrelevant.
     
    matze08 gefällt das.
  11. Danke für die schnellen Antworten, habe es gerade nochmal nachgelesen: Zum Glück steht im § 27 Abs. 3 SprengG eindeutig, dass es bei pyrotechnischen Gegenständen keiner Bedürfnis bedarf und die Fachkunde ist nach § 4 der 1. SprengV nicht nötig.

    Dann versuche ich mal mein Glück ^^
     
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  12. Das denke ich nicht. Von Beantragung bis der §27er (per Einschreiben) bei mir war, sind genau 14 Tage vergangen, was hervorragend gut lief. Ich habe den aber auch schon gehabt, lange bevor die meisten von uns (ich auch) wussten, was Covid 19 ist.
    Ich betone: " Das war vor der Pandemie"

    Aktuell:
    Ich habe die letzten Wochen mehrfach versucht, meine Sachbearbeiterin zu erreichen, weil ich einige Rückfragen wegen einer FWK- Anzeige hatte. Im Moment ist das Anzeigen nämlich nicht so einfach, weil sich da auch das Gesundheitsamt einmischt etc...

    Außerdem ist meine SB wegen der Pandemie schon seit Wochen an ein anderes Amt ausgeliehen. Natürlich gibt es hier auch Vertretung. Diese kennt sich aber lange nicht so gut aus, wie die eigentliche Sachbearbeiterin. Das wurde schon am Telefon klar.
    Ich möchte damit nur folgendes zu bedenken geben.
    Die Pandemie wirkt sich auf alle Ämter aus. Insbesondere auf die, in denen Leute sitzen, die im Gesundheitsamt aushelfen können bzw. müssen, weil not am Mann ist. Das merke ich schon deutlich, wie sich das auf eine FWK- Anzeige auswirkt. Beim erstellen einer Erlaubnis sicher noch mehr.

    Ich möchte unsere Ämter nicht verallgemeinernd in den Schutz nehmen. Hier wirkt sich die Pandemie dennoch auf besonders qualifiziertes Personal schon stark aus. Vor allem in Bereichen, in denen Personal abgezogen werden kann, weil erstmal nicht relevant.
     
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  13. Von Fall zu Fall sehr unterschiedlich... Ich stehe seit Januar hilfegebend mit zwei Antragstellern in Kontakt - da geht es jetzt zwar scharf aber wir haben auch schon Mai. :rolleyes:
     
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  14. Und deshalb braucht es aktuell schon 7 Monate um einen Antrag zu bearbeiten ? ^^
     
  15. Es haben dir aber auch schon genug Leute geraten mal eine nette Email zu schreiben mit dem Hinweis auf eine Untätigkeitsklage. Dann hättest du dein Schein wahrscheinlich schon lange. Bei mir hat es nach androhung 3 Wochen gedauert und er war im Briefkasten.
     
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  16. Davon habe ich doch gar nichts geschrieben. Was gehst du mich dann so an?
    Es gibt Fälle bei denen es vor Corona länger als 7 Monate gedauert hat, dieses Thema hier bezeugt das. Durch Covid wurde es mit Sicherheit an keiner Stelle schneller.
     
  17. Uno Momento , das sollte kein Angriff gegen dich sein.
     
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  18. Guten Abend,
    hatte mich auch nach der Misere letztes Silvester 20/21 mal informiert aber ich finde die Gebühr für eine Ersterteilung hier im Kreis doch schon relativ hoch. Oder ist das normal, ich hätte so mit maximal 120€ gerechnet. Screenshot_20210507-192321_Chrome.jpg
     
  19. Empfinde ich als ziemlich unverschämt.. Preisgestaltung wie auf einem Basar.
     
  20. Nochmal nachgelesen...genauso wird's gemacht. So würde ich mir alle 27er wünschen...wenn man sich da manch aktuelle andere Themen anschaut...macht dies leider längst nicht jeder so :/
    Wünsche viel Glück^^

    Fun Fact: Es gibt zwar gesetzliche Fristen zur Bearbeitung von Anträgen...diese betreffen aber oftmals nur die Dauer bis wann die Bearbeitung begonnen haben muss.
    Nicht wie viele glauben, abgeschlossen sein muss.
    Eine Bearbeitung, kann je nachdem was dazu nötig ist und angefordert wird, nämlich eben doch recht lange dauern.
    Oftmals ist auch fehlende Mitwirkung...oder andere Auffassung des Antragstellers selbst Schuld an Verzögerungen.

    Spreche da jetzt niemanden an...bin auch kein Beamter.
    Arbeite aber in ähnlichem sensiblen Bereich ;)

    Ja...die Preise können wirklich stark schwanken. Wenigstens kannst du dich vorher drauf einstellen ;)
    Ich empfehlen das ganze Thema mal als Romanartige Lektüre...über manche Streitigkeiten muss man jedoch hinwegsehen können und sich seinen Teil denken :)
     
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  21. Dann bist du noch günstig. Meine Erlaubnis hat 179 und ein paar Cent gekostet. Das ist aber schon ein wenig her. Mittlerweile könnte es auch teurer geworden sein.
    Macht ~ 180€ + Medizinische Eignung, die ich auch bezahlen musste. Die Preise variieren hier extrem. Je nachdem, wo beantragt wird. ;)
     
  22. Naja, die "Schwankungen" sind normal. Die Gebühren können zwischen 60 und 450 €uronen liegen. Es gibt keinen festen Betrag dafür. Das wird scheinbar nach Wetterlage oder wie das WE des SB war entschieden... Leider.
    Hier bei uns 85 €. Damit ist der Verwaltungsaufwand bezahlt. Find ich sehr fair.
    Und damit liebe Grüße an meinen hier mitlesenden Herrn B. ;) Bist einer von den Guten! :good:
     
  23. Nun, imoment ist mir der Schein dann noch nicht so wichtig oder soviel Wert.
    Aber wer weiss wie es dieses Jahr aussieht mit Silvesterverkauf, einmal komme ich mit meinen Resten wohl noch über die Runden....:)
     
  24. Es mag viel klingen (auch eig. sein) aber wenn man bedenkt das dafür 5 Jahre F2/3 drin sind... ich sehe es gar nicht so verbissen in der Hinsicht. Bis 300€ wäre ich mitgegangen sofern die Ausstellung ohne große Probleme und neutral verläuft. Doch da ja jeder sein eigenes Süppchen kocht finde ich es generell schade.
    Am Preis würde ich aber als letztes "jammern" denn es ist eben auch Luxus und nicht unbedingt nötig.
     
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  25. Naja laut SB befand sich der antrag 02/21 in der Überprüfung der Zuverlässigkeit.

    Vor ein paar Tagen Rufte ich den SB an und frage nach dem aktuellen Stand. Eine Antwort darauf bekam ich nicht sondern die Aussage das er zurück rufen möchte. Das war Montag.

    Wer hier also seiner mitwirkungspflicht nicht nachkommt ist denke ich ersichtlich :D
     
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