Bestimmung Transport von Feuerwerkskörpern (inkl. "1000 Punkte-Regel")

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Thore, 28. Mai 2021.

  1. Was steht da falsch?
     
  2. Mal zu der GGVSEB. Dort steht ja das folgende:
    Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beförderungseinheit/Wagen 3 kg nicht überschreiten. Bei Gegenständen mit Explosivstoff der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.3 darf die Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen 5 kg und bei Unterklasse 1.4 50 kg nicht überschreiten.

    Bei „explosiven Stoffen“ kommt es also auf die NEM an und bei „Gegenständen mit Explosivstoff“ auf die Bruttomasse. Zu was gehört denn Feuerwerk? In der 2. SprengV werden pyrotechnische Gegenstände als Explosivstoffe definiert.
     
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  3. Besser kann man das nicht erklären. Top @TIE Fighter :good:
     
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  4. Achtung:
    GGVSEB bezieht sich immer auf die Brutto-Masse, die 1.1.3.6 hingegen auf die NEM.

    Gefahrgutrecht und Sprengstoffrecht sind zwei im Prinzip komplett getrennte Rechtsbereiche, die nur in einigen Teilen Überschneidungen haben.

    Damit fällt das, was wir normalerweise nach der Definition des SprengG als pyrotechnische Gegenstände bezeichnen würden, im ADR unter die Definition der Gegenstände mit Explosivstoff.

    Man darf hier nicht die Definition des § 3 SprengG benutzen, weil das ADR hier eigenständige und vom SprengG unabhängige Definitionen trifft.

    Das ADR und das SprengG sind im Prinzip autonome und unabhängige Rechtsbereiche, die zwar Überschneidungen aufweisen, in ihrer Regelungswirkung aber unabhängig nebeneinander stehen.

    Das macht es ja gerade so kompliziert :confused:
     
  5. Das ist mir ehrlich gesagt komplett neu, obwohl ich dem ADR nicht ganz fremd bin. Wo werden die Dauerdrucklöscher denn ausgeschlossen?
    Mir bekannt ist nur, dass es sich um einen Feuerlöscher gemäß DIN EN3 handeln muss, vor allem also mit aktuellem Prüfsiegel/Wartungsnachweis.
     
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  6. siehe oben bitte.
    Es kann ja sein, dass Du es völlig anders meinst, dann verleitet es aber mindestens zum "Falsch verstehen", was auch nicht gut ist.
     
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  7. Ja, das wüsste ich auch gerne.
    Vor 2,5-Monaten habe ich es nämlich noch anders gelehrt bekommen.
     
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  8. Ich bin ja auch nicht immer einer Meinung mit @TIE Fighter und trolle da ab und an mal. Aber die Antworten, gerade die letzten beiden sind doch inhaltlich völlig richtig und tragen vollkommen zum Thema bei. 100 % und auch so zusammen gefasst, dass man es schnell nachlesen kann. Ob nun kopiert oder nicht, Wumpe. In anderen Themen muss man sich inhaltlich über mehrere Seiten durchblättern, um an richtige Informationen zu kommen. Hier gibt es die Auflösung in 2 posts. Finde ich persönlich super.
     
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  9. @Thore Du musst dich an die 1000 Punkte-Regel halten: ADR-Check.com | ADR 1.1.3.6
     
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  10. #35 TIE Fighter, 1. Juni 2021
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2021
    Ist er leider nicht, da er sehr viele weitere und wichtige Aspekte nicht anspricht, ohne diese zu beachten man aber schnell in teufels Küche kommt.
    Außerdem ist die Rechnung:
    NEM aller 1,3G Artikel mal 50 = ?? Punkte
    NEM aller 1.4G Artikel mal 3 = ?? Punkte
    und anschließender Addition der beiden ?? Punkte nun wirklich für kein Hexenwerk.
    Für alle die lieber selber lesen und sich alles selber erkämpfen möchten, sind unten mal die Gesetzte mit angeführt:
    GGVSEB - 50 Seiten, GGAV - 45 Seiten und ADR - 1268 Seiten. Viel Spaß.
    Ich halte es für viel informativer und übersichlicher den passenden Inhalt direkt, unter Umständen auch mal gekürzt widerzugeben, als sich ständig durch verschiedene Dokumente klicken zu müssen. Außerdem schreibe ich ungern immer das gleiche, sondern kopiere evtl. auch mal aus meinen alten Beitägen.
    Letzendlich kann es doch jeder selber machen wie er möchte. Wichtig sind doch alleine die Informationen, nicht die Präsentation. Wenn einem dann die Präsentation dieser nicht zusagt kann man einfach drüber hinweg lesen, statt den anderen "verbessern" zu wollen. Ich werde mich und die Art meiner Präsentation nicht ändern nur weil hier einer "rum mosert".
    Alles Gut ;)
     

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  11. Hehe und wenn man das Ganze auf die GGVSEB ummünzt könnte man sogar noch neben ADR die RID und ADN zufügen, welches aber dann wirklich den Rahmen sprengt.
    Ich finde die 2 kleinen Blöcke (im Verhältnis zu den ganzen Richtlinien) wirklich mehr als hilfreich. Gerade die Differenzierung zur Freimenge bei Kleinmengen und der 1000-Punkte Regel !
     
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  12. Ohne ADR und Aufbaukurs Klasse 1 ( den wohl keiner aus Spaß nur für privat macht ) ist für Ihm die 1000 Punkte Regel und nicht zu vergessen Ladungssicherung das was zählt.

    Dann könnte man ja sagen das ihm die GGVSEB nur beschränkt betrifft, den in diesem Fall interessiert ihm die Eisenbahn und Binnenschifffahrt ja nicht...... quasi GGVS :p
    Und dann kommen wir wieder zu dem Thema "man kann es auch kompliziert machen"
     
  13. 2x falsch
    1.Freimenge der Kleinmenge zählt erstmal für Privatperson. Erst darüber hinaus kommt dann die 1000 Punkte-Regel. Hättest dir mal den Beitrag #18 von @TIE Fighter besser durchgelesen
    2.Die GGVS gibt es so nicht mehr. Wurde erst in GGVSE abgelöst. Danach wurde diese in GGVSEB abgelöst. Es gibt aktuell nur noch die GGVSEB bzw. zählt diese nur, ob inhaltlich viel für "S" geändert wurde, spielt dabei keine Rolle
     
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  14. DU hast es Falsch verstanden..... aber egal......
    Als Privatperson die gefährliche Güter ohne ADR Schulung befördert, zählt die 1000 Punkte Regel. FAKT!
    Und es gibt im ADR keine Freimenge!

    Und was Du an dem Wort "quasi" nicht verstanden hast weiß ich nicht..... aber nochmal zum Verständnis.
    Er möchte es auf der Straße befördern, also quasi interessiert ihm nur die GGV (S)traße (E)isenbahn (B)innenschiffahrt
    E und B sind in diesem Fall ja uninteressant.
     
  15. #40 TIE Fighter, 1. Juni 2021
    Zuletzt bearbeitet: 1. Juni 2021
    Das ist ja der springende Punkt.

    Wenn dem so wäre, müsste sich jeder Verbraucher für die Beförderung eines jedens Feuerzeug (Gefahrgut), 11kg Propangasflasche (Gefahrgut), 80 Liter Benzin im Tank (Gefahrgut) oder alles zusammen (noch viel mehr Gefahrgut) jedes mal mit Feuerlöscher, Gefahrgutkartons und ggf. Beförderungspapieren und jeder Menge Auflagen rumschlagen.

    Damit dem nicht so ist gibt es die Freistellung vom ADR nach ADR 1.1.3.1.a die in der GGVSEB, Anlage 2, 2.1 konkretisiert, in Bundesrecht umgesetzt wird und Erleichterungen von der Handwerker-Regel ADR 1.1.3.6 (1000 Punkte-Regel) darstellt.
    Diese Freistellung nach ADR 1.1.3.1.a bzw GGVSEB stehen den Gewerbetreibenden/Handwerkern nicht zur verfügung, sondern nur dem Verbraucher für den eigenen Bedarf.
    Ich als Verbraucher hingegen darf ADR 1.1.3.6 unter Beachtung der geltenden Auflagen durchaus in Anspruch nehmen.

    Da hier aber der Gefahrguttransport von Feuerwerk für den eigenen Bedarf im Raum steht, könnte natürlich 1.1.3.1 in Anspruch genommen werden, so lange die 5kg 1.3G bzw. 50kg 1.4G und zwar Brutto ausreichen sollte, was ich an dieser Stelle einfach mal in Frage stelle. An den rechtlichen Regularien ändert das allerdings nichts.
    Sollte jemandem sowohl die Freistellung nach 1.1.3.1 als auch nach 1.1.3.6 nicht ausreichen, könnte er selbstverständlich auch als Privater hingehen, sich ein EX-Fahrzeug besorgen, den ADR-Schein mit Aufbaukurs Klasse 1 machen und dann 16 t Pyrotechnik herumfahren und zwar netto (ADR 7.5.5.2.1).
     
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  16. Ich glaube wie schon öfter geschrieben, ein Großfeuerwerker könnte hier aufgrund der Praxis dieses Thema ganz leicht erklären.

    Denn wenn diese Jungs und Mädels sich damit nicht Praxisnah auskennen, wer denn?

    Leider gibt ein Gesetz immer Spielraum für Interpretation egal ob diese dann falsch oder richtig sind.

    Das Thema Gasflaschen ist ein Thema für sich;)

    Und im Zweifel immer den Fachmann fragen.
     
  17. Wenn alles gelaufen wäre wie es geplant war wäre ich jetzt Großfeuerwerker :D:lol::rofl::whistling: Feuerwerker – Wikipedia ........ ähm ...... also Pyrotechniker :bye:

    Hätten dann meine Ausführungen für dich einen anderen Stellenwert? :shok:
     
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  18. Glaub mir, hier gibt es Antworten auch von solchen Personen - nicht jeder lässt sich nur als Pyrotechniker hier freischalten.;)
     
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  19. Wenn das Wörtchen wenn nicht wäre.....

    Hast Du ADR inkl Aufbaukurs Klasse 1?
    Es geht ja drum das ich jemanden glauben schenke, dessen Beruf es ist oder er Beruflich und regelmäßig damit in Kontakt kommt.

    Das hat ja nichts mit deiner Person zu tun, sondern mit der Praxiserfahrung.
     
  20. Bitte alle Pyrotechniker mit ADR-Schein und Aufbaukurs Klasse 1 mal "Hier" schreinen. :phantastic:

    Davon wird es wahrscheinlich nur eine Handvoll geben. @Dobi ?
     
  21. Ne.... da hast Du mich falsch verstanden ;)

    Es geht um die Praxisnahe Erfahrung die diese Leute besitzen... denn sie befördern solche Artikel öfter :)
    Du gehst ja auch nicht zum Pferdewirt und fragst ihn über den Umgang mit einem Aquarium aus..... das da Wasser rein gehört weiß er, und wird Dir es auch sagen.
    Aber was für Wasser ect. kann Dir dann nur ein Fachmann sagen. :rolleyes:
     
  22. Hiiiieeeeerrr:rules:. Schon seit 1974, als er noch GGVS geheissen hat. Seitdem hat sich viel verändert (siehe Prüfung).
    Und obwohl ich ständig damit zu tun habe, blicke ich teilweise selber nicht mehr durch. Wie auch bei den ganzen Wust von Regeln und Gesetzen.
    Nur mal ein kleines Beispiel:
    du hast nur 1.3 geladen aber ohne Verträglichkeitsgruppe beschildert, schlappe 300,00 €.......weil das G fehlt.
    Ist aber nur ein einziger Böller in 1.4 dabei, der in der Packliste angegeben ist, braucht es kein G auf den Plaquards.
    Bei Großkontrollen müssen die Beamten oft genug ihre Bücher wälzen, um sicher zu sein.
     
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  23. Seit wann braucht man als Privatperson einen ADR-Schein ? Wo steht, dass ich mich mit der Freimenge auf ADR bezogen hab ? Ich beziehe mich auf den von Tie Fighter beschriebenen Text aufgrund der GGVSEB.....Ja natürlich interessiert in dem Fall E und B nicht....Fakt ist aber auch, es gibt nur die GGVSEB......solltest du als "Benzinschubser" wissen, um auch mal zu trollen, wie du es die ganze Zeit machst. :bye:
     
  24. Ich habe doch geschrieben.....
    Als Privatperson die gefährliche Güter ohne ADR Schulung befördert, zählt die 1000 Punkte Regel.

    Sprit Tante oder Treibstoff Tunte kannte ich ja, Benzinschubser ist neu:D
     
  25. Die 1000 Punkte-Regel zählt erst wenn man die Bruttomengen von 50kg in 1.4G bzw. 5kg in 1.3G überschreitet, davor zählt die kleinstmengen-Regelung.
    Sonst bräuchte jeder der zu Silvester im Aldi ne Batterie oder ein Raketenset kauft ein Feuerlöscher im Auto.
     
    Hammer, TIE Fighter und Excalibur75 gefällt das.
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