Mich würde es stören wenn ich meine Helferscheine lang nie selbst ran dürfte. Man bekommt doch auch keinen Führerschein ohne je selbst gefahren zu sein.
Das geht sogar noch weiter. Der 7er braucht auch schon für den Handel einen 20er, da nur der 20er die Befähigung hat mit den ptG unzugehen. Selbst das aus dem Fahrzeug nehmen, ins Regal legen und dem Kunden überlassen ist dem 7er nicht gestattet, da er nicht befähigt ist mit ptg der Kat F3/F4 unzugehen. Der 7er hat nur die Erlaubnis Handel zu betreiben, also Quasi den Gewerbeschein. Er hat die Immobilie, das Lager und die Versicherung und er zeigt die Feuerwerke an, da die ja schließlich auch über seine Versicherung abgedeckt sind. Ansonsten gilt. Nur gucken, nichts anfassen. Aus diesem Grund haben ja auch viele 20er zusätzlich den 7er oder den 27er.
Also ist der 7er im Grunde der Chef der den lieben langen Tag im Büro vorm PC sitzt, während der 20er als Facharbeiter in der Produktion Buckelt und die eigentliche Arbeit macht
Und ein 27er kann keine Helfer als "Azubis" haben. So von wegen privat... Das kann gewaltig nach hinten losgehen.
Soweit mir bekannt ist, dürfen so genannte Helferscheine nur von Personen ausgestellt und bescheinigt werden, welche die Fachkunde besitzen. Dies kann natürlich auch ein 27er sein, wenn er eine Befähigung nach §20 hat. Ohne diese Befähigung kann er auch keinen Helfer offiziell "ausbilden". Er kann aber z.B. mit einem Freund sein Hobby teilen.
Ich denke mal hier wird rechtlich aber auch nochmal zwischen Helfer als auszubildende und Helfer als reine Hilfspersonen (Beispielsweise als SIcherungsposten) unterschieden.
Mein erster Gedanke war, dass Helferscheine nur für Teilnahme an "Großfeuerwerken" ausgestellt werden können. Geht man nach dem Wortlaut und berücksichtigt nur F4, ist der normale 27-er erst einmal raus. Mit eingetragener Kategorie F4 (und dementsprechend vorhandener Fachkunde) sähe die Sache dann schon wieder ganz anders aus und es wäre auch für einen 27-er aus meiner Sicht prinzipiell möglich. Anbei beispielsweise eine Vorlage für einen Helferschein, wie er im Bundesanzeiger 2018 als Anlage veröffentlicht wurde. Hier ist ausdrücklich auch von Erlaubnisinhabern die Rede.
Ich habe auch nichts anderes geschrieben: Dies kann natürlich auch ein 27er sein, wenn er eine Befähigung nach §20 hat.
Wir sollten aufhören Verwirrung zu stiften und beim Thema bleiben. SCHEIN FÜR KATEGORIE F3 FEUERWERK. Als reiner 27er darf ich keine Helferscheine ausstellen. Punkt. Ich darf/muss Helfer auf dem Abbrenner haben. Diese dürfen nicht zünden da keinen Schein. Punkt. Dobbi schrieb die Konstellation die funktioniert. Das geht aber auch wieder vom reinen 27er weg.
Ich bin mir nicht 100%ig sicher aber ich meine der Kollege @skydancer schrieb mal dass er auch als 27er Helferscheine ausgestellt hat.
Man kann auch Helferscheine für Gartenarbeit ausstellen Der Klassische Helferschein-Sammler möchte doch früher oder später einen Grundkurs besuchen. Und spätestens da ist der Helferschein mit nur F3 nichts Wert, da explizit F4 zur Anerkennung gefordert ist. Also Helferschein im Sinne einer Urkunde als Erinnerung ist ok und kann wie gesagt für jedwede Helfertätigkeit (tapezieren ) ausgestellt werden
In meinem Beispiel setze ich voraus, dass der 27er, der Helferscheine ausstellt, natürlich Fachkunde hat und F4 zünden kann. Alles andere würde ja kaum Sinn machen.
Da sagt die Bezirksregierug wo der besagte 7er angezeigt hat, aber etwas anderes. Es geht hier nicht um F4, sondern bis maximal F3. Edit: Bis F3 hat er schon mehrere Feuerwerke gewerblich geschossen, aufgebaut und angezeigt. Ohne einen 20er.
Das kann man so pauschal auch nicht sagen. Mein Sachbearbeiter erwartet zB für den 27er entsprechende Helferscheine. Der Logik nach müssten diese im Bereich F3 erfolgen. Bomben verladen etc wäre ja fern ab jeder Verhältnismäßigkeit.
PS: Danke an diejenigen, die zumindest versucht haben, auf meine Fragen sinnvoll einzugehen, bevor es wieder in einen anderen Rahmen, wie dem sammeln von Helferscheinen umgeschwenkt ist. Dies war nicht meine Frage. Aber gut, ist beantwortet.
Ich habe hier ja schon viel vom Amtsschimmel gelesen. Aber eine Bezirksregierung die einen 7er Feuerwerke ausrichten lässt und ein Amt das Helferscheine für den 27er erwartet ist ja schon ganz großes Kino
Ich war nicht weniger verwundert. Hinweise auf entsprechende Gesetzespunkte interessieren da auch nicht die Bohne. Helferscheine oder per Anwalt, anders ist da nichts zu machen.
Mich wundert ja auch die Phantasie die so mancher Sachbearbeiter an den Tag legt. Ich meine man muss ja auch erstmal auf solche Ideen kommen
Find ich auch klasse. Um ein Paar 75g Raketen schießen zu können soll ich gleich Bomben verladen und meinen Arm riskieren. Steht komplett im Verhältnis.
F3 hab ich gelassen. Durch Funke und P1 war der Bedarf auf einmal nicht mehr so arg. Bzgl F4 bin ich mir noch garnicht so schlüssig. Die bisherigen Scheine sind eher durch Zufall zusammengekommen. Habe aber bei den Schwimmabzeichen auch schon von Seepferdchen direkt auf Gold geschwenkt. Ausgeschlossen ist es daher bisher nicht. Wenn ich mir das schon geben soll dann sollte ich es auch ganz ausnutzen.
Ich weiß ja nicht aus welcher Ecke du kommst aber ich hab schon andere Amtsschimmel zum weinen gebracht. Nicht nur aber gerade im Bezug zum 27er... Wenn du magst, gern per PN - wärst nicht der erste dieses Jahr.