Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Vielen Dank für das Angebot. :)
    Da haben durchaus schon mehrere ihre Unterstützung angeboten.
    Ich denke auch das es mit solch Hilfe durchsetzbar wäre, aber der Rattenschwanz ist es mir dann nicht wert.
    Auch wenn ich mich an Lagermengen halte, ständig Kaffee kochen weil ich Mr Sachbearbeiter verärgert habe möchte ich auch nicht. ;)
     
    Condomino gefällt das.
  2. WTF? Ich finde die von @TIE Fighter beanstandete Sachlage auch mehr als bedenklich. Soll ich auch runter kommen? Falls ja - wohin? Oder was genau ist dein Problem?
     
  3. Wann ist eigentlich der Punkt gekommen, an dem der F3 27er zur Norm geworden ist und (der Richtige) der mit F4 zum Exoten?

    Wenn mich Jemand anspricht und sagt er ist im Besitz eines 27ers, gehe ich immer davon aus, dass er die Fachkunde besitzt.
    Denn das ist für mich der Normalfall.

    Geht das wirklich nur mir so?

    Das ist schlicht illegal, mehr kann man dazu nicht sagen.
     
  4. Okay, danke dir erstmal für deinen Hinweis. Das wusste ich wirklich nicht. Dadurch, dass ich keinen 7er habe, habe ich das auch nie hinterfragt. Ich denke, das Thema ist dann hier auch durch und es kann wieder zurück zum §27er gehen- was das eigentliche Thema ist.
     
    T.o.1 gefällt das.
  5. @TIE Fighter hatte dann auch recht. Vielen Dank auch an dich. :) Mein Wissensstand hat sich somit wieder etwas erweitert.
     
    TIE Fighter gefällt das.
  6. Na dich als Besitzer eines kleinen 27er haben die gesetzlichen Fallstricke eines 7ers und/oder 20ers nicht besonders zu interessieren. Es sei denn so mehr auf der hobbymäßigen Seite ;)
     
    Silberblau gefällt das.
  7. Naja, der 27er ist ja ohne Fachkunde - die auch hier die wenigsten haben dürften. Da ja grundsätzlich für den 27er explizit keine Fachkunde vorgeschrieben ist, kann man davon eigentlich auch nicht ausgehen.
    Und hier im Forum, in diesem Thema geht es ja auch explizit um den privaten 27er. ;)
    Ich verstehe dich aber und weiß worauf du hinaus willst... Ich werde demnächst auch auf F4 erweitern, macht für mich inzwischen mehr Sinn. Hoffentlich erkennst du mich Dann als Profi an. :D
     
  8. Die Fachkunde hat doch mit der Erlaubnis doch gar nichts zu tun.
    Ich brauche für bestimmte (erlaubnispflichtige) Dinge eben eine Fachkunde und für andere nicht, dennoch bleibt es eben erlaubnispflichtig und das weise ich eben z.B. in Form eines 27ers nach.
    Aus meiner Sicht ist die Fachkunde an die Tätigkeit, aber nicht an die Erlaubnis gebunden.

    Und ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass es mehr 27er mit als ohne Fachkunde gibt (oder zumindest vor ein paar Jahren noch). Denn die ganzen Böllerschützen/Wiederlader haben ja ebenfalls eine Fachkunde.
     
    Noerm gefällt das.
  9. Können wir bitte die Schützen rauslassen? Dann hast du nämlich Recht. Hier geht es doch aber nur um PTG's. Und da ist definitiv (noch) keine Fachkunde nötig.
     
  10. OK, bleiben wir bei PTGs, aber auch hier sehe ich das so nicht.
    Im §27 SprengG wird ja sogar eindeutig auf die Fachkunde hingewiesen und erst in der SprengV für F3 ausgenommen. Für die anderen Kategorien wird ja ohnehin eine Erlaubnis gebraucht.("F2+" mal außen vor gelassen)

    Nur um das Klarzustellen, mir geht es nicht um "Keine Fachkunde bei F3", sondern um die Aussage, dass man für die Erlaubnis nach §27 SprengG per se keine Fachkunde braucht. Das ist aus meiner Sicht nicht korrekt.

    Für mich liest sich das so: Ich brauche beim 27er immer eine Fachkunde, es sei denn es ist irgendwo ausgenommen. Das trifft z.B. auf F3 PTGs zu.
    Würde nämlich §4 Abs. 4 der SprengV fehlen, wäre keine "Ausnahme" bei F3 vorhanden.

    Verstehst du was ich meine?
     
  11. Na ja, für die ptG nach §20 Abs 4 1 SprengV und alles was F4, T2 und P2 ist aber schon ;)
     
    PyroWolle gefällt das.
  12. Genau, folglich ist die Mehrheit an PTG-"Kategorien" fachkundepflichtig...
     
    Feuer_und_Flamme! und TIE Fighter gefällt das.
  13. Ohne jetzt jemanden ans Bein zu pinkeln :D

    Die Diskussion finde ich unnötig da es hier ja explizit um
    "Schein (Erlaubnis) für Kategorie F3 Feuerwerk" geht
    Da ist es nunmal so dass laut Gesetzgeber keine Fachkunde benötigt wird.

    Würde der Fred hier "Erlaubnis nach §27 sprengG" heißen wäre die diskussion in dem Fall richtig und angebracht.

    So kommt hier aber nur noch mehr OT rein und für Leute die sich informieren möchten wird es umso verwirrender.

    =) Ich mach mal den Grill an und lege leckere Grill Steaks auf falls einer Hunger hat :D
     
  14. Und diese fachkunde bezieht sich auf den Umgang mit schwarzpulver, nix da mit Feuerwerk und als 27er böllerschütze/wiederlader darfst du kein feuerwerk kaufen
     
  15. Prinzipiell gebe ich dir recht, ist natürlich nur die FK zum Umgang mit SP.
    Jedoch bin ich der Meinung, dass auch der Böllerschütze mit 27er PTGs (F2) z.B. ganzjährig kaufen darf.

    Natürlich bin ich kein Jurist, jedoch lese ich das als Laie aus der SprengV.

    Bei F2 benötige ich "eine" Erlaubnis und bei F3 eine "entsprechende". Daher folgere ich, dass es bei F2 hauptsächlich um die Erlaubnis per se geht und nicht um den Inhalt.
    Wie gesagt, meine naive Laienerkenntnis die auch kompletter Quark sein kann....
     
    kanne81 gefällt das.
  16. Siehst du goldrichtig! Guter Beitrag.

    Nur zur Info fuer Dich. Genau so sieht das mein SB in Niedersachsen / Goettingen das auch, deswegen erwähnt er explizit F2 Erlaubnis dann nicht im 27er... !!!


    Röder allerdings - wohl wegen Bayerns Behörden - sagt wiederum es muss alles explizit im 27er als "erlaubt" stehen...

    M.E. von Roeder bzw. Bayern klare Fehlinterpretation .Tja, so ist das im Besten Deutschland aller Zeiten... ;-)
     
    Z-MANN und Gattaca303 gefällt das.
  17. Genau wie mit dem Führerschein. Da darf man auch nur das fahren was drinsteht. Aber, ein wie auch immer gearteter 27er (Böllerschütze, Wiederladen) müsste sich ohne Probleme auch ptG F2/G3 eintragen lassen können und schon könnte der Spaß beginnen.
     
  18. Ne wollte das Amt damals bei mir nicht.
    Man wollte mir lieber einen zweiten 27er nur für FWK ausstellen. Dafür aber relativ "problemlos".

    Inzwischen habe ich den nun auch für F4 "aufbohren" lassen.:D
     
    Z-MANN, KLONK, kanne81 und 3 anderen gefällt das.
  19. #4519 kanne81, 12. Juli 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. Juli 2021
    wie geistreich dieser Vergleich ... Ohne Worte.

    Nochmal mein SB in der Behörde sieht / liest das Gesetz genauso wie @PyroWolle :

    "Gem. § 20 Abs. 4 1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kat. 2 u. a. nur an Erlaubnisinhaber nach § 27 Abs. 1 SprengG überlassen oder von diesen verwendet werden. Die v. g. Erlaubnis wurde Ihnen bereits am xxxx* erteilt. Eine gesonderte Erlaubnis für Gegenstände der Kat. F 2 für pyrotechnische Gegenstände ist diesbezüglich entbehrlich."

    xxx* Datum der Ausstellung des 27er für WIederladen/Böllern/Vorderladen


    Und nu?

    m.E. eröffnet sich da ein (weiterer) ggfs. neuer Kundenstamm unterjährig für Händler, sofern man es schafft diese Kundschaft darüber aufzuklären und anzusprechen.... Meine ja nur...

    Aber ist OT hier.... Sorry.
     
  20. §20 Absatz 4 ist kein gutes Beispiel, denn die dort genannten pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 (vulgo F2+) sind gemäß §4 Absatz 1 der 1. SprengV fachkundepflichtig. Für sonstige F2-Artikel schließt §4 Absatz 1 u.a. die Anwendung von §§ 7, 8, 20 und 27 SprengG aus, daher reicht dafür auch irgendeine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, da dann nur der §22 der 1. SprengV die Abgabe beschränkt.
     
    kanne81 gefällt das.
  21. Und Nu??

    Eigentlich nichts, da ich in der Regel auf provozierende und substantiell leere Fragen nicht antworte.

    Nur Soviel.
    Wenn, wie du schreibst, auf Sachbearbeiter in Behörden und Bezirksregierungen zu 100% Verlass wäre, hätte ich jetzt einen kleinen 27er mit dem es mir untersagt wäre Raketen über 20g oder Knallkörper mit Blitzsatz zu verwenden, für mich eine Aufbewahrung nicht zulässig, Freimengen nach 1.1.3.6 dürfte ich nicht in Anspruch nehmen und dürfte in 5 Jahren sage und schreibe 5kg NEM erwerben.
    Andere Sachbearbeiter verwehren den 27er sofort oder mit hanebüchenen Begründungen.

    Also erzähl mir bitte nicht, bzw. versuch mich nicht davon zu überzeugen Sachbearbeiter seien die Götter der Behörden und wüssten immer über alles bis ins Detail Bescheid und ihr Wort sei Gesetz.
    Wenn dein Sachbearbeiter diese Sichtweise vertritt ist das schön für dich, ist aber noch lange kein Grund davon auszugehen diese Sichtweise würde bundesweit vertreten.
    Womöglich, nur womöglich wird dich in Zukunft der Nachfolger deines Sachbearbeiters auf den Boden der Tatsachen zurückholen.

    Zum Schluss noch eine Bitte an dich.
    Wenn du eine Frage hast, einen Hinweis geben möchtest, mit etwas nicht einverstanden bist oder einen anderen Standpunkt vertrittst, mach es mit einem Minimum an Niveau, so dass dem gegenüber noch ein Quäntchen Spaß an der Beantwortung deiner Frage bleibt.
    Das tut ansonsten dem Niveau des Forums nicht gut.
    Wir sind hier um sowohl Standpunkte als auch Wissen oder Ansichten auszutauschen und nicht um uns die Köpfe einzuschlagen.
     
    ViSa, Z-MANN, TOMQX und 7 anderen gefällt das.
  22. Für mich in Berlin wird F3 nach den aktuellen Regeln durch ein notwendiges privates Grundstück bzw. ein genehmigtes eh nie von Interesse sein. War ja schon in dem andere Liberalismus Thema die Problematik bzw. der Gedanke das mindestens zu Silvester sowas eigentlich nicht auch auf öffentlichen Grund erlaubt sein müsste. Aber was Träume ich nur.
     
  23. Hallo allerseits,

    der Antrag auf 27er geht in Kürze raus und ich bin sehr erleichtert, alle noch offenen Fragen mithilfe des Forums selbst, oder im Gespräch mit den Sachbearbeitern im LUA klären zu können.

    Eine einzige Problematik ist noch übrig geblieben, zu der ich mir sehr gerne die Meinungen hier anhören würde:

    Mein Sachbearbeiter hat (in einem anderen Kontext) mehrfach betont, dass ab Anlieferung von Pyrotechnik ein exakt 24 Stunden langes Zeitfenster (werktags, Sonntage ausgenommen) existiere, bis diese fachgerecht in (m)einer Aufbewahrungsstätte oder einem Lager untergebracht werden muss. Er nannte das "Bereitstellung". Da für mich immer ein großes Geburtstags- & Silvesterfeuerwerk im Vordergrund steht, dessen NEM die zulässige Aufbewahrungsmenge dann bei weitem überschreitet, wollte ich die Situation genau von ihm ganz genau erfahren. Für den Auf- und Abbau eines Feuerwerks würde ebenfalls jeweils ein Tag veranschlagt, der nicht als Aufbewahrung/Lagerung zählt. Dies führt womöglich bei Anlieferung am 29.12. zu einer zeitlichen Lücke von einem Tag (30.12.), bei früherer Anlieferung von mehreren Tagen, an dem ich eine deutlich höhere NEM aufbewahre als für mich nach SprengLR 410 zulässig ist und ich damit einen Straftatbestand riskiere. Ein temporäres Verbringen im PKW unter Einhaltung der ADR oder GGVSEB, von der hier im Forum ja bereits mehrfach als Übergangslösung für einen bis wenige Tage geschrieben wurde, wurde als "Spitzfindigkeit" bezeichnet, die quasi so lange gut geht bis etwas passiert und dann große Probleme machen kann. Die Situation wurde verglichen mit einer realen ehemaligen Anfrage an die Behörde nach einem Silvesterverkauf im Zelt in der Fußgängerzone und "Lagerung" im PKW.

    Ich habe angeboten, einen lokalen Pyrotechniker mit zugelassenem Lager zu kontaktieren und eine Anmietung insbesondere auch für Notfälle, falls z.B. das Silvesterfeuerwerk durch Starkregen oder Sturm nicht geschossen werden könnte (ohnehin definitiv sinnvoll, die Alternative wäre Vernichtung der ptG), zu vereinbaren und beim LUA zu dokumentieren. Es wundert mich allerdings sehr, dass ich zu den Themen "Bereitstellung", "Verbringen" und diesen 24 Stunden weder hier im Forum nach stundenlangem suchen, noch im SprengG genaueres gefunden habe. Womöglich ist das aber auch in einem anderen Regelwerk festgelegt.

    Ich finde es auch ungeachtet der Gesetzmäßigkeit etwas absurd, ein Silvesterfeuerwerk im Regelfall für einen einzigen Tag durch die Gegend zu fahren und in einem externen Lager einzulagern. Auf der anderen Seite will ich mich aber auch 100 % korrekt verhalten. Natürlich verletzen Private an Silvester bekannterweise massenhaft die SprengLR 410, aber das kann ja selbstverständlich nicht der Maßstab für 27er sein. Ich befürchte allerdings dennoch, dass der Pyrotechniker mich bei der Kontaktaufnahme fragen wird, ob ich noch ganz knusper bin.

    Was meint ihr dazu? Weiß an der Stelle jemand genaueres zum Thema?
     
  24. #4524 Kardi95, 7. August 2021
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2021
    Schwieriges Thema.
    Was du noch machen könntest, ist sämtliches Feuerwerk der Klasse F2 (was in 99% der Fälle Lagergruppe 1.4 G ist) für den einen Tag einem Freund überlassen, im Zeitraum 29.12.-31.12. wäre das legal. Der könnte dann für dich 10 kg bzw. 15 kg NEM mit aufbewahren.

    1.3 G ist eh verdammt schwierig, sobald du dir das in deinen Kleinmengenaufbewahrungsraum stellst, wird automatisch alles andere (egal ob 1.4 G etc.) automatisch auch zu 1.3 G, womit du dann maximal nur noch 3 kg oder 5 kg NEM lagern darfst. Damit kann man praktisch fast gar nix anfangen, allein eine große Batterie der Klasse F3 hat ja meistens schon an die 1 kg NEM...
     
  25. Das hatte ich mir auch überlegt und Du sprichst genau den Knackpunkt an, weshalb das in meinem Fall nicht funktionieren wird: ich darf max. 3 kg 1.3G, bzw. 1.3G/1.4G gemischt aufbewahren. Das werde ich wohl mit dem F3-Anteil meines Feuerwerks überschreiten.

    Wahrscheinlich steht mir dieses Jahr noch ein unbewohntes Gebäude und damit eine Aufbewahrung für 5 kg zusätzlich zur Verfügung. Aber dort müsste dann ebenfalls SprengLR 410 eingehalten werden, d.h. zusätzlicher verdübelter Stahlschrank und Feuerlöscher....

    Kurzum: das wäre mir viel zu viel Zores - ich würde mich dann einfach gleich um die Anmietung von einem Lagerstellplatz kümmern.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden