Paragraph 27 SprengG beantragen

Dieses Thema im Forum "Beruf Pyrotechniker" wurde erstellt von Phkp, 29. September 2021.

  1. Hey Leute, ich habe mir nun überlegt den 27er Schein zu beantragen nur ich lese folgende Bedingung wie z.B:

    - 21. Lebensjahr vollendet haben (Baden-Württemberg)

    Ich bin erst 20 und das Erwerb und Verwenden von F3 bis zu F1 ist doch mit mind. 18 Jahren erlaubt. Glaubt ihr, wenn ich das jetzt trotzdem beantrage, dass es abgelehnt wird? Und ich bräuchte etwas hilfe von euch da ich ein paar Sachen bei mein Formular nicht verstehe oder eure Beispiel Formulare zeigen, wäre ziemlich hilfreich für mich! Vielen Dank.❤️
     
  2. Außerdem macht es mehr Spaß, sich mit der Materie zu beschäftigen.
     
  3. Über dieses Theme gibt es über 200 Seiten :rofl:, du bist nicht der erste. Wo es auf dem Silbertablett haben möchte:whistling:.
     
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  4. #6 Sternenparade, 29. September 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. September 2021

    Erstmal macht es ganz sicher mehr Spass sich mit der Materie zu beschäftigen..weil man dann erst alle dort genannten Punkte begreift u ggf. Stellung darauf beziehen kann bei Nachfrage von den Behörden) u man weiss wovon man dort redet.
     
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  5. Es macht nicht nur Spaß, es ist auch absolut notwendig, zumindest die Basics des SprengG und Co. zu verstehen. Gerade die Kombination F3 + Unwissenheit kann ganz schnell nach hinten losgehen, sodass man im dümmsten Fall unwissentlich ne Straftat begeht und jede Menge Ärger an der Backe hat.
     
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  6. Es ist absolut sinnf.. ich meine, notwendig dir die 200+ Seiten durchzulesen vorher passiert hier nicht viel. Es gibt aber andere Seiten die nicht alle deine Fragen aber ziemlich viele klären können, einfach in der Suchmachine auf der ersten Seiten nicht das Forum anklicken sondern die nächsten. Viel Erfolg.
     
  7. Hi Damit Dir hier auch geholfen wird, Der 27er ist primär für böllerschützen deshalb die fragen auf der ersten seite die kannst du komplett ignorieren denn du willst ja PTG's kaufen und kein Schiesspulver
    Punkt 2 ist auch egal denn fur f3 wird keine fachkunde benötigt
    Punkt 3 bei den klassen einfach f3
    Beschränkungen leerlassen
    Punkt 4 auch leerlassen
    Punkt 5 erwerb,verwenden,aufbewahren,verbringen und vernichten
    Punkt 5,2 leerlassen
    Punkt 6 ist mmn nicht notwendig denn du kaufst die ptg ja nur direkt vor dem Angezeigtem feuerwerk und tust nicht lagern sondern kurzfristig aufbewaren um sie dann zeitnah zu verwenden
    Punkt 7 zb. Kleiner waffenschein oder ähnliches kommst drauf an was du besitzt
    Alter ist normaler weise nicht Ausschlaggebend ich hab meinen mit 19 bekommen
    Beachte, wenn die behörde dir das ding veweigern will weil du ja noch nicht 21 bist hast du pech
    Ich würde dir trotzdem empfelen einfach mal ein bisschen im SprengG einließt!
    Ich hoffe ich konnte dir helfen!
    Grüße!0
     
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  8. Also mMn sollte jeder der über den 27er nachdenkt auch diesen Thread durchlesen.
    Nicht weil er absolut Frei von Widersprüchen ist ;) (aufbewahren oder lagern :p), auch nicht wegen Seitenlanger Detail-Diskussion zu Themen die mit der eigentlichen Beantragung nichts zu tun haben.

    Sondern weil er einem die Augen öffnet was alles dazu gehört und bedacht werden muss, wenn man sich als Feuerwerker den Behörden kenntlich macht.
    Erst durch diesen Fred wurde mir klar dass es eben kein Freifahrt-Schein ist und das sollte jedem der Ihn möchte bewusst sein.

    Und absolut unwissende Scheininhaber (gibt es leider auch) sind weder gut für den Ruf von Feuerwerk allgemein...noch wird dadurch die Ausstellung zukünftiger Scheine erleichtert.
     
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  9. Punkt 6 muss ausgefüllt werden, sonst kommen da garantiert vom Sachbearbeiter Rückfragen dazu.
    Natürlich kann man sich alles direkt vor dem angezeigten Feuerwerk besorgen, das ist aber in der Praxis sicherlich nicht realistisch. Außerdem hat man dann ein großes Problem, wenn nicht alle ptG zünden oder anderweitig übrig bleiben. Einfach mal anzünden ist bei F3 halt nicht ohne weiteres möglich. Deswegen sollte jeder, der einen 27er beantragen möchte, auch einen geeigneten Kleinmengenaufbewahrungsraum haben.
     
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  10. Moin ich kann da leider nur aus meiner erfahrung berichten ich habe bei meinem Antrag keinen Lagerplatz angeben müssen
    grüße!
     
  11. Das ist halt überall anders, bei mir wollten Sie es ganz genau wissen wo ich aufbewahre und ob ich eine Haftpflicht habe.
    Dafür gab es keine Beschränkungen.

    Macht jedenfalls absolut sinn das Thema Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk durchzulesen! :good:
     
  12. In welcher Kommune beantragst du? Den Zettel kenn ich auch

    Kleiner Tipp. Manchmal ist weniger mehr
     
  13. Genau je mehr du da einträgst je mehr schränkst du dich selber ein
    Heisst natürlch nicht das du da lügen reinschreiben sollst aber ich denke da kann man sich seinen teil zu denken!
    Grüße
     
  14. In Heidelberg
     
  15. Danke euch!
     
  16. Ich hab es woanders gemacht, deshalb kann ich nichts zu dem SB sort beitragen. Wenn du magst schau ich aber gerne über deinen Antrag vorab drüber wenn du ihn selber bereits ausgefüllt hast (natürlich ohne 1./persönlicheAngaben)
     
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