Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Korrekt.
    Grundvoraussetzung ist übrigens eine vernünftige und vor allem vollständige Anzeige - inklusive aller Nachweise, Geländeskizze, Sicherheitsmaßnahmen usw.
    Damit umgeht man galant, komische Rückfragen die dann als (kostenpflichtiger) Verwaltungsakt ausgelegt werden könnten... ;)
     
  2. Zum Teil ja.
    Hier:
    Anzeige Kat2 = 50€
    AG für Kat2 = 70€
    Das ist wahrscheinlich das Gegenteil von dem was du erwartet hast. ;)
    Sehr löblich, dass du sehr gewissenhaft die Anzeige vorbereitest.
    Allerdings ist hier schon die Entgegennahme und Prüfung der kostenpflichtige Verwaltungsakt. Du hast einfach nur Glück, dass dein/e Stadt/Kreis oder sogar Bundesland das nicht so handhaben.
    Vor 10 Jahren war hier eine Anzeige übrigens auch noch kostenlos und eine AG hat 35€ gekostet...man sieht leider wohin die Reise geht.
     
  3. Bei mir kostet die Anzeige 10€ mehr als eine AG.
    Im Nachbarort habe ich bereits ein paar mal (F4) angezeigt, da zahle ich nix.
    Gleiches Bundesland...
    Die haben einfachen noch nicht gecheckt, dass die was dafür nehmen können :rolleyes:

    Ein Pyrotechniker-Kollege hatte schonmal 250€ für ne Anzeige aufgebrummt bekommen. Das witzige: Die Stadt/Kommune selbst war der Auftraggeber :wall:
     
    T.o.1 gefällt das.
  4. Der Hammer! :D
    Sowas glaubt einem doch keine Sau.

    Weißt du ob in den 250€ noch weitere Genehmigungen (zb Waldnähe, Abrenner auf öffentlichem Grund,…) enthalten waren, oder war das die reine Gebühr für die Anzeige?
     
  5. Als er mir das erzählt hatte, habe ich erst auch geglaubt, dass er mich auf den Arm nimmt.
    Da hat einer auf der Stadt einfach gepennt ^^

    Soweit ich mich erinnere war das für ein Stadtfest/Kerb oder sowas. Ob da Wälder oder ähnliches war, kann ich nicht sagen.
     
  6. So sieht das in meiner Heimatstadt online aus und so wird das auch gehandhabt...
    IMG_20211122_084954.jpg
     
    schnix und PyroWolle gefällt das.
  7. Cool, bei euch darf man noch alte Klasse II zünden? :D
     
    chr gefällt das.
  8. :rofl:
    Ja, das auch.
    Aber jetzt wo du es sagst, werde ich wohl mal den zuständigen Verantwortlichen darauf ansprechen - bin am Mittwoch eh vor Ort wegen nem FWK an ner Bahnstrecke... ;)
     
  9. Ich hab ein Problem, mein Schein läuft in 3 1/2 Monaten ab.
    Versuche jetzt schon länger einen Termin zur Verlängerung zu bekommen (Muss bei uns alles persönlich passieren was ich gut finde), leider bekomme ich diesen bisher nicht (Verantwortliche Person nicht da zur Zeit). Jetzt bekomme ich langsam Sorge die Verlängerung noch Rechtzeit einzureichen. Wieviel früher reicht Ihr das so ein?

    Mir würde vom Servicebüro gesagt das würde locker auch noch zwei Wochen vorher reichen, aber auf die Bitte mir das schriftlich zu bestätigen kam ein Nein. Bin ziemlich ratlos!
     
  10. Im Prinzip wird ja nix geändert, also nur der normale Prüflauf.
    Da würde ich mal etwa 6 Wochen einkalkulieren.
    Wenn du 8 Wochen vor Ablauf den Antrag eingereicht hast, sollte das eigentlich passen.
     
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  11. Ich würde ein termin machen über email mit lese bestätigung oder per einschreiben,dan hatt man am ende wenn der zeit echt davon läuft was in der hand um sagen zu können das sie sich rechtzeitig darum gekümmert haben
     
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  12. Ab wann ist etwas gewerblich? Also aus meinem Empfinden, sobald ich für eine Leistung Geld bekomme….

    Ist das schon gewerblich wenn ich ein Geburtstagsfeuerwerk verschenke…und ich mit mehreren zusammenlege? Das Geld fließt ja in das Feuerwerk und ich persönlich erhalte davon ja keine Vergütung.

    Oder wenn ich beispielsweise für eine private Firmenfeier ein Feuerwerk schießen möchte, ich das komplett selbst finanziere und dafür nichts erhalte. Müsste ja privat sein, da die Firma und ich davon nicht provoziere.


    Vielen Dank!
    LG Patrick
     
  13. Als nichtselbstständiger Arbeitnehmer bekommst Du auch Geld für deine Leistung.

    Wenn Du ein Geburtstagsfeuerk verschenkst, muss das auschliesslich eigenfinanziert sein. Durch Fremdleistungen reduzieren sich die Kosten für dein "Hobby" und man kann Dir eine Gewinnabsicht unterstellen.

    Egal für wen Du ein Fw machst. Alle Kosten inkl. Material und Helfer müssen von Dir zu 100% getragen werden. Dann ist es privat.
     
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  14. Ah okay, vielen Dank!
     
  15. Hallo, als Neuling habe ich mich hier schon etwas belesen, muss aber noch einmal zum Verständnis nachfragen. Eine Privatperson ist im Besitz des §27er Scheins. Sie hat diesen ohne wirre Eintragungen erhalten und will jetzt einkaufen. Selbst lagern dürfte sie Produkte der Lagergruppe 1.3 innerhalb eines bewohnten Hauses, in einem unbewohnten Raum mit max. 3kg NEM und in einem unbewohnten und abschließbaren Nebengebäude mit max. 5kg NEM, somit insgesam 8kg maximal. Frage 1: Stimmt das so?
    Das wäre verdammt wenig. Die 3kg schöpft man mit ja mit drei Vulkanen schon aus und mit einem größeren F3-Verbund liegt man locker darüber.
    Frage 2
    : Ab welchem Zeitraum spricht man von einer Lagerung? Sind wenige Tage vor Silvester eingekaufe Produkte, die an Silvester alle verschossen werden, schon eine Lagerung?
    Frage 3: Wenn diese Person das Feuerwerk dann bei einer Kommune anzeigt, das Abbrennen von F3-Feuerwerk im öff. Raum und auch auf dem eigene Grundstück aber aus irgendwelchen Gründen nicht gestattet wird, hat die Person dann vielleicht sogar etwas Geld für die Anzeige des Feuerwerks ausgegeben und darf es nirgendwo zünden?
     
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  16. Punkt 1 was bei so Formulierungen immer kommt: du lagerst nicht, außer du hast ein angemeldetes Lager. Du bewahrst als Privatperson lediglich auf. Die Mengen der Lagerung stimmen so. Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm hier auch nachzulesen. Besonders F3 Sachen sind halt eben fast ausschließlich 1.3G, deshalb würde ich da auch einfach unter dem Jahr gar nichts holen/ nach vermutlich Silvester über haben, dass man da in nichts rein kommt. Ich meine, dass bei der Zeitnahen Lieferung (sprich vor Silvester/ dem angezeigten Feuerwerk) die Mengen auch kurzfristig überschritten werden dürfen. Geht ja in der Regel auch gar nicht anders. Auf Frage 3 würde ich sagen, dass zumindest beim privaten Grundstück, wenn alle Regulären eingehalten sind (Abstand, Helfer etc) gar nicht die Option besteht, das ganze zu verweigern. Auf öffentlichem Grund F3 anzuzeigen dürfte jedoch in der Regel eher schwierig werden. Habe darin jedoch auch keine Erfahrung.
     
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  17. #4867 Condomino, 25. November 2021
    Zuletzt bearbeitet: 25. November 2021
    Alles eine Frage der Vorbereitung. Definiere "öffentlicher Grund".
    Beispiele:
    • Der Parkplatz vorm Kaufland - schriftliche Einwilligung vom Pächter, passt. Schon geschossen.
    • Die Wiese (180x53m) hinterm Haus - schriftliche Einwilligung der Wohnungsgenossenschaft, passt. Schon geschossen.
    • Der Sportplatz der Schule - schriftliche Einwilligung der Rektorin, passt. Schon geschossen.
    • usw.
    Alles öffentlicher Grund. Wie gesagt, Vorbereitung ist die halbe Miete. Außerdem kann man auch mit F2 FWK ganz schön Alarm machen - man muss unterjährig nicht - nur weil man es kann - immer gleich aus allen Rohren feuern... ;)
     
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  18. Ja wenn du Silvester direkt auf den Abbrenner geliefert bekommst da aufbaust und das Zeug nie zuhause aufbewahrst geht das.
    Ansonsten ist jede Überschreitung eine Straftat.
     
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  19. Einer der Gründe, warum man sich nen Bunkerplatz anmieten sollte. Da fallen solche "Nettigkeiten" wie 3kg/5kg NEM nämlich flach. :D
    Außerdem hat man dadurch noch viele andere Annehmlichkeiten... ;)
    Außer man ist reiner Silvesterzündler und braucht/will F3 nicht wirklich. Dann wäre es mir persönlich schade ums Geld.
     
  20. Auch für den normalen Silversterzündler ist es ein Verstoß, wenn die Mengen überschritten werden... Interessiert nur keinen.
     
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  21. Die Mengenangaben dürfen pro Brandabschnitt nur ein mal in Anspruch genommen werden. Also entweder 3kg oder 5kg.
     
  22. Ist schon richtig jedoch müsste man vorher die Örtlichkeit kennen, möglicherweise steht das Gartenhaus 100 meter entfernt. In diesem Fall wäre es doch kein Brandabschnitt mehr oder liege ich da falsch?

    Wenn man etwas mit dem Auto verbringt kann man es meines Wissens glaube ich bis zu 2 Tage im Auto lassen. Ich habe das bisher noch nie benötigt und würde es vorher nochmal recherchieren und mich nicht auf meine Aussage verlassen. Aber so könnte man falls es legal wäre nochmal Artikel nach 1000Punkte Regel im Auto "verbringen" bzw. In dem Fall aufbewahren bis sie verbraucht sind.
     
  23. Das mag sein, dürfte im privaten Bereich aber wohl eher die Ausnahme sein.
     
  24. Zu dem Thema Anzeige. Leider sind die Sachbearbeiter bei den Komunen teilweise unwissend oder dreist. Ich hab grade einigen Tagen wieder eine Anzeige geschrieben und die telefonische Antwort erhalten "private Feuerwerke genehmigen wir grundsätzlich nicht".
    Unwissend, wenn sie den Unterschied zwischen Anzeige und Ausnahmegenehmigung nicht kennen, obwohl es in ihrer Zuständigkeit liegt oder dreist, weil sie es wissen, aber trotzdem mit "wir müssen das genehmigen" versuchen.

    Naja, ich werde mal abwarten ob da bis nächste Woche noch was kommt, sonst werde ich wohl (mal wieder) ungemütlich werden müssen. Der letzte Sachbearbeiter, der versucht hat, mir ein Feuerwerk zu untersagen, ist (warum auch immer) nicht mehr beim Ordnungsamt, sondern beim Bauamt:phantastic:

    Beste Grüße
     
  25. Danke für Eure Antworten, ich habe es befürchtet.
    Sowas ähnliches habe ich hier im Forum auch schon gelesen. Da muss man doch ehrlicher Weise sagen, dass so ein 27er relativ nutzlos ist (wenn man sich an alle Bedingungen halten will), weil man sich nicht einmal einen einzigen Verbund hinstellen dürfte. :mad:

    Ich glaube, dass viele gar kein enormes Bedürfnis haben, im Laufe eines Jahres großartig auszuflippen und ja es gibt sehr schöne F2-Artikel, aber einmal im Jahr, nur ein einziges Mal, für ein paar Stunden, da sollte dann schon der Himmel brennen. Zumindest kann ich mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die so denken. :D
     
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