Hinweis Klage beim Europäischen Gerichtshof - Feuerwerksverbot in den Niederlanden

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyronix, 20. Nov. 2021.

  1. Echt schade das diese Aktion gescheitert ist.
    Ganz so wie es sich die Offiziellen und Gesetzeshüter wünschen.
    Nun gehen allmählich die Lichter aus...
    Silvesterfeuerwerk dürfte Geschichte sein.

    Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß die Holländer weiter auf die Barrikaden gehen.
     
  2. Sieh oder bzw. allgemein seht es mal so, vermutlich können wir die Spenden (sofern man dies möchte) dann direkt bei uns einfließen lassen um Abbrennverbote etc. zu kippen.
    Sicherlich werden wir dies sehr bald nötig haben
     

  3. Jein.
    Rechtsstreitigkeiten sind in der Regel sehr Kostspielig und dauern laaaange. Die Kosten hängen vom Streitwert ab.
    Wer verliert zahlt alles. Wenn du da nicht die entsprechende finanzielle Schlagkraft hast kann dich eine unbedachte Klage finanziell den Kopf kosten. Das klingt jetzt erstmal niederschmetternd, macht aber durchaus Sinn.

    Erstmal überlegen sich die Leute 3x ob sie wegen jedem Furz vor Gericht rennen oder ob es nicht andere Lösungen gibt. Ferner muss der sogenannte Klageweg eingehalten werden, wenn man sofort zu den höchsten Gerichten rennt ohne die unteren Instanzen wird die Klage i.d.R. abgeschmettert.

    Wie gesagt und das wird teuer und langwierig. Das bedeutet im Umkehrschluss nicht das alles Sinnlos ist, aber die Gerichte sind bereits jetzt schon hoffnungslos überfordert. Dennoch kann sich eine Klage lohnen. Denkt z.B. an die Km-Pauschale vor einigen Jahren welche erst ab dem 21.ten Km zählen sollte. Da hat auch eine Privatperson vor dem höchsten Gericht gegen die damalige Regierung bzw. den Beschluss geklagt und gewonnen.

    Es ist halt ein Risiko und Garantien das du gewinnst hast du leider auch nicht.
     
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  4. Ja sehr schade. Hätte dieses Geld gerne für den guten Zweck unserer Nachbarn eingesetzt. So wird für die Rückzahlung wohl nochmal für 200€ PM1 bestellt für den Ernstfall, F1 ubd Reste habe ich sonst noch genug, bisl mehr PM1 dürfte aber nicht schaden :)
    Trotzdem wäre es mir lieber gewesen das Geld wäre in die Klage gegangen. Naja tut mir sehr leid für die Niederländer.. Zum Glück unterscheidet sich unser Rechtssytsem in diesem Punkt deutlich von dem Ihren, macht zwar ein Verbot dennoch nicht ausgeschlossen (sah man ja im letzten Jahr) und auch Klagen müssen desshalb nicht siegreich sein (letztes Jahr in Bremen konnte das Abbrandverbot von F2 leider auch nicht gekippt werden und es war nur F1/PM1 erlaubt bzw P1 und T1 wenn man entsprechenden technischen Zweck erfüllen konnte) auch immerhin ist die Hürde hier glaube ich etwas größer um so etwas einfach zu beschließen und es dann auch Gerichtlich standhaft zu machen. Vermutlich ist das auch ein Grund wesshalb sowas hier immer erst spät entschieden wird, um es den Klägern nicht so einfach zu machen, da sie sich ggf ihres Unrechts zumindest Teilweise sicher sind bzw unsicher sind ob es denn rechtens ist..
    Mal schauen wie es bei uns aus geht.
    Trotzdem wünsche ich den Niederländern ein Farbenfrohes Feuerwerk :) wenige verletzte und hoffendlich keine schlimmen Ausschreitungen mehr. Bleibt friedlich mit eurem Feuerwerk, denn dafür ist Feuerwerk da.. um freude zu bereiten und nicht um damit Proteste zu bekräftigen. Meist macht dies die Situation aller nur noch schlimmer.. Proteste gehen auch ohne Feuerwerk und blindem Wandalismuss..
     
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  5. Sehr schade.

    Nebenbei ganz interessant finde ich: Aus dem Post lässt sich für mich schließen, dass es sich wohl nicht um eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) handeln kann. Denn dort ist auch die Rede von einer eventuellen "höheren Berufung", wobei gegen Urteile des EuGH keine Berufung möglich und es im Instanzenzug auch kein Gericht über dem EuGH gibt...
     
  6. Ich bin mal ehrlich, finde es sehr schwach, dass die holländischen Importe da nicht bereit sind, mal 70-80k rein zu pumpen!

    Das scheint ein Untergang mit Ansage und ohne Gegenwehr zu werden.
     
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  7. Interessant wäre mal zu Wissen was für Entschädigungen die bekommen ?
    Wurde da noch nichts beschlossen ? Weiß jemand was genau gesagt wurde wie das dort abläuft ?
     
  8. Es ist grundsätzlich überhaupt nicht möglich vor dem EuGH zu klagen. Der EuGH ist kein Gericht, vor das man einfach „ziehen“ kann.

    Man muss in der Regel, natürlich gibt es auch Ausnahmen, erst den kompletten Instanzenzug vor den nationalen Gerichten durchklagen. Und dann kann man ein Vorabentscheidungsverfahren anstrengen. D.h. ein Richter muss auf verlangen der Partei wenn ein besonderes Interesse besteht, eine gewisse Rechtsfrage dem EuGH vorlegen. Diese prüfen dann, ob eben eine gewisse Thematik gegen Gemeinschaftsstandards verstößt oder nicht. Dann wird aber auch nichts entschieden sondern einfach die Antwort an den Richter weitergeleitet der dann wieder national nach seinem Ermessen entscheiden kann. Er ist natürlich an die Meinung des EuGH gebunden, dennoch ist er in seiner Entscheidung schlussendlich frei.
     
  9. Der letzte Beitrag hier ist zwar schon eine Weile her, aber folgendes wollte ich dennoch loswerden:

    Ich habe mein gespendetes Geld bereits zurück. Lieber wäre mir zwar, wenn mehr zusammen gekommen wäre, aber das Wort der Zurückgabe bei einem scheitern wurde gehalten.
     
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  11. Genau so wie du habe ich das heute auch 1:1 gemacht.
     
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  12. Hi,es gibt ja klagen der niederländischen Händler vor deren Gerichten.Gibt es da was neues? Ich meine die hatten ja mehr Zeit zu klagen und sind vielleicht schon weiter?
     
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