Pläne & Erlebnisse Österreich Thema

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Mr.Kanonenschlag, 14. Januar 2019.

Schlagworte:
  1. #1776 anton, 12. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2021
    Na ja, ihr habt halt da oben den Vogler gehabt und ich denke, dass da auch die Bevölkerung samt Polizei etwas verständnisvoller ist.

    Dazu kommt aber noch Was. Fast kein Bürgermeister wird von sich aus so wie es im Gesetz steht...

    "gewisse Ortsteile vom Verwendungsverbot ausnehmen"!

    Eher schon auf Antrag , dann hat man aber wieder das Problem, dass die Ausnahme nicht auf eine Person ausgestellt wird, sondern eben für den "Ortsteil" gilt, was heist, dass JEDER dort zünden darf.
     
  2. Naja, es ginge sehrwohl eine individuelle Ausnahmegenehmigung. Nur wenn gegen Feuerwerk entschieden wird dann meist generell.
    Wäre ja auch politisch unklug wenn die Argumentation Klimaschutz und Lärmbelästigung ist und dann doch Ausnahmen gemacht werden. Ist nur ein Angriffspunkt für den BGM.
     

  3. Geht eben nicht individuell !! Schau mal unser Gesetz an !

    Der Bürgermeister kann gewisse Ortsteile vom Verwendungsverbot ausnehmen und nicht gewisse Bürger bevorzugen.
     
  4. Bei uns (OÖ) wird es auch nie erlaubt vom BGM, Polizeidienststelle haben wir sogar im Ort und das geht soweit das Sie zu Silvester um 00 Uhr schon stehengeblieben sind und mein Fwk "bewundert" haben
     

  5. Sind ja auch Polizisten und keine Pyro-Fachleute.
     
  6. #1781 moonraker, 12. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2021
    Er kann aber auf Antrag ein Feuerwerk genehmigen wie z.B. für eine Hochzeit/Geburtstag usw.

    Edit um Missverständnisse zu vermeiden:

    Er kann kein Feuerwerk genehmigen, aber das Verbot des Abbrands von F2 aufheben und somit Feuerwerke ermöglichen.
     

  7. Falsch !! Er kann kein Feuerwerk genehmigen, er kann - und jetzt zum letzten Mal , "gewisse Ortsteile vom Verwendungsverbot ausnehmen". Egal ob Hochzeit oder Begräbnis. Warum liest da Niemand das Gesetz ??
     
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  8. #1783 moonraker, 12. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2021
    Du reitest auf der Formulierung herum. Aber gut, er kann das beantragte Grundstück für den geplanten Zeitraum des Feuerwerks vom ganzjährigen Verbot für F2 ausnehmen.

    Edit für Anton: Falls das Grundstück rechtlich nicht als Ortsteil zählt kann natürlich auch für den ganzen Ort aufgehoben werden.
     
  9. Leute! Darf ich mal fragen wie bei uns Österreichern die Funke-Raketen mit Deutschland-Füllung so ankommen? Immerhin sind wir ja verwöhnt was die NEM so angeht. Ist die Effektdichte wirklich so entscheidend für ein schönes Bukett oder kann eine schön zerlegende 20 Grammer Rakete mit hochwertigen Effekten und langer Standzeit mit den durchschnittlichen 50 Grammern mithalten? Ich denke da an einen Vergleich zwischen Silberraketen oder Goldfunken mit zB dem Zeus vom Hofer.
    Danke mal vorweg!
     

  10. Ich reite nicht auf einer Formulierung herum sondern ich gebe den Gesetzestext wieder.
    Und Was DAS jetzt mit einem Grundstück außerhalb des Ortsgebietes zu tun hat, ist mir ein Rätsel.
    Da braucht Niemand Was aufheben, das ist es lt. Pyrotechnikgesetz mit einigen bekannten Einschränkungen ganzjährig erlaubt.

    Wenn schon, dann bitte genau und gesetzeskonform hier schreiben. Vielleicht will sich der Eine oder Andere hier richtig informieren.
     
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  11. Hast dir die Frage schon selbst beantwortet ;) Den Unterschied bei den Funke Raketen macht einfach die Standzeit und der Effekt ... Muss jeder selbst für sich entscheiden :) mit billigen 50g Raketen von uns halten einige Funke Raketen sicher noch halbwegs mit, aber bei 75g erledigt einfach die 3-4 fache NEM das Restliche
     
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  12. #1787 anton, 13. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2021
    Wird jetzt wahrscheinlich eher Weinige interessiern, aber hier der Gesetzestext wörtlich:

    §38.(1) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten.
    Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Vebot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind.

    Unter § 40 Pkt 3. ist angeführt:

    ...es ist im Falle der Missachtung....mit Geldstrafe bis zu 3.600 € oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Wochen
    zu betstrafen.

    Der Versuch ist strafbar.
     
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  13. bis zu 3600 Euro, in der Praxis sind es beim ersten Mal natürlich viel weniger, in den mir bekannten Fällen zwischen 100 und 200 Euro!


     
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  14. Ich glaube, dass es insgesamt eher um die Einhaltung des Verwendungsverbotes im Ortsgebiet geht, um das negative Image des Feuerwerkes insgesamt nicht noch mehr zu fördern.
    Es macht schon einen Unterschied, ob ich die Knallerei vorm Schlafzimmerfenster habe, oder von "weit draußen höre".
     
  15. Leute, bitte. Ich sitze wie auf glühenden Kohlen seit dem ich weis das es in D wieder ein Verkaufsverbot geben wird und schaue täglich mehrmals u.a hier rein in der Hoffnung wenigstens hier ein „wenig“ Vorfreude einholen zu können, sei es berichte über Einkaufsmöglichkeiten, was es gibt, was es kostet.. ich habe keinen Thread gesehen in dem das behandelt wird 2021 also bitte Leute aus Österreich, ich weis noch nicht ob ich nach CZ oder zu euch kommen soll zum einkaufen, selbe Entfernung, unterschiedliche Beweggründe.

    Viele Grüße aus dem Süden Deutschlands ;)

    EDIT: Das ist mein erster Post dieses Jahr :cry:
     
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  16. #1791 anton, 13. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2021
    Na ja, einer der Virologen bei uns meinte schon vor Wochen, dass es besser wäre vom 27.12. bis 07.01.22 das Leben wieder zurückfahren sollte.
    Also ...??? Ich denke, es wird so wie voriges Jahr sein. Ein Feuerwerksverbot nicht aber Ausgangsbeschränkungen. Kommt aber auf´s Gleiche raus.Einkaufen kann man in Österreich ab Heute schon wieder Alles auch Feuerwerk außer in Oberösterreich, da erst am 17.12.

    Preislich wird es in CZ vielleicht etwas günstiger sein. Die Händler in Österreich freuen sich aber sicher auch auf jeden "Piefke" wobei ich glaube, dass du eher ein Bayer und kein "Saupreiss" bist.
     
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  17. #1792 moonraker, 13. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2021
    Der Handel in Salzburg hat schon heute geöffnet. Nicht erst nächste Woche.

    Wer redet von außerhalb? Mir ging es darum, ob ein einzelnes Grundstück ( innerorts) bereits einem "Ortsteil" lt. Gesetz entspricht oder ob es ein größeres Areal sein muss. War wohl nicht ausreichend genau ausgedrückt.

    Aber jetzt genug von dem Thema.
     
  18. Hab mich geirrt und richtig gestellt.
     
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  19. Da gibt es eine eindeutige Regelung von innerorts oder außerhalb was aber so gar nicht im Gesetz steht.

    "Ortsgebiet" ist jener Teil einer Landschaft, wo es jeweils eine Ortstafel gibt nämlich Ortsname=Ortsgebiet Anfang und
    Ortsname rot durchgestrichen =Ortsgebiet Ende. Und da dazwischen liegt das Ortsgebiet in dem die Verwendung von PtG F2 verboten ist.
    Wie groß da ein Grundstück innerhalb ist. spielt lt. Gesetz keine Rolle. (Fußballfeld kann groß genug sein, wenn es IM Ortsgebiet liegt ist es trotzdem verboten.

    Eine Bitte ! Nicht bestehende Gesetzte nach Eigenbedarf auslegen.
     
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  20. Schon klar, das stand gar nicht in Frage. Trotzdem danke für die eindeutige Schilderung.


    Nochmal konkreter. Der Gesetzestext lautet:
    "Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Vebot ausnehmen,"

    Meine Frage ist:

    Kann ein einzelnes Grundstück, welches sich innerhalb des Ortsgebietes befindet, wie dein beispielhaftes Fußballfeld, als diese "bestimmte Teile des Ortsgebietes" gelten und per Verordnung vom Verbot befreit werden, oder sind es zwingend größere Areale?
     
  21. #1796 anton, 13. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. Dezember 2021
    Ist der Gesetzestext nicht eindeutig?
    Ich kopiere den hier noch einmal rein:

    §38.(1) Die Verwendung pyrotechnischer Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten.
    Der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Vebot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind.



    Steht doch eh genau da! Die Betonung liegt doch auf " Maßgabe der örtlichenGegebenheiten..."
    Man kann, ohne die örtlichen Verhältisse zu kennen, kein "Entfernungsgutachten" erstellen.


    Die Größe eines Grundstückes allein ist nur einer der maßgeblichen Gründe.

    Erfahrungsgemäß ist ein Fußballfeld auf Grund der Größe geeignet, sogar für F3/F4.
    Eher sind es die Resteln und der Müll, die ein Hinderniss sein könnten.

    Blöd nur, wenn sich z.B. ein Windschutzgürtel in unmittelbarer Nähe gepflanzt wurde
    ( Waldbrandverordnung) oder z. B. eine hochrangige Straße vorbeiführt (es könnten sich Autofahrer schrecken) oder die Bundesbahn als Anrainer vorbeiführt.
     
  22. Ach, lassen wir das.
    Wir schreiben einfach aneinander vorbei.

    Ich denke die Antwort ist: Ja, auch ein einzelnes Grundstück kann nach Maßgabe der Umstände vom Verbot ausgenommen werden.
     
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  23. Wir schreiben nicht aneinander vorbei, du hast es mit deiner Antwort jetzt eh begriffen.

    Mit einem "einzelnen Grundstück" als solches hat das vorerst nichts zu tun.

    Viele Abschußplätze auch für F3/F4 sind "einzelne Grundstücke" .

    Die Betonung liegt auf ."Maßgabe der Umstände".....
     
  24. Ich fasse zusammen, ja der Bürgermeister kann einen beliebigen Raum deklarieren.
    Sinngemäß eine Fläche von 5x5 cm, mehrere Grundstücke/Ortsteile oder nur die linke obere Ecke des Fußballplatzes. So wie er es festlegt, gilt es, für den festgelegten Zeitraum. Ist es dein Privatgrundstück, darfst du drauf lassen, wenn du magst. Ist öffentlicher Grund ists für alle offen.

    Grüße aus Kufstein
     
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  25. Wouw !!

    Allerdings wären mir 25cm2 eher zu klein. Geht grade mal für einen großen Sternspritzer.

    Sternspritzer... da gibts welche die F2 sind und lt. Gesetz ist die Verwendung nur im Freien erlaubt.

    Für die brauchst dann den Bürgermeister und ´nen Platz von 5x5 cm.
     
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