bvpk BVPK klagt gegen Verkaufsverbot! Jetzt unterstützen!

Dieses Thema im Forum "bvpk: Mitteilungen & Fragen" wurde erstellt von bvpk, 17. Dezember 2021.

  1. Witzbold :rolleyes:

    Es ging mir um mehr Details, Fristen, usw.
     
  2. Ich finde nichts, es sind vorhin über 3 Seiten veröffentlicht worden (Alle auf 20.12.2021 datiert). Zur SprengV steht noch nichts dabei.

    https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchen2?35
     
  3. #303 schnix, 20. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2021
    Sortier dir mal die Liste der Spenden absteigend, beginnend beim höchsten Betrag. Da sind die dreistelligen Beträge in weiten Teilen ein Who-is-who von Vertretern der Importeure und Händler. Da damit aber keiner groß Werbung macht, muss man für den Zusammenhang noch die jeweiligen Ansprechpartner kennen.
     
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  5. @anton anscheinend ist man nur hier in Deutschland und in Holland so bescheuert.
     
  6. Das ist doch Vorsatz zu warten mit der Veröffentlichung oder ?
     
  7. In der Vorlage stand sowas ähnliches wie "Tritt am nächsten Tag in Kraft" also vielleicht ist es schon in Kraft getreten.
     
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  8. Ich hoffe, es trudeln immer mehr von Stunde zu Stunde ein. Kann mir nicht vorstellen, dass das alles war. Aber wenn doch, dann ist das auch für mich eindeutig Vorsatz! Sollte jetzt der @BVPK mal direkt nachhaken. Lieber sofort tätig werden, als noch länger auf heißen Kohlen zu sitzen.
     
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  9. Genau, habe ich auch gerade gemacht
     
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  10. Das tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, bisher wurde aber nichts veröffentlicht.
    Zu finden wäre das dann übrigens auch im Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de
     
  11. #311 SirBorbarad, 20. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 20. Dezember 2021
    Also in Artikel zwei steht "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."
    Ist die Verkündung jetzt das was im Bundesrat passiert ist oder ist die Verkündung die Veröffentlichung im Bundesanzeiger?
     
  12. Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.

    Quelle: Art 82 GG - Einzelnorm
     
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  13. Okay nochmal. Sogar zwei Varianten:

    2) ... es gibt einfach dieses Jahr keine Antwort mehr auf die Klage. Zu kurzfristig, Feiertage usw.

    2)... Klage abgewiesen


    Mit was anderem rechne ich nicht.
     
  14. Naja, der Tag wurde ja bestimmt, der Tag nach der Sitzung des Bundesrates sofern das Hände heben ein Beschluss ist. Also für mich aber bin auch kein Jurist.
     
  15. Also für mich ist eindeutig, dass es sich um die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt handelt.
    Am Tag darauf (in diesem Fall) tritt das Gesetz dann in Kraft.

    Hier gibt es auch nochmal ein paar Infos zur Gesetzgebung: Was braucht ein Gesetz, um in Kraft zu treten?

    Aber wir sollten das hier jetzt beenden um die Übersicht in diesem Thread zu bewahren. :)
     
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  16. "03.12.2021
    Wichtiger Hinweis für Heiligabend und Silvester
    Am 24. und 31.12.2021 erfolgen Veröffentlichungen bereits um 12:00 Uhr."

    verstehe ich es richtig? Veröffentlichung am 31.12 um 12 uhr??
     
  17. Nein verstehst du falsch, es bedeutet lediglich, dass Veröffentlichungen welche am 24. und 31. herausgegeben werden schon um 12:00 Uhr veröffentlicht werden da die dann wohl nicht bis Abends arbeiten werden.
     
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  18. Denke ich auch.
    Vermutlich gehen die davon aus, dass eine Eilklage aufgrund der fadenscheinigen Argumente bzgl. Krankenhäusern erfolgreich wäre und zögern es noch ein wenig hinaus, damit am Ende wieder die Zeit fehlt.
    Oder kann trotzdem schon geklagt werden? Ist zwar noch nicht offiziell gültig, aber kommt ja definitiv.
     
  19. Vllt kann sich der Bvpk diesbezüglich bei Gelegenheit melden
     
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  20. Und diese Verzögerung dürfte auch Strafbar sein!
     
  21. Wer soll den da bestraft werden ? Die Frage ist ernst gemeint !
     
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  22. Man will Weihnachten noch erlauben und dann Silvester verbieten. Heute im Radio gehört.
    Weihnachten ist n.m.M. das durchaus größere "Spreader-Event" und das sollte - falls noch möglich - unbedingt in die Klage mit eingbaut werden.
    Evtl. noch Virologen / Aerosolforscher dazu holen?
     
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  23. Gute Frage ... ich weiß es nicht.
    Aber ich stelle mal eine Gegenfrage: Ist diese "Hinhaltetaktik" denn rechtlich korrekt?
     
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  24. Keine Ahnung.
    Aber was ist in Deutschland noch Recht ?
     
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