Ich finde nichts, es sind vorhin über 3 Seiten veröffentlicht worden (Alle auf 20.12.2021 datiert). Zur SprengV steht noch nichts dabei. https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchen2?35
Sortier dir mal die Liste der Spenden absteigend, beginnend beim höchsten Betrag. Da sind die dreistelligen Beträge in weiten Teilen ein Who-is-who von Vertretern der Importeure und Händler. Da damit aber keiner groß Werbung macht, muss man für den Zusammenhang noch die jeweiligen Ansprechpartner kennen.
Ich schweife jetzt mal kurz ab. Ich weis nicht, ob wir das unserem Verband zu danken haben, aber in Österreich kam im Gegensatz zum Vorjahr nicht der kleinste MUX gegen Feuerwerk auf. Ja und Spenden brauchten die auch keine. Faszination Feuerwerk - Verband der österreichischen Pyrotechnik
In der Vorlage stand sowas ähnliches wie "Tritt am nächsten Tag in Kraft" also vielleicht ist es schon in Kraft getreten.
Ich hoffe, es trudeln immer mehr von Stunde zu Stunde ein. Kann mir nicht vorstellen, dass das alles war. Aber wenn doch, dann ist das auch für mich eindeutig Vorsatz! Sollte jetzt der @BVPK mal direkt nachhaken. Lieber sofort tätig werden, als noch länger auf heißen Kohlen zu sitzen.
Das tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, bisher wurde aber nichts veröffentlicht. Zu finden wäre das dann übrigens auch im Bundesgesetzblatt: www.bgbl.de
Also in Artikel zwei steht "Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." Ist die Verkündung jetzt das was im Bundesrat passiert ist oder ist die Verkündung die Veröffentlichung im Bundesanzeiger?
Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist. Quelle: Art 82 GG - Einzelnorm
Okay nochmal. Sogar zwei Varianten: 2) ... es gibt einfach dieses Jahr keine Antwort mehr auf die Klage. Zu kurzfristig, Feiertage usw. 2)... Klage abgewiesen Mit was anderem rechne ich nicht.
Naja, der Tag wurde ja bestimmt, der Tag nach der Sitzung des Bundesrates sofern das Hände heben ein Beschluss ist. Also für mich aber bin auch kein Jurist.
Also für mich ist eindeutig, dass es sich um die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt handelt. Am Tag darauf (in diesem Fall) tritt das Gesetz dann in Kraft. Hier gibt es auch nochmal ein paar Infos zur Gesetzgebung: Was braucht ein Gesetz, um in Kraft zu treten? Aber wir sollten das hier jetzt beenden um die Übersicht in diesem Thread zu bewahren.
"03.12.2021 Wichtiger Hinweis für Heiligabend und Silvester Am 24. und 31.12.2021 erfolgen Veröffentlichungen bereits um 12:00 Uhr." verstehe ich es richtig? Veröffentlichung am 31.12 um 12 uhr??
Nein verstehst du falsch, es bedeutet lediglich, dass Veröffentlichungen welche am 24. und 31. herausgegeben werden schon um 12:00 Uhr veröffentlicht werden da die dann wohl nicht bis Abends arbeiten werden.
Leider nicht, vielleicht nicht regional bei Anton, aber es gibt durchaus auch in AT Gegenwind mit Verweigerung einer Aufhebung der Verbote innerorts. Feuerwerke sind im nördlichen Flachgau tabu | SN.at Zum Jahreswechsel: Im Pongau bleiben private Feuerwerke verboten
Denke ich auch. Vermutlich gehen die davon aus, dass eine Eilklage aufgrund der fadenscheinigen Argumente bzgl. Krankenhäusern erfolgreich wäre und zögern es noch ein wenig hinaus, damit am Ende wieder die Zeit fehlt. Oder kann trotzdem schon geklagt werden? Ist zwar noch nicht offiziell gültig, aber kommt ja definitiv.
Man will Weihnachten noch erlauben und dann Silvester verbieten. Heute im Radio gehört. Weihnachten ist n.m.M. das durchaus größere "Spreader-Event" und das sollte - falls noch möglich - unbedingt in die Klage mit eingbaut werden. Evtl. noch Virologen / Aerosolforscher dazu holen?
Gute Frage ... ich weiß es nicht. Aber ich stelle mal eine Gegenfrage: Ist diese "Hinhaltetaktik" denn rechtlich korrekt?