Hi, Ich setzte mal die Frage bewusst hier kurz rein weil ich den P1 Thread nicht gefunden habe (Suche nach P1 geht nicht..) Aktuell "zanke" ich mich jemandem über das Thema P1 & BKS. Mein aktuelles Wissen: BKS in Bodenknallkörpern ist grundsätzlich verboten (in F2 auf jeden Fall) Ich meine hier gelesen zu haben das in P1 bis zu 0,5g zulässig ist. Nun meint die betreffende Person das bis zu 5g BKS in P1 zulässig wären so lange die 120dB@15m eingehalten werden. Auch in DE. Das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen. Da gabs hier doch vor 3-4 Jahren noch die riesen Diskussion wegen der CR mit 5g. Also lange Rede gar kein Sinn: Wer kann hier bitte schnell für Aufklärung sorgen - am besten bitte mit link / Quelle. Schon mal Danke vorab.
Der §20 der SprengV bezieht sich nur auf F2: In P1 ging es sogar bis zu 10 Gramm meine ich. Aber seit einiger Zeit gibt es ja die 120dB@15m Regel. Die erreicht man deutlich früher.
Danke, aber hilft mir nicht weiter. Das das bei F2 ist so ist schrieb ich ja bereits ... ich brauche hier wirklich eine Aussage zu P1.
Es gibt keinen Paragraphen der P1 dahingehend einschränkt. Die Cobra Böller von DiBlasio sind ja sogar bei der BAM zugelassen worden inkl. LGZ.
In F2 ist >für Normalos in DE< BKS nicht erlaubt, in anderen EU-Ländern schon. Umgangssprachlich F2+ genannt. BKS in P1: https://tes.bam.de/TES/Content/DE/D...AQFnoECAoQAg&usg=AOvVaw2iAeHmgGWRhC-jbJVsoFlc Stand 2018. Also unter 10 g. Ist das (noch) so? 17 g hat der P1-Schallerzeuger von Pyrounion? Pyrounion P1 Schallerzeuger 6er Schachtel
Ich meine auch es sind besagte 10 G. Und zu "120dB@15m Regel" war es nicht so das die nicht gilt wenn auf der packung steht " gehörschutz tragen" ?
Vielen Dank. Dann hat die Gegenseite doch recht und ich lag falsch. Zeigst/ sagst du mir bitte auch noch wo man das finden kann? Ich habe dazu nix gefunden ..
DIN EN 16263-3 Allerdings stimmt die Aussage zum Satz meiner Meinung nach nicht, der ist egal, Schallerzeuger sind P1 wenn sie: Knall: ≤ 10 g Schwarzpulver oder ein anderer Satz, der einen Knalleffekt erzeugt. Die Unterscheidung zwischen Perchlorat und Nitrat gibt es nicht.
@ViSa Hier kann man das nachlesen! Nach meinem Verständnis wird dort zwischen Perchlorat und Nitrat unterschieden! Berichtigt mich bitte wenn ich mich irre @Pyro tha dragon hat das PDF oben bereits schonmal verlinkt! Den betreffenden Satz findet man auf der vorletzten Seite! https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://tes.bam.de/TES/Content/DE/Downloads/info-veranstaltung-spreng-pyro-2018-schallerzeuger.pdf?__blob=publicationFile&ved=2ahUKEwiRsevYhfH0AhWgSvEDHRsvBUkQFnoECB4QAQ&usg=AOvVaw3PDzv6dQwoabv-rOSMPque
Das ist die Grenze für F3 nicht für P1, für P1 steht da: "≤ 10 g Schwarzpulver oder ein anderer Satz, der einen Knalleffekt erzeugt" Das ist auch das was in der Norm steht.
Danke für den Hinweis, das ist korrekt! Allerdings steht in besagtem PDF etwas von einer Angleichung zwischen F3 und P1! Ich weiß es leider auch nicht zu 100%!
Es gibt einen Entwurf für eine Änderung der Norm von 7/21, da steht das immer noch genauso drin, würde mich wundern wenn sich das bis jetzt geändert hat.
Blasphemie so eine Frage überhaupt zu stellen und dann von jemand der so aktiv im Forum ist wie @ViSa ! Zur Strafe schlage ich die Lektüre dieses wunderbaren Threads vor: Böller & Pfeifen - Crazy Robots in CE-P1 ich werde das ganze morgen abfragen!
Es sind zwar - soweit mir bekannt - sämtliche neu zugelassenen P1 Schallerzeuger nicht über 120db@15m, aber offiziell gibts dazu keine Beschränkung, oder?
"Der Gegenstand ist der Kategorie P2 zuzuordnen, wenn bei Prüfung nach EN 16263-4:—4, 5.5, der C- bewertete Schalldruckpegel ( LC,peak) höher als 145 dB ist oder wenn der maximale A-bewertete Impuls- Schalldruckpegel (LAImax) mehr als 120 dB beträgt, es sei denn, in der Gebrauchsanweisung wird das Tragen von Gehörschutz gefordert."
Die Angleichung P1 <=> F3 soll ja wohl tatsächlich (nur) die Schalldruckpegelgrenze betreffen - fix 120 dB (LAImax) bei 15 m Abstand statt "im angegebenen Sicherheitsabstand" (somit sind hohe Satzmengen eh hinfällig). Hat schon jemand den entsprechenden Normentwurf zu Gesicht bekommen? Ich meine jedenfalls, dass das auch schon von @Funke & co. so bestätigt wurde.
Steht so auf der Packung, die ich hier liegen habe. Hatte ich mir vor 2 Jahren bei Pyrofix bestellt gehabt. Werden aber glaube auch nicht mehr produziert, unabhängig von den Änderungen in China.
Also der von 7/21 sieht genauso aus wie die Norm von 2015, da ist keine Veränderung der Messmethode. Was ich auch nicht verstehe, warum schreiben die nicht einfach in die Gebrauchsanweisung, dass man Gehörschutz tragen muss, dann sind die ganzen Lautstärkegrenzen eh hinfällig.
Ja die Funkenschlag10 sind gewaltig, würde man nicht p1 drauf lesen, würde man beim knall sicher F4 erwarten ..