Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Ja, hatte ich hier auch schon gelesen. In HH z.B. gehts ans Amt für Arbeitsschutz (heißt jetzt aber auch schon wieder anders)
     
  2. Oh man, ich habe selten so einen gefährlichen Blödsinn gelesen. Voller Formfehler und falscher rechtlicher Darstellungen.

    Die Person, die das bearbeitet ist also der Meinung das man F3 einfach mal so am 31.12 abbrennen darf und verweist auf §23 Abs. 2 Satz 2. 1. SprengV. Ist schon der Wiederspruch in sich, einfach mal einen Absatz weiterlesen.

    Ich könnte jetzt so weitermachen,... :eek:. Puls ist gerade bei 200 und ich habe in letzter Zeit so einiges an Kuriositäten gelesen.

    Ist das ein informelles Schreiben durch das Amt oder ein abgängiger Bescheid, mit Aktenzeichen und Rechtsbehelfsbelehrung an dich gesandt worden? Wenn Bescheid dann Widerspruch einlegen und wenn Informelles Schreiben, dann wie Condomino geschrieben hat her mit dem Antrag und dann sehen wir mal.
     
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  3. Ja nu, Bundesdruckerei. Da kann das schon mal passieren.
    Auch das noch Klasse III und die Anlage 10 SprengVWV Erwähnung findet zeigt doch offensichtlich, das anno dazumal viel zu viele Erlaubnisse gedruckt wurden.
    Wird Zeit das die unters Volk kommen :spiteful:
     
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  4. Das Problem ist, das eine unzuständige Stelle, dass von Amts wegen an die zuständige Stelle weiterleitet muss. Ich kann den Antrag auch auf dem Polizeirevier abgeben - weiterleiten müssen die... Macht man sich zwar keine Freunde aber es funktioniert.
    Verwaltungsrecht ist ne tolle Sache wenn man weiß wie es funktioniert... :spiteful:

    PS
    Der Antrag ist soweit sauber ausgefüllt. Der SB hat wirklich einen am Leuchter. :D
     
  5. Stimmt :D:p bin nach dem Abtrennen ausgestiegen und hab bei mir erstmal nachgeschaut. Steht Abbrennen, aber der Rest ist gleich. Ist deiner wohl nen ticken älter
     
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  6. War wie von vielen gesagt, die falsche Stelle. In Bayern muss es an das GAA.

    Rechtsbehelfsbelehrung war nicht dabei, Aktenzeichen schon.
     
  7. Das geht schon mal gar nicht.
     

  8. Richtig. Wenn unzuständig, an zuständiges weiterleiten. War schon der erste dicke Fehler. Über den Rest brauchen wir nicht reden…
     
  9. Verlängert die Widerspruchsfrist auf ein Jahr.
     
  10. Kein Amt muss den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten.

    Hier obliegt es dem Antragssteller sich zu informieren.
     
  11. Hallo in der Runde, ich habe mitte Dez.21 bei der StadtKöln einen Antrag für 27er gemacht.
    Diese Woche hatte ich einen Brief von der StadtKöln erhalten, dass ich nächste Woche bei der SB vorsprechen soll.
    Durch das Schreiben von der StadtKöln gehen mir Fragen durch den Kopf was mich bei dem Vorsprechen erwarten könnte.
    Hat jemand schonmal so eine Erfahrung gemacht und könnte hier im Forum oder per PN mir berichten?

    Liebe Grüße
    Pyro827
     
  12. nein! In vielen Bundesländern ist es sogar gesetzlich geregelt. Bayern zB §14 AGO
    Im Sozialrecht ebenfalls geregelt.

    Das Bundesverfassung hat bzgl den Finanzämtern bestimmt, dass eine Weiterleitung notwendig gewesen wäre.

    Ansonsten zumindest eine Ermessensentscheidung. Hier erkenne ich aber keinerlei Ermessenserwägungen….
     
    Knalapenjo und Condomino gefällt das.
  13. In Bayern definitiv ja.
    27er für Böller und wiederladen beim lra, Feuerwerk beim GAA....
    Steht aber auch ziemlich oft hier im Thread
     
  14. Als Behördenvertreter kann ich dir sagen, dass es in vielen Bereichen so nicht ist (NRW).

    Selbst Behörden wissen teilweise nicht, wer die zuständige Behörde ist/wäre.

    Zumal es auch ein datenschutzrechtliches Probelem sein kann.

    Wenn jemand seine Steuerklärung z. B. an die obere Immissionsschutzbehörde sendet, wird diese nicht an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Warum auch? Wäre ja noch schöner.
     
    Mittelalter gefällt das.

  15. Dann ist jedoch eine dokumentierte Ermessensentscheidung notwendig.
    Und die liegt bei den meisten Behörden nicht vor, weil es eben nicht beachtet wird.
     
  16. Die liegt schneller vor als die lieb ist ;)
     
  17. Erstmal werden die sich von deiner körperlichen Eignung überzeugen wollen.
    Dann werden sie dir, ganz Kölntypisch, mit aller Deutlichkeit und Nachdruck verklickern was du unter nicht kommerziell/nicht gewerbsmäßig zu verstehen hast und was (und das geht sehr schnell) als gewerblich anzusehen ist. Dann geht es bestimmt auch noch um die Themen Aufbewahren und last but not least Versicherung. Noch ein paar §§ abfragen, Beförderung, Anzeige, Überwachung und schon hast du den Wesenstest bestanden ;)
     
    Micha87 und Pyro827 gefällt das.

  18. Erstmal lieben dank das du mir auf meinen Beitrag geantwortet hast.
    Bin ich mal gespannt was Sie mich ausfragen werden wegen den § (Möglichkeit noch besser vor zubereiten), die Versicherung habe ich schon und für das Aufbewahren habe ich Bunker in Aussicht.
     
  19. Hier sind die Zuständigkeiten in Bayern unter "Beschreibung" aufgelistet. Der 27er für Pyrotechnik fällt wohl unter "sonstige Erlaubnisse im Privatbereich", nachdem sich "gewerblich" vorher im Satz wohl sowohl aufs Sprengwesen als auch aufs Feuerwerkswesen beziehen dürfte.
     
    Condomino gefällt das.
  20. Danke für die vielen Hilfen und Informationen. Werde ihn jetzt beim GAA beantragen.
    Habe gerade noch gesehen, dass auf der Rückseite noch ein letzter Satz steht:

    ''Sollten Sie Feuerwerke im gewerblichen Bereich abschießen wollen, wenden Sie sich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt.''
     
  21. Das der/die SB grundsätzlich ein Promblem mit §27 hat und ein paar Dinge offensichtlich verwechselt, haben wir ja gesehen. Schick einfach ans GAA und er/sie soll einfach weiter Beamtendreikampf spielen
     
    schnix und MaxS07 gefällt das.
  22. Hey, Behördenvertreter, ich will den Thread eigentlich nicht zuspammen ABER wenn ich so etwas lese
    kommt mir die Wurst!

    Nur mal als Denkanstoß:

    Stellt eine Behörde zu Beginn eines Verwaltungsverfahrens ihre Unzuständigkeit fest, gibt sie das Verfahren mit dieser Begründung an die zuständige Behörde ab und informiert darüber auch die Beteiligten. Die Zuleitung eines Antrags wegen Unzuständigkeit gem. §14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ist als innerbehördliche Verfahrenshandlung nicht mit Widerspruch oder Klage anfechtbar. Wirksam, insbesondere fristgemäß gestellt ist ein Antrag bei der unzuständigen Behörde nur, wenn diese den Antrag mit einem Eingangsstempel versehen hat. Andernfalls fungiert sie bei der Weiterleitung nur als Botin mit der Folge, dass als Antragstellung erst der Eingang bei dem Träger gilt, der für die Entscheidung zuständig ist (§ 16 SGB I).

    Ein Antrag für nen 27er ist ein Verwaltungsverfahren! Ich will dir nicht zu nahe treten aber du kommst sicher aus NRW... Die scheinen sich nämlich weder in ihrer eigenen Materie auszukennen noch sind die in der Lage selbige fachlich, sachlich und rechtlich korrekt anzuwenden.
     
  23. Das betrifft aber nur die Sozialgesetzgebung. Dort ist im SGB I § 16 Abs. 2 geregelt, dass die nicht zuständige Behörde ANträge weiterleiten muss.
     
    Blue Jack gefällt das.

  24. Hmmm wie freundlich du doch bist :)

    Du zitierst aus dem Sozialgesetzbuch (SGB). Schön dass du das SGB kennst... Aber dein genanntes Gesetz findet beim SprengG keine Anwendung.

    Fang beim SGB mal bei § 1 an.

    So Antragssteller wie Dich, hat jede Behörde gern :rolleyes:

    War alles was ich dazu hier schreibe, zu viel Offtopic.
     
  25. Wenn das in Bayern ist, ist es doch super.
    Dann schickst du das Schreiben ans GAA und fragst da nach ob die Auskunft korrekt ist das du für das Abbrennen von F3 an Silvester keiner Erlaubnis bedarfst.
     
    DocTorHL, Mittelalter und KLONK gefällt das.
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