Bestimmung 27er Schein in Bremen beantragen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von HBOstPyro, 5. Januar 2022.

  1. Moinsen an alle,
    ich beabsichtige einen oben genannten Schein zu beantragen und würde mich über eine Beteiligung an diesem Thema sehr Freuen!!
    In erster Linie würde mich mal interessieren wo ich die Antragsformulare finde???

    Mfg
     
  2. Bei Goo..le
     
    DRAGON-FIRE-FAN gefällt das.
  3. Oohhhh jaaaaa!!!!
    Bei Google gesucht!!!
    Nichts für Bremen gefunden aber für einen Link oder ernstgemeinte Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
    Warum bin ich da nicht selber drauf gekommen : Google o_O
     
    Mopar gefällt das.
  4. Da steht ja auch GAA - ruf da mal an.
     
  5. Antrag gibt es glaub ich auf der seite von röder, den kannst du nehmen. Ich habe damals auch einen aus dem inet genommen
     
  6. Also gibt es kein offizielles Formular für bremen ? Ich habs bis jetzt nicht gefunden
     
  7. Wahrscheinlich schon ruf am besten mal deine Behörde an die sollen dir es per Mail zuschicken. Meine Behörde hat das aus dem Internet akzeptiert aber für hessen gibt's auch ein eigenes
     
  8. Schreib ne Mail mit deinem Anliegen. Alles weitere bekommst du dann.
     
  9. #11 Ravio, 6. Januar 2022
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Januar 2022
    Das wäre die mir zuletzt bekannte Ansprechpartnerin in der Angelegenheit. Ich hatte meine Erlaubnis letztes Jahr verlängern lassen. Früher war es noch möglich die Erlaubnis per Mail und erklärtem Anliegen zu beantragen. Aktuell gibt es aber Antragsformulare die Du auf Anfrage zugesandt bekommst. Ich würde mich aber etwas genauer in die Materie einlesen, da mir bei meiner Verlängerung zunächst auch eine Transportbeschränkung eingetragen wurde, die so nicht rechtens und praktikabel war. Nach etwas längerem Dialog wurde die Erlaubnis zwar nach meinen Wünschen korrigiert, aber wohl nur, weil ich mich selber unter anderem hier im Forum recht gut informiert hatte und die Dame überzeugen konnte. Liegt teilweise wohl auch daran, dass ein Sachbearbeiter für mehrere Bereiche zuständig ist und da gelegentlich auch die Fachkenntnis ein wenig fehlt. Die Verlängerung war sehr teuer...irgendwas im Bereich von 150 -160 Euro. Die Preise variieren auch von Stadt zu Stadt sehr stark und man hat manchmal das Gefühl die Preise werden ausgewürfelt. Die Erlaubnis davor schlug nur mit 60 Euro zu Buche.

    Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    ***
     
  10. Ich würde die Daten rausnehmen, wer Interesse hat, soll sich über die „Zentrale“ melden. Wird schon seinen Grund haben weshalb diese Kontaktdaten nicht öffentlich sind.
     
    schnix und Elroh gefällt das.
  11. So, vielen Dank für die zahlreichen Antworten zu meinem Anliegen!!!
    Ich werde dann jetzt mal das Gewerbeaufsichtsamt anschreiben und lasse euch dann mal das Resultat zukommen!!!

    Mal schauen wie lange es dauert und was da alles noch so kommt!!

    Mfg
     
    Bau-Knecht gefällt das.
  12. Ich überlege - nach dem was die letzten zwei Jahre so passiert ist - tatsächlich auch Anstrengungen in diese Richtung zu unternehmen. Schön, hier mal was aus Bremen dazu zu hören. Hatte vor längerer Zeit mal in "dem" Thread zum 27er nach Erfahrungen aus Bremen gefragt und keine Antwort erhalten. Dachte schon, hier gäbe es Niemanden :D

    So wie das bisher klingt, ist es hier zumindest nicht so, dass es einem extrem schwer bis unmöglich gemacht wird, den Schein zu beantragen?
    Klar, man muss gut informiert sein und die anderen Anforderungen erfüllen.

    Wird wohl langsam Zeit, dass ich mich mal genauer einlese und dann auch mal ein Formular anfordere.
     
  13. Ich würde mich da auch mal mit dranhängen, bitte Feedback wie es für Bremen aussieht ... Google gibt ja nicht viel her :)
     
  14. Schön zu hören, das es in Bremen auch einige gibt, die im Thema sind :)
    Ich habe mich in letzter Zeit auch ins Thema eingelesen, habe aber das Gefühl, dass man ohne geeigneten Lager/Bunkerplatz kaum eine legale Möglichkeit hat, Scheininhaber zu werden bzw. es auch nutzen zu können...
    Liege ich da mit meiner Vermutung richtig?
    Zur Verfügung hätte ich Balkon und Garage wo man sich nen o.Ä. Schrank hinstellen könnte...
    Aber selbst wenn man das Zeug nur 2 Wochen vor Jahresende abholt, bewegt man sich da auf sehr dünnem Eis, richtig?
    Ich meine, die NEM wird man deutlich übersteigen und eine andere Möglichkeit sehe ich leider nicht um bei Verkaufsverboten entspannt an sein Feuerwerk zu kommen.
    Vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen...
    Wär echt cool wenn man in Deutschland einfach ne Prüfung wie beim PKW-Führerschein machen könnte und dann von solchen Verboten ausgenommen ist...
     
  15. Wobei die Lagermengen doch mit 10Kg NEM in Wohnraum und 15 Kg in unbewohntem Raum liegen oder bin ich jetzt durch den Wind? (bewohnt meine ich übrigens Keller keinen reinen Wohnraum :))
     
  16. Also ich habe den 27er ganz frisch. Kam am 22.12. per Einschreiben. Bearbeitung dauerte ca 2 Monate. Gewerbe Aufsichtsamt Bremen.
    Hab mir dort telefonisch die Anträge angefordert. Was wird gefordert:
    Geeigneter Ort zur Aufbewahrung, lagern tut man nicht.
    Versicherung für Kat 3. je nach Versicherer in der privaten Haftpflicht dabei. Bei meiner ist es glücklicherweise inkl. sonst wird es teuer.
    Die Unbedenklichkeit-Bescheinigung , wird aber von denen eingeholt.
    Wenn ihr den Antrag ausfüllt gebt bei dem Punkt pyrotechnische Gegenstände vorsichtshalber neben Kat f3 auch f2 an. In Bremen schließt F3 alle unteren mit ein, jedoch kann es passieren wenn ihr unterm Jahr irgendwo kaufen wollt das ihr kein f2 ausgehändigt bekommt. Ist einem Bekannten so passiert.
     
    SVW gefällt das.
  17. Kannst du eventuell die Anträge weiterleiten? Ich würde dir per PM sonst einmal meine E-Mail-Adresse senden wenn das für dich okay ist. Der Antrag wird ja sicherlich nicht Personengebunden sein sondern muss komplett selber ausgefüllt werden.
     
  18. Ich meine 10kg in unbewohntem Raum (z.b Keller mit entsprechender Tür etc.)
    Oder 15kg im unbewohnten nebengebäude.
    Ist es ein Bewohnter raum waren es da nicht sogar nur 1Kg (oder war dad für 1.3G)? Müsste ich auch nachlesen.
    Natürlich alles 1.4G, bei 1.3G (das meiste in F3) wirds noch mal weniger.
     
  19. Und gibt es was neues?
     
  20. So habe jetzt die Anträge für die Unbedenklichkeit, für die Lagerung und die Erteilung!!

    Und kann/soll jetzt damit zum Lehrgang??
    Und mit dem Zeugnis kann ich dann beantragen!!??:eek:

    Das verstehe ich jetzt nicht so ganz?? o_O
     
  21. #23 Höllenkutscher, 24. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2022
    Lehrgang ist schonmal Unsinn, der F3 Schein nach §27 ist ohne Fachkunde zu haben d.h. ohne Lehrgang, Haupt- oder Hochschulabschluss.
    Ausnahme: Du willst F4 eingetragen haben.

    Antrag auf Lagergenemigung ist auch Quatsch, außer du willst einen Bunker eröffnen.

    Antrag auf Unbedenklichkeit finde ich lustig :) „Hallo liebes Amt, ich beantrage, dass Ihr keine Bedenken habt mir gegenüber.“ ;)

    Du brauchst genau einen Antrag und zwar den auf Erteilung des Erlaubnisscheins nach §27 SprengG für die Kategorie F3, alles andere ist Nonsens.
     
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  22. das ist eigentlich Schwachsinn! In der 1. SprengV §22 ist die Abgabe geregelt!

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2021 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen. Die Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten der Länder bleiben unberührt.

    Erlaubnisinhaber nach §7 oder §27 und Befähigungsscheininhaber nach §20 darf das ganze Jahr F2 ausgehändigt werden.

    Ausnahme: Sogenanntes F2+, (z.b Raketen über 20 g). Das darf nur an denjenigen verkauft werden, wenn es im Schein eingetragen ist! ( oder nicht ausgeschlossen ist, siehe 1. SprengV §20, Absatz 4 )


    Gruß
    feuermarco
     
  23. Habe meine Anfrage beim GAA noch einmal konkretisiert!!

    Damit wäre das Kapitel Antragsformulare für mich erledigt! Zum Ausfüllen komme ich später!!

    Zur Vorbereitung!
    Welche Räume nutzt ihr für das Aufbewahren??
    Ich hätte Keller (3 Räume) + Werkstatt an der Garage!!?!
    Feuerlöscher wie groß?
    Und ganz große Frage Versicherung??

    Mfg
    Chris
     
    westfeuer gefällt das.
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