Bestimmung 27er Körperlich und Geistig fit

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Blaubarschbube1, 26. Januar 2022.

  1. Hallo,

    ich hätte nur mal eine kurze Frage, habe mich auch schon hier umgeschaut, aber noch
    nichts richtiges gefunden. Ich habe jetzt mal gehört, das wenn man den 27er Schein
    beantragen will, das man da Körperlich und Geistig fit sein sollte. Nun meine Frage,
    wenn man nun 189 cm groß ist und 150 Kg wiegt. Also das Gewicht meine ich, könnte es
    da sein das der Antrag da eher abgelehnt wird, wegen dem hohen Übergewicht?

    Viele Grüße
    Blaubarschbube
     
  2. Nein, das Gewicht spielt keine Rolle. Sofern du dadurch nicht immobil bist und dich normal bewegen kannst ist alles gut.
     
  3. Na da würde ich etwas vorichtiger sein.


    150 kg bei einer Körpergröße von 1,89 m bedeuten einen BMI von 42.

    Laut Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen die BMI-Werte bei Normalgewicht zwischen 18,5 und 24,9. Ab einem Body-Mass-Index von 25 spricht man von Übergewicht und ab 30 von Adipositas (Fettsucht). Bei Senioren darf der Body-Mass-Index etwas höher liegen.

    BMI-Tabelle nach WHO
    Die BMI-Werte von Erwachsenen lassen sich grob in folgende Gewichtsklassen einteilen:

    Kategorie BMI
    Untergewicht weniger als 18,5
    Normalgewicht 18,5 - 24,9
    Übergewicht 25 - 29,9
    starkes Übergewicht (Adipositas Grad I 30 - 34,9
    Adipositas Grad II 35 - 39,9
    Adipositas Grad III 40 oder mehr
     
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  4. Ohne die Statur zu kennen sagt das doch garnichts aus. (Auch wenn die Fragestellung wohl auf Fett hindeutet).
    Ich hatte zu meinen Bestzeiten 130kg auf 1,95 und nicht einen Hauch von Fett am Körper.
    Stur nach Gewicht/Körpergröße zu gehen ist Mumpitz. Aktuell habe ich um die 105kg und ganz sicher einen höheren Fettanteil als zu aktiven Zeiten. o_O:rofl:
     

  5. Du bist übergewichtig aber hast keineswegs Adipositas II so wie @Norm ,das eine Krankheit darstellt.
     
  6. Als ob die das prüfen würden, solange es da keine Hinweise gibt, passiert da gar nix.
    "Zur körperlichen Eignung gehört die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit, volle Gebrauchsfähigkeit der Hände ggf. unter Verwendung von Hilfsgeräten und ausreichende Beweglichkeit im Gelände und das Fehlen von schweren Sprachfehlern; in Zweifelsfällen kann dem Antragsteller aufgegeben werden, die körperliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen."
     
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  7. Wenn man stur nach irgendwelchen Ernährungswissenschaftlern oder Tabellen geht mag das stimmen.
    Füh(t)le mich dennoch wohl und mein Doc hatte auch nie zu meckern.
    Muss aber dazu sagen das ich auch quasi noch nie einen Ernährungsberater kennengelernt habe der für mich "Gesund" aussieht.
    Das ist für mich eine Wissenschaft die keiner braucht. :rolleyes:

    Am Ende aber wohl ohnehin egal. 27er werden doch fast immer schriftlich erledigt und der SA bekommt einen nicht einmal zu sehen!?
     

  8. Also hier fordert der SB generell und immer ein ärztliches "Gutachten"...
    Ja, ich weiß auch, dass das so nicht im Gesetz steht... Ist aber so...


    Dann kannst du es mit deinem Hausarzt ausdiskutieren, ob er tauglich ankreuzt oder nicht...
     
  9. Die finden wohl immer neue Hürden. Das hatte ich nichtmal hier in NRW und mein SB war schon sehr "kreativ" und wollte im ersten Anlauf Helferscheine wie für F4 sehen. o_O
     
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  10. Den Führerschein darf jeder ab 18 Jahren machen. Genau mein Humor.
    - Ironie aus-
     
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  11. Guter Vergleich. :good:
    Ebenso darf jeder Kinder in die Welt furzen ganz ohne irgendwas. Noch viel irrer. Selbst für meinen charakterlich 100% festen (Anlage-)Hund musste ich Sachkunde belegen. Jeder kaputtgezüchtete Hackenbeißer wäre kein Problem gewesen. :confused:
    Deutschland hat es bei solchen Themen einfach hinter sich. :shutup:
     
  12. Danke für euere Antworten. Um es genau zu sagen, ja ich bin zu fett. Aber wenn ich den Schein
    beantragen will, bräuchte ich mir diesbezüglich keine Sorgen machen, wenn ich das jetzt richtig
    verstanden habe?
     
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  13. Oh ja....das mit den Kindern is noch viel Krasser...haben schon 5+x die das Jugendamt weggenommen hat, "produzieren" aber lustig weiter. :wall:
     
  14. Bitte keine Selbstdenunzierung.:eek:
     
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  15. Es geht da mehr darum ob du "behindert" (sagt man das noch so?)bist oder andersweitig zurück hängst deine Statur ist da nicht Wichtig!
     
  16. Das du von Dir aus schreibst das du "Fett" bist. Find ich halt nicht gut.....und du selber machst dir damit wahrscheinlich auch keinen gefallen.:)
     
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  17. @adi, das war nur ehrlich. Aber da hast Du natürlich recht.
     
    Gattaca303, JonnyThunderkong und adi gefällt das.
  18. Unser Meinung wird wahrscheinlich egal sein. Es kommt auf das ärztliche Gutachten an und da wieder auf den Arzt selber. Ist das ein grüner Feuerwerksgegner und zaundürr, bist du den Schein los, bevor du ihn hast.
     
  19. Also meine Sachbearbeiter waren vor Ort, um sich die Aufbewahrungsmöglichkeit anzuschauen, so viel zum Thema man sieht sie nicht ;-)
    Meine SB`s haben mich mit Böllerschützen quasi "gleichgestellt", da ich der erste war, der bei ihnen den Antrag gestellt hat.
     
  20. #21 Saul.Goodman, 26. Januar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 26. Januar 2022
    Die waren wohl sehr motiviert. Ist bei mir aber evtl auch nur weggefallen da eine Lagerung nur nach Kleinmengenregelung bzw bedarfsgerechter zeitnaher Lieferung beantragt wurde.
    Habe das ganze nach Erstreaktion allerdings auch über meinen Rechtsverdreher machen lassen.
    Erstreaktion kompletter Affenzirkus - Per Anwalt in einem durch. :rolleyes:

    Schon Wahnsinn welch "Freiheiten/Unterschiede" denen dort zur Verfügung stehen. :confused:
     
    KLONK gefällt das.
  21. Für die Fahrerlaubnis muss man auch körperlich und geistig geeignet sein.
     
  22. In der Theorie vllt.
    Wenn ich mir anschaue wieviele Vollpfosten in meinem Umfeld (zu recht) ihren Lappen wieder verloren haben kann ich mir nicht wirklich vorstellen das die Eignung im Voraus nur Ansatzweise überprüft wird. o_O
    Für eine körperliche Untauglichkeit muss man vermutlich auch schon derbe Aussetzer wie Narkolepsie oä haben. Umbauten für körperlich eingeschränkte sind doch keine Seltenheit.
     
    adi gefällt das.
  23. SprengVWV

    Die Erlaubnisbehörde prüft die körperliche Eignung unter Berücksichtigung der beantragten Tätigkeit des Umgangs oder Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen oder deren Beförderung. Zur kör- perlichen Eignung gehört die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit, volle Gebrauchs- fähigkeit der Hände ggf. unter Verwendung von Hilfsgeräten und ausreichende Beweglichkeit im Ge- lände und das Fehlen von schweren Sprachfehlern; in Zweifelsfällen kann dem Antragsteller aufge- geben werden, die körperliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Vorlage ei- nes amtsärztlichen Zeugnisses soll die Behörde nur verlangen, wenn sie das fachärztliche Zeugnis für unzutreffend hält. Bei Personen aus Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, kann die körperliche Eignung als gegeben angesehen werden, wenn diese Personen für die Beschäftigung unter Tage für tauglich befunden worden sind.
     
    Mathau und ViSa gefällt das.
  24. Dann fährt wohl - reine Gefühlssache - ein ziemlich hoher Prozentsatz schwarz.......:good:
     
    Matthias Meyer gefällt das.
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