Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Ja danke- das habe ich verstanden. Artikel bei Bedarf zu Wässern um sie "loszuwerden" ohne Verwendung ist sicher sinnvoll.
    Ich hatte eher Sorge, dass ein "Vernichten" ggfs. wieder besondere Fachkunde oder vergleichbares erfordert und der Antrag dadurch erschwert wird oder es zu Diskussionen kommt.
    Aber gut lasse ich das stehen!
    Echt zäh- da ich momentan gestresst bin beruflich wie privat hangele ich mich alle 2-3 Tage 5 Minuten weiter beim Antrag.
    Die Versicherung meldet sich auch nicht zurück- nerv.
    Vielleicht reiche ich ohne VErsicherungsnachweis ein um keine weitere Zeit zu verlieren. Kann ich ja zur möglichen Abholung nachreichen hoffe ich.
     
    schnix gefällt das.
  2. Ich habe auch ohne Versicherung eingereicht. Wurde im Telefonat darauf hingewiesen und ich gab zu verstehen das mir dies durchaus bewusst ist, ich mich auch schon schlau gemacht habe, aber eine Versicherung noch nicht abgeschlossen wurde aufgrund der Kosten bevor ich überhaupt weiss wie es mit dem Schein aussieht.
     
  3. Verwenden ist kein Vernichten.
    "Das Vernichten umfasst die Vorgänge, durch die der explosionsgefährliche Stoff unwirksam gemacht wird ohne dabei für seinen bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden zu müssen."
    Man braucht fürs Vernichten keine Fachkunde für F3. Allerdings kann man sowieso nicht außerhalb eines zugelassenen Betriebes vernichten ohne Probleme mit dem Umweltrecht zu bekommen.

    "(4) Auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb und das Verbringen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 sind § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a sowie § 27 Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes, soweit er sich auf § 8 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes bezieht, nicht anzuwenden."


    Allerdings solltest du Verbringen in deiner Erlaubnis stehen habe.
     
    Trinkobst gefällt das.

  4. Stimmt- das Verbringen fehlt ja auch!
    Danke für den Hinweis.
    Ich hatte dort "Beförderung" stehen- das wäre ja eher für gewerblichen ADR- Transport.

    SO im Anhang würde ich den oberen Teil ausfüllen Antrag1.JPG
     
  5. Der Begriff „Umgang“ ist doch in §3 Abs. 2 SprengG genau definiert.
    Wenn der Umgang ohne andere Einschränkungen drin steht, dann ist Erwerb, Verwenden, Verbringen, Vernichten etc. erlaubt und braucht keine extra Erwähnung. Nur was beim „Umgang“ ausgeschlossen werden soll, muss aufgeführt werden. ZB Herstellen, Bearbeiten, Wiedergewinnen.
     
  6. So, habe meine Erlaubnis nun 10 Tage nach Beantragung erhalten. Das ging fix...
    NRW / größere Stadt im Ruhrgebiet
     
  7. Das ging nun wirklich fix, ich habe meine Erlaubnis noch nicht, bisher hat sich mein SB auch nicht gemeldet gehabt. Ebenfalls NRW/Ruhrgebiet
     
  8. Sie werden sich schon melden, beim Kollegen hat es knapp 3 Monate gedauert.
    Wie vom Vorschreiber erwähnt, mit 10 Tagen da hat er wohl jemanden erwischt bei den Behörden, der wohl meint, dass Service alles ist gegenüber dem Bürger.
     
  9. Dieses Video ist nicht verfügbar
     
  10. Mein SB meint im Gespräch, das er Anfang Februar wohl fertig wäre und ich diesen abholen könne, da er bei solchen Sachen den postalischen Weg kein Vertrauen schenkt
     
  11. Den Anhang 211785 betrachten

    Hast du mal versucht den Link direkt anzuklicken!
    Ansonsten direkt suchen bei YouTube:
    Kanal:
    HotasChilli
    ALLES über den 27er-Schein! So bekommt ihr immer legal Feuerwerk! [4K]

    Das sollte doch klappen.
     

    Anhänge:

  12. Am 08.12.21 beantragt. Nach großem Führungszeignis intern die Erlaubnis für F2 und F3 am 01.02.2022 bekommen. Musste bei Abholung nur meinen Personalausweis und eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Der Sachbearbeiter war sehr nett, von der ersten Kontaktaufnahme bis Aushändigung. Ich kann mich nicht beschweren.
     
  13. Ist eigentlich bei jemanden, der schon etwas länger den Schein hat, das Ordnungsamt vorbei gekommen, um sich mal den Aufbewahrungsort anzuschauen ?
     
  14. Hallo,
    ich wollte euch nur kurz mitteilen, dass ich gestern Post bekommen habe von der StadtKöln, habe endlich den §27er-Schein.
     
    Ashenvale, TIE Fighter und schnix gefällt das.
  15. Bei mir nicht. Habe aber auch nen Stellplatz im Bunker. Allerdings kommt es durchaus vor. Habe mehrere Freunde, die Mal nen (wirklich harmlosen) Besuch bekommen haben.
     
  16. Also quasi um mal zu schauen, ob LR 410 auch wirklich eingehalten wird ^^
     
  17. Und was steht drin?
    Sind da z.B. irgendwelche sinnfreien Beschränkungen mit bei?
     
  18. Nächste Woche soll ich bei einem Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg und dem SB des örtlichen OA vorstellig werden. Bin mal gespannt was mich da erwartet, werde bis dato nochmal SprengG und SprengV als Abendlektüre hernehmen :D
     
    Blitzcracker gefällt das.
  19. Bei mir steht..
    Der Umgang wird beschränkt auf das Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten.
    Das Verwenden wird beschränkt auf das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F3.
     
  20. So lange du alles Vorschriftlich einhälst passt es ja.
     
  21. F2 ist also nicht aufgelistet?
     
  22. Das ist aber bei den meisten normal. Ich konnte mir F2 auch nur nach langer Rücksprache eintragen lassen, mit der Ausnahme von F2+
     
  23. Hallöchen zusammen,

    Heute morgen eine erfreuliche Mail von mein SB erhalten, mit der Bitte meine Erlaubnis abzuholen nun bin ich auch glücklicherweise Besitzer einer Erlaubnis
     
  24. Glückwunsch :)
     
    Knalapenjo gefällt das.
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