Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Update meines Antrags von Mitte Dezember 21:

    - aus den vorerst genannten Kosten i.H.v. 190€ seitens der Behörde sind mittlerweile 280€ geworden
    - die Auflage mit dem Nachweis der Fachkunde wird gestrichen bzw. nicht aufgeführt
    - Erlaubnis wird persönlich mit Begehung der Aufbewahrungsstätte ausgehändigt
    - der Schein wird trotzdem mit 10 Auflagen versehen

    mit 9 davon könnte ich leben, aber mit dem Ausklammern von F2 (& sogar - Achtung - F1 (!) :D) definitiv nicht.
    F2+ ist dabei nochmal separat aufgeführt bzw. ausgenommen.

    Es sei denn ich interpretiere folgenden Satz falsch:

    "Gemäß § 4 Abs. 1 der 1. SprengV ist diese Erlaubnis, soweit sie sich auf § 22 Abs. 1 und 2 und § 23 der 1. SprengV bezieht, nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von ptG der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk), Kat T1 und P2, pyrotechnischen Sätzen der Kat S1 sowie Raketenmotoren für die in § 1 Abs. 3 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen. Satz 1 findet ebenfalls Anwendung auf ptG nach § 20 Abs. 4 der 1. SprengV."

    Ansonsten ist das Thema dann durch für mich, nach 4 1/2 Monaten Rumgetänzel hab ich keine Lust mehr auf Schikanen.
     
  2. #5577 lotusXback, 25. April 2022
    Zuletzt bearbeitet: 26. April 2022
    Wäre ja lustig wenn sie meinen T1 ausschließen zu wollen, also von dem Kinderscherz F1 mal abgesehen.

    p.s. bei mir wer bei der persönlichen Begehung zur Aufbewahrung bereits Schluss
     
  3. So, Thema 27er ist für mich durch. Die genannten Auflagen möchte man nicht anpassen, so würde es beim Ausklammern von u.a. F1/F2 und T1 bleiben :D
    Hab abgelehnt, allerdings inkl. 80€ Lehrgeld für Verwaltungsaufwand.

    Kann aber den Leuten, die wirklich nur reines Interesse an F3 haben empfehlen am Ball zu bleiben, es ist nicht unmöglich und mit entsprechender Vorbereitung durchaus umsetzbar hier in DO.
    Laut Aussage der SB wäre man dann sogar der/die erste/einzige mit entsprechender Erlaubnis seit X Jahren hier (mal abgesehen von Böllerschützen o.Ä.).
     
  4. ...Scheintot...
     
  5. Ich wäre an deiner Stelle eine Instanz dann höher gegangen, habe dieses auch gemacht. Mir wollten die hier(Wiesbaden), gar keinen bzw. auch nur mit Auflagen einen austellen. Habe mich dann an das RP Darmstadt gewendet, ist die oberste Stelle hier und siehe da es ging dann auf einmal. Musste zwar einen 2tägigen Lehrgang machen, dass war für mich jetzt nicht schlimm war sehr interessant und kann ich nur empfehlen.
    Aber gut dein Entschluss steht fest das du die Behörde gewinnen lässt mit Ihrer Willkür. Hoffe du überdenken das ganze nochmal falls ja viel Glück dabei
     
  6. Was genu war das denn für ein Lehrgang?
    Bei wem warst du?
     
  7. Ich war bei der Tühringer Feuerwerkerschule, hab da 2 Tage bei den Lehrgang für staatliche pyrotechniker mitgemacht war sehr interessant. Meine Behörde hat das gereicht.
     
  8. Schade das du das Amt dort gewinnen lässt :(
     
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  9. Gewinnen lassen würde ich das jetzt nicht nennen. Der reine Umgang mit F3, auf den der Schein ja beschränkt wäre, liegt so nicht in meinem Interesse. Da lohnen sich die 200€ Aufpreis m.M.n. nicht, vor allem mit den weiteren Auflagen die da noch hinzukämen.
    Klar wäre es cool auch in den Genuss von F3 zu kommen, aber unterjährig ein Feuerwerk zu schießen, welches eben nur diese Artikel beinhaltet? Nicht das Wahre.

    Das muss aber jeder individuell für sich selber entscheiden, für mich ist's so nix.
     
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  10. So, da ist er.
    Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde abgegeben und nach nicht einmal zwei Wochen
    das Dokument in meinen Händen.
    F2 und F3 eingetragen, mit der verschmerzbaren Ausnahme von "F2+".
    Kosten ?
    Etwas mehr als 100 € . IMG_20220518_123339.jpg
     
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  11. vor allem wenn sie schon am Anfang deine Aufbewahrung sehen wollen und so aggro drauf sind, kann man davon ausgehen dass sie irgenwann wiederkommen
     
  12. So muss das laufen
     
  13. Ich will Euch mal was positives Berichten.
    Den 27er habe ich seit 2016.

    Damals war ich der erste im Landkreis, bei mir ist die Waffenbehörde zuständig.
    Nachdem die Behörde beim RP sich informiert hatte (so erwarte ich das eigentlich, für mich sind alle Ämter in erster Linie Dienstleister der Steuerzahler) wurde er mir auch erteilt.
    Ganz unkompliziert, so mag ich das.

    Ende 2019 habe ich meine Fachkunde erworben und wollte natürlich meine Erlaubnis upgraden.
    Auch dies war kein Problem, habe gleich einen neuen bekommen.

    Heute habe ich mir nun den dritten Schein in meinem Leben abgeholt.
    Habe noch die Fachkunde fürs Wiederladen/Vorderladen/Böllern absolviert und wollte das natürlich auch nachtragen lassen.
    In der Zwischenzeit haben sich die Mengen die die Behörde standardmäßig einträgt (für die Explosivstoffe, nicht für PTGs) sodass ich nun wieder einen neuen Schein bekommen habe.

    Da ich mir vorstellen kann, dass einige Behörden hier ab und an mal reinschauen:
    So muss das Laufen! Aus meiner Sicht sollten die Ämter FÜR die Steuerzahler und nicht GEGEN diese arbeiten.

    Ich möchte auch anmerken, dass dort immernoch Menschen abeiten und ich habe die Erfahrung gemacht, dass man es um ein vielfaches zurück bekommt, wenn man diese dort ordentlich behandelt.
    In meinem Fall bin ich als Sportschütze durchaus öfter bei der Waffenbehörde und werde bereits mit Namen begrüßt :cool:
    Ob das nun gut oder schlecht ist, kann ja jeder selbst entscheiden :D
     
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  14. so, ich hab dann mal endlich Neuigkeiten zu meiner eingetragenen Gesamtmenge von 15 kg NEM. Diesbezüglich hatte ich dieses hier geschrieben:

    ich habe mir nunmehr nochmals Gedanken über die Erlaubnis nach §27 SprengG gemacht und stolpere hier über die eingetragene Gesamtmenge von 15 kg NEM. Soweit ich das weiss gilt die eingetragene Gesamtmenge über die komplette Gültigkeit der Erlaubnis.

    Die Mengenbeschränkung resultiert daraus, dass im Bereich des § 27er (ähnlich wie beim Waffenrecht) gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG ein Bedürfnis für die jeweilige Menge nachgewiesen werden muss, sprich man bekommt nur die Menge eingetragen, die man in 5 Jahren realistisch auch verbrauchen kann.

    Der Bedürfnisnachweis gilt aber gemäß § 27 Abs. 3 S. 2 SprengG ganz explizit nicht für pyrotechnische Gegenstände. Da also in meinem Fall kein Bedürfnis nachgewiesen werden muss, kann die Menge auch nicht beschränkt werden.
    Wenn man die Menge beschränken möchte, setzt das zudem auch immer eine Aufzeichnung über den Erwerb und deren Verwendung voraus. Das ist schlichtweg für pyrotechnische Gegenstände vom Gesetz her nicht gefordert bzw. sogar ausgenommen.


    Siehe §16 SpengG:
    (1) Der Inhaber einer Erlaubnis .. hat .. ein Verzeichnis zu führen, aus dem die Art und Menge der .. erworbenen, .. verwendeten oder vernichteten explosionsgefährlichen Stoffe sowie ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgehen... Der Erlaubnisinhaber hat das Verzeichnis ab dem Zeitpunkt der Eintragung für die Dauer von zehn Jahren zu verwahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen Einsicht zu gewähren.

    (1a) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf
    3. pyrotechnische Gegenstände.

    Da es keine Aufzeichnungspflicht für pyrotechnische Gegenstände gibt macht für mich eine Beschränkung bezüglich der Mengen keinen Sinn. Wie soll denn überwacht bzw. kontrolliert werden wie viel ich erworben habe, wenn keine Mengen seitens der Verkäufer eingetragen werden.


    Für Kat. 3 Pyrotechniker sollte daher eigentlich wohl eher die folgende Formulierung verwendet werden.

    Die Gesamtmenge wird festgesetzt auf:



    pyrotechnische Gegenstände der Kat. 3 gemäß Nr. I in unbegrenzter Menge.


    Die Aufbewahrungsmenge nach 2. SprengV Anlage 7 und SprengLR410 "kleine Mengen" ist für den privaten Bereich zu beachten und wird natürlich eingehalten. Hat aber an dieser Stelle nichts mit der festgesetzten Gesamtmenge zu tun. Ich möchte natürlich das alles korrekt ist und keine Schwierigkeiten bekommen. Wäre es an dieser Stelle in der Erlaubnis nicht doch zu korrigieren? Oder siehts du das hier komplett anders, dann gib mir bitte deine entsprechende Einschätzung mit rechtlichen Begründungen.

    und nun bekomme ich die folgende Antwort:

    ich konnte zwischenzeitlich Rücksprache mit einem Kollegen der Bezirksregierung halten.


    Die eingetragene Gesamtmenge von 15 kg NEM bezieht sich auf den kompletten Zeitraum der Gültigkeit der Erlaubnis.


    Die Gesamtmengenfestsetzung wurde unsererseits als Auflage gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2 eingetragen, da hier eine Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter und von erheblichen Nachteilen und Belästigungen für Dritte erforderlich ist, da Inhaber einer solchen Erlaubnis (Kategorie F3) über keinerlei Fachkunde in Form eines Kurses verfügen.


    § 16 SprengG bezieht sich auf Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 SprengG und ist für den gewerbsmäßigen und selbständig Tätigen im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung anzuwenden und findet hier für Dich keine Anwendung (privater Umgang).


    Die Überprüfung der Auflage kann beispielsweise durch Vorlage der Rechnungen über den Einkauf unter Angabe der NEM erfolgen.


    Eine Korrektur muss daher nicht erfolgen.


    Viel Text ich weiss, aber was würdet ihr nun weiter tun.
     
  15. Unsererseits? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Als nächstes kommt die Auflage, das der Scheini nur mit rosa Schlüpper schießen darf weil der zuständige SB bissl schwul ist? Nope...
     
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  16. nun, das frage ich mich ja auch. So wie ich das hier bisher gelesen und verstanden habe ist diese Auflage eben nicht für Ptg. Witzig finde ich auch die Begründung wie die das kontrollieren wollen. Anhand der Rechnungen...
     
  17. Realistisch gesehen sind das 30kg NEM pro Silvester (die bekommt man mit Verbünden und Batterien schnell zusammen) + 1,2oder3 Mal unterjährig vielleicht je 10kg, das wären 60 kg pro Jahr, das Mal 5 Jahre komme ich auf eine realistische Menge von 300kg NEM!
     
  18. Die Grundlage haben sie doch geschrieben:

    ....., da hier eine Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter und von erheblichen Nachteilen und Belästigungen für Dritte erforderlich ist, .....

    bezieht sich eindeutig auf den §10 SprengG.
     
  19. Das ist kompletter Unsinn. In §28 SprengG, der anwendbare Vorschriften im Bezug auf den §27 regelt, heißt es eindeutig (Hervorhebungen und Ergänzungen in Fettdruck bzw. kursiv und fett durch mich):

     
  20. nun, das heisst ja für mich, dass die auf die Begrenzung der Menge von 15 kg NEM auf 5 Jahre bestehen können. Aber eine Aufzeichnungspflicht habe ich nicht, da ja der § 16 Abs. 1, 1a und 2 eben doch auch für die 27er gilt. Und schon können die wieder nicht kontrollieren oder gar eine Rechnung von mir verlangen. Also ist das doch widersprüchlich und blödsinn.
     
  21. Moin, hab meinen 27er nach weniger als 2 Monaten für 100€ bekommen.
    Wirklich zufrieden bin ich aber nicht. Siehe Foto. Habe keine Fachkunde...
    Werde nächste Woche die Dame vom Amt nochmal besuchen und das F4 raus streichen lassen.
    Was meint ihr bzgl. der rechten Seite, sollte ich auch versuchen die "30" streichen zu lassen? Entstehen mir da irgendwelche Nachteile wenn es drin bleibt?
     

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  22. sag bitte wo du den her hast. Bei der Tante muss ich dann Mal zum Verlängern kommen :rofl:

    edit: dann auch noch handschriftlich dir 30 "Stück" PtG begrenzt..
     
  23. :lol:
    Andere streiten mir ihren SB um F2 im Schein und du bekommst so mal nebenbei F4 eingetragen.
    Ja die 30 sollten besser raus. Wenn du die Dame auf Ihren Fehler hinweist und bittest um Neuausstellung, könnte sie dem wohlgesonnen sein.
     
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  24. Lass Dir die Mengenbegrenzung streichen .
    30 Batterien verteilt auf 5 Jahre ist nicht wirklich üppig. Und 30 Single Shots noch viel weniger
     
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  25. ui, das ja nen 6er im Lotto, F4...und wer definiert Stück...Europaletten oder VEs^^?! würde da keine schlafenden Hunde wecken und das mal so bestehen lassen...liegt ja an dir damit schabernack zu betreiben oder nicht ;)
     
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