Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Nein, Du brauchst an Silvester/Neujahr F2 nicht anzeigen, sonst immer und F3 eh immer.
    Moment, deine Frage war doch aber:
    Und die Antwort ist: Ja. Wenn Du zu Silvester ein FW anzeigst werden auch entsprechende Gebühren verlangt.
    Da machse aber nix dran.
    Die Gerichte haben gesagt, es ist ok eine Gebühr für die Prüfung einer Anzeige zu nehmen und tja, Pech.
    Aber ich gebe Dir Recht damit, dass es eine Schande ist, dass das SprenG nicht Bundesweit einheitlich angewendet wird.
     
  2. Immer wieder faszinierend, welch unterschiedliche Auflagen es so gibt landauf- und abwärts. Bei mir war es lediglich die Auflage eine passende Versicherung für F3 abzuschliessen.
     
  3. Versicherung ist doch eigentlich eh Grundvoraussetzung für die Beantragung.

    Ja ist wirklich erstaunlich was es da für Unterschiede gibt
     
  4. Klar wenn ich es wieder finde
     
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  5. Also das man da nichts macht (Pech gehabt) kann ich mir gut vorstellen ist halt so. Aber auch toll dass man quasi einer Meinung ist
     
  6. Danke. Im neuen Röder-Video hies es nämlich, dass noch gar nichts nach außen dringt dazu.
     
  7. Das ist richtig, der live Stream wurde auch nicht gespeichert das er deshalb nicht mehr online ist
     
  8. Schon interessant wie hier einige auf Konfrontation aus sind :rolleyes:

    Wie "scharf" oder "stumpf" ein Schwert ist, kann zum Glück immer noch ich selbst entscheiden, bin schon ein paar Jahre volljährig ;):D
    Es ist mein Leben, mein 27er, meine Auflagen :p, genau wie es meine Entscheidung ist wie ich mit meinem SB bei der Behörde umgehe.

    Außerdem habe ich herausgefunden, dass diese Auflage noch in weiteren Kreisen hier in SH in die 27er kommen, d.h. dementsprechend nicht völlig unüblich sein können...

    Man kann ja über alles diskutieren und jeder kann seine Meinung haben, aber Aussagen wie, wenn man nicht sinngemäß "krawallig gegen an geht" und knallhart sofort schriftlich Widerspruch erhebt, ebne man den Weg für generelle Verschärfungen, man man man, lasst mal die Kirche im Dorf ;)
     
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  9. Eben leider nicht.
    Genau aufgrund eines solchen Verhaltens gewinnt die Auflagen/Verbotsmaschine immer weiter fahrt.
    Das macht es nicht besser, sondern noch viel schlimmer. Damit ist schon ein großer Schritt in die falsche Richtung getan.
    Ich habe nun fast 40-Jahre mit dem SprengG und WaffG zu tun. Glaube mir, inzwischen habe ich verstanden, wie der Hase dort läuft.
     
  10. Ich sehe das wie @chr.

    Wenn die nicht regelmäßig, gewaltig vor den Bug geschossen bekommen, machen die was sie wollen. Leider.
    Es gibt Ausnahmen aber gerade in der Ecke NDS, SH brauchen die definitiv Gegenwind.
    Natürlich entscheidet das jeder für sich selbst aber spätestens beim Angebot einer Untätigkeitsklage weil nix vorwärts geht bzw. der Verwaltungsklage wegen Rechtsbeugung/Vorteilsnahme im Amt, wurde bisher jeder SB sehr schnell, sehr kleinlaut. Selbst in der Gemeinde Arnsberg. :D
    Und seltsamerweise, sind dann die einzigen Einschränkungen, die üblichen §20 gewesen. Und meistens noch nicht einmal das.
    Ist immer eine Frage der fachlichen Kompetenz, der Ausdrucksweise und des gesamten Auftretens.

    Gruß Matze
    (der gern SB's an ihre Grenzen bringt) ;)
     
  11. Das muss - wie du ja richtig sagst - jeder für sich selbst entscheiden, wie weit man da zur Ausschöpfung seiner Rechte gehen möchte ;)

    Ich arbeite ja selbst bei der betreffenden Behörde, wenn auch nicht im für die 27er Scheine zuständigen Bereich. Bin kein Beamter :p und muss/möchte dort noch gut 28 Jahre mit den jeweiligen Kollegen auskommen und auch deswegen werde ich sicherlich nicht auf Krawall gegen eine solche Auflage vorgehen
     

  12. Ob du bei der Behörde arbeitest oder nicht, spielt doch erstmal keine große Rolle. Okay das man dort weiter Arbeit möchte kann ich nachvollziehen, man kann so etwas auch ohne Krawall klären, mit konstruktiver Kritik sowie die Sachliche Ebene. Das eine hat ja mit den anderem nichts zu tun, und dass man dir dann dein Job diesbezüglich kündigt na ja da reicht das 1. Schlichtungsverfahren schon aus beim Arbeitsgericht wenn es so kommen sollte. Die SB's haben sich genau wie du und jeder andere Bürger an die Gesetze zu halten, lass mal ein Beispiel machen, du hast die Abbrennfläche dür dein Feuerwerk gefunden, auch alle nötigen Unterlagen zusammen am Tag des zünden kommen die und messen die Abstände ab, die eine Batterie steht auch nur ein Millimeter zu nah ans Publikum bloß einen Millimeter, glaubst du im Ernst daran das der jeweilige SB darüber hinweg sehen wird? Glaubst du daran das durch diesen kleinen Verstoß das du deinen Job am Nagel hängen wirst?
     
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  13. Klar kann man Sachen auch vernünftig klären, aber da ihr ja scheinbar immer wisst wie gut sich Dinge regeln lassen, was wäre denn wenn der Sachbearbeiter - vernünftig auf die besagte Auflage angesprochen - erwidert, dass dies so seine Richtigkeit hätte?

    Nee, Moment, weiß ja schon was da kommt: Da muss man den SB auf den Irrtum ansprechen, dafür gibt es Gesetze, da muss man Druck machen, da muss man gegen vorgehen, sich durchsetzen, zum Vorgesetzten gehen... :rolleyes:

    Zum Glück sind es am Ende noch meine Entscheidungen und schade, dass das Forum mittlerweile von den Einstellungen teilweise her sehr "krawallig" geworden ist. 2,5 Jahre Pandemie + andere Sorgen ala Inflation scheinen die Leute unzufrieden zu machen, so jetzt dürft ihr wieder motzen :D
     

  14. Ja nun komm die letzten beiden hätte man sich auch sparen können, das artet im Kindergarten aus
     
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  15. #5665 Dexter, 4. Juli 2022
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2022
    Das würde ich nicht sagen, auf YT gibt es einen Typ der 18 ist. Und schon den 27er besitzt. Was ich mich frage ob er finanziell in der Lage ist (Versicherung). Und desweiteren es auch anzeigt, nicht wie der bekannte Woldemord.
     
  16. Jetzt mal davon ab, dass du scheinbar in der gleiche Behörde wie der für den 27er zuständige SB arbeitest... Wenn ich ein dienstliches Problem mit nem Mitarbeiter/Vorgesetzem hab, trübt das weder mein privates (soweit vorhanden), noch mein dienstliches Verhältnis zu der Person oder Abteilung. So erwachsen sollte man schon sein... ;)
    Okay. Nur bin ich leider jemand, der - gerade bei so einer Aussage - freundlich aber bestimmt nachfragt auf welche Vorschrift/Gesetz/Verordnung sich seine Aussage stützt.
    Und das hat nix mit maulen, meckern, C, Inflation oder so zu tun. Ich will das wirklich wissen - dümmer kann ich davon nämlich nicht werden.
     
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  17. Das ist ja auch gut Möglich. Nach §27 Abs5.
    Dadurch habe ich ja auch den 27er erhalten.


    § 27 SprengG - Einzelnorm
     
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  18. Ich muss jetzt doch noch mal explizit nachfragen, da ich überall nur widersprüchliche Aussagen finde.

    Ich bin seit Ende Januar 2022 im Besitz der 27er Erlaubnis für F2 + F3.
    Was hat es nun genau mit der Pflicht zur Nutzung auf sich? Überall im Netz liest man von Nutzung innerhalb der ersten 12 Monate, dann mindestens 1x innerhalb von 2 Jahren - sonst würde der Schein verfallen.

    Also zunächst wurde ich vom Sachbearbeiter weder schriftlich, noch mündlich auf solche Auflagen hingewiesen. Auch in meinem 27er Schein steht hiervon nix. Da ist nur vermerkt, dass die verlängerung rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden muss. Also kann nach meinem Empfinden doch das Amt nicht erwarten, dass ich mich an Auflagen halte, die mir nie mitgeteilt wurden.

    Sollten die Auflagen zur Nutzung tatsächlich zutreffen:
    - wie wollen die Behörden überprüfen ob ich Feuerwerke angezeigt habe. (in meinem Fall sind ausstellende Behörde und Amt in Abschussort unterschiedlich)
    - was passiert wenn ich F3-Feuerwerk zu Silvester anzeige und es abgelehnt wird aus unterschiedlichen Gründen....
    ist dann mein Schein ab Ende Januar sofort ungültig und wird mir entzogen?

    Zudem versteh ich diese ominöse Regelung nicht. Die Ämter können doch froh sein, wenn nicht zu viele Inhaber des Scheins regelmäßig Gebrauch davon machen. Ich nutze den Schein eigentlich nur um ganzjährig an mein Silvesterfeuerwerk zu kommen - und nebenbei nach Anmeldung auch ein paar F3 Verbünde zünden darf.
     
  19. Da wurde mir auch nichts von meinen SB zu gesagt außer dass ich mal in 5 Jahren mal eins anmelden sollte damit dieser nicht verfällt. Bundesland ist bei mir NRW. Aber die Frage ist interessant, da in meiner Erlaubnis auch nichts davon vermekrt worden ist
     
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  20. Es könnte als Beschränkung eingetragen werden, vom Gesetz her verhält es sich so dass es nur für §20er fix ist.
     
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  21. Nach 5 Jahren ist er so oder so ungültig, danach/ im Idealfall ein paar Monate vorher musst du eine Verlängerung des Scheins beantragen ;)
     
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  22. Hakky hat es auf den Punkt gebracht.
    Für den privaten 27er, ist es völlig irrelevant ob er in den 5 Jahren die der Schein gültig ist, ein FWK anzeigt. Der "verfällt" deswegen nicht. Aber warum sollte man das so tun? Erst Geld in den Schein investieren und dann nicht schießen? Bei dem Gedanken rollen sich mir die Fußnägel... :D
     
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  23. Einige holen sich den Schein nur um an ihre Ptg. der Kategorie F2 für ihr Silvester Feuerwerk zu kommen. Also in der Stadt ohne geeigneten abbrenner für F3 würde ich es genau so machen, hier auf dem Land hab ich aber genug Platz und Möglichkeiten für F3. Da schreibt man doch gerne mal ne Anzeige :)
     
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  24. So schaut es aus...die Verlängerung (wenn die Grünen nicht zwischen gefunkt haben) wird so oder so rechtzeitig verlängert werden
     
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  25. Also von nicht schießen, habe ich nichts geschrieben :D Die Nachbarschaft freut sich schon auf Silvester :D:D:D:D:D:D
     
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