Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Danke sowas hab ich gehofft zu lesen...
    Ich nutze den Schein tatsächlich nur für den rechtzeitigen, entspannten Einkauf für das Silvesterfeuerwerk. Die letzten 2 Jahre haben gezeigt wie wichtig das sein kann ;)
    Der positive Nebeneffekt ist natürlich dass F3 Feuerwerk möglich ist. Damit werde ich mein Feuerwerk zu Silvester ein wenig aufpeppen.
    50mm Batterien sind schon geil.
    - Ja die F3 Artikel werde ich natürlich anmelden - weiß aber noch nicht wie sich mein zuständiges Amt hier anstellt.... Schauen wir mal. Die ersten Artikel liegen im Keller.
     
  2. HALT! Nix anmelden - mach bloß keinen Mist.
    Du wirst anzeigen. Sauber und nach Dienstvorschrift. ;)
    Da kann "das Amt" dir nicht wirklich was - außer du hast Formfehler in der Anzeige.
     
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  3. Wie können denn bitte Form Fehler aussehen?
     
  4. Zum Beispiel nicht alle erforderlichen Angaben in die Anzeige schreiben, nicht fristgerecht anzeigen,....
     
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  5. Okay, da sollte man schon darauf achten das alles was der Anzeige hinzugefügt werden muss auch dabei ist
     
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  6. Ist doch egal für was, in Deutschland muss man doch fast für jede kleine Erlaubnis etc. eine "Bearbeitungsgebühr" zahlen.

    Als ich z.b meinen Fischereischein gemacht habe wollte ich dies wegen der kürzeren Wartezeit in einer anderen Stadt machen.
    Dafür braucht man allerdings eine Ausnahme Genehmigung die zu der Zeit 15 Euro gekostet hat.

    Ist ja nicht so das ich für den Schein plus Fischereiabgaben nicht schon genug bezahlen würde.
    Bei uns in NRW muss man den Schein spätestens alle 5 Jahre verlängern, und das kostet selbstverständlich auch wieder Geld.

    Rege mich schon gar nicht mehr darüber auf das jede kleinigkeit Gekd kostet, was nicht heißen soll das ich es gut finde.
     
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  7. Meine letzte Anzeige hat nicht einen Cent gekostet. Kurz telefoniert, eine sehr nette Sachbearbeiterin übrigens, dann formlos per Email angezeigt. Auch das gibt es noch.
     
  8. Ich habe in meinem Ort eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro zahlen müssen und im Nachbarort nichts.
     
  9. #5684 ViSa, 31. Juli 2022
    Zuletzt bearbeitet: 31. Juli 2022
    Und noch ein Grund mehr für mich keinen Schein zu machen ... :mad::wall:

    Als ob das Mistding nicht schon genug Zeit, Geld und Nerven kostet dann auch noch die Anzeige bezahlen.
    Das Ding ist so was von einer Totgeburt hoch 3 ... :crash::narr:
     
  10. In den 7 Jahren noch nie etwas bezahlt, aber selbst wenn 30€ ist ja nicht viel. Habe schon von dreistelligen Beträgen gelesen.
     
  11. Also ich habe (bisher), quer durch unser schönes, feuerwerksfreundliches *sic* Deutschland, noch nicht einmal für eine Anzeige etwas bezahlen müssen. Und ich mache das auch nicht erst seit ner Woche... ;)
     

  12. Ja dann hau mal die Tipps heraus von mir aus auch via PN
     
    • Einen Kostenbescheid für die Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige über das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nach § 23 Absatz 3 1. SprengV erhalten Sie in den nächsten Tagen auf dem Postweg.
    Die Polizei Dortmund, die Feuerwehr Dortmund, die Bezirksregierung Arnsberg, das Regionalforstamt Ruhrgebiet sowie das Umweltamt der Stadt Dortmund und die Flugverkehrskontrollstelle des Flughafen Dortmund erhalten eine Kopie dieser Email zur Kenntnisnahme.

    Dieser "Verwaltungsakt" kostet mittlerweile fünfzig Euro. Egal, ob 7er, oder 27er.
     
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  13. :whistling:
    :rofl::rofl::rofl:

    Sorry, das war gerade ein Automatismus. ;)

    Da gibt es eigentlich keine Tips...
    Sauber und mit genug zeitlichem Vorlauf anzeigen. Alle Unterlagen in Kopie dabei. Lesbar ausgefüllt - am besten am Computer. Vernünftiges Bild von Google Maps vom Abbrenner.
    Das war es schon.
     

  14. Das dachte ich mir schon das es so läuft
     
  15. Auch 2 mal dieses Jahr Verwaltungsgebühr bezahlt , Prüfung der unteren Naturschutzbehörde 29 Euro .
    Vom Ponton auf See geschossen .
    Landfeuerwerke waren bisher kostenlos .
     
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  16. Moin moin,

    Entgegen jeglicher Erwartung bin ich nun plötzlich auch Besitzer des §27ers. Der war plötzlich im Briefkasten. Bezogen auf den Schein habe ich nun eine Frage:
    Unter Punkt III: Auflagen habe ich folgenden Passus: "Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Umgang und der Erwerb von Blitzknallsätzen (sog. Polenböller) untersagt. Grundlage hierfür ist der §27 Abs. 2 SprengG."
    Die Frage : Ist das so rechtens? Wenn man das in Klammern geschriebene "sog. Polenböller" weglässt, könnte man das streng genommen sogar so verstehen, dass ich nur Schwarzpulver erwerben darf.
    Ich darf übrigens F2/F3 ohne aufgeführte Beschränkung mit Verweis auf 1.SprengV §20 Abs. 4. Das schließt sich dann wiederum gegenseitig aus.

    Beschränkungen dürfen seitens der Behörden ja definitiv auferlegt werden, so ist das ja festgehalten. Ob das so nun sinnvoll ist?
    Für mich definitiv nicht. Sollte ich da nochmal (versuchen) Kontakt aufzunehmen und ggf. eine Korrektur einfordern?

    Danke für eure Hilfe.

    Grüße
     
  17. Moin,

    das ist wirklich knifflig. Wenn man es genau nimmt darf dir im Prinzip nichts ausgehändigt werden was einen Blitzknallsatz enthält. Da der Begriff "Polenböller" ja nun keine amtliche Zuordnung ist würde ich freundlich fragen ob der Schein geändert werden kann in den Wortlaut: (Bodenknallkörper mit Blitzknallsatz). Vielleicht ist der/die/das Sachbearbeiter ja kulant genug. So hat er/sie/es seinen Willen das du keine BKS-Böller bekommst und du bist auf der sicheren Seite was alles andere angeht.

    Um mal doof zu Fragen, hattest du mal Probleme bekommen mit Polenböllern?
    So eine Auflage habe ich tatsächlich noch nie gesehen.
     
  18. Das sind keine Polenböller, die kommen aus Italien und Spanien. :rofl:
     
    Hakky gefällt das.
  19. Steht da echt "Blitzknallsätzen" ?

    Sätze kaufen wir doch eh nicht, wir kaufen wenn nur Pyrotechnische Gegenstände.
     
  20. Sind das nicht pyrotechnische Artikel mit ausschließlichem Knalleffekt und Migrationshintergrund aus Osteuropa, die einen pyrotechnischen Satz aus Blitzknallsatz enthalten?

    Ich würde an dem Schein nichts ändern lassen, denn ich sehe das Risiko, das sonst die Auflage kommt, dass Du keine Artikel nach 1.SprengV §20 Abs. 4 kaufen darfst.
    Also freu Dich über die Zink 905 und gut. :)
     
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  21. Sehe ich genauso. Ich würde lieber 905 nehmen, als Böller. Aber jeder ist da halt auch anders.
     
    UrsulaO. gefällt das.
  22. die 906 nicht zu vergessen :)
     
    Tisie, UrsulaO. und AlexBu01 gefällt das.
  23. Schön zu lesen, das man sich immer wieder ein Stückchen mehr kastrieren lässt. Freiwillig... :eek:

    Der Zusammenhang zwischen "lieber 905 als Böller", erschließt sich mir übrigens auch nicht.
     
  24. Hm,

    wenn jemand einen 27er beantragt, gemäß dem Gesetz dann muss die ausstellende Behörde - gemäß Gesetz - darauf reagieren.
    Der oben beschriebene Fall (Untersagung von F2+/F3-Bodenknallkörpern (aus Polen?) mit Blitzsatz) basiert auf keiner Rechtsgrundlage.

    Ist der Antragsteller nicht "sicher" im Sinne des Sprengstoffgesetzes, also nicht unbedenklich - dann darf er keinen Schein ausgehändigt bekommen (klingt und ist logisch)
    Ist der Antragsteller aber "geeignet" - so wie hier - dann sind derartige willkürliche und gesetzeswidrige Einschränkungen NICHT akzeptabel.
    Wer dies akzeptiert begeht m.E. nach verschiedene, schwerwiegende und den eigenen Schein auf Dauer gefährdende Fehler.
    1.) Warum sollte der Antragsteller (A) auf etwas verzichten, was per Gesetz zulässig ist? Dies kann AUSSCHLIESSLICH freiwillig erfolgen. Beispiel: Autobahn, Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung, Fahrer eines Porsche 911 Turbo fährt auf der rechten Spur mit 90. Freiwilligkeit besteht. Niemand MUSS schneller fahren. Tut es der Fahrer aber bewegt er sich im rechtlich einwandfreien Rahmen.
    Übertragen auf den Schein: A darf alles was in F2. F2+ und F3 zulässig ist erwerben und verwenden, verzichtet aber FREIWILLIG auf Blitzsatzböller.
    2.) Die ausstellende Behörde muss BEGRÜNDEN warum sie dem A die rechtlich zugelassenen Artikel NICHT frei gibt. Dies muss auf Basis eines Gesetzes erfolgen, nicht aufgrund der Zahnschmerzen der Tochter der Mitarbeiterin im Ordnungsamts. Dies ist Willkür, aufgrund unserer dunkelsten Geschichte des 3.Reichs haben die Väter des Grundgesetzes sehr darauf wert gelegt dass Behörden Gesetze NICHT willkürlich anwenden dürfen. In diesem Fall gibt es keine Begründung. Die ausstellende Behörde (B) hat einfach den Wunsch dass der A etwas nicht darf. Wollen kann die B dies, aber es is irrelevant, unstatthaft und sollte bekämpft werden. Dies ist recht einfach: Widerspruch einlegen, darauf bestehen dass das Gesetz 1:1 umgesetzt wird, der Passus muss gestrichen werden. Tut die B dies nicht mittels Klage gegen die B vorgehen (Vor Gericht wird A gewinnen, da es sich um Willkür handelt)

    Eigenes Erlebnis (zwar F4-27er, aber ähnliches Vorgehen)
    Mir wollte die Behörde eine Maximalmenge an ptG vorschreiben. Auch wollte man von mir ein Lagerbuch verlangen - analog zu dem was ein gewerblicher Pyrotechniker (7er) benötigt. Ich bin sehr deutlich und SEHR vehement dagegen vorgegangen - meine Frage war: In welchem Gesetz steht, dass ich als 27er dazu verpflichtet bin? Die Behördendame konnte (natürlich) keinen Punkt anbringen, da es den nicht gab. Sie bestand zwar darauf dass ich einen Bunkerplatz habe (da können derzeit 999t NEM gelagert werden :D :D ) - mein Vorschlag diese Menge als jährliche Maximalmenge einzutragen wurde dann verworfen. Das Verlangen nach dem Lagerbuch wurde mit "ich will wissen was Sie machen" beantwortet (ehrlich). Meine Frage war dann - "ich will gerne 3000 EUR monatlich von Ihnen bekommen". Darauf die schockierte Aussage "wieso, warum soll ich Ihnen Geld zahlen?" - und ich dann "eben - genauso wenig muss ich Dinge, die gesetzlich nicht gefordert werden erfüllen". Grund war, dass sie mir unterstellte dass ich Scheingewerblich unterwegs wäre.
    Das Gespräch wurde dann noch unfreundlicher: Ich: Sie unterstellen mir eine Straftat? Haben Sie Beweise für diese Unterstellung? Sie: Nein, aber das kommt vor. Ich : Es kommt vor dass Frauen Menschen ermorden, Sie sind also ein Mörder? Entweder Sie belegen Ihre Unterstellung - dann müssen Sie mich anzeigen, oder Sie entschuldigen sich hier sofort vor Ihren Kolleginnen für diese unverschämte Beleidigung (ich habe in meinem Leben nie irgend etwas gewerblich gemacht und werde es auch nicht tun). Das hat sie dann gemacht, allerdings meinte sie "wir müssen doch kontrollieren was Sie tun, immerhin hantieren Sie mit gefährlichen Explosivstoffen".
    Ich dann wieder: Ja und? Dafür gibt es die Unbedenklichkeitsüberprüfung - wenn ich nicht zuverlässig wäre würden Sie mir den Schein nicht geben. SIe müssen lernen die Gesetze
     
    Maro, KLONK, DoppelBlitz und 16 anderen gefällt das.
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