Besucher 27 schein. Neuling test beim ordnungsamt.

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von NinocX, 10. Januar 2023.

  1. #1 NinocX, 10. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2023
    Guten Leute,

    Ich habe den 27 Schein beantragt und heute ein netten Anruf vom Ordnungsamt bekommen.
    Mit ein paar kurzen Fragen. Ob ich das privat machen oder dafür was verlange. (Pfandfrage)
    Warum ich den Schein haben möchte.
    Das es den ja nur aufgrund einer gesetzteslücke gibt.
    Das die Gebühr 250€ beträgt. ( finde ich schon ordentlich) aber ok.

    Und ein Termin vereinbart das ich persönlich beim ordnungsamt einmal vortrete und einen test machen soll weil ich ja kein sachkunde Nachweis brauche dafür.

    Hat jemand schonmal Erfahrung damit gemacht ein test zu machen.
    Wird bestimmt auf das Sprengstoff gesetzt abgefragt. Mich würde interessieren ob wer schonmal sowas machen musste.

    Und eine 2.te Frage noch.
    Ich meine irgendwo gelesen zu haben das ein Keller bestimmte voraussetzung haben muss um als "Lager" zum aufbewahren nach sprengv anlage 7 zu gelten. Nur finde ich das nicht mehr.
     
  2. Ne, das ist eine Fangfrage. Pfandfrage ist wenn dich der adrettgekleidete Mann mit Einkaufswagen voller Plastiktüten fragt ob du die Dose, die du da trinkst gleich wegwerfen wirst ;)

    Sorry, konnte nicht wiederstehen :D
     
  3. Zuallererst, ein Test weil du ja keine Sachkunde brauchst?

    Das wird immer skurriler mit den Beamten...

    Wenn du den "Test" bestehst, den sich wahrscheinlich derjenige mit viel Spass ausgedacht hat, hast du ja doch irgendwie eine Sachkenntnis nachgewiesen.

    Und zwar zum alleinigen Privatvergnügen dieses Beamten.

    Das ist grotesk und grenzt an Nötigung.
     
  4. Hat mich auch gewundert.
    Bin mal gespannt. Am 26.1 habe ich den Termin.
     
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  5. #5 schneiper, 10. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2023
    Naja, da du wohl bereitwillig zugesagt und keine Einwände vorgebracht hast.......

    Entsprechend hat der Beamte was er will, er wird dich Mustern und wahrscheinlich steht schon fest wie das ausgeht wenn ich mir das so durchlese.

    Du könntest natürlich versuchen ihm zu genügen und mit irgendeiner Sache zu glänzen und hättest evtl. Glück.

    Wer weiß das schon.

    Da du die LR410 auch nicht kennst, würde ich die mal durchstudieren
     
  6. Also hier in der Gegend gibt es beim Metzger fertig gepackte Wurstkörbe... Da ist eigentlich für jeden Geschmack was dabei... :haehae:
     
    • Sei freundlich, aber von Deiner Sache überzeugt ("Du willst rein privat, unentgeltlich Feuerwerke abbrennen"), lerne nochmals ein wenig zu den Kategorien.
    • Bereite Dich gründlich vor, was das Anzeigen von Feuerwerken, Informieren der Polizei, Sicherheitsabstände generell und zu Autobahnen, Kirchen, Altersheimen, Tierheimen, Krankenhäusern und ähnlich sowie Brandschutz- und Absperrmaßnahmen vor Ort angeht
    • Bereite Dich gründlich zum Aufbewahren Deiner Feuerwerkskörper vor (LR410, wo wirst Du wieviel Feuerwerk aufbewahren, welche Anforderungen bestehen an den Raum, Brandschutzmaßnahmen, Diebstahlmaßnahmen, Licht, Fenster)
    • ... und letztlich solltest Du frei und sicher auf dem Boden gehen, Deine Hände benutzen und Farben sehen können.
    Das solltest Du ohnehin alles wissen, auch ohne "Test".
     
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  7. Ganz wichtig, im Normalfall bewahrst Du auf, Du lagerst vermutlich nicht (dann brauchst Du ein zugelassenes Lager).
    Ob ein Keller zulässig ist, steht verständlich in der LR410 - suche die mal im Internet und lies sie Dir genau durch. Ein Lattenrost als Tür und nebenan weitere Keller geht z.B. nicht!
     
  8. Welche stichhaltigen Gründe sollte es denn geben, die Erteilung des Scheins zu versagen, wenn keinerlei Nachweis von Fachkenntnissen erforderlich ist?
    Das kann doch nicht nach Nasenfaktor gehen.
     
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  9. #10 schneiper, 10. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2023
    Gesetze und Regelungen müssen jedoch eingehalten werden.

    Auf Nachfrage wie man das erfüllen will, kann man natürlich die Aussage verweigern....

    Da könnte der SB jedoch vermuten man leidet an Taubheit/Hörschwäche und könnte dir das verweigern....

    Im Grunde kann das nur schief gehen. Aufbewahrung muss deklariert werden.... Wenn man lügt ist das auch strafbar..

    Du siehst also, alles nicht so einfach

    Wenn man dann noch natürlich sagt man hat einen Holzverschlagkeller mit Gemeinschaftsnutzung ist eh alles zu spät.
     
  10. Gut, aber auf solche Fragen kann man sich ja im Vorfeld vorbereiten.
     
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  11. Jedes Mal, wenn ich diese staatlich zugelassene Willkür auch bzgl. der 27'ers mitbekommen, bekomme ich richtig Puls.

    Ich halte diese Vorgehensweisen für vollkommen absurd und das Ausüben des letzten kleines bisschen Macht-Anteils, den solche Behörden nun mal haben. Abgesehen davon halte ich grundsätzlich jegliche "Bearbeitungsgebühren", die an Behörden zu zahlen sind, damit dort die Menschen, die ich eh schon von meinen Steuern bezahle, auch tatsächlich das tun, wozu sie da sind, somit für unrechtmäßig.

    Man stelle sich ein solches "Telefoninterview" bei der Beantragung eines Führerscheins vor:
    "Warum möchten Sie den Führerschein machen? Haben sie etwas gegen unseren ÖPNV? Beabsichtigen sie mehr als 3mal wöchentlich mit einem PKW zu fahren? Welche Marke, Farbe und Ausstattung wollen Sie kaufen?"

    </rant>
     
  12. :cool::good::applause::applause::applause:
     
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  13. #14 TinOnFire, 10. Januar 2023
    Zuletzt bearbeitet: 10. Januar 2023
    Nicht böse gemeint und nur mein Bauchgefühl, aber manche scheinen da relativ blauäugig an die Sache heranzugehen (mal eben so nebenbei nen 27er beantragen, das ist doch ne feine Sache...)

    Dass dieses Drangsalieren der Behörde selbstverständlich ein absoluter Witz ist, versteht sich von selber, wäre aber ehrlich gesagt mit ein wenig Schlagfertigkeit und Einlesen!!! in die Thematik sehr gut zu kontern.

    Es wird doch augenscheinlich darauf gesetzt, dass unser Antragsteller hier nicht stattelfest genug ist...also denkt man sich eine fiese kleine Prozedur aus, faselt von Gesetzeslücken pipapo und fertig ist die Laube.

    Dass Du das mit Dir hast machen lassen, ärgert mich fast mehr als die Vorgehensweise der Behörde...

    Ich wünsche Dir natürlich trotzdem einen überzeugenden Auftritt und viel Erfolg.
     
  14. Natürlich könnte ich jetzt der bearbeiterin sagen das man nach paragraf 4 Absatz 1 und 4 der sprengV kein sachkunde Nachweis benötige. Desweitern Wahrscheinlich nichtmal ein Kurs dafür von staatlicher Seite gibt.
    Genau das es angeblich eine gesetzte Lücke sein soll. Ist schwachsinn
    Doch möchte ich mir das auch nicht direkt mit ihr verscherzen und direkt negativ auffallen.
    Sie bearbeitet nachher die Anzeigen für mein feuerwerk.
    Also erstmal freundlich sein und dahin gehen, schauen was die von ein möchten.
    Denke ich mir.
     
  15. Ich beobachte das Geschehen ja immer nur am Rande. Man möge mich korrigieren, aber nach allem was ich so aus dem F3 Thema gelernt habe, reicht die Anzeige als solche doch völlig aus.

    Vorausgesetzt die Abstände passen, du hast die Erlaubnis des Grundbesitzers und kein Naturschutzgebiet, Seniorenheim o.ä befindet sich in der unmittelbaren Nähe, darf der Anzeige nicht widersprochen werden.

    Von daher ist der Gedanke grundsätzlich ja nicht verkehrt, sich mit dem Sachbearbeiter halbwegs grün zu sein. Das Gehampel würde ich mir aber gar nicht geben. Termin aus Zeitgründen canceln, mit der Materie RICHTIG vertraut machen, und es beim Schriftwechsel belassen.
     
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  16. Das sind oft keine Beamten sondern lediglich Angestellte im öffentlichen Dienst.
     
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  17. Test... :wall:
    Sonst noch was?

    Als nächste dann antreten zum Diktat? Lass dich bloß nicht auf solchen Humbug ein.

    PS: Verscherzen oder nicht. Nonsens... Der soll seinen Job machen. Ordentlich. Ende.
     
  18. Sowas geht in der Regel auch ohne es sich mit jemandem zu verscherzen. Ist natürlich Situationsabhängig aber schon der erste Eindruck kann dafür sorgen, dass die Gegenseite gar nicht erst auf solche Ideen kommt. Sowas dann im Nachhinein gerade zu biegen ist natürlich doppelt schwierig. Idealerweise macht man sich halt erst schlau und setzt dann den Vorgang in Bewegung. Sei mir nicht böse aber wenn ich deinen Eingangsbeitrag lese kriege ich nicht unbedingt den Eindruck, dass ein Telefonat mit dir zwangsweise "respekteinflößend" verlaufen muss. Ich mein an sich sollte das natürlich keinen Unterschied machen aber es hilft nunmal in "offiziellen" Angelegenheiten ungemein wenn man mit ein paar Floskeln um sich wirft als würde man das jeden Tag von früh bis spät machen und den Eindruck erweckt überhaupt 10x besser informiert als sein Gegenüber zu sein.
     
  19. Ein klassischer Fall für die Rechtschutzversicherung würde ich sagen. Gespräch ok, man will vielleicht sehen ob der jenige Vertrauenswürdig ist oder so so jemand an kommt der damit nächstes Jahr den nächsten Krawall an zettelt. Das finde ich vertretbar sofern sich mündlich gestellte Fragen direkt auf den Schein Beziehen (Vorstellungen Verwahrmenge, Verwahrort, Wohngegebenheiten, ggf. ob man sich zumindest so weit nötig mit dem SprenG beschäftigt hat das man weis was man mit dem Schein darf, z.b F3 trotzdem angemeldet werden muss, was das an geht was für den Schein relevant ist etc.) Um z.b eine Besichtigung vor Ort zu vermeiden (das dürfen Sie).
    Alle Fragen die darüber hinaus gehen (quasi richtig Sachkunde vorraussetzen die man auch nur wissen kann wenn man eben Lehrgänge etc besucht und für den Privatzündler nichts zu tun haben) würde ich garnichts zu sagen. Einen Test würde ich ebenfalls verweigern und wenn Sie dir auf Grund dessen den Schein verweigern dann würde ich meine Rechtschutzversicherung belangen und mir einen Fachkundigen Anwalt suchen und den das regeln lassen.

    Wenn die so an kommen kannst du so oder so sicher sein (auch ohne Anwalt und selbst wenn du deren seltsamen Test bestehst und vertrauenswürdig wirkst) das sie dir das volle Portfolio an Auflangen über donnern was für die rechtlich möglich ist. Sprich viel an fangen wirst du mit dem Schein dann eh nicht können außer legal kaufen.. Zünden wird dann aber wieder schwer (am Besten hast du schon einen Ort zum Zünden der alle richtlinien Erfüllt und kannst diesen vor Ort schon benennen) weil für das Zünden eine Anzeige bein Amt nötig ist und sie dir von Brandwache über Feuerwehr die dabei sein muss etc. Alles mögliche an Auflagen erteilen können, was für den Normalo das legale Zünden von F3 quasi nutzlos macht da es viel zu teuer und Umständlich ist..
    Ob dem so kommt weis zwar keiner (manche haben Glück und können quasi im Garten zünden andere haben solche Auflagen wie oben beschrieben) aber wenn die schon so an kommen muss man stark damit rechnen.
    So oder so wirst du dich strickt und penible an alles halten müssen (was das Verwahren und die Höchstmengen etc. An geht) da du damit rechnen musst das sie dich eventuell regelmäßig kontrollieren wenn die sich jetzt schon so anstellen.

    Mir wäre das F3 nicht wert. Dann mach ich lieber mal nen Wochenendurlaub in Polen oder so und erkundige mich vorher wo man in Polen unterjährig gut zünden kann ohne jemand zu nerven, da ists ja erlaubt :p
     
  20. Vielleicht einen "Beistand" also eine Person deines Vertrauens mitnehmen, die sich eventuell auch noch Notizen vom Ablauf macht, insbesondere wenn anscheinend mit "selbstausgedachten" Tests usw zu rechnen ist.

    Beistand (Recht) – Wikipedia
     
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  21. Ja, mit Zeugen erscheinen, der vielleicht auch noch zusätzlich einen "förmlichen" Eindruck macht könnte nicht unbedingt verkehrt sein. Einfach möglichst offenlassen wer das ist. Mit etwas Glück kriegt der SB Fuzzi den Eindruck es könnte Ärger auf ihn zurollen und schaltet auf freundlich.
     
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  22. Das habe ich eingangs garnicht erwähnt, das die direkt eine besichtung durchführen wollen der Aufbewahrung Stätte.
    Ob die auch geeignet ist.

    Ich glaube die wollen jetzt schon voll reintretten. Und das Leben schwer machen
     
  23. Sieht so aus. Allerdings mal ehrlich, du hast das allen Ernstes beantragt ohne dir mal wenigstens die Voraussetzungen angesehen zu haben, oder nicht? Sorry, aber so gänzlich fehl am Platz scheint das Misstrauen des SB ja auch wieder nicht zu sein.
     
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  24. Ich habe mich informiert, Gesetze gelesen.
    Wie man richtig anzeigt.
    Mit Genehmigung des Grundstückseigentümer
    Abständen zu Gebäude, Gewässer. Wälder Kirchen usw.
    Sicherheits Vorkehrungen mit abc Löscher Abstände für F2 für F3
    Lager Verordnung, max. Menge die gelagert(aufbewahrt) werden darf.

    Weil ich mit der gesetzes gebung einverstanden bin mich danach zu richtigen habe ich den beantragt.

    Ich bin nur verwundert.
    Überall liest man das es relativ die Anträge einfacher genehmigt wurden.
    Erstmal der große Hammer die 250 Euro.
    Ok Wenn die das so möchten dann ok.
    Dann das direkt die Aufbewahrung Ort sehen möchten dann mit den persönlich vortretten. Dann noch mit diesen angeblich test.

    Vielleicht liegt das auch daran das ich in Großstadt wohne. Und deswegen sehr streng sind.
     
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