Museum Welche alten Knaller sind noch legal, welche illegal

Dieses Thema im Forum "Museum, Firmen, Historie" wurde erstellt von Mulchhüpfer, 12. Dezember 2009.

  1. #1 Mulchhüpfer, 12. Dezember 2009
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2009
    Wer genau wissen möchte, ob ein bestimmter Knaller noch zugelassen ist oder nicht, kann das hier eindeutig herausfinden http://www.bam.de/de/service/amtl_m...t/sprengstoffrecht_medien/kl2_kleinfeuerw.pdf Dieser Beitrag von mir soll eher eine allgemeine Übersicht darstellen mit Erwähnung der wichtisten Beispiele.

    Einleitung
    Man kann davon ausgehen, dass die meisten gelöschten Zulassungen auf das Jahr 1999 zurückgehen, da damals sämtliche Knallkörper bei der BAM zur erneuten Prüfung eingereicht werden mussten und nach strengeren Richtlinien geprüft wurden. Details dazu hier http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=24574 Knaller, an denen die Firmen kein Interesse mehr hatten, wurden nicht zur Prüfung eingereicht und verloren damit automatisch die Zulassung. Anders als nach 1999: - Power-Cracker, Comet-Schwärmer, Harzer Knaller usw. werden auch schon länger nicht mehr hergestellt und haben ihre Zulassung trotzdem noch, wie sich in der BAM Liste nachlesen läßt. Die nächste "Auslese" älterer Zulassungen wird wahrscheinlich im Jahr 2017 stattfinden, siehe hier http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=25136

    Für ergänzende Hinweise bin ich dankbar, dann aktualisiere ich die untenstehende Übersicht entsprechend. Dank für eure Mithilfe. :)

    1. Chinaböller

    Feistel & Moog:
    - Lady-Cracker, Paket-Cracker und Pyro-Cracker tragen meistens die noch heute gültigen BAM-Nummern 1169, 1142, 1190. Diese Zulassungen sind heutzutage Comet zugeordnet.

    - China-Böller A treten etwa gleich häufig in einer gültigen und einer ungültigen Variante auf. Die einzige noch gültige Variante ist die Nr. 1152. Die Zulassung verloren haben die A-Böller mit der relativ häufigen Nummer 0956, sowie andere, noch ältere Nummern (z.b. 0906).

    - Die BAM-Zulassungen der größeren Böller von Feistel und Moog sind wahrscheinlich alle erloschen! Jedenfalls sind mir keine großen Feistelböller bekannt, die ab 1999 gültige BAM-Nummern haben.
    Beispiele: D-Böller (1164), B-Böller (1167), Super-Böller I (1278) - alle erloschen.
    Das würde auch bedeuten, dass Chinaböller von Feistel und Moog nur bis maximal 1998 importiert worden sind! Das überrascht etwas, doch die ab 1999 erloschenen Zulassungen lassen keinen anderen Schluss zu.

    Weco:
    - Die meisten älteren Weco-Böller haben noch eine gültige Zulassung. Beispiele: Pyro-Cracker: 0270, B-Böller: 0254, A-Böller: 0249, D-Böller: 0531, Superböller: 1146/1141
    Unzulässig sind z.B. relativ seltene B-Böller der BAM-Nr. 1001 oder sehr alte Weco-Knaller wie Paket-Cracker mit der BAM P II 0014.

    Moog-Nico, Nico und "BoPeep"
    Ziemlich durchwachsen: Beispiele für noch gültige alte Knaller: Pyro-Cracker 0832, D-Böller 0843, B-Böller 0855, Superböller I/II (1146/1141, 1837/1841).
    Zulassung verloren haben z.B. A-Böller 0956, B-Böller 0093 und 0097, D-Böller 0936, Superböller I 1278.

    Comet / Jeco:
    Die meisten Knaller dieser Firma sind noch heute zugelassen:
    Pyro-Cracker 0157, A-Böller 0149, B-Böller 0138, C-Böller 0841 und 1812, D-Böller 0843 und 1814, Superböller (1141,1146,1805,1817)
    Erloschen ist die Zulassung z.b. bei D-Böller 0936

    FKW/Keller:
    Für die kleineren Knaller sind selbst uralte BAM-Nummer immernoch gültig:
    C-Böller 0024, B-Böller 0030, A-Böller 0043, Pyro-Cracker 0048
    Die Urzulassung des D-Böllers hingegen ist erloschen: 0028. Ebenfalls erloschen ist die Urzulassung des Superböllers, z.B. Superböller A 1192 und 1194
    Die ältesten noch güligen Zulassungen für die großen Böller sind:
    D-Böller 1595, Superböller A 1598, Superböller B 1602.

    Sonstiges:
    Einifge Zulassungen von BoPeeps u.ä. sind auch noch gültig, und obliegen zur Zeit dem "Exportvertrieb Hamburg". Bespiele: A-Böller 0585, Paket-Cracker 0590
    Zu älteren Diamond - Knallern hab ich bisher nur wenige Informationen.



    2. Reibkopfknaller und Kanonenschläge

    Bei sehr alten Knallern wie Schwärmern Kaliber D etc., die schon seit langer Zeit nicht mehr hergstellt werden, ist klar, dass die Zulassung abgelaufen ist. Spätestens seit 1999 ist das der Fall. Knaller, die erst seit kurzem nicht mehr hergestellt werden, besitzen ihre Zulassung natürlich noch (Original Harzer Knaller etc.). Interessant sind also die Grenzfälle.

    Daraus paar Beispiele:
    Der gewöhnliche Reibkopfknaller von Weco, der Brigant, ist mit der alten BAM 0103 illegal, während alle Brigant mit der neueren BAM 1232 noch zugelassen sind.
    Aber auch sehr alte Zulassungen können noch gültig sein: Z.B. der Schwärmer "mittel" von Weco mit der BAM Nr. 0303. Der kleine Schwärmer Nr. 0306 hat hingegen keine Zulassung mehr.
    Der der Raudi mit BAM Nr. 0088 ist noch zugelassen, während der kubische Kanonenschlag A von Feistel (BAM Nr. 1200) keine Zulaaaung mehr hat.
    Fällt mir daher schwer, eine Verallgemeinerung zu treffen. Sofern man weiß, dass die BAM-Nummer eines alten Knallers noch heute verwendet wird, ist man auf der sicheren Seite. Aber auch Knaller, deren BAM-Nummer schon seit einigen Jahren nicht mehr verwendet wird, können noch zugelassen sein (Comet Schwärmer A, Pirat, PowerCracker...)
    Edit: Knaller die so alt sind dass ihre Zulassung sogar älter als von 1969 ist, sind laut § 47 Abs. 1 des SprengG noch zulässig! Ich vermute, das betrifft zum Beispiel die Knaller, die das alte BAM-Nummersystem haben. (z.b. "BAM 1688 - II" für den ganz alten lila-Kanonenschlag von Feistel). Ich hoffe, da liege ich richtig, ich weiß nicht 100%ig, wann das heute übliche BAM-System eingeführt wurde.

    Schlussfolgerungen:

    1. Bei allen Knallern mit erloschener Zulassung kann man davon ausgehen, dass es von ihnen keine Chargen gibt, die durch die strengen BAM-Regeln ab 1998/1999 beeinträchtigt wurden. Das heißt zwar nicht, dass alle erloschenen Knaller besser als die noch gültigen sind, aber ein gewisser Fingerzeig ist es trotzdem :)

    [c] 2. Da diese Details ganz sicher niemand genau kontrolliert, spielt es für die Realität eigentlich keine Rolle, ob der alte Knaller die Zulassung noch hat oder nicht. Aber viell. ists mal ganz interessant zu wissen, welcher Anteil alter Knaller rein formal noch legal ist und welche illegal sind. Sollte wirklich mal ein Versicherungsfall auftreten etc. könnte es auch wichtig werden, zu wissen, ob der Feuerwerkskörper noch legal war oder nicht.

    3. Nicht zuletzt möchte ich versuchen, mit diesem Beitrag die Hysterie um die Luftheuler etwas zu dämpfen. Ob man einen Superböller von Feistel oder einen Luftheuler verkauft oder zündet, ist der gleiche Grad Gesetzesbruchs.
    Wer also wirklich den Terz macht und das Luftheulerverbot ernst nimmt, der soll bitteschön auch keine Feistel-Superböller mehr verkaufen![/c]
     
    Bilsom, pyroananas, stryder und 11 anderen gefällt das.
  2. Ich glaube es ist schwierig das ganze zu regulieren, es wird sicher immer illegale Böller etc. im Umlauf geben. Also bei seriösen Händlern natürlich nicht aber auf anderen wegen. Sofern der Zoll nicht schon eingreift.
     
  3. Muss ich jetzt was beim Kauf von Rariäten beachten? Die Böller anhand deiner Liste überprüfen?
     
  4. Wer lang fragt, geht lang irr. Ich mach' mir da einstweilen mal keinen Kopf.
     
  5. Clef, ruf dir die Luftheulerdiskussion (oder Hysterie) in Erinnerung, dann weißt du, was du darfst...und falls dich die Infos wirklich interessieren, die BAM hat da ein paar Listen im Netz.
     
  6. Auf welcher Seite gibt es den die BAM Liste ???
     
  7. Vielen Dank Mondfeuer :)
     
  8. Bitte ??? Denkst Du, ich schreibe einfach NUR SO etwas? Doch nicht hier in diesem Forum :D:D:D
     
  9. Nun, ich weiß nicht wie emotional gefestigt du bist, deshalb diese Aussage. Es hindert dich nichts und niemand, dir diesbezüglich Gewissheit zu verschaffen, aber: wie du mit diesem Wissen letztlich umgehst und klarkommst, können wir für dich nicht entscheiden.
    Oder anders ausgedrückt: etwas auch mal nicht wissen zu können, muss nicht unbedingt schlimm sein. Wer z. B. nicht weiß, dass die Heuler verboten sind, macht sich deswegen selbst und für andere keine weiterführenden Gedanken. Verstehst du, was ich sagen will?
     
  10. Geht es in die Richtung: Es kommt auf ein reines Gewissen an? Und das Gewissen kann durch Wissen belastet werden? Dann hab ich es verstanden ;)
     
  11. Ich sehe nur ein Problem .
    Es gilt der Grundsatz Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Allerdings wird wohl kaum ein Polizist in der Silvesternacht rumrennen und BAM Nummer kontrollieren.
    Höchstens ob überhaupt eine da ist. (bei Verdacht)
    Was natürlich nicht heißt, dass man gegen das Gesetz verstoßen kann.

    Gruß Inflammable
     
  12. Jetzt mal ganz abgesehen von der rein rechtlichen Seite sehe ich die Sache eher pragmatisch. Selbst Artikel mit einer ausgelaufenen BAM-Nummer wurden ja mal als zulassungsfähig eingestuft und auf Sicherheit getestet (wenn sie nicht gerade verboten wurden, siehe Luftheuler), insofern geht von der Nutzung dieser Artikel keine größere Gefahr aus, als ihnen eben als Feuerwerkskörper innewohnt.

    Ich denke nicht, daß dem Themenkomplex seitens der Behörden große Bedeutung beigemessen wird. Sorgen wir dafür, daß es so bleibt! :)
     
  13. Vollkommen richtig !!!!!
     
  14. Hallo,
    ich hab mal eine Frage von wann bis wann die Feistel Donnerschlag produziert wurden?

    Grüße
     
  15. Also ich glaube die Donnerschlag Kanonenschläge von Feistel wurden bis zum Schluss produziert, also bis 2001. Es gab meines Wissens nach 4 verschiedene Varianten, die unterscheiden sich in Farbe, Aufdruck und hintere Würgung (die zuletzt gefertigten haben eine becherförmige und sind eher dunkelrot in der Farbe).

    Übrigens einer der lautesten Kanonenschläge die es gab, durfte ich letztes Silvester selber erleben.:)
     
  16. Hallo,
    die Bam die drauf steht ist von 1978 und das ist ja meist das datum wo se angefangen wurden zu produzieren,
    und ich weiß ich hatte bis vor kurzem noch einer der ersten versionen.
    leider zu schade zum testen, aber wenn die bis 2001 gebaut wurden sollte es noch diese modelle preiswert geben aber eben wo ?
    zu silvester auf gut glück draußen rumfahren ist kostenintensiv und die online shops haben auch nicht alles da.

    hat jemand ggf mal ein foto von den letzten modellen.
     
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