Folgende Gesetzesänderung in naher Zukunft möglich/ denkbar !?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von pyrocrackxxl05, 8. Dezember 2010.

  1. Man merkt das erfreulicherweise Anliegen der Pyrotechnikbranche und deren Interessensvertreter bei der Gesetzgebung durchaus in bestimmten Punkten berücksichtigt werden.

    Aus diesem Grunde folgende Frage

    Ist es zukünftig denkbar, dass die Verwendung (den Erwerb eingeschlossen) von geräuscharmen Leuchtfeuerwerkskörpern beispielsweise Vulkane / Fontänen / Sonnen ohne Knall/Heuleffekt in Deutschland unter dem Jahr ermöglicht wird ?

    Entweder dadurch das man die Rahmenbedingungen/ Voraussetzungen für die Einstufung/Eingruppierung in die Kategorie T1 reformiert oder eine Unterkategorie zur Kat 2 einführt. Möglich auch einfach ein spezieller Erlass etc.

    Ich persönlich finde, dass eine solche Gesetzesänderung durchaus vertretbar wäre

    Wenn jemand unter dem Jahr bsp. in seinem eigenen Garten gelegentlich ein paar Vulkane oder Fontänen ohne akkustische Effekte zündet sollte davon zunächst mal nur eine äußerst geringe bis gar keine Gefährdung ausgehen und gestört fühlen bräuchte sich auch niemand !

    Zuletzt wäre das auch für die Unternehmen der Branche nicht das schlechteste...

    Wie denkt Ihr darüber ? Wie schätzt Ihr die Sachlage ein ?
     
  2. Ich persönlich fände das sehr begrüssenswert. Allerdings wäre dann wohl wirklich eine eigene Kategorie bzw. zumindest eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich, denn man sieht ja nicht jedem Leuchtfeuerwerk wirklich an, ob es tatsächlich geräuscharm ist (Crackling, Heulsonnen/Fontänen etc).

    T1 würde allerdings nicht viel Sinn machen, das ist schliesslich definitionsgemäß technisches Feuerwerk.
     
  3. Wäre nicht schlecht ,da es genug geräuscharme Artikel auf dem Markt gibt!
    Kat1 darf das ganze Jahr verwendet werden.
    Zum Beispiel die Knatterbälle sind für Kat1 sehr laut.
     
  4. Ich fände eine solche Regelung sehr gut, denn obwohl man auch mit Kl.I und bestimmten T1-Artikeln ein Festchen schön illuminieren kann, wäre es toll, wenn ich zu unseren sommerlichen Geburtstagsparties im Garten abends einfach so mal eine schöne Sonne und zwei Vulkane abbrennen könnte.

    Meine Nachbarn finden unsere Festilluminationen übrigens immer sehr schön, abgesehen vielleicht vom Rauch, aber der verzieht sich ja auch wieder.

    Allerdings würde eine solche Freigabe nur in Verbindung mit der Möglichkeit des legalen Kaufs von Leuchtartikeln während des Jahres Sinn machen, zumindest kommerziell gesehen.
     
  5. Das würde ich auch begrüßen, man könnte das auf bestimmte Artikel beschränken, z.B. keine Knalleffekte, oder Aufstiegseffekte. Gerade in gemütlichen Sommernächten wären ein paar Vulkane o.Ä. sehr schön.
     
  6. das wäre eine wirklich gute Idee - wenn man überlegt wie laut Blitzknatterbälle sein können ist selbst ein 8m-Vulkan OHNE Crackling oder eine geräuschfreie Sonne wesentlich leiser.

    Daher wäre eine Kat2-stumm oder Kat2-leise sicherlich machbar. Die Artikel sollten neben der BAM-Nummer noch eine weitere, sagen wir Lärm-Nummer haben, was überhaupt ne gute Idee wäre

    Wenn wir die einführen könnte man das recht einfach machen
    Jeder Kat2-Artikel wird in eine von 4 Lautstärkestufen eingeordnet
    0-lautlos, darunter fallen dann alle Artikel ohne jedwede Geräusche (z.B. Feuerringe (könnte ja auch in Kat1 gehen), Vulkane ohne Crackling, Sonnen ohne Geräusche usw.
    1-leise, darunter fallen dann alle Artikel mit sehr geringen Geräuschen, also Vulkane mit Crackling (wobei man sich da streiten könnte ob das nicht Stufe 2 wäre), Batterien kleineren Kalibers ohne laute Zerleger, Blitzknatterbälle in Kat1 (vielleicht Stufe2?), Schüttraketen, Fontänen mit Crackling usw., Römische Lichter (ggf. in 0?)
    2- laut, darunter fallen Frösche, Batterien mit kleineren Zerlegern, Heulsonnen, Paketcracker, Ladycracker, Batterien grösseren Kalibers OHNE Zerleger
    3-sehr laut, grössere Knaller (okay, eigentlich passen die in 1, aber es geht hier ja um ausschliessliche Knallwirkung), grosse Batterien, Bombenraketen, Knallbatterien, 1-Schuss-Bombenrohre usw.

    Man könnte dann sagen daß 0 ganzjährig unter sonstig einzuhaltenden Gesetzen (die könnte man lassen) abbrennbar sind, 1- auch, dann aber ohne Batterien.... ?

    Das wäre wirklich super

    wird aber nicht kommen :mad::cry:

    Wäre ne kleine Sache, käme mir aber sehr entgegen
     
  7. Das ist eine tolle Klassifizierung!
    Wende Dich diesbezüglich mal an Umweltbundesamt, BAM und einen Feuerwerkshersteller.
    Dann werden die Artikel der Klasse 2 in die Lärmklassen unterteilt. Abschließend muss die Änderung wahrscheinlich noch durch Bundestag und Bundesrat. Spätestens da scheitern wir.
    Ein weiteres Problem was ich sehe ist, dass in heißen und trockenen Sommern die Gefahr eines Brandes einfach zu groß ist. Selbst ich habe zur diesjährigen WM auf Raketen verzichtet. Es brach mir das Herz ;-)
    Die Blitzknatterbälle würde ich direkt in Lärmklasse 2 einordnen. Ich hab manchmal bei den Dingern das Gefühl, dass die lauter als Knallketten sind.

    Für alle, die den Beitrag der Feuerwerksvitrine noch nicht kennen und "mehr Spaß an Silvester" haben wollen, sei diese Information erwähnt. Vielleicht hilft es dem einen oder anderen ja auch.

    http://www.feuerwerksvitrine.de/mehr-spass-p-5.html
     
  8. Erzähl das mal einem Leuchttaler, wenn du den auf trockenes Gras wirfst :D. Der ist da um einiges gefährlicher als "nur" ´ne Rak.

    Grundsätzlich wäre das eine feine Sache, nicht zuletzt, weil ich auf Leuchtkram stehe und gerne etwas mehr als Kat. F1 wagen würde.

    Vielleicht sind ja die Lesli Magma Vulkane trotzdem ein adäquater Ersatz, die sahen schön aus und stutzen so manchen F2-Vulkan.

    Kann man ´ne Petition einreichen? ;)
     
  9. Das fände ich auch cool
     
  10. Hiho,

    mal ehrlich, was soll denn noch eine Klassifizierung?
    Wenn man dann alle "lautlos" Artikel ganzjährig abbrennen dürfte,
    könnte man sich die Kat1 einordnung gleich sparen.
    Dann doch lieber die einfach anpassen und deren Einstufung nicht auf NEM etc.
    begrenzen.
    Desweiteren sollte einfach ein Güte-/Qualitätssiegel her, was aber eine
    andere Geschichte ist und ich anderswo schonmal dargelegt hatte.


    MfG
    Micha vom Burstdown
     
  11. Aber so toll brennen wie der Wirbel Blinball von Weco tut er nicht. Danach hat man noch ein kleines Feuerchen, weil die grüne Plastikkugel erstmal etwas verbrennen muss. Komisch das so etwas durch die BAM kommt.
     
  12. Die Gefahr, die ich dann sehen würde, wenn es solch eine Klassifizierung gäbe wäre die, dass dann bei jeder Ausnahmegenehmigung und wahrscheinlich auch bei vielen angezeigten Feuerwerken unter dem Jahr die Auflage erteilt wird, nur diese "lärmfreien" Feuerwerwerksartikel zu benutzen.
    Keine AG mehr mit Batterien usw., wäre für die Behörden eine hervorragende Möglichkeit Feuerwerke die Lärm machen komplett zu unterbinden.
    Das Risiko sehe ich jedenfalls.

    Ich weis nicht, ob das so wünschenswert ist.
     
    agent1 gefällt das.
  13. Was hast Du an "wäre schön wenn..:" nicht verstanden?

    Wenn Du den Abbrand von Raketen zur WM - da hast Du sicher ne Ausnahmegenehmigung für beantragt, oder? - verzichtet hast ist das fein.
    Was genau stört Dich aber daran, wenn jemand einen Vulkan anzündet? Oder möchtest Du kat1 komplett verbieten?
    Warum ist der Vulkan böse und warum sind die ganzen Bodenkreisel harmlos bei Trockenheit?
    Erklär mal....
     
  14. Nun - an sich hast Du recht. Nur kannst Du über kurz oder lang davon ausgehen daß garkein Klasse2-Feuerwerk mehr mittels AG genehmigt wird. Hier bei uns bekommen Nichtscheinis überhaupt garnix mehr genehmigt. Wenn also keiner mehr ein Kat2-Feuerwerk abbrennen darf ist der Verlust von Batteriefeuerwerk kein Schmerz mehr...
     
  15. Hallo,

    entschuldige bitte, falls Du Dich persönlich angegriffen gefühlt hast. Ich setze den klugen Menschenverstand voraus, dass Bodenkreisel auf ebenem Untergrund gezündet werden und nicht auf ruppigem Untergrund, wie etwa einer trockenen Wiese. Da geht ja auch der ganze Effekt unter. :p Allerdings könnte so das wöchentliche Rasenmähen erleichtert werden.
    Ich bin ein Fan von Bodenfeuerwerk, aber einige Klasse 2 Vulkane, speziell Läubli haben einen hohen Auswurf. Das birgt nun einmal Gefahren. Den dürfte man also nicht in die neue Klassifizierung einführen.
     
  16. Hallo,

    kein persönlicher Angriff - eher hatte ich das Gefühl daß Du nicht ganz begriffen hattest was ich meinte :)

    Nochmal, die Einstufung nach den 4 Stufen ist rein willkürlich und soll nur dem Zweck dienen, daß wir geräuschloses Kat2 auch unterm Jahr legal zünden können (geht mir ja auch nicht anders)

    Und natürlich sind einige Kat2-Vulkane (gerade die neuen) welche mit hohem Auswurf.
    Aber so wie man bei Kreiseln und Bienen auf den ebenen Untergrund achten muss muss man bei Vulkanen auf eine brandarme Umgebung achten. Und Blitzknatterbälle könntest Du ja auch in einer trockenen Wiese zünden - und damit ein Feuer auslösen

    genau dieser gesunde Menschenverstand ist es, welcher uns erlaubt, unterm Jahr "brandgefährliche" Kat1-Artikel zu zünden
    Und wir, d.h. hier ich würden uns wünschen auch brandgefährliche Kat2-Artikel unterm Jahr zünden zu dürfen. Ganz ohne konkrete Pläne oder so. Nur als Gedankenspiel :)

    Die Einteilung hätte natürlich auch den posiviten Nebeneffekt daß die Kunden im Laden (bei fehlendem Service) zu Silvester die Artikel kaufen könnten die ihnen gefallen (also besonders wer auf leise Batterien steht hätte einen Vorteil)

    Ich hoffe, meine Gedankengänge waren so formuliert, daß es einwandfrei verständlich war (ist nicht sarkastisch gemeint)

    Gruss
    Adnan M.
     
  17. Ja o.k., aber damit er 'wirbelt', legt man die Kugel dann doch eher auf befestigten Untergrund... und da brennt nix.

    Hab gestern gleich mal 2 Stück auf dem Parkplatz vor der Firma gezündet, war schön windstill am Abend, da zogen "die Wolken" am Laternenlicht vorbei. :p
     
  18. Finde ich gut. :)

    In der gegenwärtigen Qualität und Wirkung nur die "1" ..., Einstufung "laut" ist dafür ein Witz! :cry:

    ...........................................................................................

    In dem "Fred" zu den Zeiten für's Silvesterfeuerwerk habe ich ja bereits ausführlich geschrieben...

    Im Gegenzug für eine generelle Einschränkung von Gegenständen der Kat.2 mit KNALLeffekten INNERORTS auf die Zeit vom 31.12. 18Uhr bis 01.01. 02:00Uhr ...

    ... sollte m.E. wenigstens während der Winterzeit (u.a. Taglänge, Brandgefahr), also von Halloween (31.10.) bis zum vorletzten Märzsamstag, AUSSERORTS die gesamte Palette der Kat.2 ohne Einschränkung (der Artikel) zugelassen werden,
    dies wäre eine sinnvolle Annäherung an die Praxis unserer EU-Nachbarstaaten, die wohl auch kaum Probleme damit haben.

    Für (auch) INNERORTS ganzjährig wäre diese Kat.2-Lärmstufe 0 eine prima Zusatzoption. :)
     
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