Handhabung & Technik Rechtliche Frage zum Import von Klasse II

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von doc_decker, 9. Januar 2011.

  1. Darf man in Deutschland zugelassen Klasse II Artikel während der Verkaufstage aus dem Ausland importieren ?

    Beispiel: Jorge hat den Firmensitz nicht all zu weit von mir entfernt. Darf ich jetzt zu an den Verkaufstagen, rüber nach Polen fahren und mir eine zum Beispiel hier zugelassen Hunter im Fabrikverkauf kaufen und nach Deutschland einführen wenn diese auf der Verpackung bzw auf der Batterie selbst eine BAM Zulassung hat ?
     
  2. Die Cakes werden dort wahrscheinlich erst garkeine Bam Zulassung haben.
    Man sieht ja auch oft die unterschiede zwischen den polnischen und deutschen Versionen. ( made for Germany)
    Z.B. bei der Solar ist das deutlich zusehen.

    Und selbst wenn die Cakes ne Bam Nummer haben, glaube ich trotzdem dass die Polizisten( Zoll) sagen, dass man illegales Feuerwerk importieren wolle.
    ( Wenn ich so an die Klasse 1 Geschichten denke:D)

    Ich würde auf jeden Fall auf Nummer sicher gehen und in Deutschland Online bestellen, auch wenn die Cakes ein Paar € mehr kosten.
     
  3. Kann ich nicht behaupten , die Cakes sind in Polen meistens genauso teuer wie hier in Deutschland . :rolleyes:
     
  4. Hats an jedem Grenzübergang noch ... auch wenn die Zollposten nichtmehr besetzt sind.
     
  5. Und wo melde ich dann was an ???

    Der Sinn der EU ist doch der freie (zollfreie) Warenverkehr.

    Deswegen heisst es ja auch "verbringen" und nicht mehr "einführen" .
     
  6. Nein, muß man nicht anmelden, nur wenn sie aus Drittländern außerhalb der EU kommen. Nur die BAM Nummer sollte drauf und echt sein.

    Gruß Kuni
     
  7. Sag ich ja !
     
  8. Das mag der Sinn für die Unternehmen sein, aber nicht für Privatleute.
     
  9. Richtige BAM zulassung hier in D kein Problem, alles andere..........
     
  10. Man kann auf Mängel hinweissen (was viele als Meckern verstehen) oder man kann einfach alles hinnehmen und schlucken (was ich Duckmäuser und Pokriecher nenne). :D:D:D
     
  11. :D

    Aber Spam war im falschen Thread der sollte in die Rote Pest naja was solls
     
  12. Privat oder Staat ßß

    Hatten wir schon einmal. Es gibt NUR Privatleute !!

    Und verbringen gilt für jeden !!
     
  13. ALso bezogen auf meine Anfangsfrage, es wäre also rechtlich unbedenklich ?
     
  14. Wenn du dort Artikel mit deutscher BAM-Nummer findest sollte das kein problem darstellen.
     
  15. Vielleicht noch mal anders erklärt:

    Egal was du von anderen EU Staaten NACH Deutschland mitbringst, egal ob du es gekauft, gestohlen oder geschenkt bekommen hast und weiters egal ob du es selber verwenden, weiterschenken oder ewig aufheben willst:

    Es muß genau so sein, wie wenn du es in Deutschland gek....hättest.

    Lediglich der Preis darf ein anderer sein !
     
  16. Habe da noch etwas vom VPI gefunden, was im Kern eigentlich sagt was erlaubt ist und was nicht, auch wenn hier auf Gewerbsmäßigkeit eingegangen wird. D.h. Gewerbetreibende dürfen auch Artikel nur mit CE- Kennzeichen einführen, diese dürfen aber weder abgebrannt noch verkauft werden. Also darf ein Gewerbetreibender Artikel mit (echter, nicht gefälschter) BAM und CE ohne Probleme einführen und handeln, wie dass jetzt mit der Privatpersonen aussieht weiß ich leider nicht genau, da man bei mehreren offiziellen Stellen zur Zeit überall etwas anderes hört.

    Ich für meinen Teil würde es einfach lassen mit dem Import, Artikel die eine Zulassung bekommen wird man sicher auch hier in den Shops bekommen und wegen 3,50 EUR die man evtl. spart, oder weil man das Zeug ein par Tage eher haben will sich evtl. einen Verstoß gegen das SprenG einzuhandeln lohnt nicht.

     
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