Museum Böller auf Dachboden

Dieses Thema im Forum "Museum, Firmen, Historie" wurde erstellt von FleXmA, 7. Jan. 2009.

  1. Ich finde dieses Thema auch immer noch interessant. Mich würden natürlich auch Fotos interessieren und vorallem, was er denn nun damit gemacht hat. Hat er sie behalten oder doch weggegeben?

     
  2. jetzt mal bitte ganz genau sein ...wenn alte Artkel eine abgelaufen BAM hätten, dürfte ein Pyro sie ja eigentlich auch nicht automatisch Zünden da so altes Zeug ja bestimmt auch keine CE hat und das ist doch wohl in D Voraussetzung oder ? Ich würde es ihn auch nicht einfach so überlassen, wozu auch, damit ich es zwei Tage später in irgend einen Shop wiederfinde? Man kann den Kerlen doch nicht trauen ;) Das ist natürlich nur mal auf dir spitze getrieben. Ich würde es (natürlich nur zu Silvester) zünden sofern eine BAM drauf steht .Auch wenn diese bereits erloschen ist, ist den normal Bürger das Wissen über das Erlöschen der Zulassung nicht zu zumuten, wenn es nicht in den Medien bekannt gegeben wurde. Der normal Bürger muss noch nicht mal wissen dass es überhaupt eine BAM liste gibt geschweige ihren aktuellen stand kennen.
    --- der Versuch mit Handy zu schreiben ---
     
  3. So wie ich es verstanden habe,heißt eine abgelaufene BAM Nr,das der frühere Kl.II Artikel,somit jetzt Kl.IV ist und deswegen dürfte ein Pyro dies legal besitzen.
    Was den Bürger angeht der einfach altes Zeug zündet,weil er es nicht besser weiß wegen erloschener BAM usw.- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht:blintzel:

    Wer mit sowas erwischt wird,hat gleich eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Sprengstofgesetz am Hals und man kann mit einer Geldstrafe rechnen,deswegen gut überlegen ob es das wert ist.:blintzel:
     
  4. Wäre ich in der Position des Threadöffners, würde ich mich einfach mal erkundigen, wie viel sowas Wert ist. Wie andere Kommentierer vor mir, einfach mal bei der Vitrine anfragen, wenn dort Interesse besteht kann man ja Tauschen, oder verkaufen.

    Wenn die Sachen aber noch nicht schimmeln, einfach noch bis nach 2017 liegenlassen. Dann haste was auf das du echt stolz sein kannst! Illegal? --- pfff.
     
  5. Und genau das ist nicht der Fall... Hatte ich schon mehr mals geschrieben in Bezug auf den aktuellen Fall in meiner Firma

    --- der Versuch mit Handy zu schreiben ---
     
  6. Kannst du mal bitte den link posten von "deinem Fall",weil ich das nicht mitbekommen habe um was es da geht und deshalb nicht weiß von was du redest...

    Ist es nicht so,das ein FW-Artikel was mal Kat.II war mit erloschener BAM-NR zu Kat.IV wird???
     
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