Handhabung & Technik Feuerwerk am Feiertag [Petition]

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von DerPyro97, 28. Juni 2012.

  1. Ich staune doch,wieviel leute aus dem forum dagegen sind !
    typische deutsche hosen*******er-mentalität.
    nicht mal 300 , so wird das nichts
     
  2. Ich habe mich gleich am Anfang rege beteiligt in Form von Werbung für Unterschriften (primär aus meiner Gegend, da eigene Facebook-Gruppe vorhanden, was die Sache vereinfacht hat). Dazugehörige Diskussionsrunde durfte natürlich nicht fehlen, allerdings mangels Mitstreiter habe ich inzwischen abgebrochen (macht einfach keinen Spass alleine gegen eine Horde Gegner zu argumentieren, weil jedes Argument (und sei es noch so gut) in der Luft zerrissen wird :cry: )

    Meiner Meinung nach ist die Sache falsch angegangen worden und eine gemeinsame Ausarbeitung wäre definitiv sinnvoller gewesen. Auch eine von mir schon vor gut einer Woche "geforderte" Überarbeitung ist bis heute nicht erfolgt!!

    Es bleibt bei einer guten Idee die leider im Sande verlaufen wird und um das zu erkennen muss man noch nicht einmal Prophet sein... :shocked:
     
  3. Du hast recht. Es war ein Versuch, einfach mal zu sehen wie viele Leute sich dafür interessieren würden. Das die 50000 erreicht werden, ist ein Wunschtraum. Diese lassen sich aber eben nicht so leicht mobilisieren. Zur Überarbeitung, der Petitionstext selbst kann nicht bearbeitet werden. Der muss geschrieben werden und wird dann nach ein paar Wochen freigeschaltet. In den Beiträgen unter dem Thema wurde allerdings eine sehr gute Zusammenfassung der Petition und Argumenten geschrieben. Hierzu schonmal ein großes Dankeschön an alle dort mitgeholfen haben. Speziell ein Dankeschön an Adnan Meschuggi, der hat nämlich diese Zusammenfassung geschrieben und sich auch intensiv an der Diskussion beteiligt. Das er das gut kann hat er ja im Forum auch schon unter Beweis gestellt. :blintzel:

    Nunja, die Frist läuft am 27.07.12 ab, es ist möglich danach einen speziell im Forum ausgearbeiteten neuen Petitionstext zu formulieren und eine neue Petition zu starten.
     
  4. Ich wäre dafür, dass man das mit der Petition hier im Forum in aller Ruhe bespricht- jetzt ist ja genug Zeit dafür- und dann gegen Ende des Jahres eine neue Petition startet. :)
     
  5. Ganz genau so zwischen Weihnachten, Silvester und Neujahr sollte sie laufen. Ich denke dann werden nicht nur die "Verrückten" unterzeichnen. :blintzel:
     
  6. Gute Idee, dann lassen wir die jetzige einfach auslaufen. Ist ja auch interessant zu sehen wer sich im Sommerloch noch mit Feuerwerk beschäftigt. :cool:
     
  7. Meint ihr das geht noch mal ??? . Nicht das unsere Petition dann nicht mehr angenommen wird, mit der Begründung die gab es schon .
     
  8. Neuer Text neuer Titel, vielleicht auch ein anderer Tag, dann sollte das klappen. Weil sich die vielen Gegner speziell mit dem Tag nicht anfreunden können. Grund ist ja bekannt. Christi Himmelfahrt? :D
     
  9. Wir nehmen ganz einfach Fronleichnam und Christi Himmelfahrt :blintzel:
     
  10. Geht nicht im Harz (zumindest Wernigerode), geht nicht in Thüringen, geht nicht in Hamburg und garantiert auch in weiteren Bundesländern oder Orten nicht.

    Also ganz so einfach ist das nicht und daher für manche doch schon interessant einen zweiten Tag zu haben. Ansonsten geb ich mal allen recht, das der Text "anwenderfreundlicher" geschrieben hätte können. So erreicht er auch nur uns Feuerwerksverrückten :D

    Naja mal schaun ob es mit einer zweiten petition klappt.

    Gruß Cy
     
  11. ...ohne pessimistisch zu sein...wenn es nicht klappt dann noch einmal , mit vorbereitung und dann eben noch einmal und eben anders aufgezogen, vielleicht ne internetseite, facebookgruppe,bei meinvz und einfach in jeder community , wäre doch gelacht wenn wir das nicht irgendwie schaffen oder aber eine petition zur einem einfacherem verfahren an feiertagen eine ausnahmegenehmigung zu erzielen:) aber noch ist zeit nicht aufgeben :good:
     
  12. Ich hols mal wieder hoch.
    Auch wenn es im Moment so aus sieht als hätten wir keine Chance, bitte immer weiter mitzeichnen damit zeigen wir wenigstens das ein reges Interesse besteht.:D
     
  13. Hi

    ich habe trotzdem mal mitgezeichnet und denke auch das so Dezember rum die bessere Zeit ist, dann ist her im Forum ja sowieso wieder die Hölle los und wenn dann noch jeder Facebook User und kp wo noch Leute sind evtl. einfach mal 1-2 mal die Woche die Petition in seinen Status einfügt und dieser dann geliket und geteilt wird, sollte es evtl. bald die ganz große Runde machen besonders wenn die ersten Böller kiddies davon Wind bekommen.

    mfg andi
     
  14. Der Tag der Deutschen Einheit ist ein Nationalfeiertag, ich glaube kaum das hier die meisten einen starken Patriotismus besitzen. Ich stimme ja nicht für etwas, wo mir z. B. im Grunde vollkommen egal wäre.
     
  15. Welcher Tag waere es deiner Meinung nach wuerdig Feuerwerk frei zu geben?
    Welcher Feiertag ist es wuerdig frei zu haben?
    In der Regel ist es doch einfach nur schoen frei zu haben . Warum also kein Feuerwerk schiessen. Und das die Meinungen zum Tag der deutschen Einheit auseinander driften ist ja wohl klar. ( kommt wohl darauf an von welcher Seite man guckt). Hey zwei Laender die sich Jahrelang mit Waffen gegenueber standen sind zu einer friedlichen Loesung gekommen. Es wurde geeint was irgendwann auseinander gerissen wurde. Wenn das kein Grund zum Feiern ist. Und wenn man mal zurueck denkt waren am Tag der Einheit auch Feuerwerk erlaubt.
     
  16. Nicht in jedem Bundesland und damit fing die Crux schon an. Der Entscheid über den Verkauf von Feuerwerk zur Einheit lag bei den Ländern,...u.A. NRW entschied sich dagegen.
     
  17. liebe leute...nicht verzagen und entspannen...es stimmt...es sieht wohl dannach aus als würden wir dies diesmal nicht schaffen....aber ich denke sowas kann man durchaus nocheinmal einreichen allerdings ist da dann ein bissel mehr von nöten...um gut deutsch lobbyarbeit...., das heisst gruppen aufzubauen in den sozialen netzwerken...vielleicht ne internetseite...und dann der zeitpunkt könnte auch besser gewählt werden und vielleicht kann man die petition ein bisschen in andere worte verpacken und dann probieren wir es eben nocheinmal...nur von alleine wird das nicht...ich denke dafür werden wir uns wohl den arsch aufreissen müssen
     
  18. Ganz ehrlich , ich könnt drauf verzichten.

    Zweimal im Jahr ... das könnt ich mir gar nicht leisten .

    An sich bin ich auf jeden Fall dafür , das es möglich würde , aber machen ....nee , das wär nix für mich.
    Ich kenn mich doch und wenn ich ein Fw machen kann , dann kauf ich mit Sicherheit nicht nur n paar Batts zum Testen , sondern es ufert garantiert genauso aus , wie für Silvester:D

    Also die Sache an sich : ABSOLUT PRO
    Da es aber sowieso nix wird , dankt mir mein Geldbeutel jetzt schon :blintzel:
     
  19. Ich würde dann auch kein Feuerwerk im 4 stelligen bereich machen, eher so ein paar Batts nicht mehr wie 5 unddann 100 Raketchen und ein paar Böller. So dass alles in einem Akzeptablen Rahmen bleibt von ca. 100-200€ max.
     
  20. das hauptfeuerwerk bleibt natürlich am 1.1. bzw 31.12. :winki: aber so ein paar batts und raketen...wären schon nicht schlecht...ne art warmschiessen bzw ausprobieren was an sylvester ins feuerwerk kommt oder so von daher denke ich , nen 100er wäre ok und ich denke mir der großteil der bevölkerung würde wohl auch mit machen ;)
     
  21. Hi

    die ganzen Böllerkiddies wären sowieso am Start, ich denke da gibt es genug die dann ein paar €s locker machen.

    mfg andi
     
  22. Petition Signalwaffen an Silvester

    Was ist eigentlich mit einer Petition, in der es darum geht, dass das schießen mit Signalmunition wie Ratterpatronen oder Signalsternen an Silvester erlaubt wird?
     
  23. Das ist doch ganzjährig erlaubt?
    Oder hab ich dich falsch verstanden?

    Grüße
     
  24. Erlaubt ist das Schießen von Signalmunition nur innerhalb des befriedeten Besitztums.
     
  25. Das Gas/Signalwaffen Gesetz in Deutschland

    Zitat aus Wikipedia:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schreckschusspistole

    In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig, ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:

    Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

    a) Notwehr, Notstand

    b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

    c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
    (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
    (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

    d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

    e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

    Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, soweit die Waffe in nicht schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.
     
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