Handhabung & Technik Brauche eure Hilfe

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von 4m@ru, 19. Juni 2014.

  1. Hey Leute habe gerade mein neuen Mietvertrag vor mir liegen und da steht doch glatt folgendes drin:

    :sad::sad:
    Was soll ich davon halten? Das heißt doch ich darf kein einzigen Knaller, nicht einmal Klasse 1 Feuerwerk in der Wohnung oder im Keller haben? :shocked::dontthinkso: Wie soll das denn an Silvester funktionieren? Steht bei euch auch sowas drin?
    Das sehe und lese ich zum ersten mal...
    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Die Wohnung brauche ich, da komme ich nicht drum rum. Ist es vllt. nur eine allgemeiner Absatz in fast jedem Mietvertrag oder liege ich irgendwie falsch? Aber Feuerwerk ist nun mal Explosionsstoff, bzw der Inhalt oder nicht???

    Bitte klärt mich mal auf.

    @ Mods, wenn es ich falschen Thema ist bitte verschieben.
     
  2. Also bei mir steht das nicht im Vertrag und stand auch in keinem der vorherigen.
    Aber ich würde da nicht viel drauf geben, glaube kaum, dass dir gekündigt wird weil du Silvesterfeuerwerk mit in die Wohnung bringst...
     
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  3. Hmm, ich würde im Zweifel mal beim Vermieter nachfragen wie diese Klausel gemeint ist. :joh:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass damit handelsübliches Feuerwerk Klasse I und II in haushaltsüblichen Mengen gemeint ist, sondern dass man eher keine Pyrotechniker, Sprengmeister, etc. haben möchte. :dontthinkso:

    Um sicherzugehen bleibt wohl nur die Nachfrage...
     
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  4. Ich kenne mich da nur bedingt aus, daher rate ich dir dich diesbezüglich von einem Juristen mit dem Schwerpunkt Immobilien bzw. Mietrecht beraten zu lassen, dann solltest du verlässliche Informationen erhalten.

    Ich selbst glaube der Vermieter kann zu Zwecken des präventiven Eigentumsschutz, die Aufbewahrung von Gefahrgütern im seinem Eigentumsbereich untersagen, meist hat dies auch Bezug zum Versicherrungsschutz.

    Die Angaben sind ohne Gewähr. Wie gesagt ich rate zu einer juristischen Beratung.
     
  5. Hm aber dafür habe ich doch eine haftpflicht, die das bezahlt, solange ich mich an die gesetzlichen mengen halte. Dafür muss ich doch so eine versicherung machen.
     
  6. Privathaftpflicht ist wirklich wichtig, die sollte jeder haben, :blintzel: aber Versicherung ist ja nur eine Sache, denn ich könnte mir auch vorstellen, dass hier der Vermieter von seinem Hausrecht gebrauch machen kann, wie z. B. einige Vermieter ja auch Haustiere untersagen.

    Klärung bringt sicher nur ein Gespräch mit dem Vermieter, ich würde nicht gleich zum Anwalt gehen. Freundlich auf dem "kurzen Dienstweg" gefragt ist oft doch die schnellste und einfachste Variante. :joh:
     
  7. Mit den Haustieren ist das so ne Sache. Manche Vermieter würdens gerne generell verbieten, dürfen es aber nicht. Da gibt es Urteile zu. Und ich glaube auch nicht, dass Vermieter das (haushaltsübliche) Lagern von Silvesterfeuerwerk verbieten dürfen. Wozu hat es BAM und den ganzen Schmackes? Wenn es ordnungsgemäß gelagert wird, ist es - staatlich geprüft - sicher. Da kann der Vermieter noch so viele Bedenken haben. Vor Gericht kommt er damit niemals durch. Das ist eine unzulässige Einschränkung. Lege ich meine Hand für ins Feuer. ... äh... in die 1.4G-Kiste.

    In wie weit man sich da aber durchsetzt, muss jeder selbst entscheiden.

    Jruß!
    Olaf.

    Edit: Anders sieht es natürlich aus, wenn sich Silvester die Speditionen die Klinke in die Hand geben und eine Palette nach der anderen abladen. Das ist - streng nach Gesetz - in keinem Privathaushalt erlaubt. Ich glaube aber auch nicht, dass der Vermieter mit dieser Klausel Silvesterfeuerwerk meint, sondern eher solche Sachen wie Opas Handgranaten, eine Tonne Ammoniumnitratdünger für die Karotten und, und, und.
     
  8. Ich werde bei der schlüsselübergabe nach fragen.

    Habe, wenn ich silvester und die tage danach frei bekomme eh vor wieder in meiner heimat zu feiern. Die warten ja schon alle sehnlichst auf das nächste feuerwerk. Von daher werden die großen bestellungen eventuell dort hin gehen.

    Die frage ist halt für den fall, dass ich am 31. Von arbeit komme und dann in der wohnung silvester feiern will.
    Man will sich ja nicht mit dem vermieter anlegen.
    Ich meine aber auch wer soll das kontrollieren, es ist ja anscheinend ne große wohnungsgenossenschaft und so lang kein nachbar sich beschwert. Wobei ich auch nicht denke, dass sich da dran jemand hält an silvester. Ausgenommen feuerwerk hasser und leute die halt nichts zündeln.
     
  9. Hm, da hast Du recht.

    Ein Vermieter kann erst mal alles ausschliessen. Sollte er dabei die guten Sitten verletzten wird der geschlossene Mietvertrag auf "Standard-Mietvertrag" zurückgesetzt.

    Bei Haustieren muss man nicht mehr drauf gehen ABER die Anzahl der Tiere ist begrenzt (bspw. max. 2 Katzen)

    Wenn aber ein Vermieter jedwedes Feuerwerk untersagt würde ich als feuerwerksbegeisterter Mieter da nicht einziehen wollen. Oder halt aufs Feuerwerk "im Haus" - egal in welchen Mengen - verzichten.
     
  10. Nun,

    das mag sein. Wenn aber an Silvester die Spedition kommt hast Du mit dem Vermieter richtig Zoff, abgesehen davon dass man beinahe sofort die Grenzwerte überschreitet. Der Vermieter braucht ja nix zuzulassen. Wenn also keine Garage oder sonst was ist, kannst Du in der Wohnung nur geringe Mengen lagern. Der Vermieter steigt Dir asap aufs Dach, schickt Dir die Polizei... bumms.. richtig Ärger.
     
  11. Deswegen schrieb ich:

    ;)
     
  12. Kennst Du den Mieterbund? Dort kannst Du den Mietvertrag z.B. auf ungültige Klauseln checken lassen. Die Rechtsberatung ist als Mitglied kostenlos: http://www.mieterbund.de/startseite.html

    Oder eine einmalige Anfrage für 25€: http://www.mieterbund24.de/

    Die paar Euro würde ich auf jeden Fall ausgeben, sofern sich der Vermieter uneinsichtig zeigt.

    Edit: Oder aus eigener Erfahrung mit dummdreisten Vermietern eine andere Wohnung suchen. Es hat grundsätzlich Vorteile, wenn die Vermieter nicht mit im Haus wohnen.
     
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  13. Keine Explosivstoffe ib der Wohnung... Hmmmm keine Feuerzeuge, Spraydosen...?
     
  14. Tja, dann :D
    Du darfst in Deiner Wohnung machen, was du willst - solange kein Gesetz dagegen spricht.
    Die Phantasie von Vermietern sind keine Grenzen gesetzt: keine Schwulen, kein Duschen nach 22:00, kein Pinkeln im Stehen (kein Scherz, da ging es um die verbundenen Geräusche - hat er es mit der Prostata oder nicht :p ), nur weiße Wände, sonstwas.
    Walter Moers hat da mal was treffliches zu in einem Comic abgelassen ... ;)
    Paßt Dir seine Nase, kannst du ihn riechen: unterschreib'.
    Völlig schnuppe, wer "Recht" oder "recht" hat - willst Du klagen, Briefe schreiben, Anwälte füttern - oder in Ruhe wohnen ?
    Hast Du den Eindruck eines kontrollsüchtigen Blockwarts: VORHER Finger weg.
    Mit einem "falschen" Vermieter gibts nur Knatsch - da hilft auch nicht, sich "was gefallen zu lassen".
    Ich kenne welche, die finden immer was - gaaaanz sicher :)
    Umzüge kosten Geld - das ist einem aber irgendwann egal, wenn man sich nur rumärgert.
    Besser gleich mal provokant nachgefragt, als sich Kontakt mit einem "ich bestimme, was passieren darf"- Menschen an den Schuh zu kleben.

    LG
    Thomas
     
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  15. Genau solche Gründe führten dazu, daß ich mir etwa mit 30 gesagt habe, mit 40 will ich etwas Eigenes haben. Und alles daran setzte, daß es auch wurde.
     
  16. Naja,

    zwischen "Speditionen die Klinke in die Hand drücken" und einer Spedition (das reicht meist vollkommen aus) ist schon ein Unterschied.

    Ich wollte damit sagen dass ein Mieter, dessen Vermieter (egal ob erlaubt oder nicht) ihm das Aufbewahren von ptG untersagt, ein hohes Risiko eingeht. Zwangsweise. Schon wenn ein Gefahrgutpaket kommt.
    Oder - anderer Fall - wenn man vom Silvestereinkauf nach Hause kommt. (wenn Nachbarn einen verpfeifen oder der Eigentümer im Haus wohnt).
     
  17. Ob es sich um PtGs - insbesondere Silvesterfeuerwerk - handelt, welches der Vermieter nicht im Haus haben will, muss sich erst noch feststellen. Und ansonsten: Nimm es bitte nicht immer wortwörtlich. Ich denke, es war für (fast) jeden hier klar, was ich mitteilen wollte.
     
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  18. Naja das ist schon eine riesen wohnungsgesellschaft. Die haben mehrere aussitze, also denke nicht, dass es da probleme gibt.

    Aber ich frage halt nochmal nach.
     
  19. Explosionsstoffe???
    PtG gehören zu den Explosivstoffen oder nach ADR zu den explosionsgefährlichen Stoffen.
     
  20. Mag sein, dass Deine Ausführungen für Dich eindeutig waren.
    Deine Ausführungen bezüglich "die Speditionen geben sich die Türklinke in die Hand sei von keinem Vermieter erlaubt" sind dann aber halt eindeutig falsch.
    Bringt aber nix, Du bist halt auf Krawall aus, weil ich es geschrieben habe.

    Halten wir einfach gemeinsam fest:
    Wer nen Vermieter hat der nicht will dass sein Mieter Feuerwerk im Haus hat sollte sich 3x überlegen ob er überhaupt vor Silvester Feuerwerk ins Haus bringt. Kannst Du mit der Formulierung leben oder ist Dir das zu viel?
     
  21. So Mietvertrag, mit Hausordnung ist bei der Freundin von einem Kumpel zum prüfen. Sie kennt sich damit aus. Na mal gucken was raus kommt, ich halt euch auf dem laufenden
     
  22. Hey, meine Eltern vermieten eine Wohnung und ich hab mal in den Vertrag geschaut und bei uns steht das nicht drin..... aber ich würd mich nicht an die Regelung halten und das ist auch eigentlich kein Problem weil der vermietet kein recht oder keine Möglichkeit haben wird das ganze zu kontrollieren.... das wird eh keiner merken.... :)
     
  23. :wall:
     
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