Sonstiges Kat 3 Schein

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Darnoc, 29. Oktober 2014.

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  1. In diesem Thread wollte ich die Kat3-Erlaubnisinhaber unter euch mal fragen, wie ihr eure Erlaubnis beantragt habt.

    An welches Amt wendet man sich da?
    Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren? (Ich weiß, dass die Kosten von Amt zu Amt variieren, gefragt ist nur eure eigene Erfahrung)
    Form: einfach "gemäß § 27 Absatz soundso" beantrage ich hiermit..." oder wie sonst?

    (Ja ich weiß, es gibt schon einige Threads mit ähnlichem Inhalt, das hier soll sich allerdings hauptsächlich an die Erlaubnisinhaber richten.)

    Ich hoffe, dass ich hier die richtige Kategorie gewählt habe, wenn nicht, bitte verschieben ;)
     
  2. Die Zuständigkeiten variieren je nach Bundesland. In deinem Fall sollte das Gewerbeaufsichtsamt Niedersachsen zuständig sein. Auf den Internetseiten der zuständigen Behörden finden sich in der Regel entsprechende Formulare, ist in diesem Fall auch so. Die Kosten variieren ebenfalls den Kostenrahmen kannst du der entsprechenden Verwaltungsvorschrift bzw. SprengKostV entnehmen.
     
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  3. In Niedersachsen sind die Kommunen zuständig nicht das Gewerbeaufsichtsamt.
     
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  4. Schonmal meinen Dank an euch beide!

    Ich konnte leider nur eine SprengKostV von 1978 finden, gilt die auch aktuell noch?
    Die Kosten sind dann nämlich in DM, und ich denke nicht, dass einfach umgerechnet werden kann?

    Wie im Eingangspost schon erwähnt würde ich mich über ein paar Informationen von F3- Erlaubnisinhabern freuen, insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Kosten.
    Der Kostenrahmen ist zwar auch keine schlechte Information, ich bräuchte aber nochmal ein paar Beispiele um mir ein Bild machen zu können;).
     
  5. Soweit ich mich errinern kann hab ich 120 euro bezahlt
     
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  6. Also ich hab auch 120,- für den schein und 80,- für die ärztliche Bescheinigung gezahlt.
     
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  7. Habe für die Beantragung und Ausstellung insgesamt 100€ bezahlt. Eine ärztliche Untersuchung bzw. Bescheinigung brauchte ich nicht. Für Fragen pn
     
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  8. Naja man muss sich auf lange diskussionen einstellen.
     
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  9. Bei mir in Peine ging das ganz entspannt. Antrag ausfüllen, 6 Wochen warten, bezahle, abholen.
     
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  10. Hi,
    Ich hätte mal eine Frage. Was hast du beim Grund eingetragen? Man kann ja nicht nur rein schreiben "weil ichs geil finde" ;)

    Gruß Hauptschalter
     
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  11. Hobby ist zum Beispiel ein Grund
     
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  12. Das lassen die gelten? Hätte ich nie gedacht.
     
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  13. Hatte angegeben, dass es in Kat 3 Effekte gibt, welche es in Kat 2 nicht gibt. Und Hobby bzw. Feuerwerke für Familienfeiern abbrennen.
     
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  14. Danke nochmal an euch! :)

    Ich werd mich dann die Tage zur Gemeinde aufmachen und mich mal weiter durchfragen, hoffe mal, dass die Zuständigen gerade einen guten Tag haben ;)
    Hat eventuell noch jemand einen Link zur aktuellen Version vom SprengKostV?

    EDIT: Ach ja, weiß jemand, ob es in Kat 3 zugelassene Steigende Kronen gibt? Laut Wiki sollen die ja erlaubt sein.
     
  15. Die hatte ich auch schon gefunden, allerdings sind die Kostenangaben in DM für mich nicht sonderlich hilfreich... Oder kann einfach umgerechnet werden?
     
  16. Da du schon von Kat.3 schreibst....
    Hast du einen geeigneten Abrennplatz?
    Du willst Kat.3 einsetzen, ok, aber dann darf das ganze Feuerwerk angezeigt werden (auch an Silvester)und womöglich will das Amt dann auch wissen, wo gezündet wird.

    Mal eben so auf dem Gehweg, wie an Silvester, ist dann nicht mehr. :blintzel:
     
  17. Der Abbrennplatz ist kein Problem, meine Eltern haben einen Obsthof, Platz ist also mehr als genug vorhanden :cool:
     
  18. Tatsächlich, in Niedersachsen wird verwaltungstechnisch zwischen gewerblich und nicht gewerblich unterschieden. Bei nicht gewerblichen Beständen sind tatsächlich die unteren also Kommunalbehörden zuständig. In den meisten Ländern wird auch zwischen gewerblich und nicht gewerblich unterschieden aber die Zuständigkeit liegt dann doch in der Regel bei mittleren Landesbehörden.

    Gab es diesbezüglich vor wenigen Jahren eine Reform in Niedersachsen oder war das schon immer so geregelt ?
    Ergänzung Ja in Niedersachsen hat man die Verwaltungsstruktur umgebaut, die mittlere Ebene wurde überwiegend abgeschafft somit mussten Zuständigkeiten neu aufgeteilt werden, dass sollte das erklären. Da ist natürlich dann die Fachkompetenz örtlich in den Ämtern sehr unterschiedlich.
     
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