Bestimmung Anfeuerung von T1/T2-Artikeln

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von stryder, 9. Dez. 2014.

  1. Hey Gemeinde,

    wie bereits im Thema rund um Raini gefragt, hier nochmal in einem eigenen Thema:
    Muss die Anfeuerung eines T1-Artikels zwingend mit einem fest installierten Brückenanzünder erfolgen? Bei Figurenlichtern besteht die Anfeuerung schließlich auch nur aus einem Stück Stoppine über den eigentlichen Satz.
    Wo wird hier die Grenze gezogen? Hat vielleicht sogar jemand einen Link zu Literatur mit den jeweiligen Bestimungen?

    Und wie sieht das ganze dann wiederum bei T2 aus?
     
  2. Ich stelle nur fest, dass die T1 Fontänen (12,4 mm / 14 mm / 18 mm) von JGWB anscheinend mit eZünder ODER Schwarzpulver-Anzündung ausgeliefert werden.

    JGWB Katalog:
    http://www.feuerwerksmanufaktur.de/katalog-2014.pdf

    JGW Berckholtz T1-Artikel:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=43159


    Die beiden schreiben ja selbst:

    Literatur / Bestimmungen würden mich auch interessieren.

    MfG,
    NightFlyer
     

  3. Grüß dich,

    füt die Kategorie T2 gibt es hinsichtlich der Anzündung keine Einschränkungen, bei der Kategorie T1 ist gemäß gültiger Normen folgendes festgelegt:


    • E-Anzündung (ohne Verzögerung) = immer zulässig
    • andere Anzündungen (ohne Reibköpfe), wie z.B. Visco o.ä. erlaubt bei: Bengalflammen, Bengalfackeln, Bengalfeuern, Rauchkörpern, Theaterfeuern und Fontänen (diese aber nur bei einem prozentualen Masseanteil von mindestens 80% Nitrozellulose - hier tauchen auch die von dir genannten Figurenlicher wieder auf) sowie Fontänen, die speziell zum Halten in der Hand konstruiert sind
    • Reibköpfe sind u.a. bei Rauchkörpern oder Bengalfackeln sowie bei Fontänen (unter gleicher Einschränkung wie oben) erlaubt


    Gruß,
    Alex
     
  4. Unsere Fontänen, die wir in Kooperation mit unseren spanischen Freunden von der Firma Europlá aus Valencia produzieren, sind tatsächlich vornehmlich für die Umzüge während der Fallas gedacht, wo sie in der Hand bzw. auf Stöcken herumgetragen werden. Diese Art der Verwendung möchten wir Euch zwar nicht direkt empfehlen, aber wir finden, daß die Ausstattung mit offener Stoppine dennoch eine zusätzliche Flexibilität bei der Anwendung erlaubt, die wir nun an euch weitergeben können.

    Die Ausnahmeregelung in diesem Fall bedingt natürlich eine hohe Sorgfalt bei der Herstellung, damit es bei dieser Art Verwendung zu keinen Unfällen kommt. Dies ist durch die jahrzehntelange Erfahrung unserer spanischen Kollegen gegeben, nicht umsonst sind sie seit langer Zeit ein verläßlicher Partner für den entsprechenden Bedarf der Fallas-Vereine.
     
  5. Danke für die Antworten. Man lernt trotz Schein doch nie aus!!
     
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