Sicherheit Frage: Lagergenehmigung möglich? (erdüberschütteter Bunker)

Dieses Thema im Forum "Professionelle Technik, Sicherheit, Handhabung" wurde erstellt von pingufreak83, 24. November 2015.

  1. Hallo zusammen,

    ich habe ein Angebot für einen erdüberschütteten Bunker erhalten, der noch relativ gut erhalten ist und sich vielleicht als Lager eignen würde. Leider liegen andere Lagergebäude / Flugzeughangar und eine Landstraße / Wanderweg direkt 40m daneben. Die Fläche bis zu den 40m Abstand könnte ich dazukaufen.

    Laut der 2. SprengV komme ich leider nur auf max 20kg NEM 1.3G (Sicherheitsabstand 40m; Donator Faktor 8, da ich nicht weiß, wer wann was daneben bauen wird).

    1.1G wäre nach dem was ich gelesen habe wohl gar nicht möglich.

    Soweit ich weiß, befinden sich in Hamburg auch Lager innerhalb der Stadt, oder?
    Wie wurden diese genehmigt? Gab es dazu Ausnahmegenehmigungen?

    Wie wahrscheinlich ist es, dass ich für den angebotenen Bunker eine Ausnahmegenehmigung bekomme?

    Sollte ich vorher die Anlagen auf radioaktive Strahlung überprüfen, oder wird das automatisch von der BIMA gemacht?

    Sollte ich zuschlagen oder besser die Finger davon lassen?

    Vielen Dank!

    LG

    Martin
     
  2. Hi,
    die Behörde prüft erfahrungsgemäß gar nichts.
    Die Nachweise sind Deine Sache.
    Ich empfehle die Bez.Reg. oder wer bei Euch zuständig ist jetzt schon mit ins Boot zu holen.
    Dann weist Du geau was sie alles wollen.
    Alles andere ist nur rumtüddelei.
    Viel Spaß :rolleyes: und viel Erfolg
    TS
     
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  3. Wo haste denn da geschaut? 20KG.....das ist Freigrenze beim Transport im Auto ohne ADR
    Kleinmengen gehen ja schon bis 100kg z.B. in einem Container vor der Haustür.

    Wie kommt man auf 20KG????
     
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  4. Hey "pingufreak83"

    Dein kompetenter Berater für den Fall sollte doch wohl die SGD-Nord sein.
    "... Wir
    - beraten und informiert Arbeitgeber, Sprengberechtigte und Erlaubnisinhaber
    - prüfen Anzeigen über Sprengungen und Feuerwerke
    - überwachen Sprengungen und Feuerwerke vor Ort
    - überprüfen die ordnungsgemäße Lagerung von Sprengstoffen und Zündmitteln
    - beraten vor Silvester über den Verkauf und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände
    ..."
    Rufe doch mal an und schildere Dein Anliegen. (Wenn Du es nicht schon gemacht hast)

    Quelle:
    http://sgdnord.rlp.de/arbeitsschutz/umgang-mit-explosionsgefaehrlichen-stoffen/

    @microstar:
    Martin bezieht seine Frage doch auf die zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV 2), also das hier wohl:
    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_2/anlage_2_zum_anhang.html
    Und das mit den "... 100kg z.B. in einem Container vor der Haustür ..." glaube ich kaum; wo es doch auch bis 350kg sein könnten ;-)
    http://sgdnord.rlp.de/no_cache/arbe...rwerke/?cid=139199&did=62268&sechash=a84a5822
     
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  5. @Pyro Mäcces

    Du kannst als kleine Menge gewerblich 100KG netto 1.3G in nem Container im eigenen Grundstück lagern, ohne Genehmigung.

    Deine 300schiesmichtot KG zählen für 1.4G da brauchst glaube ich auch nur 25m Abstand zu bewohnten Häusern, sonst hätte ja auch Kaufland ein Problem.

    Wenn er die Abstände nicht einhalten kann wird das wahrscheinlich kein Amt unterschreiben und genehmigen das da mehr liegt. Wer natürlich ne Altlast mit Bestandsschutz hat, hat Glück.
     
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  6. Hi,

    @microstar:
    Das mit den 100kg 1.3g kein Schutzabstand erforderlich kenne ich schon. Ich wollte mich hier mehr auf die Sicherheitsabstände beziehen. Gut die gelten nur innerhalb eines Betriebes, aber im SprengV steht auch:

    "...und von anderen Lagern für Explosivstoffe mindestens die in Anlage 2 genannten Sicherheitsabstände haben."

    D.h. ich muss genau aufpassen und kontrollieren was außerhalb meines Grundstücks (40m Abstand) gebaut wird. Wenn dort jemand ein anderes Lager errichtet, muss ich mit Donator Faktor 8 rechnen und kann nicht mehr die 100kg 1.3G lagern. So hab ich es zumindest verstanden. Ist das denn jetzt richtig oder falsch?

    Kleinmengen heißt ja nicht, dass man keine Schutz- oder Sicherheitsabstände einhalten muss.

    Ich denke ich werde die Tage mal mit der SGD Nord telefonieren. Ich möchte auf jeden Fall, dass alles seine Richtigkeit hat.

    Lg

    Martin
     
  7. Wie gut ist gut? Ist er trocken? Elektroanschluß?

    Was lagert in den anderen Gebäuden? Gefahrstoffe oder Gerümpel?
    Werte?
    Gibt es bereits Pläne / Verträge für die Nutzung der anderen Anlagen?
    Darf dort überhaupt gebaut werden.
    Sind Umwidmungen möglich? Soll das womöglich ein Wohngebiet werden oder ist mehr von Rückbau die Rede?
    Wanderweg UND Landstraße? Oder oder...? Wie frequentiert ist der Weg?
    Und ganz wichtig: Wollen die Dich? Wenn die Gemeinde das Gefahrstofflager unbedingt weg haben will - ganz schwer!
    Ist es denen aber eigentlich egal und es hängt womöglich noch 'n bißchen Gewerbesteuer raus....

    :shocked: Ganz wichtig: Was war da vorher? Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man Dir das Gelände INKLUSIVE Altlasten verehren wollen. Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist was da in den vergangenen Jahrhunderten(!) war - Finger weg! Sonst kannst Du Dich mit sowas ruinieren!

    Naja, nicht zuletzt 'ne Preisfrage..... und die Frage wann hat sich der Kauf amortisiert ...... und wie kriegt man's im Zweifelsfall wieder los.....
    meint Raini
     
  8. Trocken ist er, aber leider ist dort kein Strom verfügbar. In der Spreng LR 410 steht ja was von ausreichender Belichtung. Dann wahrscheinlich noch Videoüberwachung jenachdem was dort gelagert werden soll. Ein Sicherheitsdienst wäre zu teuer. Naja jedenfalls fällt das Ganze wegen dem fehlenden Strom schon flach.

    Direkt nebenan ist ein Verein, der dort kleinere Flugzeuge im Hangar hat. Dort wird höchstwahrscheinlich auch Benzin und Kerosin gelagert nehme ich mal an. Die Nutzung der Anlagen kann sich komplett ändern, da das ganze Gelände zum Verkauf steht. Was später mit den anderen Gebäuden passiert, kann ich leider nicht sagen :/.

    Direkt neben dem Bunker ist ein Wanderweg / Landstraße, der aber wenig genutzt wird. Eine Umwidmung wird dort nicht möglich sein. Es ist der einzige Weg dort.

    Ich denke ja, aber bei dem Preis bin ich auch erstmal aus den Socken gefallen. Die wollen für das Gelände 125000 Euro haben. Es sind ca. 7000m2.

    Das ist ein guter Punkt. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass dort ggf. auch Munition mit Schadstoffen gelagert wurde. Ob das Gelände verseucht ist, kann ich nicht sagen. Jedenfalls werde ich das bei dem Preis auch nicht mehr nachverfolgen. Ich denke es ist besser was anderes zu suchen.

    Wie schaut es aus mit einem Kleinmengenlager? Wenn ich mir ein Grundstück kaufe, dort 25m Brandschutzabstand halte und in die Mitte eine Garage setze, um das Gelände einen Zaun mache, dann müsste es doch eigentlich auch machbar sein? Zumindest bin ich dann keine 125000 Euro los und könnte das Grundstück später noch anderweitig nutzen.

    Kann man bei Kleinmengenlagern einfach eine brandschutzkonforme Trennwand ziehen und in den einen Raum 50kg 1.3G und in den anderen Raum 350kg 1.4G lagern? Ist das noch konform mit der Kleinmengenregelung? Ich denke mit den Mengen käme ich locker hin um zumindest mal einen Anfang zu wagen.

    Wie schaut es mit 1.1G aus, das geht ja dann nur, wenn ich die 5kg 1.1G außerhalb des Brandschutzbereiches lagere. Also müsste ich mindestens 25m Abstand zum 1.3G+1.4G Gebäude halten, oder?

    Wie realistisch ist es, dass man ein solches Vorhaben mit einem Budget von 20k€ stämmen kann?

    EDIT: Moment, gelten die 25m Brandschutzabstand überhaupt für Kleinmengen? In der 2. SprenvV ist das nur bei Lagern deklariert. Das wäre ja mal krass. Wie ist denn da sichergestellt, dass die Nachbargebäude bei einer Explosion nix abbekommen? So ein gemauertes Häuschen ist doch bei 50kg 1.3G + 350kg 1.4G weg.

    Danke!

    LG

    Martin
     
  9. 50kg 1.3G.

    Die 100kg 1.3G sind für genehmigte Lager. Bis 100kg 1.3G ist kein Schutzabstand notwendig.

    350kg 1.4G.
     
  10. Zu den Mengen: Grundsätzlich darf die Kleinmengenregelung auf einem Grundstück erstmal nur ein Mal angewendet werden. Das ganze kannst du umgehen, wenn du mehrere Brandabschnitte auf dem Grundstück realisieren kannst. Diese Abschnitte muss dir aber dann die entsprechende Behörde (beispielsweise die örtliche Feuerwehr oder wer eben zuständig ist) schriftlich bestätigen. Ob dann also eine einfache brandschutzkonforme Trennwand reicht, solltest du pauschal nicht von ausgehen.

    Pro Abschnitt kannst du dann 350kg 1.4, 50kg 1.3 oder 5kg 1.1 aufbewahren (das ist dann übrigens kein lagern!). Es zählt aber immer die gefährlichste Gefahrgut-Klasse.

    Und da kommt jetzt das nächste Problem. Soweit ich informiert bin (habe aber jetzt keine Rechtsgrundlage parat), sind bzw. sollen in Zukunft alle Bomben ab (ich glaube) 300mm automatisch 1.1 sein und alle Artikel, die Blitzsatz enthalten ebenfalls. Also auch eine 100mm Zylinderbombe mit Blitzsatz wird zu 1.1 und reduziert deine Menge zur Aufbewahrung auf 5kg.
     
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  11. Das bezieht sich dann aber bei dem Blitzsatz auf den EFFEKTanteil, oder? Ansonsten wäre ja jeder Artikel mit BlitzZERLEGER davon betroffen???:eek:
     
  12. Habe mich nochmal erkundigt. Also die Grenze liegt bei 150mm (alles was größer ist, ist 1.1) und BKS-Effekte. Das ist wohl schon seit Jahren so. Wenn nur ein Teil des Effektes (zB der Zerleger) BKS beinhaltet, dann kann es auch 1.3 sein.

    Aber insgesamt sollte man schon bedenken, dass man schneller 1.1-Artikel besitzt, als man denkt und dann auch schnell mal die 5kg überschritten sind. ;)
     
  13. #13 pingufreak83, 12. Dezember 2015
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2015
    Das würde dann die ganzen Styroporverpackungen und Drahtkäfige betreffen? Das wäre wirklich schade. Also FlashBang wäre dann auch nicht mehr möglich. Oder BB 1.5" Salut-Bullets. BKS ist ja bei den heutigen F2 Batterien ziemlich oft drin. Im Moment sind die ja Top-Seller :). Von welcher Quelle kam das denn?

    Ich kenne das nur so, dass wenn eine Menge 1.3G reagiert wie 1.1G, dann wird sie auch als 1.1G eingestuft. Dabei ist es egal, was tatsächlich auf dem PtG drauf steht. Die Art der Lagerung und Verdichtung spielt hier wohl eine wesentliche Rolle. Das dürfte theoretisch auch bei vielen kleinen Gebäuden mit 1.3G <=150er der Fall sein. Ich denke mal dafür braucht man nicht unbedingt 150er. Das die >150er fast immer 1.1G sind, ist schon länger so und nichts neues. Es gibt auch einige 175er, die als 1.3G durchgehen. Ich denke mal wer >150er schießt, der wird auch die entsprechenden Aufträge und das Geld für eine sachgemäße Lagerung von 1.1G haben. Solche Aufträge mit dem Budget und den großen Sicherheitsabständen sind meistens den großen Firmen vorbehalten. Bei ein paar Feuerwerken habe ich 50er oder 75er gesehen, die eindeutig Saluts waren. Dort wurde vom Hersteller ein bisschen Effektsatz beigemischt, sodass die als 1.3G durchgingen. Ich denke mal, dass eher solche Gegenstände davon betroffen sind. Auch vom Wettbewerb her ist das sehr problematisch und vielen wohl ein Dorn im Auge:

    https://www.youtube.com/watch?v=fnlLhvtDgmA

    Generell möchte ich ja nicht lagern, sondern nur bei Auftrag / Bedarf bestellen. Da würde es reichen, wenn ich die Sachen max. 2-3 Monate aufbewahren darf. Ab wann zählt aufbewahren als lagern? Wo ist hier die Grenze? Wie schaut es aus mit Sicherheits- und Schutzabständen bei kleinen Mengen? Ich habe mir die LR410 und V2 nochmal ganz genau durchgelesen und konnte nichts zu den Abständen finden. Ich konnte auch nichts über einen fest definierten Brandschutzbereich finden. Dort steht lediglich, dass der Abstand "ausreichend" sein muss. Was bedeutet hier "ausreichend"? D.h. man könnte tatsächlich direkt vor der Haustür ein kleines Nebenhäuschen bauen und dort 350kg 1.4G lagern? Sofern das Gebäude bei einem Brand nicht beschädigt wird und die Umgebung vor Sprengstücken geschützt ist? :dontthinkso: Hört sich für mich an: Häuschen mit 10m3 genehmigungsfrei und dann mit Erde überschütten, Ausblasventile, Kalkstein und F30 Tür nach Außen aufschlagen lassen. Das Häuschen dann mindestens 2m hoch, damit es als begehbarer Raum definiert ist. Aber bei 350kg ist das Häuschen auch dann weg :). Zumindest kann man es danach nicht mehr gebrauchen. Aber rein theoretisch, sind meine Annahmen richtig?

    Zu dem Brandabschnitt meine ich den folgenden Auszug:
    In Zusammenhang mit:
    Meinst du hier die Definition von "unmittelbarer Nähe"? Also das die Feuerwehr oder Behörde dies schriftlich absegnen muss? Richtig definiert wie bei zugelassenen Lagern ist das leider nicht. Dort gilt ja immer 25m, die aber verringert werden können, wenn durch bauliche Maßnahmen der selbe Brandschutz gewährleistet wird.

    Mittlerweile habe ich noch eine Alternative im Außenbereich gefunden. Dort stände ein Wasserspeicher zum Verkauf. Ich habe mal hier im Forum von SkyFire gelesen, dass die auch einen Wasserspeicher als Lager umfunktionieren wollten. Geht das? Ich meine das Argument sowas im Außenbereich zu halten ist nicht schlecht. Aber laut Baurecht darf dort ja nur in seltenen Fällen etwas verändert werden.

    Ich werde in jedem Fall alles mit den offiziellen Stellen abstimmen.
     
  14. Zu den Abständen kann ich dir nichts verbindliches sagen, daher lasse ich es ;)

    Lagern ist es, sobald du 1g über den Freimengen bist. Also zB 350,1kg 1.4 Artikel in einem Raum hast. Lagern ist es auch, wenn du bei der Behörder sagst, du willst lagern. Daher solltest du da immer von "Aufbewahren" reden. Eine zeitliche Beschränkung gibt es im Pyrotechnik-Bereich nicht.

    1.3-Artikel, wie die Flashbang, bleiben auch zunächst in 1.3. Die Klassen sind ja für alle Artikel soweit bekannt. Mir ging es in dem Bezug nur um den Hinweis, dass eben größere Bomben alle in 1.1 sind und die meisten reinen Blitz-Artikel halt auch. Das sollte man berücksichtigen, wenn man sich für Aufbewahrung in Kleinmengen oder ein Lager entscheiden muss. Natürlich gibt es aber auch Artikel, die in 1.3 sind und bleiben. So habe ich das zumindest verstanden, ist hoffentlich nicht falsch :hide: :D
     
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  15. Ja, ich denke ab diesen Punkt kann man das selbst nicht mehr eindeutig bestimmen, was möglich ist oder nicht. Mir ging es erstmal nur um eine Grobeinschätzung und Erfahrungen von anderen Pyrotechnikern. Letztendlich möchte ich ja auch nicht nach jeder Objektbesichtigung zur Behörde rennen und die mit Fragen belästigen, die sich im Endeffekt von alleine beantworten lassen. Das kann man dann machen, wenn etwas konkret ansteht und tatsächlich für die Nutzung in Frage kommen würde.

    Das ist soweit klar. Aber kann man nie oft genug betonen :). Wie Verbringen und Transportieren :).
     
  16. Hallo zusammen,

    mittlerweile bin ich ein kleines Stück weiter. Ich möchte mich auch nochmal bei allen bedanken, die mir bis hierhin geholfen haben.

    Der Wasserspeicher würde sich wohl tatsächlich für eine Lagerung eignen. Jedoch versucht die örtliche Behörde, mir einen Riegel davor zu schieben. Jetzt weiß ich auch was Raini mit "Wollen die dich?" meinte... (kräftig hust) ;)

    Ich versuche nochmal mein Glück mit der Aufbewahrung von kleinen Mengen und plane das Lager nebenbei, ganz in Ruhe, ohne Zeitdruck, ohne Stolperfallen etc. Ansonsten wird kein Schuh daraus.

    Ich glaube mittlerweile nicht mehr daran, dass man ein Lager innerhalb von ein paar Monaten genehmigen kann.

    Trotzdem gebe ich nicht auf und gehe immer einen kleinen Schritt weiter.

    Irgendwann wird das klappen.

    Viele Grüße,

    Martin
     
  17. Und in deinem gesamten Umkreis gibt es keine bestehende Bunkeranlage zum lagern von Ware?!
    Da wären ja bis zu 100Km Anfahrt einfacher als dieser Stress. Und all zu oft ist man im Normalfall auch nicht im Bunker.
     
  18. Guten Abend,

    ich wünschte es gäbe da Möglichkeiten. Leider wohne ich wohl in der falschen Gegend.

    Ich denke ich habe zu 99% schon alles versucht hier im Umkreis. Nach einem guten Tipp von einem Kollegen, habe ich mit einem Steinbruch-Betrieb Kontakt aufgenommen. Dort könnte ich in ca. 40km Entfernung vielleicht etwas lagern. Ob der Bunker auch für Feuerwerk zugelassen ist und wie teuer, weiß ich noch nicht.

    Ansonsten sieht es eher mau aus.

    Hier in der Gegend sind die meisten Bunkeranlagen entweder vergeben, nicht zugelassen oder sollen abgerissen werden. Und wenn mal was frei ist, dann hat entweder der Eigentümer was dagegen oder sieht da das dicke Geschäft (Mondpreise).

    Es werden Preise von 300€ bis zu 950€ verlangt. Der für 300€ wäre nur 1.4G (wenn überhaupt). Damit kann ich nichts anfangen. Der für 950€ nur für 1.3G, dafür aber 9,5t :). Aber bei 950€ im Monat kann ich auch was direkt kaufen.

    Ich habe mittlerweile auch über kostenpflichtige Kleinanzeigen gesucht, leider ohne Erfolg. Es wurde mir ein Munitionsdepot angeboten, welches aber komplett mit Solarpanels verbaut ist. Preislich 500€ im Monat ohne Lagergenehmigung.

    Markt-Zettel, Telefon-Orgien, Initiativanfragen an 200 Firmen per E-Mail etc. Alles ohne Erfolg.

    In 400km könnte ich Munitionsdepots für 50€ im Monat inkl. Genehmigung mieten. Das ist mir aber für einen sicheren Betrieb zu weit weg. Ich würde gerne regelmäßig das Lager kontrollieren und das geht bei dieser Entfernung leider nicht. Dort haben auch andere FW-Firmen gelagert, jedoch haben alle den Mietvertrag gekündigt, da das Gelände zu einem Solarpark umgebaut werden soll.

    Dann gibt es noch jemanden in 80km Entfernung, der einen zugelassenen Bunker vermietet. Leider für 500€ im Monat und nicht trocken. Damit kann ich dann nichts anfangen. Und es wird auch nur der Bunker vermietet. Was Außenrum passiert weiß ich nicht (offenes Feuer, Gefahrstoffe etc.).

    Hier in Trier gibt es ein altes französisches Kasernen-Gebiet, welches leider auch nicht genutzt werden darf. Dann noch mehrere Munitionsdepots in Wäldern, die jedoch entweder vom Forst oder von Jägern gepachtet sind.

    Bei Bitburg gibt es noch ein tip top Gelände mit richtig tollen Bunker- und Büro-Anlagen und guten Schutzabständen. Dort wäre rechnerisch auch 1.1 möglich. Das Ganze soll jedoch komplett abgerissen werden, damit Frösche wieder Leichen können. :dontthinkso: Die Gebäude könnten auch Problemlos als Flüchtlingsunterkunft verwendet werden. Das sind teilweise ca. 20 Jahre alte Bürogebäude, nicht sanierungsbedürftig etc. Neben dem Feuerwerk finde ich das menschlich, wirtschaftlich und steuerlich ein Unding, dass sowas abgerissen wird... Das ist aber ein anderes Thema.

    In ca. 180km könnten bald mehrere Bunkeranlagen zum Verkauf frei werden, die Wahrscheinlichkeit liegt aber bei vielleicht 30%. So wie es aussieht, wird das ganze Gelände an die Stadt oder an ein Energie-Unternehmen weitergegeben. Die möchten daraus auch einen Solarpark machen. Diese Möglichkeit hat mich etliche Telefonate und E-Mails gekostet.

    In Bitburg gäbe es eine Bunkeranlage zum Verkauf, jedoch mit Altlasten, zu geringen Schutzabständen und einen viel zu hohen Preis.

    Ich denke ich werde das mit dem Wasserwerk durchziehen. Das ist nicht allzu weit Weg, ich habe die Kontrolle darüber, kann eine Alarmanlage und Videoüberwachung installieren und kann ruhig schlafen. Bei einem Wasserwerk ist die Wahrscheinlichkeit mit Altlasten eher gering, da Grundwasser. Bei einem Bunker in 200km hätte ich immer Sorgen, dass mir jemand etwas geklaut, feucht wird oder irgendwas passiert, was ich nicht direkt unter Kontrolle habe. Oder das ich den Bunker zurückbauen muss. Bei so einer Verantwortung und dem Risiko ist es besser, wenn das Lager in der Nähe ist.

    Wenn hier sinnvolle Anlagen nur zu Mondpreisen vermietet werden, dann macht es mehr Sinn, was eigenes zu kaufen. Bei mindestens 500€ Miete im Monat für einen feuchten Bunker rechnet sich das nicht mehr.

    Es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten wie Weinberg, Container etc. Da bin ich auch dran und kurz davor, zwei Grundstücke zu kaufen.

    Das Ganze wird leider sehr teuer. Irgendwie werde ich das aber schon schaffen. Wo ein Wille, da ein Weg.

    Viele Grüße

    Martin
     
  19. Hast du schon mal nach Sperrmittel Bunkern gesucht, das sind oft keine großen Anlagen und taugen für 1.1 und mehr, sie stammen aus zeiten des kalten Krieges und sind noch nicht so lang außer Betieb.
    Die liegen oft einfach irgendwo im Wald. Bevor die irgendwelchen Fledermäusen bereit gestellt werden würde ich da lieber nen Pyro drin sehen. ;)
     
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  20. Der Vorschlag bzw Idee ist gar nicht mal so schlecht, hatte da auch schon mal drüber nachgedacht,hier in der Region gibts da auch einige Bunker auch früher vom Bund,aber die sind zt zu feucht, und hatte mir das gut überlegt aber schnell wieder abgehakt, vergess es :blintzel:! Aber trotzdem er kann sich vor Ort ja mal umschauen,vieleicht findet sich ja was,oder Hansa Logistics vermietet auch Bunker,ist aber Wahrscheinlich mal wieder zu weit gerade wegen der hin und her Fahrerei.

    LG Suko-:)
     
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  21. Ich würde das nicht vorschlagen wenn ich nicht gute Erfahrungen damit gemacht hätte. Das Entscheidende bei den Teilen ist die funktionierende Belüftung . Und im Sommer darfst die Türen nicht lange auf lassen.
     
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  22. Mittlerweile wäre ich auch nicht abgeneigt, was eigenes zu bauen. Leider ist die Suche nach einer Wiese im Außenbereich auch nicht viel einfacher.
     
  23. bauen ist ne gute-???!Das würde ich aber dann frühzeitig mit der Zuständigen Behörde abklären ! Ist es dein Privatgrundstück außerhalb der Wiese weit genug entfernt,muß eine Genehmigung erteilt werden,zb nach der Baumusterprüfung usw bei deinem Vorhaben.Vorallem sollte beim Bauen eine Sollbruchstelle eingeplant sein,wenn du da Explosivstoffe hast zb von 1.3G bis 1.1D u 1.1G was Sinn macht.

    LG Suko-:)
     
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  24. Ich habe mal nach den Sperrmittelhäuschen gesucht. Leider finde ich da relativ wenig in Rheinland Pfalz. Gibt es da eine Behörde, die mir darüber Auskunft geben kann? Ich will ja auch nicht wochenlang im Wald rumirren :D.

    Danke!

    Lg

    Martin
     
  25. Hi Martin,

    versuchs mal bei den Forstbetrieben. ;)

    Gruß
    Walter
     
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