Handhabung & Technik Hochzeitsfeuerwerk mit T1 Artikeln

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Bianco500, 1. März 2016.

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  1. Hallo zusammen,

    im Sommer diesen Jahres steht meine Hochzeit an. Wir feiern auf einer Burg, wo wir Räumlichkeiten, und einen Außenbereich gemietet haben.

    Für mich war ganz klar das ich natürlich zu so einem Anlass ein Feuerwerk geben muss. Habe nachdem die Buchungen erledigt waren und ich das Einverständniss vom "Burgherren" hatte, mich direkt mit dem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung gesetzt.
    Dann kam die ernüchterung..... Generell gar kein problem, aber NICHT in dieser Location, da es vermehrt von Anwohnern beschwerden gab. So wurde mir mitgeteilt....
    So nun hatte ich ein Problem was ich nicht so einfach auf mir sitzen lassen wollte.
    Die Alternative war schnell gefunden, und hieß T1.
    Hab schnell im internet nachgeschaut und auch mit Shop Betreibern gesprochen. Kein Problem hat sich herausgestellt, da dies ja eine Pyro und Licht SHOW werden sollte und dazu die T1 Artikel ja freigegeben sind und das ohne Genehmigung.

    Kurzer Hand hab ich einiges auf die Beine gestellt und alle nötigen Materialieb Bestellt (Fontainen, Lichterbild, Bengal, Singel Shots).

    Nachdem nun etwas Zeit vergangen war, dachte ich mir es kann ja nicht schaden beim Ordnungsamt einfach mal bescheid zu sagen, nicht das es böse überraschungen gibt, da ich nach dem Sommer mit meinen Helferscheinen anfange wollte.

    Am Telefon sagte man mir zu meinem erstaunen das ich das alles in eine E Mail schreiben solle und das geprüft wird.
    Jetzt habe ich natürlich eine riesen Angst das das nicht für in ordnung befunden wird...

    Was meint ihr dazu?
     
  2. Ich wüste nicht, warum du in deinem Fall eine Genehmigung von der Gemeinde brauchst.
    Wenn es bei der Hochzeit eine Show gibt, bei welcher zugelassene und nach Gebrauchsanweisung verwendete T1 Artikel genutzt werden, dann sollte das doch in Ordnung sein.

    Ich verstehe natürlich, daß du auf der sicheren Seite sein willst, jedoch kann es passieren, daß du hier die "Pferde scheu machst".
    Ich hätte mir da ohnehin lieber einen Pyrotechniker mit ins Boot geholt, dass wäre zumindest die sicherste Option gewesen.

    Ansonsten bleibt nur zu hoffen, daß es sich bei der Burg nicht um "Burg Schwarzenstein" und die Gemeinde "Johannisberg" handelt ;) (link)

    Grüße,
    Walter
     
    Bianco500 und Eistee gefällt das.
  3. Ein Pyrotechniker wollte ich nicht, da mitlerweile das Budget schon ziemlich ausgeschöpft ist, und zum anderen möchte ich das wirklich selber machen, da es von mir kommen soll.

    Nein die Burg ist es nicht, ist in NRW
     
  4. @Bianco500

    Wenn Du eine Licht- u. Bühnenshow machst und Dir noch eine Kamera oder einen Camcorder umhängst passt das! :)
    Aber Vorsicht, völlig genehmigungsfrei sind T1 Artikel nicht, Du brauchst da zwar keine Ausnahmegenehmigung, aber der Behörde mitteilen mußt Du das auf jeden Fall, sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit! :)
    Das ist schon völlig i.O. wie die reagiert haben, endlich mal eine Behörde, die ihre eigenen Regeln kennt...:D
    Hast Du mal überlegt, einen Pyro quasi als Wachhund zu engagieren, der Euch das Teil anmeldet, sich auf Eure Kosten durchfuttern kann und dazu noch einen Obulus bekommt, dafür daß er aufpasst, daß Ihr alles richtig macht...:D Wäre die einfachste Lösung des Dilemmas und Ihr könntet F2 Artikel einsetzen...:)
    Good Luck!

    Besten Gruß
    Quinzy
     
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  5. Ich denke das mit dem Pyro kann ich abhaken erst mal.
    Ich warte jetzt erst mal ab was die sagen. Vill passt das ja auch so.
    Und das Budget ist nicht nur knapp sondernmehr als knapp geworden, essen und trinkensind pauschalen p.p. das sind alleine schon 100 nur für ihn dann ;)

    F2 kann ich mir denke ich mit oder ohne pyro abhaken, da das wohl generell untersagt ist wegen Lärm.
    Zum anderen müsste ich dann alles wieder umplanen, da zündpläne usw schon alles steht. Die Pyro Artikel hab ich auch soweit schon alle hier und schon Teilweise verbaut.
     
  6. Ich kann mich den Aussagen von Quinzy nur anschließen. Das Zünden von T1 Artikeln ist der Behörde gegenüber anzeigepflichtig. Das heißt, Ort, Datum und Ereignis muss der Behörde gegenüber in schriftlicher Form zugesandt werden. Eine Möglichkeit wäre die Erklärung dazu, dass es sich lediglich um T1 Artikel handelt, welche lautlos sind und auch damit die Wahrung der Ruhe gegenüber den Nachbarn gegeben ist. Die Bezirksregierung, Abteilung Sprengstoffwesen kann bei Anfragen auch weiterhelfen.

    Ist Dein Vorhaben auch weiterhin nicht gewünscht, gibt es, wenn auch nicht wirklich vergleichbar, eine Menge Kat.1 Artikel, welche richtig eingesetzt zum Erfolg führen können.

    Ein Pyrotechniker wäre empfehlenswert, und da wäre das Budget wohl das Problem, wobei es bei einer Hochzeit eher das geringste wäre ;) und ein T1 Feuerwerk, im Vergleich zum Abbrand von Kat.2 preiswerter ist.

    Bezugnehmend auf den Beginn Deiner Helferscheine wirst du doch bestimmt schon den einen oder anderen Pyrotechniker im Sinn haben und das wäre somit ein guter Anfang, um Kontakte zu knüpfen, sehe es zukunftsweisend.
     
    Bianco500 gefällt das.
  7. T1 ist auf jedenfall mal genehmigungspflichtig. Jeder Pyrotechniker muss das auch anzeigen, wenn er es verwendet und das es wirklich billiger sein soll, glaub ich mal nicht.
    Wenn würde ich da noch geräuschreduzierte Kat2 Artikel mit reinbringen.
     
  8. Billiger glaube ich auch nicht da ich für fünf bühnenfontänen knapp 70 € bezahlt habe.

    Habe gerade Antwort vom Ordnungsamt bekommen in der formlosen Mail stand das Klasse T1 und 1 Feuerwerk genehmigungsfrei ist.
    Ich finde das gut so steht dem nichts mehr im Wege
     

  9. Genau dies war eigentlich zu erwarten.
    Dann kann man ja quasi nur noch "Alles Gute" wünschen.

    Grüße,
    Walter
     
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  10. Für fünf Bühnenfontänen 70€? :D .. Wo denn bitte?! Oder hast du die dicksten und teuersten Teile von Le Maitre gekauft?

    Nur zu Info: Blackboxx führt einige gute und recht günstige T1 Fontänen & Vulkane mit langer Brenndauer. Und die T1 Produkte von Nico und Pyro-Art sind auch sehr erschwinglich.
     
  11. Anzeige

    Schau dir dazu mal Abschnitt 6 und 7 an:

    http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

    Ich würde auf alle Fälle nur "leise Effekte" verwenden. Frag mal bei speziellen Händlern wie
    Theater & Show Effekte aus Bielefeld. In T1 gibt es nämlich viel mehr als die bekannten Weco und Blackboxx Sachen.

    Viele Grüße
    Abo
     
    sukopyro05 gefällt das.
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