Zusammenfassung [FAQ] Schreckschußwaffen (in Bearbeitung!)

Dieses Thema im Forum "Videosammlungen, Zusammenfassungen, FAQs" wurde erstellt von Boule, 5. November 2005.

  1. Um der hier im Forum herrschenden Verwirrung über Schreckschusswaffen und Signalmunition ein wenig Einhalt zu gebieten hier einmal eine kleine Zusammenfassung und Beantwortung der häufigsten Fragen.
    Alle hier behandelten Fragen stammen aus Diskussionen hier im Forum oder im Schützenverein.
    In den nächsten Wochen und Monaten werden sicherlich noch weitere Fragen auftreten, wonei ich mir Mühe geben werde diese hier mit anzufügen. Sollte jemand einen Fehler finden würde ich darum bitten mir unter Nennung der Quelle (Gesetzestext, Presse, Urteil) den Irrtum aufzuzeigen.


    :shocked:


    1) Was sind Schreckschusswaffen?

    Hierbei handelt es sich um Waffen, die ausschließlich zum Verschießen von Kartuschenmunition konstruiert sind. Im Unterschied zu scharfen Waffen ist ein Verschießen von Projektilmunition durch verschiedene mechanische Sperren und die Entwicklung eigener Kaliber (.315 / 9mm PA) nahezu unmöglich.
    Die Waffen sind jedoch unter Umständen zum Verschießen von Reizgasladungen (Tränengas oder Pfeffer) geeignet wobei dies je nach Bauart und / oder Kaliber nicht immer sinnvoll ist.
    Des Weiteren können mit Hilfe eines aufschraubbaren Zusatzlaufes oder integrierten Abschussbechers unter Zuhilfenahme einer Platzpatrone pyrotechnische Effekte verschossen werden.



    2) Wann darf ich so etwas besitzen?

    Nach dem Waffengesetz ist der Erwerb und Besitz von Schreckschuss / Signalwaffen, die über eine Zulassung der Physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB Stempel und Nummer) verfügen nur an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft.
    Schreckschusswaffen, die vor 1970 in den Handel gekommen sind besitzen keine Zulassung und dürfen nur von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis besessen werden.
    Die immer wieder gehörte Aussage, dass zum Erwerb der „kleine Waffenschein“ gebraucht würde ist FALSCH! Ebenso darf keine Registrierung der Waffe durch den Händler erfolgen.



    3) Welche Munition darf ich erwerben?

    Die im Handel befindlichen Platzpatronen der unterschiedlichen Kaliber sind das ganze Jahr über frei ab 18 zu erwerben. Das Gleiche gilt auch für die entsprechenden Reizstoffpatronen.
    Singalmunition der Klasse PM 1 (z.B. Leuchtsterne, Ratter u.Ä.) darf ebenfalls ganzjährig an Erwachsene abgegeben werden.
    Signalmunition der Klasse PM 2 (Knallpatronen aka „Vogelschreck“) dürfen nur an Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis abgegeben werden. Hierfür benötigt man einen Munitionserwerbsschein mit dem Eintrag „jegliche Munition“, „Signalmunition PM 2“ (wird so nur noch an Wein oder Obstbauern nach Prüfung des Bedürfnises ausgegeben) oder einen gültigen Jagdschein. Wenn Ihr aufgrund des Altbesitzes einer Schreckschusswaffe (gebaut vor 1970) diese durch die Amnestie in eine gelbe Waffenbesitzkarte eingetragen bekommen habt dann herzlichen Glückwunsch! Ihr dürft die dazugehörige Munition aufgrund einer Gesetzeslücke ebenfalls erwerben. In Berlin sind aber nur 2 Fälle dieser Art bekannt.



    4) Welche Munition darf ich aus meiner Waffe verschießen?

    Auf der Schreckschusswaffe befindet sich ein kurzer Schriftzug der die für die Waffe passende Munition aufzeigt. Das Verschießen jeglicher anderer Munition sollte aus Rücksicht auf die eigene Gesundheit unterbleiben. So darf z.B. in einer Waffe des Kalibers .315 nur die .315er Knallmunution verwendet werden. Die einzige Ausnahme hierfür sind Waffen im Kaliber .22 lang Knall. Die wesentlich kürzere und leistungsschwächere Munition 6mm flob. kann ebenfalls verschossen werden.
    Bei den meisten Schreckschußwaffen kann ebenfalls Signalmunition verschossen werden. Dazu muß die Waffe mit einer Platzpatrone geladen sein und der Signalstern mit der passenden Seite (schwarz) in den Zusatzlauf (Abschußbecher) oder bei einigen Modellen direkt in den Lauf geladen.



    5) Wann und wo darf ich schießen?

    Rein rechtlich gesehen darf man das ganze Jahr über Signalmunition verbrauchen, da dieses unter das Waffengesetz fällt. Einschränkungen sind vor allem durch andere Verordnungen zu erwarten:
    Das Schießen dem Gesetz nach nur auf dem eigenen, befriedeten (umzäunten) Besitztum erlaubt, wenn das Geschoß (Leuchtstern) das Grundstück nicht verläßt. Da die Flugweite bei einem 40° Schuß mit Geschossen, die Eigenantrieb besitzen, bis zu 100 m beträgt wird man nicht umhinkommen, eine Weide oder sehr große Wiese aufzusuchen. Diese praktische Einschränkung wird aber durch eine Stellungnahme des BMI relativiert. Darin heißt es, daß beim Schießen mit Signalwaffen nur auf Verwendungssicherheit zu achten ist. Für Euch heißt das: NACH OBEN! Das Schießen auf der Straße ist aber nach wie vor nicht gestattet.
    In der Nähe von Wasserstraßen und in Berggebieten sind rote Leuchtkugeln ein Notsignal und lösen u. U. eine Rettungsaktion aus. Zusätzlich zu den Kosten dafür kann man wegen Mißbrauchs von Notsignalen verurteilt werden.
    Ein weiterer Punkt ist das Emissionsschutzgesetz. Überzählige Platzpatronen von Silvester einfach mal irgendwann an einem lauschigen Sommerabend zu verbrauchen ist eventuell ruhestörender Lärm.



    6) Darf ich meine Waffe an Silvester auf der Straße abfeuern?

    Sofern Ihr nicht im Besitz einer Ausnahmegenehmigung des LKA seit oder Euch durch Notwehr oder Notstand rechtfertigen könnt, NEIN!



    7) Darf ich meine Signalwaffe geladen bei mir tragen?

    Auf den eigenen, eindeutig begrenzten Grundstück, JA.
    Auf der Straße: NEIN. Zum Führen der Waffe wird der kleine Waffenschein benötigt.



    8) Wie soll ich meine Waffe transportieren?

    „NICHT ZUGRIFFSBEREIT!“ Also nicht geladen und am Besten in einem verschlossenen Behältnis, von der Munition getrennt. Dabei sollte peinlichst darauf geachtet werden, Platzpatronen und Waffe nicht zusammen in einem Kasten zu haben. Auch auf vorgeladene Magazine sollte man verzichten. In der Realität reicht es aber aus, die Waffe ungeladen in einer Schachtel und die Munition in der Originalverpackung daneben zu haben. Solltet Ihr die Möglichkeit haben, ein kleines Gepäckschloß anzubringen, dann tut es.



    9) Was ist denn der „Kleine Waffenschein“

    Dies ist eine Erlaubnis zum Führen (geladenem Transport) der Schreckschußwaffe auf öffentlichen Straßen. In der Regel zum Zweck der Selbstverteidigung. Zur Beantragung genügen 50€ und ein weißes Führungszeugnis.
    Er wird NICHT zum Erwerb oder Besitz der Waffe und Munition benötigt.
    Wenn Ihr Eure Waffen nur zu Silvester rauskramt, dann ist die Beantragung unsinnig. Auch sollte man die doch gelegentlich langen Wartezeiten von bis zu 3 Monaten beachten.




    10) Ich finde die Laufsperre ein wenig störend. Wenn ich da einen Bohrer nehme….

    …dann bricht der, da die Laufsperre aus gehärtetem Stahl besteht. Weiterhin wird die Waffe danach u.U. nicht mehr funktionieren da der Gasdruck im Patronenlager sinkt und Pistolen nicht mehr repetieren.
    Außerdem ist dieses STRENGSTENS VERBOTEN und kann Freiheitsstrafen von mehreren Monaten und hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
    Sollte jemand versuchen, nach einem Umbau scharfe Munition aus den Schreckschußwaffen zu verschießen, so wünsche ich schon einmal viel Spaß.
    Der Gasdruck wird die Waffe zerreißen und die Auswirkungen auf umliegendes Gewebe (Hand, Gesicht) sind sehr unschön.




    Allgemeine Fragen


    Auf der Packung von Signalgeschossen steht: Zum Verschuß aus Waffen .22flob, .315 usw. Mein Kaliber wird aber nicht aufgelistet. Kann ich diese Munition gefahrlos verschießen?

    Ja, das ist möglich. Für die Zulassung werden die leistungsschwächeren Kaliber als Referenz verwendet, da man hier einen definierten Gasdruck hat, ohne die Verbrennungsenergie umzuleiten. Für alle Signalwaffen ist aber ein maximaler Gasdruck an der Signalmunition festgelegt. Dieser wird bei größeren Kalibern durch Entlastungsbohrungen an den Abschußbechern auf die Normwerte reduziert, so daß ein Abschuß ohne Gefährdung für den Schützen möglich ist. Generell sind alle Signaleffekte aber für die Verwendung aus in Deutschland zugelassenen Signalwaffen zugelassen.



    Warum bekomme ich keine Waffen im Kaliber 8mm oder Revolver im Kaliber 22lang neu zu kaufen?

    Diesen Waffen wurde, aufgrund der Möglichkeit nach Manipulation auch scharfe Munition aus Ihnen zu verschießen, die Zulassung der BAM entzogen.
    Noch im Umlauf befindliche Waffen dürfen aber weiterhin legal besessen oder verkauft werden, es dürfen lediglich keine Neuen in den Handel kommen.



    Was ist die lauteste Waffe?

    Kann man so nicht sagen. Es macht wenig Sinn, die Großkalibrigen Pistolen und Revolver ohne Gehörschutz abzufeuern.
    Der Knall ist in jeden Fall laut genug um permanente Hörschäden hervorzurufen.



    Sind Schwarzpulverpatronen empfehlenswert?

    Jein. Der Knall ist etwas dumpfer und erscheint subjektiv lauter. Zudem ist das Mündungsfeuer größer als bei NC-Patronen. Spätestens nach 50 Schuß ist aber die Waffe richtig verdreckt und auch die Brünierung wird angegriffen.
    Schwarzpulverpatronen sind übrigens nur für Revolver erhältlich, da Pistolen aufgrund der Ablagerungen schnell Ladehemmungen hätten.



    Ich will unbedingt Vogelschrecks haben. Wo bekomme ich die?

    In Deutschland auf jeden Fall nicht. Verbringt man den Jahreswechsel aber in Ösiland, Frankreich, der Tschechei oder Polen wird es interessant. Bitte achtet aber darauf, daß auch der Import einer einzigen dieser Patrone ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist und somit als Straftat geahndet wird (teuer und eventuell viel Zeit zum Nachdenken)



    Sind Schreckschußwaffen zur Selbstverteidigung geeignet?

    Wie jedes andere Gerät auch: Bedingt! Die kleineren Kaliber (6mm, .315) haben einfach nicht genug Reizstoff und Druck um einen Angreifer auf mehr als 1m abzuwehren. Die größeren Waffen haben eine effektive Reichweite von 3 bis 4 Meter aber auf kurze Distanz können gesundheitliche Schäden auftreten (insbesondere Augen). Zudem muß man in geschlossenen Räumen mit Kollateralschäden durch Knall und Ausbreitung der Gaswolke rechnen. Der effizienteste Weg dürfte immer noch sein, dem Angreifer die bis zu 1200 Gramm schwere Waffe mit einem gekonnten Schwung auf dem Schädel zu platzieren. Die beiden bisher in Deutschland zu beklagenden Todesopfer durch Schreckschußwaffen wurden übrigens damit erschlagen.



    Wie weit fliegt denn Leuchtmunition?

    Hierbei muß man zwischen Munition mit und ohne Eigenantrieb unterscheiden.
    Leuchtsterne und Effekte ohne Eigenantrieb fliegen je nach Antrieb bis zu 40m hoch und können, wenn sie nicht zünden, bis zu 80 m weit fliegen. Die Werte sind abhängig von: Waffe, Kaliber, verwendeter Platzpatronen und natürlich auch von dem Gewicht des Effektes
    Ratter und Pfeiffer besitzen einen Eigenantrieb, der sie nach dem Abschuß zusätzlich beschleunigt. Steighöhen von 80m sind hier möglich. Aufgrund der miserablen ballistischen Eigenschaften der leeren Papphülse fliegt diese nach Abbrand des Satzes aber selten weiter als 100m.
    Sonstige Pappeffekte ohne Eigenantrieb fliegen aufgrund ihres Gewichtes nicht allzu weit und fallen nach dem Auswurf des Effektes zu Boden.
    Die hier genannten Werte sind auf Meereshöhe bei Windstille erhoben wurden. Als Leuchtsternatrappe wurde eine mit Gips ausgegossene, leere Hülse verwendet. Für Heuler gab es leider keine Atrappe aber verständnisvolle Nachbarn.


    So, fürs Erste ist hier einmal Schluß.
    Fortsetzung folgt.
     
    Bilsom, LORD OF WAR, Pyroman1991 und 7 anderen gefällt das.
  2. [FAQ] Signalwaffen & Signalmunition

    Hallo Boule, dieses Thema war schon seit dem 06.12.2004 in Arbeit, leider habe ich es bisher aus Zeitgründen nicht geschafft es zu vollenden. Die meisten Punkte hast Du schon zutreffend beschrieben.
    Ein paar Unstimmigkeiten sind mir noch aufgefallenm. (Sowohl in Deiner, als auch in meiner Fassung ;) )
    Ggf. sollte man die Themen zu einer "richtigen" FAQ zusammenfassen.

    Gruß
    *Stardust*


    [​IMG] Zulassung und Kennzeichnung :

    Signalwaffen müssen in Deutschland von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüft und zugelassen sein.
    Diese Waffen erhalten dann ein PTB-Zulassungszeichen mit einer Zulassungsnummer eingestanzt.
    Jede Waffe einer Bauart bekommt dann die identische Zulassungsnummer eingestanzt.
    Es handelt sich dabei also um keine Individualnummer der jeweiligen Waffe.

    Um eine Zulassung von der PTB zu erhalten muss die Waffe die Kriterien des § 8 Beschussgesetz (BeschG) erfüllen.

    In dieser privaten Internetseite findet man alle derzeit zugelassenen Schreckschusswaffen in einer PTB-Zulassungsliste.


    [​IMG] Erwerb und Besitz :

    Jeder Erwachsene kann in Deutschland ganz legal eine zugelassene Signalwaffe mit PTB-Prüfsiegel in diversen Waffengeschäften erwerben.
    Seit der letzten Änderung des Waffengesetzes (WaffG) werden dort allerdings wohl die Personalien festgehalten.


    [​IMG] Transport :

    Entgegen vieler Auffassungen ist auch der Transport der Signalwaffen in Deutschland auch seit der letzten Änderung des WaffG ohne weiteres möglich. Lediglich der Personalausweis oder Reisepass müssen mitgeführt werden. Dies gilt auch wenn die Volljährigkeit durch körperliche Merkmale unbestritten ist.
    Beim Transport ist allerdings unbedingt darauf zu achten, dass daraus kein „Führen“ wird.
    Zum Transport sollte man die Waffe daher entladen und so verpackt tragen, dass man nicht schnell darauf zugreifen kann.


    [​IMG] Führen :

    Führen könnte man als das gebrauchsbereite Tragen der Waffe bezeichnen. Die Waffe muss dazu aber wohl nicht geladen sein.
    Zum Führen wird seit der letzen Änderung des WaffG der sogenannte „Kleine Waffenschein“ und der Personalausweis / Reisepass benötigt.


    [​IMG] Kleiner Waffenschein :

    Dieser sogenannte „Kleine Waffenschein“ wird wie bereits geschildert zum Führen der Signalwaffen außerhalb des eigenen befriedetem Besitztums benötigt.
    Er kann bei der zuständigen Landesbehörde beantragt werden.
    Für die Ausstellung werden i.d.R. Gebühren in Höhe von 50 EUR fällig außerdem ist wohl ein polizeiliches Führungszeugnis nötig.
    Dieser „Kleine Waffenschein“ berechtigt dann zum Führen der Waffe auf öffentlichem Straßenland.

    Achtung : Es bestehen aber Vorschriften, die das WaffG weiter einschränken!
    So verbietet das Versammlungsgesetz (VersG) beispielweise das Mitführen von Waffen bei öffentlichen Versammlungen (z.B. Demonstrationen, Straßenfesten etc.)
    Somit dürfte bereits das Führen einer Signalwaffe auf der Silvesterfeier am Brandenburger Tor in Berlin ein Verstoß gegen das VersG darstellen, selbst wenn man einen „Kleinen Waffenschein“ für die Waffe besitzt.

    Antrag auf einen "Kleinen Waffenschein" bei der Polizei Bonn (PDF-File)


    [​IMG] Schießen :

    Das Schießen mit Signalwaffen ist außerhalb des eigenen befriedetem Besitztum nur im Rahmen der Notwehr / Nothilfe zulässig (vgl. § 32 II StGB).
    Ansonsten stellt das Schießen außerhalb von Schießstätten einen Verstoß gegen das WaffG dar.

    Aber auch das Schießen auf Privatgelände unterliegt einigen Einschränkungen, so dürfen die Geschosse das Gelände nicht verlassen können.

    Weiterhin gibt es auch hier Gesetze und Verordnungen, die das Schießen einschränken.
    So ist z.B. die Lärmverordnung (Landesrecht: bspw. LärmVO Berlin) zu nennen, die in den meisten Ländern auch an Silvester gilt!


    [​IMG] Signalwaffen verändern :

    Jedes Verändern einer Signalwaffe kann dazu führen, dass diese ihre PTB-Zulassung verliert.
    Somit wäre der Besitz nicht mehr frei ab 18 Jahren.
    Veränderte Signalwaffen stehen rechtlich den „scharfen“ Waffen gleich, somit wäre der Besitz ohne entsprechende Erlaubnis eine Straftat nach dem WaffG.


    [​IMG] Signalwaffen aus dem Ausland importieren :

    Da Signalwaffen im Ausland i.d.R. nicht durch PTB geprüft worden sind haben diese auch keine gültige PTB-Zulassung.
    Ob der Import einer solchen Waffe verboten ist ist fraglich, allerdings steht der Besitz einer solchen Waffe dem Besitz einer „scharfen“ Waffe ohne entsprechende Erlaubnis gleich, sprich der Besitz wäre eine Straftat nach dem WaffG.


    [​IMG] Pyrotechnische Munition Klasse PM I :

    Der Erwerb dieser Munition ist nach wie vor ab 18 Jahren frei.
    Bekannte Beispiele für diesen Munitionstyp sind 15mm Pfeifpatronen, Ratterpatronen, Signalsterne etc.

    Für das Verschießen gilt zunächst das oben genannte.

    Die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) ist für die Zulassung und Klasseneinteilung dieser Munition zuständig.
    Bei der Klasseneinteilung kann die BAM für jedes Fabrikat zusätzlich auch Auflagen erlassen.

    So wird beispielsweise häufig das Verwenden von 15mm Pfeif- und Ratterpatronen auf Waffen mit cal. 6mm, .22, .315 und 8mm beschränkt.

    Werden diese Auflagen vom Nutzer nicht eingehalten geht wohl die Zulassung der Munition verloren.
    Ggf. könnte man bei Schäden auch Probleme mit der Haftpflichtversicherung bekommen, wenn man die Auflagen nicht eingehalten hat und dadurch ein Schaden entstanden oder verschlimmert wurde.

    BAM-Zulassungsliste PM I (PDF-File)
    BAM-Auflagenliste für pyrotechnische Munition (PDF-File)


    [​IMG] Pyrotechnische Munition Klasse PM II :

    Zum Erwerb dieser Munition ist ein Munitionserwerbsschein (MES) erforderlich in dem der genaue Typ und das Kaliber der Munition eingetragen ist.

    Um einen Munitionserwerbschein zu bekommen benötigt man zu aller erst ein Bedürfnis.
    Z.B. kann ein Weinbauer einen solchen Schein beantragen, um 15mm Knallpatronen zu erwerben.
    Die Vergabepolitik dieser Scheine ist aber wohl sehr restriktiv.

    Selbst mit MES bleibt ein Schießen (s.o.) zu Vergnügungszwecken (wie z.B. Silvester) verboten.

    Eine weitere Möglichkeit zum Erwerb von Pyrotechnischer Munition der Klasse PM II ist ein entsprechender Eintrag im Schein nach §20 SprengG.

    BAM-Zulassungsliste PM II (PDF-File)
    BAM-Auflagenliste für pyrotechnische Munition (PDF-File)


    [​IMG] Vogelschreck / Starenschreck :

    Hierbei handelt es sich um die umgangssprachliche Bezeichnung von 15 mm Knallpatronen. Diese fallen in die Klasse PM II (s.o.)
    Achtung : Bereits der Besitz von einem einzigen Vogelschreck (15mm Knallpatrone Klasse PM II) ohne entsprechende Genehmigung ist eine Straftat!

    Zur Zeit befinden sich allerdings auch Ratterpatronen der Klasse PM I (s.o.) im Handel auf deren Packung mit dem Begriff Vogelschreck geworben wird, diese sind natürlich ab 18 Jahren frei verkäuflich.


    [​IMG] Vogelschreck aus dem Ausland importieren :

    Da 15mm Knallpatronen im angrenzenden Ausland teilweise ohne weitere Genehmigungen ab 18 Jahren frei verkäuflich sind stellt sich für viele die Frage, ob sie sich so etwas nicht aus dem Urlaub mitbringen dürfen.

    Ob der Import selbst verboten ist ist fraglich, jedoch spielt dies auch nur eine untergeordnete Rolle, da man die 15 mm Knallpatronen ja unweigerlich nach Überschreiten der Grenze besitzt.
    Hierzu wäre sofort wieder eine Genehmigung (MES, §20er o.ä.) fällig sonst hätte man eine Straftat begangen.
     
  3. Noch in Überarbeitung begriffen...

    Hallo Leute,

    bitte noch eine kurze Anmerkung :

    Die obigen Ausführungen sind noch nicht fertig und teilweise irreführend oder gar falsch.

    Dieses Thema wird sicherlich zu einer vernüftigen FAQ werden, ich werde mich diesbezüglich sicher mit Boule zusammentun.

    Danke auch für die Hinweise per PN.

    Leider bin ich bis (hoffentlich nur) morgen offline...

    In diesem Sinne,

    *Stadust*
     
  4. Blitzknall (Vogelschreck)

    Auf der Packung von Zink Blitzknall ist als zu benutzendes Kal. 6 mm Platz angeführt. Beim Verschuss mit 9 mm Platz (Revolver Röhm) kann der Satz durchzünden. Letztes Jahr Silvester selbst erlebt.

    rhodium

    P.S: Pfeifen für etwa 5 min .. dann wieder besser, aber meiner Meinung geminderte Hörleistung bis jetzt.
     
  5. Entlastungsbohrungen am Abschußbecher zu oder nicht vorhanden?

    GEHÖRSCHUTZ? Ich empfehle Kapselgehörschutz, den kann man schnell auf- und absetzen. In jedem Waffenladen erhältlich, frage nach einem für Magnum/Vorderlader...

    Ein paar Deppen werden sowas uncool oder feige finden, aber wenn man mit Ohrenschutz und Schutzbrille auftritt, gehen die 'normalen' Menschen i.d.R. ein paar Meter zurück (probier's mit einem ordinären Klasse I Power Ball aus, die Show macht's!). Außerdem hat man dann noch die zweite Hand frei, mit der man normalerweise wenigstens ein Ohr zuhält -> schnellere Schußfolge und mehr Spaß.

    @Boule:nimm Gehörschutz und Schutzbrille in die FAQ mit auf, die Dinger sind nicht nur wegen der Sicherheit gut, sondern Lärm ist negativer Stress, so daß es sich mit Kappen/Stöpseln einfach lockerer und entspannter ballert ;)
     
  6. Unerheblich ob eine Nationale Erwerbsberechtigung vorhanden ist, bleibt ein Import von EWB pflichtigen Waffen / Munition ohne §29.1WaffG eine Straftat nach WaffG! Als Waffenhändler erhält man generelle Erlaubnisse nach §29.1 beschränkt auf 3 oder 5 Jahre, dann Verlängerung beantragen. Privatpersonen können eine Einzelgenehmigung Kostenlos bei Ihrer Zuständigen Behörde beantragen. AFO / LRA / Polizeipräsidium, je nachdem wer im jeweiligen Landkreis zuständig ist.
     
  7. wollte nur mal kurz hinzufügen das beim kauf einer schreckschusswaffe der Händler nicht die personalien aufnimmt.Der Händler muss den Käufer nur darüber informieren das für das führen auserhalb des Grundstückes der kleine Waffenschein nötig ist.

    Diese Belehrung muss dann vom Käufer unterschrieben werden.(das weis ich aus sicherer quelle da mein nachbar ein waffengeschäft betreibt)

    Desweiteren darf zu Silvester Signalmunnition verschossen es muss halt nur wie sonst auch darauf geachtet werden das die Munnition das grundstück nicht verläst.
    Dies gilt auch wenn man nicht zuhause feiert sondern bei Freunden.
     
  8. Überarbeitete Version! Links und Formatierung folgen!

    1) Was sind Schreckschusswaffen?

    Hierbei handelt es sich um Waffen, die ausschließlich zum Verschießen von Kartuschenmunition konstruiert sind. Im Unterschied zu scharfen Waffen ist ein Verschießen von Projektilmunition durch verschiedene mechanische Sperren und die Entwicklung eigener Kaliber (.315 / 9mm PA) nahezu unmöglich.
    Die Waffen sind jedoch unter Umständen zum Verschießen von Reizgasladungen (Tränengas oder Pfeffer) geeignet wobei dies je nach Bauart und / oder Kaliber nicht immer sinnvoll ist.
    Des Weiteren können mit Hilfe eines aufschraubbaren Zusatzlaufes oder integrierten Abschussbechers unter Zuhilfenahme einer Platzpatrone pyrotechnische Effekte verschossen werden.


    2) Wann darf ich so etwas besitzen?

    Nach dem Waffengesetz ist der Erwerb und Besitz von Schreckschuss / Signalwaffen, die über eine Zulassung der Physikalisch-technischen Bundesanstalt (PTB Stempel und Nummer) verfügen nur an die Vollendung des 18. Lebensjahres geknüpft.
    Schreckschusswaffen, die vor 1970 in den Handel gekommen sind besitzen keine Zulassung und dürfen nur von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis besessen werden.
    Die immer wieder gehörte Aussage, dass zum Erwerb der „kleine Waffenschein“ gebraucht würde ist FALSCH! Ebenso darf keine Registrierung der Waffe durch den Händler erfolgen.



    3) Woran erkennt man in Deutschland zugelassene Waffen?
    In Deutschland zugelassene Schreckschußwaffen tragen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, welche durch einen Stempel „PTB“ und eine darunter stehende Zulassungsnummer. Eine Liste der zurzeit vergebenen Nummern ist LINK EINFÜGEN zu finden. Des Weiteren ist ein Beschußzeichen eines deutschen Beschußamtes (zur Zeit 4 verschiedene) oder das Zeichen eines anderen Amtes innerhalb eines der CIP Staaten anerkannten Ämter (eher selten auf SSW zu finden).



    4) Darf ich meine Signalwaffe geladen bei mir tragen?

    Auf den eigenen, eindeutig begrenzten Grundstück, JA.
    Auf der Straße: NEIN. Zum Führen der Waffe wird der kleine Waffenschein (siehe unten) benötigt.



    5) Wie darf ich meine Waffe transportieren?

    Das Gesetz definiert jedes Verbringen einer Waffe als „Führen“. Ein Unterbegriff darunter ist der Transport. Unter dem Transport versteht man, die Waffe „NICHT ZUGRIFFSBEREIT!“, also nicht geladen und von der Munition getrennt bei sich zu haben. Die Waffe wird idealerweise in einen geschlossenen Transportbehälter gelegt. Besonders gut eignet sich dafür der Koffer, in dem die Waffe ausgeliefert wurde, oder ein jeder abschließbarer Kasten. Beim Transport sollte peinlichst darauf geachtet werden, Platzpatronen und Waffe nicht zusammen in einem Kasten zu haben. Magazine sollten auf keinen Fall geladen sein. Solltet Ihr die Möglichkeit haben, ein kleines Gepäckschloß am Transportkoffer anzubringen, so kann es nicht schaden.





    6) Was ist denn der „Kleine Waffenschein“

    Dies ist eine Erlaubnis zum Führen (geladenem Transport) der Schreckschußwaffe auf öffentlichen Straßen. In der Regel zum Zweck der Selbstverteidigung. Zur Beantragung genügen 50€ und eine weiße Weste.
    Bei der Beantragung holt das entsprechende Amt ein Führungszeugnis ein und stellt, wenn keine Vorstrafen vorliegen, den gewünschten Schein aus.

    Der kleine Waffenschein wird NICHT zum Erwerb oder Besitz der Waffe und Munition benötigt.
    Wenn Ihr Eure Waffen nur zu Silvester rauskramt, dann ist die Beantragung unsinnig. Auch sollte man die doch gelegentlich langen Wartezeiten von bis zu 3 Monaten beachten.




    7) Welche Munition darf ich erwerben?

    Die im Handel befindlichen Platzpatronen der unterschiedlichen Kaliber sind das ganze Jahr über frei ab 18 zu erwerben. Das Gleiche gilt auch für die entsprechenden Reizstoffpatronen.
    Singalmunition der Klasse PM 1 (z.B. Leuchtsterne, Ratter u.Ä.) darf ebenfalls ganzjährig an Erwachsene abgegeben werden.
    Signalmunition der Klasse PM 2 (Knallpatronen aka „Vogelschreck“) dürfen nur an Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis abgegeben werden. Hierfür benötigt man einen Munitionserwerbsschein mit dem Eintrag „jegliche Munition“, „Signalmunition PM 2“ (wird so nur noch an Wein oder Obstbauern nach Prüfung des Bedürfnises ausgegeben) oder einen gültigen Jagdschein. Wenn Ihr aufgrund des Altbesitzes einer Schreckschusswaffe (gebaut vor 1970) diese durch die Amnestie in eine gelbe Waffenbesitzkarte eingetragen bekommen habt dann herzlichen Glückwunsch! Ihr dürft die dazugehörige Munition aufgrund einer Gesetzeslücke ebenfalls erwerben. In Berlin sind aber nur 2 Fälle dieser Art bekannt.



    8) Welche Munition darf ich aus meiner Waffe verschießen?

    Auf der Schreckschusswaffe befindet sich ein kurzer Schriftzug der die für die Waffe passende Munition aufzeigt. Das Verschießen jeglicher anderer Munition sollte aus Rücksicht auf die eigene Gesundheit unterbleiben. So darf z.B. in einer Waffe des Kalibers .315 nur die .315er Knallmunution verwendet werden. Die einzige Ausnahme hierfür sind Waffen im Kaliber .22 lang Knall. Die wesentlich kürzere und leistungsschwächere Munition 6mm flob. kann ebenfalls verschossen werden.
    Bei den meisten Schreckschußwaffen kann ebenfalls Signalmunition verschossen werden. Dazu muß die Waffe mit einer Platzpatrone geladen sein und der Signalstern mit der passenden Seite (schwarz) in den Zusatzlauf (Abschußbecher) oder bei einigen Modellen direkt in den Lauf geladen.

    Auf der Verpackung diverser Signalmittel steht sinngemäß: nur zum Verschuß aus Waffen im Kaliber 6mm, .315 und 8mmK. Eine vollständige Auflistung der Auflagen ist hier zu finden.

    Laut Aussage der BAM sind diese Auflistungen historisch bedingt. Ursprünglich hatten die unterschiedlichen Kaliber verschiedene Gasdrücke. Für die Zulassung wurden die leistungsschwächeren Kaliber (6mm, .315) als Referenz verwendet. Für 8mm gab es damals schon einen festgelegten Mündungsdruck, so daß Abschußbecher mit Ausgleichbohrung verwendet wurden, für 9mm Revolver waren diese nicht immer verfügbar und das Kaliber 9mmPA wurde erst später eingeführt.
    Aktuell ist für alle Signalwaffen ein maximaler Gasdruck im Abschußbecher vorgeschrieben, mit dem alle Signaleffekte sicher zünden. Dieser wird bei größeren Kalibern durch die Laufsperren und Entlastungsbohrungen an den Abschußbechern auf die Normwerte reduziert, so daß ein Abschuß ohne Gefährdung für den Schützen möglich ist. Somit dürfen auch aus 9mm und 9m PA Schreckschußwaffen alle Effekte verschossen werden.




    9) Wann und wo darf ich schießen?

    Rein rechtlich gesehen darf man das ganze Jahr über Signalmunition verbrauchen, da dieses unter das Waffengesetz fällt. Einschränkungen sind vor allem durch andere Verordnungen zu erwarten:
    Das Schießen dem Gesetz nach nur auf dem eigenen, befriedeten (umzäunten) Besitztum erlaubt, wenn das Geschoß (Leuchtstern) das Grundstück nicht verläßt. Da die Flugweite bei einem 40° Schuß mit Geschossen, die Eigenantrieb besitzen, bis zu 100 m beträgt wird man nicht umhinkommen, eine Weide oder sehr große Wiese aufzusuchen. Diese praktische Einschränkung wird aber durch eine Stellungnahme des BMI relativiert. Darin heißt es, daß beim Schießen mit Signalwaffen nur auf Verwendungssicherheit zu achten ist. Für Euch heißt das: NACH OBEN! Das Schießen auf der Straße ist aber nach wie vor nicht gestattet.
    Anscheinend vertritt ein Referent des Landes Niedersachsen die Auffassung, daß die Stellungnahme des BMI für sein Bundesland nicht gilt. Argumentation und Vorgehen sind in diesem Fall fraglich, aber wie immer können erst die Gerichte dieses Problem klären. Solltet Ihr im Land Niedersachsen wohnen, wendet Euch bitte für eine Stellungnahme an Euere zuständige Waffenbehörde (nicht die Polizeiwache) oder fragt beim Forum Waffenrecht (www.fwr.de)nach.

    In der Nähe von Wasserstraßen und in Berggebieten sind rote Leuchtkugeln ein Notsignal und lösen u. U. eine Rettungsaktion aus. Zusätzlich zu diesen Kosten dafür kann man wegen Mißbrauchs von Notsignalen belangt werden.

    Ein weiterer Punkt ist das Emissionsschutzgesetz. Überzählige Platzpatronen von Silvester einfach mal irgendwann an einem lauschigen Sommerabend zu verbrauchen ist eventuell ruhestörender Lärm.

    10) Darf ich meine Waffe an Silvester auf der Straße abfeuern?

    Sofern Ihr nicht im Besitz einer Ausnahmegenehmigung des LKA seit oder Euch durch Notwehr oder Notstand (§§ STGB) rechtfertigen könnt, NEIN!


    11) Ich finde die Laufsperre ein wenig störend. Wenn ich da einen Bohrer nehme….

    …dann bricht der, da die Laufsperre aus gehärtetem Stahl besteht. Weiterhin wird die Waffe danach u.U. nicht mehr funktionieren da der Gasdruck im Patronenlager sinkt und Pistolen nicht mehr repetieren.
    Außerdem ist jeder Umbau von wesentlichen Teilen einer Waffe STRENGSTENS VERBOTEN und kann Freiheitsstrafen von mehreren Monaten und hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
    Sollte jemand versuchen, nach einem Umbau scharfe Munition aus den Schreckschußwaffen zu verschießen, so wünsche ich schon einmal viel Spaß.
    Der Gasdruck wird die Waffe zerreißen und die Auswirkungen auf umliegendes Gewebe (Hand, Gesicht) sind sehr unschön.


    12) Ist irgendeine Schutzkleidung notwendig?

    Du bist deshalb kein Weichei! Der Knall von Schreckschußwaffen ist enorm laut und man sollte in jedem Fall über einen Gehörschutz nachdenken. Es eignen sich sowohl Ohrenstöpsel als auch ein Kapselgehörschutz.
    Zusätzlich ist noch eine Schutzbrille sinnvoll, da Pulverkrümel oder heiße Patronenhülsen in den Augen doch sehr unangenehm sind. Eine sichere Schutzbrille läßt sich in jedem Waffenladen für unter 20€ erwerben.



    Allgemeine Fragen



    Auf der Packung von Signalgeschossen steht: Zum Verschuß aus Waffen .22flob, .315 usw. Mein Kaliber wird aber nicht aufgelistet. Kann ich diese Munition gefahrlos verschießen?

    Ja, das ist möglich. Siehe oben.



    Warum bekomme ich keine Waffen im Kaliber 8mm oder Revolver im Kaliber 22lang neu zu kaufen?

    Diesen Waffen wurde, aufgrund der Möglichkeit nach Manipulation auch scharfe Munition aus Ihnen zu verschießen, die Zulassung der BAM entzogen.
    Noch im Umlauf befindliche Waffen dürfen aber weiterhin legal besessen oder verkauft werden, es dürfen lediglich keine Neuen mehr produziert werden.



    Was ist die lauteste Waffe?

    Kann man so nicht sagen. Es macht wenig Sinn, die Großkalibrigen Pistolen und Revolver ohne Gehörschutz abzufeuern.
    Der Knall ist in jeden Fall laut genug um permanente Hörschäden hervorzurufen.



    Sind Schwarzpulverpatronen empfehlenswert?

    Jein. Der Knall ist etwas dumpfer und erscheint subjektiv lauter. Zudem ist das Mündungsfeuer größer als bei NC-Patronen. Spätestens nach 50 Schuß ist aber die Waffe richtig verdreckt und auch die Brünierung wird angegriffen.
    Schwarzpulverpatronen sind übrigens nur für Revolver erhältlich, da Pistolen aufgrund der Ablagerungen schnell Ladehemmungen hätten.



    Ich will unbedingt Vogelschrecks haben. Wo bekomme ich die?

    In Deutschland auf jeden Fall nicht. Verbringt man den Jahreswechsel aber in Österreich, Frankreich, der Tschechei oder Polen wird es interessant. Bitte achtet aber darauf, daß auch der Import einer einzigen dieser Patronen ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist und somit als Straftat geahndet wird (teuer und eventuell viel Zeit zum Nachdenken).



    Sind Schreckschußwaffen zur Selbstverteidigung geeignet?

    Wie jedes andere Gerät auch: Bedingt! Die kleineren Kaliber (6mm, .315) haben einfach nicht genug Reizstoff und Druck um einen Angreifer auf mehr als 1m abzuwehren. Die größeren Waffen haben eine effektive Reichweite von 3 bis 4 Meter aber auf kurze Distanz können gesundheitliche Schäden auftreten (insbesondere Augen). Zudem muß man in geschlossenen Räumen mit Kollateralschäden durch Knall und Ausbreitung der Gaswolke rechnen. Der effizienteste Weg dürfte immer noch sein, dem Angreifer die bis zu 1200 Gramm schwere Waffe mit einem gekonnten Schwung auf dem Schädel zu platzieren. Die beiden, bisher in Deutschland zu beklagenden Todesopfer durch Schreckschußwaffen wurden übrigens damit erschlagen.



    Wie weit fliegt denn Signalmunition?

    Hierbei muß man zwischen Munition mit und ohne Eigenantrieb unterscheiden.
    Leuchtsterne und Effekte ohne Eigenantrieb fliegen je nach Antrieb bis zu 40m hoch und können, wenn sie nicht zünden, bis zu 80 m weit fliegen. Die Werte sind abhängig von: Waffe, Kaliber, verwendeter Platzpatronen und natürlich auch von dem Gewicht des Effektes
    Ratter und Pfeiffer besitzen einen Eigenantrieb, der sie nach dem Abschuß zusätzlich beschleunigt. Steighöhen von 80m sind hier möglich. Aufgrund der miserablen ballistischen Eigenschaften der leeren Papphülse fliegt diese nach Abbrand des Satzes aber selten weiter als 100m.
    Sonstige Pappeffekte ohne Eigenantrieb fliegen aufgrund ihres Gewichtes nicht allzu weit und fallen nach dem Auswurf des Effektes zu Boden.
    Die hier genannten Werte sind auf Meereshöhe bei Windstille erhoben wurden. Als Leuchtsternatrappe wurde eine mit Gips ausgegossene, leere Hülse verwendet. Für Heuler gab es leider keine Atrappe aber verständnisvolle Nachbarn.



    Auf der Packung der Signaleffekte steht: nur mit Waffen im Kaliber 6mm … bis 8mmK verwenden. Platzen die Geschosse jetzt, wenn ich sie abschieße?

    Nein! Mit Waffen aller Kaliber können Signaleffekte verschossen werden. Dabei sollte man nur darauf achten, daß bei Kalibern ab 8mm Ausgleichsbohrungen am Abschußbecher vorhanden sind (eine oder zwei seitliche Bohrungen) Diese leiten zusammen mit der Laufsperre überschüssigen Druck ab, so daß der Effekt sicher zündet.
    Für weitere Erklärungen siehe oben!



    Mein Effekt hat sich gerade im Lauf zerlegt! Warum ist das passiert?

    Generell kann man sagen, daß bei Effekten mit Verzögerung (Wirbel mit Sternbukett, Vogelschreck) der Verzögerungssatz durchgebrannt ist. Bei Pfeif- und Ratterpatronen hat der Satz auf einmal umgesetzt.
    Beides geschieht nur, wenn in den Sätzen Risse auftreten. Dies kann durch Fabrikationsfehler (sehr sehr selten) oder durch falsche Lagerung und Krafteinwirkung (oft) geschehen. Wenn Ihr also Eure Effekte schon seit Jahren im Schuppen mit entsprechenden Temperaturschwankungen lagert, oder die Effekte Euch immer wieder herunterfallen und am Besten Ihr noch mit Eurem vollen Geweicht darauf, so kann der Satz durchaus Schaden nehmen. Bei der Verbrennung dringen dann heiße Gase durch den Riß ein und führen zum beschleunigten Abbrand.




    Beim Kauf will der Händler meinen Namen haben. Warum denn das?

    Laut Gesetz muß Dich der Händler auf die aktuelle Gesetzeslage zum Führen von Schreckschußwaffen hinweisen und dies auch belegen können. Dazu braucht er Euren Namen. Welche Schreckschußwaffe Ihr gekauft habt (Modell und Seriennummer) muß laut Gesetz aber nicht registriert werden.
     
    Komajack gefällt das.
  9. Moinsen !

    Ich habe da mal eine kurze frage !

    Ich wohne in einen Hochhaus, habe vor unten vor der Tür mit meiner Schreckschusswaffe am Silvesterabend ein wenig was abzufeuern, nun ist meine Frage unser Grundstück ist fast eingezäunt nur halt nicht der eingang....kann ich trozdem schiessen (natürlich richtig) ???

    Ich habe zwar noch nie Ärger bekommen aber mich würde das mal intressieren !

    Lang es nicht wenn ich mir die Erlaubnis von unsrem Hausmeister einhole....tut das überhaupt not? Soviel habe ich ja gar nicht

    Warum gibt es bloss für jeden Sch*** vorschriften.
     
  10. Na klar darfst du am Silvester vor der Tür schießen ! Da kann keiner was sagen .;)
     
  11. Schöne FAQ - wie wär's mit einem Import ins Wiki?
     
  12. Eins ist mir immer noch nicht klar.

    Darf man nun die Pyro- Munition auch das gaze Jahr abschiesen? -man darf sie ja auch das ganze jahr kaufen.

    Im Waffenladen meinten die, dass man es im prinzip dürfte, sofern es sich um ein Notfall handelt auch die Pyro- Munition die nicht nur einen blinkstern als Effekt hat.

    Aber ich denke, dass man mit einem Raketenartigem Effekt kein notsingnal hat??

    Es wäre ja eine Alternative, dass man sich für Geburtstage und andere Feierlichkeiten eine Waffe zulegt, damit man nicht immer eine Ausnahmegenemigung beantragen muss.
     
  13. Zitat aus der FAQ:

     
  14. Hallo!

    Nur eine kleine Korrektur zum Thema Knallpatronen und Erwerb: Ein Jagdschein alleine genügt NICHT, um Knallpatronen erwerben zu können. Ein MES mit entsprechendem Eintrag durch den Bedürfnisnachweis ist immer erforderlich.

    tschüß
    Alex
     
  15. Habe im Internet auch mal gesucht, bin dabei auf folgendes in einem "Fachforum" gestoßen, das für viele interessant sein dürfte: http://www.co2air.de/wbb2/lexi-1367-Silvester-schiessen.html
    Hoffe es hilft, habe noch nicht die Ahnung, aber für die nähere Zukunft auch für mich wichtig. Man hört sich... ;)

    PS: Hab jetzt grad keine Ahnung, warum die Sache über 'Link einfügen' nicht gefunzt hat. Wer kann sagen warum?
     







  16. ist das dieses jahr auch noch gültig?das mein dad zu silvester damit schießen darf PM1 patronen ohne einen waffen schein klein/groß zu besitzen?udn sonst alles in ordnung is wue ein zaun um grudnstück?
     
  17. ERstmal, Du mußt nicht alles Zitieren.
    Zweitens, Deine Ortographie läßt zu wünschen übrig, genauso wie Deine Interpunktion.
    Drittens, auf dem Eignenen Grundstück darf nach wie vor geschossen werden. Die Informationen sind weiterhin gültig.
    Viertens, Dein Vater, Deine Mutter und alle anderen Familienmitglieder über 18 sowie alle volljährigen Gäste dürfen auf Eurem Grund und Boden schießen. DU nicht, solange Du nicht 18 bist!
     
  18. Ich weiß nciht wie man sich hier bedankt das es so angezeigt wird. aber ich möchte mein Danke aussprechen!
     
  19. In der unteren rechten Ecke des jeweiligen Posts hast du einen "Danke"-Button". Einfach draufklicken. ;)
     
  20. Diese Möglichkeit und den Danke Button gibts aber erst ab dem Benutzerstatus "Junior-Mitglied" - d.h. 8 Tage nach Deiner Registrierung erscheint er ;)
     
  21. Der Link ist vielleicht nicht schlecht, hilfreicher aber dürfte dieser Thread sein:
    CO2air.de/ Gas & Schreckschuss/
    FAQs rund um Silvester
    (von da aus kommt man auch zu diversen Diskussions-Beiträgen und dem o.g. Lexikon-Eintrag)
    ;)


    Allen "Feuerwerkern" ein FROHES, ERFOLREICHES, GESUNDES JAHR 2008!


    Gruß,
    Pistolen-Paule
     
  22. Super FAQ. Kompliment:D
    Aber nur nochmal zum Verständnis. Ich dürfte meine Waffe, im sagen wir Kaliber 9mm, in meinem Garten abfeuern solange das Projektil (eigentlich ist ja keins da, außer der leeren Hülse), mein Grundstück nicht verlässt und ich die gesetzlichen Ruhezeiten einhalte?
    Kann ich mir nur schlecht vorstellen da eine Patrone im Kaliber 9mm schnell mal die Lautstärke eines D-Böllers erreicht oder je nach Waffe und Munition überschreitet.
     
  23. Eigentlich: ja!!! Aber das was du meinst, ist wahrscheinlich das "Geschoss" (bzw. was als solches gelten soll:wall::rolleyes:), was neben der Kartuschenmunition dein respektive das befriedete(s) Besitztum (!), von wo aus du schiesst, nicht verlassen darf.
    Die Lautstärke neben der Waffe ist halt in 8m wahrscheinlich nicht ganz so schlimm als direkt daneben (hab keine Ahnung), jedenfalls außer bei Ruhestörung kein Kriterium. (WaffG vs. SprengG) Obwohl 9mm Multi mit Ratter vom Effekt her wohl schlimmer ist als eine kleine, ruhige Schüttrakete:blintzel: .

    PS: Gibt mMn von Röhm sogar 'nen Schalldämpfer für SSW.
     
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