Handhabung & Technik offizielle Silvester-Verbote Österreich (2016-2017)

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von BooooOOOOM, 28. Dezember 2016.

  1. Liebe österreichischen Feuerwerks - Freunde (und -Innen)

    ziemlich Spät aber doch, wurde nun auf "derStandard.at" Webseite,
    eine offizielle Stellungnahme zu Silvester bzw. Feuerwerksverboten in diversen österreichischen Städten veröffentlicht.
    Ich werde hierfür kurz und knapp die wesentlichen Eckpunkte zu den Verboten auflisten,
    weitere Details entnehmt Ihr bitte dem Beitrag auf deren Webseite (Link weiter unten)

    Silvester dürfte in einigen Städten Österreichs heuer ruhiger ausfallen:

    Die Stadt Innsbruck hat – wie im Vorjahr – ein Verbot für das Zünden von Feuerwerkskörpern ab der Kategorie F2 erlassen.
    Begründet wurde dies mit der derzeit "extremen Trockenheit" aufgrund der geringen Niederschläge in der vergangenen Wochen.
    Erlaubt bleiben weiterhin Feuerwerkskörper der Kategorie F1.
    Ausgenommen vom Verbot sind zudem "behördlich angemeldete Feuerwerke" wie zum Beispiel jenes im Rahmen des Innsbrucker "Bergsilvesters"

    Die Stadt Klagenfurt wird ebenfalls mit der extremen Trockenheit argumentiert und ein generelles Verbot (F1, F2) von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet ausgesprochen.

    Die Städte Villach und Spittal ist ein solches allgemeines Verbot (F1, F2) ebenfalls bereits, aufgrund der extremen Trockenheit aufrecht.


    Auch gibt es neue Altersbeschränkungen:
    So dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 – etwa "Knallerbsen" oder "Feuerkreisel" – nicht an unter Zwölfjährige abgegeben werden!
    Feuerwerksartikel der nächsthöheren Kategorie F2 dürfen – wie zum Beispiel "Vulkane" oder Raketen – erst von Personen, die 16 Jahre oder älter sind, erworben werden.
    Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen sind Strafen bis zu 3.600 Euro vorgesehen.
    Allgemein jedoch ist in Österreich das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet und in Menschenansammlungen verboten.

    Weitere Details findet Ihr unter folgendem Link:
    http://derstandard.at/2000049885059/Silvester-Neuerungen-fuer-Konsumenten-bei-der-Pyrotechnik
     
    CeBee und rattle gefällt das.
  2. Danke für deine Mühe, eine Übersicht zu erstellen.

    in den Städten ist es also zu trocken... liegt wohl an den Betonwüsten :D

    es ist wohl besser das ganze unkommentiert stehen zu lassen...
     
  3. Klärt mich bitte auf was daran jetzt so neu/schlimm oder sonstiges sein soll. ???
    Es ist ja ohnehin per Gesetz in ganz Österreich ein F2 Verbot in Ortsgebieten - seit ewig.
     
    Bedboy gefällt das.

  4. Bitte gern!
    Da bin ich ganz deiner Meinung, mir fehlen, ganz ehrlich, die Worte ....

    Frei nach dem Motto;
    Feuerwerk kaufen - Ja Klar, gib dein Geld aus!
    Feuerwerk schießen - Nein, das ist Strafbar und dafür musst du obendrein noch Strafe zahlen!
    Bananenrepublik lässt Grüßen

    Lg. Boom
     
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  5. Das ist schon richtig, außer der Bürgermeister des Ortes erlässt eine Ausnahmegenehmigung für eine gewisse Zeit.
    Muss bei jeder Gemeinde am Brett ausgehängt sein.


    Aber wenn ein klares Verbot ausgesprochen ist wegen Waldbrandgefahr usw. und du trotzdem beim zünden erwischt wirst kann es eine saftige Strafe hageln!!!
     
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  6. Naja, wirklich "neu" sind bis auf die spezifischen Auflagen der jeweiligen Städte, nur die neuen Altersbeschränkungen für F1 und F2, soweit ich weiss.

    Du hast schon recht, gesetzlich ist das schießen egal welcher Klasse im Ortsgebiet komplett verboten,
    es wurde jedoch an Silvester von den Behörden, zumindest die vergangenen Jahre, so weit es geht geduldet,
    Vandalismus und illegales Feuerwerk sind da natürlich wieder ein anderes Thema!

    Also grundsätzlich, sind in meinem Verständnis, nur die Altersvorgaben "Neu".
    Wollte keine Verwirrung stiften, sorry ;)

    Lg. Boom
     
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  7. #7 pyrovlbg, 28. Dezember 2016
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dezember 2016
    Auch die Gemeinde Bartholomäberg in Vorarlberg hat (wie bereits im vorherigen Jahr), als eine der ersten Gemeinden in Vorarlberg, ein Verbot bzw. keine Ausnahmeregelung für Silvester erteilt. Mir scheint es oft so, als diesen Herren nicht ganz bewusst ist, dass es F2 laut PyroTG im Ortsgebiet ohnehin verboten ist, also sowieso eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden müsste...

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  8. Wie von Boom auch schon geschrieben wird es von den Gemeinden wo keine Ausnahmegenehmigung vorliegt geduldet, weil eben Silvester ist.

    Aber geduldet wird es bei einem klaren ausgesprochenen Verbot (Trockenheit, usw.) mit Sicherheit nicht mehr!
     
  9. Endlich beginnt man das öst. Pyrotechnikgesetz auch anzuwenden. Wir hätten weit weniger Gegner, wenn sich JEDER dran halten würde und zum Ballern außerhalb der Ortsgebiete wäre.


    Noch Was zu City-Pyro:

    Zitat: Wie von Boom auch schon geschrieben wird es von den Gemeinden wo keine Ausnahmegenehmigung vorliegt geduldet, weil eben Silvester ist.

    Da liegt ein Irrtum vor. Die Gemeinden können da überhaupt nix dulden. Dafür ist einzig und allein die Exekutive zuständig, ob das geahndet wird oder nicht. Nur bei den 100 000den Übertretungen ist die Exekutive überfordert. Und DAS wird von den Gesetzesbrechern weidlich ausgenutzt !!
     
  10. Gemeindegebiet ist ungleich Ortsgebiet ;)
     
  11. Gemeinden können aber NUR für´s Ortsgebiet Ausnahmen erteilen.

    Die Verwendung von PtG außerhalb des Ortsgebietes aber in Gemeindegebieten, also im sog. "Freiland" regelt DAS das öst.PtG. Einschränkungen kann es da nur geben, wenn z. B. auf Grund von Waldbrandgefahr die Bezirksverwaltungsbehörde das Verwenden verbietet. Ist das nicht der Fall, kann ich ggF auf meinem Grundstück in einem Gemeindegebiet, aber außerhalb des Ortsgebietes zünden.

    Die Kundmachung dieser Verordnung der Bezirksverwaltungsbehörde obliegt wieder den Gemeinden. Diese haben mittels öffentlichen Aushanges diese Verordnung kund zu tun.
     
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  12. In Vorarlberg hat die BH Bludenz folgendes Schreiben bereits am 16.12. zum Aushang an alle Gemeindem im Bezirk Bludenz versendet...
    Die Frage ist jetzt nur, wie soll denn bitte ein 'Laie' erkennen, ob er sich in oder in der Nähe eines Gefährdungsbereiches befindet oder nicht?

    http://www.gemeinde-brand.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/Amtstafel_Kundmachungen/Verordnung_der_BH_Bludenz_zur_Vorbeugung_gegen_Waldbr%C3%A4nde.pdf


    Ich z.B. möchte heuer zu Silvester und anlässlich eines Geburtstages ebenfalls ein kleines F2-Feuerwerk im Ortsgebiet schießen. Im besagten Ortsgebiet wird es auch eine entsprechende Ausnahmeregelung geben, dass habe ich schon abgeklärt. Der angrenzene Wald ist von mir zwar nur ca. 150 Meter entfernt, allerdings schieße ich voraussichtlich nur eine CB70-035-16 Cakebox von Fireevent und ein paar kleinere 45-50mm Bomben mit maximaler Steighöhe 80m, dazu kommt noch ein kleines Lichtbild... Der entsprechende Sicherheitsradius ist natürlich vorhanden und die Ware ist allesamt F2....

    Könnte natürlich auch ein F3/F4 Feuerwerk bei der BH anmelden, aber der Platz ist leider nicht kommissioniert und bin zeitlich wohl etwas zu spät dran dafür....

    Nun die Frage aller Fragen; Darf ich oder darf ich nicht? Muss ich morgen wirklich noch bei der BH anrufen? Sieht wohl ganz danach aus...
     
  13. Mann Mann Mann! Bei uns im Innviertel haben sie schon vor 2 Wochen geschrieben, dass es zu trocken ist für Feuerwerk! Die letzten Tage war Regen und davor Nachtfrost und am Tag +Grade - also immer alles feucht! Heute machen die Medien aus allem eine Schlagzeile! Vor 10 Jahren war das Abbrennen von Feuerwerk im Waldgebiet auch natürlicherweise verboten, aber heutzutage ist es eben eine Schlagzeile wert! :mad:
     
  14. Mir kommts so vor, als ob es heutzutage eine Sinnflut braucht, damit es nicht zu trocken für Feuerwerk ist.
     
  15. Also ich finde das Schreiben der BH mehr als bürgerfreundlich. Wenn man sich schon nicht auskennt, dann fragt man am besten die örtliche Feuerwehr wie und WAS da gemeint ist.
     
  16. Also ich finde das Schreiben der BH mehr als bürgerfreundlich. Wenn man sich schon nicht auskennt, dann fragt man am besten die örtliche Feuerwehr wie und WAS da gemeint ist.

    In einem meiner Schreiben von einer BH wird der Schutzbereich (Kampfzone) des Waldes mit 200 m VOR dem eigentlichen Wald defininiert ! Auch spielt es keine Rolle , welche Kategorie das Feuerwerk hat und die Ausnahme für F3/F4 sehe ich auch nur darin, dass man mit Auflage der Anwesenheit einer Feuerwehr als "Befugter" zum Abbrennen eines Feuerwerkes gilt. DAS un noch viel mehr, sollte man aber als "Großfeuerwerker" doch wissen !
     
  17. Gleich bleibt jedes Jahr, dass knallen,zündeln im Ort bis auf ganz wenige Ausnahmen verboten ist. Wird man erwischt,vom bösen Nachbarn angezeigt oder es passiert etwas, wird's teuer oder unangenehm.
    Die Raketendealer nützen die Sucht der Feuerwerkjunkies schamlos aus und bereichern sich im vollen Bewusstsein, dass Straftaten begangen werden.
    Verboten gehört das Zeug und eingesperrt gehören diese Raketendealer!
    Lebenslang für Raketendealer!
     
  18. Ich glaub Anton ist der einzige hier, der diese Entwicklung in Österreich gutheißt.:shocked:
     
  19. #19 raketentoni1, 30. Dezember 2016
    Zuletzt bearbeitet: 30. Dezember 2016

    Wobei man nicht vergessen darf, dass es "diese Entwicklung" schon seit dem Jahre 1974!!! gibt. Und nur weil Irre 42 Jahre regelmäßig Gesetze brechen, kann man DAS noch lange nicht gut heissen.

    Es haben offensichtlich noch immer nicht ALLE begriffen, dass F2 im Ortsgebiet in Österreich nix verloren hat.

    Und selbst ein Feuerwerkshelfer wie @Bluemoon, der sich schon 11 Jahre so nennt, sollte schön langsam unser Gesetz kennen und hier auch richtig darlegen.

    Was spricht dagegen - und da bin ich voll dafür und mache es auch genau so, wenn man F2 außerhalb des Ortes zündet. Wenn man will, findet man immer ´nen guten und auch legalen Platz !!

    Ich möchte da noch einen Nachtrag anhängen, der zum Nachdenken anregen sollte.

    Der Gesetzgeber hat uns (F2 Anwender) mit dem PtG 2010 doch erheblich mehr an Größeres "in die Hand gegeben". Umgekehrt sollten wir doch alle so fair sein, und uns an die bestehenden Gesetze halten, die bei Gott 2010 NICHT eingeschränkt, sondern im Großen und Ganzen ausgeweitet wurden. BKS ausgenommen, der richtete aber eh nur Schaden und Verdruss an !!
     
  20. Ich hab auch kein Problem damit,zünde eigentlich unterm Jahr nichts obwohl genug frei Fläche da wäre und das direkt hinterm Haus und ausserhalb des Ortsgebiets image.jpg
    Ist auch mein Abbrenner morgen
    BG

    image.jpg
     
  21. Freut mich, wenn du es als positiv empfindest!
    Ich kann damit leider wenig anfangen... Die 50% mehr Füllung bei Raketen werden leider durch den geringeren Zerleger aufgefressen. Ein Batterienfreund bin ich eigentlich nicht so wirklich, vor allem mit 500g Batts kann ich kaum was anfangen.
    Ordentliche Böller gehen mir jedoch jetzt schon sehr ab und auch die Kugelbomben stellen für mich einen herben Verlust dar.

    Im Endeffekt ist das PtG für mich persönlich also eine Verschlechterung.
     
  22. Na ja, jedem Einzelnen kann man es natürlich nicht recht machen. Und wenn ich mich recht entsinne, wurde das Gesetz "der Zeit angepasst und den Kundenwünschen" entsprochen.
    Das was du willst gibt´s ja nach wie vor. Mach ´nen F3/F4 Schein u.s.w.....und dann kannst was du willst.

    Es sollten sich doch schon der Spreu von dem Weizen trennen !!
     
  23. Eben in Ö 3 Nachrichten gehört:
    In Tirol hat so ein Unverbesserlicher aus einer Gondel einen Knallkörper geworfen.
    In kürzester Zeit entstand ein Waldbrand.

    DIESE Heinis gehören auf den Pranger!!
     
  24. Solche Wappla sterben sowieso nie aus...
     
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