Batterien & Rohre Lackschäden durch Batterie-Fallout ?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von ViSa, 1. Januar 2017.

  1. Tut mir leid, aber ich sehe da eben keine ernsthafte Gefährdung, wenn eine Batterie außerhalb eines angemessenen Sicherheitsabstandes gefeuert wird.
    Und es heißt aber eben auch: Der Autobesitzer hat ebenfalls dafür zu sorgen, dass das Risiko von Beschädigungen vermindert wird.

    Da kommen wir wohl nicht überein :blintzel:
     
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  2. Wenns in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen oder der Wagen vor seinem Haus bzw auf dessem Grundstück steht, dann ist das sein Recht u Du hast dafür zu sorgen, daß nichts von deim Zeug sein Zeug beschädigt u. basta! Ansonsten hast Du fürn Ausgleich zu sorgen.
     
  3. Sorry, aber nix basta!
    Es gibt zig Gerichtsurteile darüber, dass mit solchen Dingen an Silvester zu rechnen ist und man selbst Vorsorge zu leisten hat.
    Das geht soweit, dass ein halb geöffnetes Fenster als grob Fahrlässig gewertet wurde und weder der eigentliche Verursacher des Schadens (Brandspuren in der Ledercouch) noch seine Versicherung auch nur einen Cent zahlen musste! Eben weil mit so etwas zu rechnen sei.

    Darüber kann man denken wie man möchte, ich schreibe das auch nicht wertend, aber das ist gängige Rechtssprechung.
    Gilt allerdings nicht für Pyrotechniker, die sind im Schadensfall erstmal immer grundsätzlich schuld... ;)

    Ich habe vor 3 Jahren auch mal privat die Reinigung einer Solaranlage gezahlt, aber auch nur weil ich dort gegenüber zu Gast war und keinen Stress für den Hausbesitzer heraufbeschwören wollte.
    Da waren nur ein paar Schnipsel drauf und Tonstaub, dreimal ordentlich Regnen und gut is...so hab ich im die Reinigung vom Vogelkot bezahlt...

    Wichtig bei Autos ist nur, dass man vor der eigentlichen Wäsche den Wagen gut abspült. Das gilt aber immer, da man ansonsten den Dreck als Schleifpartikel umfunktioniert.
     
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  4. Der Abstand lag ca. bei 15m.

    Ich habe selber auch noch mal recherchiert, also das ist alles irgendwie sehr schwammig formuliert wie ich finde.

    Einerseits heißt es erstmal ganz pauschal Verursacherprinzip. Andererseits heißt es wiederum auch das an Silvester eine geminderte Verkehrssicherungspflicht besteht.

    Zitat BGH:
    Quelle:
    http://www.kostenlose-urteile.de/BG...ungsgemaess-verwendete-Raketen.news10799.htm?


    Was ist eigentlich unter einer "ernsthaften Gefährdung" für Personen und Gegenstände zu verstehen ???? Zählt der Fallout von FWK auch dazu ?

    Zitat:
    Wie genau habe ich diesen Satz zu verstehen ? ???

    Wenn der Fallout bei den Sicherheitsabständen auch dazu zählt dann bräuchte man ja mindestens 50m Abstand was in der Realität kaum machbar sein dürfte. Was ist denn in der Regel der Normalfall ... man geht raus vor die Tür stellt den PTG auf die Erde und zündet ihn an. Ich war so nett/ umsichtig mein FWK nicht an der Straße sondern im Garten zu zünden, während alle anderen nur an der Straße böllerten.

    Einziger Unterschied war das die "Normalos/ Nicht Pyros" halt ihre Discounterware verballert haben während ich das "hochwertige" gezündet habe. Natürlich wirkt eine Lesli Babushka oder Gaoo Memories ganz anders als die 10,-€ Batterie vom Discounter.

    Der ADAC schreibt dazu das von legal in DE zugelassenem FWK für Gewöhnlich keine Gefahr für PKW ausgehe. Wer dennoch Angst um sein PKW hat soll es in Garage stellen oder an einem ruhigeren Platz.

    Auch hier, wie genau habe ich diesen Satz zu verstehen ? Was ist besonders Gefahrträchtig ???

    Das FWK wurde ordnungsgemäß verwendet und hatte auch keine Fehlfunktionen, wie Umkipper oder Querschläger, etc. Es hat alles wie vorgesehen oben in der Luft "funktioniert".
     
  5. Um was für Lackschäden soll es denn gehen?
    Verfärbungen im Lack oder geht es um Dellen?
    In meinem 20 Jahren als Fahrzeuglackierer ist mir noch nicht ein Schaden am Lack durch Feuerwerk der Kategorie 2 untergekommen. Mein Auto steht regelmäßig "dicht" an Feuerwerken und jedesmal hat eine Wäsche danach gereicht. Es handelt sich bei mir immer um Neufahrzeuge die ich maximal 3 Jahre fahre zumeist in dunklen Farben aber ich hatte auch schon einen Weißen der hatte auch nie bleibende Schäden.
    Vielleicht einfach dem "angeblichen Geschädigten" eine Wäsche vorschlagen sollte er nicht mit dem Ergebnis zufrieden sein darf er sich gerne auf seine Kosten einen Sachverständigen kommen lassen.
     
  6. Ich kann es dir absolut nicht sagen.

    Es sind, sage ich mal, "schwierige Nachbarn" sprich die ganze Straße mag die nicht oder will mit denen nichts zu tun haben. (Zeugen Jehovas ;)).

    Deine Aussage deckt sich so ziemlich mit der des ADAC.
    Ich werde da auch einen Teufel tun und da nachsehen oder nachfragen. Er sagte nur das wenn an seinem Auto was ist werde er mich anzeigen. Naja, spätestens dann werde ich wissen was Sache ist. Vielleicht war das alles auch nur heiße Luft.

    Er kam halt nur Wutentbrannt rüber (während mein Haupt-FWK noch am laufen war) und meinte das durch mein FWK Teile auf sein Auto runterfallen.

    Dabei haben die auch selber gezündet mit max. 2-3m von seinem eigenen Auto entfernt. Der Unterschied war halt nur das die Discounter-Batterien einzeln gezündet haben während ich Qualitätsware als Show gezündet habe.
     
  7. Jetzt wirs schön langsam untergriffig und gemein. Wär ja umgekehrt grade so, dass ich dem @ViSa..unterstelle, ER hat das Auto absichtlich beschädigt weil er die Zeugen Jehovas nicht mag.
    (Ich auch nicht )
    Mit gesundem Menschenverstand betrachtet, stellt sich doch die Lage so dar, dass wenn Einer einen Schaden verursacht hat, auch dafür aufkommt.
    P.S. Das Gerichtsurteil mit dem geschlossenen Fenster bezieht sich doch nicht auf´s Auto und kann auch so nicht angewendet werden !!
     
  8. Toni da ist nichts gemein, untergriffig oder fies gemeint. Sorry falls das so rüberkam.
    Wenn ich absichtlich was hätte beschädigen wollen, da gäbe es deutlich bessere Möglichkeiten. Ausserdem schieße ich seit einigen Jahren FWK in meinem Garten also nix neues oder überraschendes, eben um der Straße fernzubleiben. Ganz früher hatte ich auch mal an der Straße gestanden und gezündet so wie vermutlich fast alle das an Silvester tun. Aber dabei stehst du max 2-3m von den parkenden Autos weg. Deswegen habe ich in den Garten verlagert.

    Die sind in der ganzen Nachbarschaft tatsächlich sehr unbeliebt.
    Ich bin nicht der einzige die mit denen Konflikte haben/ hatten, das wollte ich damit sagen. Mir persönlich ist es egal wer an was glaubt. Aber die "ZJ's" sind wirklich etwas seltsam drauf .. (Kein Weihnachten, Silvester, oder Geburtstag wird gefeiert und noch einige andere merkwürdige Dinge..)

    Aber darum geht es nicht und tut auch nichts zur Sache, zieht euch bitte nicht weiter daran hoch.
     
  9. Wenn Heruntergefallenes von einer Batterie Autolacke beschädigt, dann würde mich mal interessieren was das für Batterien sind. Bei den Chinesen weiß man natürlich nie was die für einen Dreck in ihre Produkte machen. Hier bei mir vor dem Haus wird in der Regel immer viel gezündet. Es stehen auch massig Autos auf unseren Parkplätzen. Mein Lack und ich glaub auch der, der Nachbarn war noch nie beschädigt.
     
  10. Sowas kommt erst gar nicht vor Gericht weiß ja nicht wo ihr wohnt aber hier haben die Gerichte genug andere Sachen zu tun als sich um Anzeigen wegen Silvester Fallout zu kümmern.
    Die Beweise würde ich dann auch mal gerne sehen
    Son Quatsch völlig sinnloser thread :cry:
     


  11. War ja auch nur, weil du "Zeugen Jehovas" geschrieben hast.
    Und ich meine irgendwo in den Richtlinien des Forums gelesen zu haben, dass man Politik, Religion und Herkunft nicht negativ beurteilen soll bzw. hier im Forum nix verloren hat !!

    Mich nerven Die auch, aber ich würde es mir HIER nicht einfallen lassen, dies in Zusammenhang mit einem negativen Erlebnis zu schreiben.
    Auch bin ich mir sicher, dass es einige Zeugen.... unter unseren Usern gibt.
     
  12. Was ist an dem thread Sinnlos ?

    Ich habe es persönlich auch noch nie erlebt das Autos von runterfallendem FWK-Resten ernsthaft beschädigt wurden. Dreckig wird es, ja. Und wenn dann doch tatsächlich was sein sollte so ist das vermutlich mit einer Wäsche und evtl. nachfolgenden Politur erledigt. Ist ja schließlich kein Hagelschlag gewesen ..

    Ich habe diesen thread eröffnet um zu wissen ob und was da kommen kann. Wie die rechtliche Seite aussieht und ob jemand evtl. schon mal selber was in der Richtung erlebt hat ..

    Es waren alles Batterien der KAT 2 von Heron, Lesli, Blackboxx, Jorge, Keller und Weco und wurden alle bei Röder gekauft.
     
  13. Ich bin da zwar auch nicht sachverständig, habe aber mitgelesen und gebe gerne mal meinen resümierenden Senf dazu. :blintzel:

    Ich fürchte mit Sicherheit kann das nur ein Profi anhand der Fakten des Einzelfalls beantworten.
    Wenn jetzt nicht tatsächlich irgendein Pfropf irgendeine Delle verursacht hat und die Aussagen hier, über die Wahrscheinlichkeit solcher Schäden stimmen, würde ich jetzt mal denken: Jep! Heiße Luft! Wenn er dir nicht einen anderen Schaden unterschieben will. (Das wäre dann für'n Gutachter, der sollte beispielsweise beurteilen können, ob da vereinzelt Fallout gelandet ist oder die ganze Motorhaube hin ist, weil er den Schweizer Vulkan unterschätzt hat. Und ganz sicher erkennt der auch einen alten Hagelschaden.) Ich würde versuchen mir selbst ein Bild und ggf. Beweisfotos zu machen...
    Und sollte das jetzt nicht hinreichend sein, das dir keine Schuld nachweisbar ist? Wer soll denn den Beweis führen, ob das seine oder deine Batterie war?! Und Zeugen für sein eigenes Zünden wird es ja wohl geben...
    (Ein Richter hat mal meine Zeugenaussage nicht gelten lassen / oder der Anwalt hat versucht diese nichtig zu machen, weil ich nicht ausschliessen konnte, das der Unfallverursacher mit dem Satz "Ich habe den nicht gesehen." (zu seiner Freundin) statt meinem Vater, "ein Vöglein auf dem Baume" meinte...)

    Von daher würde ich mich zur Zeit zurückhalten und mal schauen ob da überhaupt was kommt, wenn dann müssen das die Profis klären.

    Allgemein ist das mit den Sicherheitsabständen auf der Straße so eine Sache. Bei uns z.B. dürfte man aufgrund der 8 m eigentlich gar nichts zünden. Da wird vermutlich auch kein "aber machen doch alle" helfen - wenn ein Fall eintritt, dann hat man in letzter Konsequenz nicht ordnungsgemäß verwendet...
    ...aber das wäre ja eh' nur deinem Nachbarn vorzuwerfen, Du hast die Abstände ja gewahrt.
     
  14. Vielleicht könnte man mal das deutsche Pyrotechnikgesetz heranziehen. Es kann doch nicht so sein, dass man immer und überall darf, ohne Rücksichtnahme auf die Gegebenheiten !
     
  15. 8 Meter bzw. den Abstand der aufgedruckt ist, korrekte Bedienung und Funktion vorausgesetzt, kann der Nutzer garnicht haftbar gemacht werden.

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    Mit Rauchzeichen aus Schwarzpulver gemorst.
     
  16. Der Kölner Domplatz z.B. ;-)
     
  17. Also meine gaoo Memories hat sehr große und schwere Gips propfen verschossen.
    Auch weit mehr als die 8 Meter.
    Könnte mir sehr gut vorstellen das diese propfen kleine Dellen verursachen.
     
  18. Diese Aussage ist falsch.
     
  19. Dann klär uns doch mal auf, wieso das falsch sein sollte.

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    Mit Rauchzeichen aus Schwarzpulver gemorst.
     
  20. Jeder der ein erlaubtes Fw abbrennt, unterliegt grundsätzlich der Gefährdungshaftung.
    Wer jedoch Fw Rückstände z.B. auf seinem Auto findet, ist gegenüber einem "Zündler" in der Beweislast.
    Das bedeutet, der Geschädigte muss zu 100% belegen können, das genau diese Person mit diesem Fw den Schaden verursacht hat.
    Und das wird in der Silvesternacht nahezu unmöglich sein.
    Ausser, es hat neben dem Verursacher, kein anderer Fw abgebrannt.

    Der Zündler hat nichts Verbotenes getan und muss sich in diesem Fall nicht weiter zu der Sache äussern oder seine Unschuld beweisen. Ihm muss eindeutig eine Schuld nachgewiesen werden.

    Fakt aber ist, dass auch bei bestimmungsmässiger Anwendung einer Sache derjenige haftet, der die tatsächliche Gewalt darüber hatte.

    Sollte wegen so einer "Unstimmigkeit" ein Verfahren eröffnet werden, muss der Antragsteller erst einmal in Kostenvorlage gehen.
    Und man wird ihm die Frage stellen, warum er sein Auto nicht dort abgestellt hat, wo eine Gefährdung oder Beschädigung durch Fw minimiert oder ausgeschlossen ist.
     
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  21. Da stimme ich Dobi vollkommen zu . So zieht das in der Realität aus .
    Fraglich ist es auch , welche Versicherung für den " Schaden " im Falle des Falles aufkommen " würde " .

    Mal ein kleines Beispiel von mir : Vor ein paar Wochen , hatten wir hier bei uns einen Sturm mit Windgeschwindigkeit über 8 .
    Eine Tanne ist von meinem Grundstück abgebrochen und über die Garage von meiner Nachbarin gefallen . Schaden ca. 2000 Euro .

    Ich selber habe damit nun gar nichts zu tuen obwohl der Baum von mir stammt .
    Da kommt die Sturmversicherung meiner Nachbarin für auf . Zum glück hat sie die Garage mit versichert , ansonsten hätte sie in die Röhre geschaut .

    Hätte ich so auch nicht gedacht aber meine Versicherung und Ihre Versicherung haben uns das so auch bestätigt .

    Also nicht in Panik ausbrechen .

    Gutes Sprichwort hierzu : Abwarten und Tee trinken !

    FIRESEEGE
     
  22. vor allem muß ja auch erst einmal bewiesen sein, das die eventuellen Schäden von seinen Feuerwerkskörpern verursacht wurden. Wenn in der Nähe noch andere feuergewerkt haben, ist dies fast unmöglich.
     
  23. Dobi, da du dich ja recht gut auszukennen scheinst.

    In der Rechtssprechung (BGH-Urteil) gibt es einen Passus der da lautet da es an Silvester eine "herabgesetzte Verkehrssicherungspficht" bestünde, siehe Zitat:

    Wie genau habe ich diesen Satz zu verstehen und/oder zu interpretieren ?
    Danke dir im voraus.
     
  24. D.H. Wenn du in der Innenstadt Raketen zündest ( natürlich in Deutschland zugelassene und ordnungsgemäß aus einer Flache gezündet ) und irgendwer bekommt den herabfallenden Überrest dieser Rakete auf den Kopf , kann dieser keine Schadensersatzansprüche gegenüber Dir geltend machen .

    Oder , wenn du deine Feuerwerkskörper Ordnungsgemäß verwendest und einer anderen unbeteiligten Person dadurch ein Schaden entsteht , bist Du selber aus dem Schneider .

    FIRESEEGE
     
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  25. Jeder hat die Pflicht zur Schadensminderung, egal um welchen Schaden es sich handelt.
    Wer sich z.B. in der Silvesternacht ein Fw abbrennt oder auch nur ansieht, kann niemanden dafür haftbar machen, wenn er z.B. einen Brandschaden an der Jacke hat.
    Es gilt eine "herabgesetzte Verkehrssicherungspficht"
    Da in einer solchen Nacht durchaus mit Schäden an der Kleidung gerechnet werden muss, kann ich den Schaden mindern bzw. vermeiden, indem ich mir das Fw von innen ansehe.
    Ausnahmen dabei sind alle Handlungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden.
     
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