Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Na ist doch klar ....
    So wird am Effektivsten die sogenannte private Konkurrenz , oder welche die es werden könnten , ausgeschaltet :D

    Nüchtern betrachtet sehe ich in der Entwicklung ( die zunehmend geschickte Argumentation , die 2.SprengV, die zunehmende Einigkeit der Behörden ) dunkle Wolken aufziehen ....

    Wir wurden aber gewarnt ....Lange her , aber wir wurden gewarnt.
    Die als Ausufernd zu Bezeichnenden Zustände , was die Beantragung der Erlaubnis angeht , werden dazu führen , das wir Hobby/Silvesterfeuerwerker bald wieder am 28./29.12. hektisch den Aufbau beginnen , während man in den Jahren davor eigentlich schon fast fertig war.....

    Es war IN DER TAT leider wenig Zielführend , jedem , überall , mehr oder weniger genau zu Erklären , wie man an den " Schein" kommt .
    Denn eines ist absolut klar !!!
    Diese Erlaubnis IST als Gesetzeslücke eher richtig umschrieben und wohl eher ein " Big Hoppala" , als ein als gewollt zu sehender Zustand!
    Das der Gesetzgeber allerdings näher "dran" ist , als uns wohl lieb sein wird , sieht man schon daran , das es nach der 2.SprengV nun auch für den 27er eine Ausnahmegenehmigungspflicht für ein Fw unterm Jahr gibt .
    Sprich: Die Möglichkeit der Anzeige wurde schonmal kassiert.....

    Leider gibt es mittlerweile zu Viele Erlaubnisinhaber , die das alles völlig ausblenden und denen das alles mutmaßlich auch völlig egal ist .

    Das ich , wie Farben im Himmel , hier in BaWü damals auch völlig ohne Probleme das Erlaubnisheftchen bekam , hat sich für mich längst als Glücksfall herausgestellt . Konnte ich so doch schon 4 Silvester relativ Stressfrei mein Feuerwerk zusammenstellen und aufbauen....Mein einziger Grund , warum ich die Erlaubnis wollte und das hatte ich damals auch deutlich gemacht.

    Ich versicherte dem Leiter des OA , das ich niemals ein Fw unterm Jahr anzeigen würde .(Ist mir einfach zu teuer)
    Was die PtG s nach Paragraph 20 Abs.4 angeht , war das damals iwie kein Thema , wurde also nicht entsprechend Beschränkt....Mal sehen , wie das nächstes Jahr beim Verlängern aussieht....Bzw. ob es eine solche überhaupt gibt...
     
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  2. Da genau diese Schwierigkeiten auftreten, hab ich meinen Antrag zurück gezogen. Ich hab dafür nicht die Nerven um mich mit Beamten ewig rumzustreiten wer nun recht hat oder nicht. Ich wollte zwar auch nur aus dem Grund wie von inflamess beschrieben den Schein haben, aber das interessiert niemand auf dem Amt.
    Da somit der 27er erledigt ist, hab ich mich entschlossen jetzt meine Helferscheine zu machen, und abschießend meinen Pyrotechnikerlehrgang zu absolvieren.
     
  3. Wenn es nur darum geht, Feuerwerk rechtzeitig verleiten zu können, dann reicht im Grunde auch ein simpler Gewerbeschein, welcher wesentlich leichter als eine Erlaubnis zu erlangen ist.....
    In den anderen Kritikpunkten stimme ich inflamess voll und ganz zu!
     
  4. Das Problem dabei ist einfach:
    Mit einem Gewerbeschein muss man auch einem Gewerbe nach gehen, und da auch die Absicht haben einen Gewinn zu erzielen. Glaub mir denen fällt es verdammt schnell auf wenn du ein Gewerbe nur zu Spass hast! Und dann kann es doch recht teure folgen haben, zu mindestens hier im Rems Murr Kreis. Hab mich da schon selbst mal erkundigt wegen einem Gewerbe/Laden.
     
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  5. Das ist nicht richtig. Ein Böllerschütze bekommt nur SP in die Erlaubnis eingetragen.
    Damit ist es ihm aber nicht möglich, ganzjährig Kat 2 zu erwerben, oder zu verwenden.
    Er muss wie alle anderen auch, eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Und als Beamter darf ich durchaus einen 7er, 20er oder 27er besitzen.
    Das gilt natürlich auch für einen Angelschein.
     
  6. Zum Abbrennen und anzeigen von F2 ist es vollkommen egal was im Schein steht. Über den §4 Abs.2 der 1
    SprengV ist der §27 ausgenommen. Des weiteren ist F2 Fachkunde frei und kann ganzjährig von jedem ab 18 Jahren abgebrannt werden. Der Abbrand bedarf allerdings der Genehmigung bzw. der Anzeige. Der ohne Erlaubnis mit AG nach §24, der jenige mit Erlaubnis über §23.

    Das da Handlungsbedarf besteht verstehe ich, allerdings nicht warum man hier den 27er generell bestrafen will.

    Was ich auch nicht verstehe ist warum hier gleich Panik geschoben wird weil mal 3 Leute ihren Schein nicht oder nicht rechtzeitig bekommen. Es sind einfach auch viele wirre Aussagen im Umlauf die nichts mit der Realität zu tun haben.
    Der 27er wird nicht abgeschafft.
    Der 27er kann auch weiterhin Feuerwerke anzeigen, lediglich das Abbrennen von Feuerwerken der Kat.2 wird mit einem 27er nicht mehr möglich sein. Hierzu bedarf es dann einer zusätzlichen Ag.
    27er für Kat.3 wird es weiter geben.
    Die Entwürfe der Bundesregierung sehen derzeit keine weiteren Einschränkungen vor.
    Wer seinen Antrag bereits gestellt hat muss auch nach den derzeitigen Gesetzen bearbeitet werden. Ein eventuell oder vielleicht gilt nicht als Grund einen Schein nicht auszustellen. Es gibt hierzu keine Anweisungen eines Ministeriums.
     
  7. Ich dachte immer das ginge nicht, weil man dann mehr Vorteile als andere hat. Zumindest hat mir das jemand mal erzählt, der seinen §7er aus diesem Grund nicht beantragen durfte. Der §27er war jedoch kein Problem. Wo das genau geregelt ist, weiß ich nicht.
     
  8. Jeder Beamte kann mit Zustimmung seines Dienstherrn ein angemeldetes Nebengewerbe betreiben.
    Da spielt die Branche keine Rolle.
    Wenn aber ein "Staatsbediensteter" mir die Ausstellung einer 27er Erlaubnis verweigert, weil er Angst hat, damit einen "Konkurrenten" zu fördern, ist das einfach nur lachhaft.
    Ich kann mich hier nur wiederholen. Wie soll jemand mit einer 27er Erlaubnis zu einem Mitbewerber werden, wenn er seine Fw verschenken muss.
    Er darf mit §27 keine Dienste anbieten und damit Einkünfte erzielen.

    Schon rein rechtlich gesehen kann der 27er einem 7er keine Konkurrenz machen.
    Oder ist jeder 27er automatisch ein Schwarzarbeiter???:D
     
  9. War denn der Unfall damals mit einem F3-27er? Vielleicht ist das dann der Grund, weil man dafür keine Fachkunde benötigt.
     
  10. Wenn man den Medien glauben kann, war eine Cake der Kat4 der Grund für diesen Unfall und ich gehe mal davon aus,
    dass der Geschädigte nicht im Besitz eines Befähigungsscheines war.

    Nur frage ich mich, was dieses Geschehen mit der Beantragung einer 27er Erlaubnis zu tun haben soll.
     
  11. Nachdem ich das hier alles gelesen habe, weil ich mich informieren wollte, was man für eine F3 Befugnis benötigt, bin ich jetzt noch unschlauer als vorher. Paragraphen Dschungel ohne ende in den keiner wirklich durchblicken tut.
    In Deutschland kann halt nichts einfach sein.
    Dann vielleicht doch mal Silvester in die Schweiz.
     
    Pyro LibvisKobi gefällt das.
  12. Für Kat 4 brauchst du dort mittlerweile auch eine Ausbildung.
    Siehe hier:

    Feuerwerk der Kategorie IV / Grossfeuerwerk Kurse, Ausweispflicht FWA / FWB:

    Die Ausweispflicht für Grossfeuerwerk trat am 1.1.2014 in Kraft.

    Einleitung:
    Aufgrund der Einführung neuer Vorschriften aus der EU müssen ab 1.1.2014 die Feuerwerker eine Ausbildung mit Prüfung absolvieren, um grosse Feuerwerkskörper der Kat. IV / Grossfeuerwerk erwerben und abbrennen zu dürfen.

    Achtung: Diese Regelung betrifft nur die grossen Batterien der Kat. IV.
    Batterien der Kat. III können Sie weiterhin ohne Spezialausweis erwerben!

    Beim Kauf von Feuerwerk der Kategorie 4 muss der Käufer ab 2014 vorlegen:
    1) Gültiger Ausweis FWA oder FWB
    UND
    2) einen Erwerbsschein oder Abbrandbewilligung der Gemeinde (auch 1. August/Silvester!).
     
  13. Nix. Das war nur so eine Vermutung :). Aber lachhaft ist es auf jeden Fall.
     
  14. OK, ich wusste gar nicht, dass in der Schweiz sogar mal F4 erlaubt war. Das muss ja bei denen Geil gwesen sein, Zink 930 und co zu Silvester. Aber wahrscheinlich auch sehr teuer.
    Aber ich ging eigentlich von F3 aus, das scheint es ja noch zu geben. Zink 905 und 915 sollen ja auch nicht schlecht sein (als Beispiel). ;)

    Aber auch interessant, dass eine EU Verordung in der Schweiz wirkung zeigt, obwohl sie gar nicht Mitglied ist.
     
  15. ich finde bei uns wird der sogenannte kat 3 schein total überflüssig gemacht. die beantragung kostet ein schweine geld,kat 2 wird von grund auf ausgeschlossen. kat 3 eingetragen zubekommen ist kein problem,allerdings legen sie dir bei der beantragung eines kat 3 feuerwerks soviele steine in den weg das man es nur mit extremem auflagen oder garnicht genehmigt bekommt.also was will ich mit dem schein wenn ich das feuerwerk nicht zünden darf^^ hauptsache die behörden haben ihr geld verdient:kick::kick::kick::kick::kick::kick:
     
  16. Hallo Zusammen,

    konnte schon jemand Erfahrungen zur Beantragung in Frankfurt am Main sammeln?
     
  17. Ich werde mich die Tage auch dem Paragraphendschungel stellen und irgendwie versuchen den 27er zu bekommen. Ich weiß nur noch absolut nicht wo und wie ich anfangen soll :D Vielleicht lese ich zum Anfang erstmal den gesamten Thread durch...
     
  18. Duisburg = NRW = Vergiss es....:(
    Das wirst du jedenfalls irgendwo finden , wenn du den Thread ganz durchgehst.....
     
  19. Besser nicht, hinterher biste nur noch verwirrter... Frag lieber jemand mit Schein aus deiner Region ;)
     
  20. ich habe 120€ bezahlt. nach 5 tagen kam die grüne pappe per post...

    hatte aber auch 1monat davor den kleinen waffenschein beantragt u. genehmigt bekommen.

    auflagen habe ich keine drinstehen, dafür schon 2 schöne silvester gehabt - danke an fa. neumann aus
    wiemerstedt.... :D

    finde 24€/jahr voll ok... freue mich auch schon wieder wie ein schnitzel auf 2017/18. :D

    viel erfolg @megaknall
     
  21. :shocked::shocked::shocked:

    Ich habe meinen am 07.01.2016 beantragt und stehe seitdem im Kontakt mit meinem zuständigen Amt und werde nur vertröstet und hingehalten....man prüft und prüft und prüft.... was auch immer....
    Ist echt Wahnsinn wie unterschiedlich das in Deutschland gehandhabt wird, und vor allem wie unterschiedlich die Behörden die Gesetze auslegen/interpretieren.... soviel zum Thema Gesetze sind deutschlandweit einheitlich geregelt....
    Naja ich bleibe am Ball und werde weiterhin berichten.
     
  22. So schnell vergesse ichs nicht... Ich gebe jedenfalls nicht auf ohne es wenigstens versucht zu haben.
     
  23. Hey,

    hat jemand erfahrungen mit dem Ummelden nach einem Umzug? Ist sowas überhaupt nötig?
    Überlege mich auch mal drum zu kümmern. Wohne noch in Berlin, werde aber Mitet des Jahres nach Brandenburg ziehen.
    Daher die überlegung noch zu warten bis ich in BB wohne, nicht das ich da alles nochmal neu beantragen muss.
     
  24. Ich drück dir die Daumen! Wenns bei dir klappt, werd ich es auch mal versuchen :)
     
  25. Ich würde die Erlaubnis vorab in Berlin beantragen, wenn es dort nicht klappt, dann in Brandenburg.
    Immerhin verdoppelt sich somit die Chance....
     
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