Handhabung & Technik FWK für Eigenverbrauch über die Grenze mitnehmen - Antwort vom Zoll

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von dakapi, 2. Feb. 2017.

  1. ahh, deine "kleine rechtsübersicht" ist fantastisch. die hatte ich noch nicht gefunden.danke :thumbup:

    auf der zollseite stehts ja eigentlich auch recht eindeutig. in der hoffnung das die netten zollbeamten bei ihrer weiterbildung nicht geschlafen haben, kann mans ja mal ende des jahres versuchen. so hat man kurz vor silvester nicht ganz so viel stress mit brettern verleiten und co.
     
  2. Jeder darf verbringen. Solange die verbrachten ptg des SprengG zustimmig sind. Heißt ohne Schein keine 75g Raketen und keine f2 bks Böller
     
  3. Da steht ja BKS bodenknallkörper nur mit Genehmigung nach Paragraf 27.
    Gehen wir mal davon aus man hat eine Genehmigung nach 27, aber nur beschränkt für kat 3.
    Sprich man hat keine Fachkenntnis. Darf man auch ohne die Fachkenntnis nach Deutschland verbringen?
    Habe mal gehört bei BKS-Böllern muss man eine Fachkenntnis haben ?!

    Hab noch eine Unklarheit.. weiß nicht ob das ein wenig Offtopic ist.. :
    Wenn man online Feuerwerk im EU Ausland kauft, natürlich mit ce-f Zeichen, und diese
    vom Shop ohne Kennzeichnung und ähnliches (also nicht nach unseren gesetzen) versendet werden,
    Kann ich mich dann als Besteller haftbar oder strafbar machen ? Soll ja Shops geben die sowas eiskalt per dhl ohne Kennzeichnungen versenden .. aber was kann ich dafür?

    PS: hab es nicht vor!! Bin nur neugierig. Ist mir zu unsicher .. nicht das die da als Gratisbeilage doch was illegales reinpacken :D
     
  4. F3-BKS-Böller darfst du auf jeden Fall einführen, bei F2 nach §20 sind sich viele nicht einig, eigentlich sollte es aber auch drin sein, ohne dass es im Schein steht, schließlich ist F3-Zeugs sehr viel stärker.

    Bei den nicht gekennzeichneten Sendungen machst du dich nicht strafbar (außer der Händler hängt es an die Große Glocke, dass er Illegal versendet), allerdings kann es passieren, dass der Zoll die Sendung einkassiert und du weder Ware noch Geld wieder siehst.
     
  5. Danke für die Antwort
     
  6. Muss das CE Zeichen und Nummer eigentlich auch auf jedem Knaller aufgedruckt sein? Bei den Dum Bum ist es ja ausschließlich auf die Packung gedruckt. Habe die Vermutung das es dabei um nicht bzw. nicht richtig zugelassen Feuerwerk handelt. Habe auch schon Zoll Berichte im Internet gelesen wo diese als nicht zugelassen FWK genannt wurde.
     
  7. Soweit ich weiß auf jedem einzelnen PTG.

    ____________________________________

    Mit Rauchzeichen aus Schwarzpulver gemorst.
     
  8. Meine mal gelesen zu haben, dass das verbringen in ungeöffneter original Verpackung stattfinden muss. Es also nur so legal gehandhabt werden kann. Aber ohne Gewähr :D. Gibt doch auch deutsche ptgs die bam und ce haben auf der Verpackung. Aber jeder einzelne Ebend nicht. Glaube das war bei irgendwelchen Böllern so .. Vllt dinamond? War aufjedenfall mal hier im Forum von die Rede. Aber wenn jemand Klarheit schaffen kann.. immer gerne !!

    Klasek dumbum haben auch 5g BKS.. also knapp an der Grenze.
     
  9. Vielleicht hast du recht. Gibt auch weco Batterie die nur auf der Umverpackung die Nummern haben und auf der Batterie gar nichts. Müsste dann eigentlich das selbe sein (?).
     
  10. Maten und Frösche haben auch keine BAM/CE Nummer auf dem PTG aufgedruckt :D
    Aüßerdem z.B. die Grünen kl. 1 Cracklingbälle, Wunderkerzen oh da fallen mir noch ganz viele ein.....
     
  11. Folgende F3-Böller haben allesamt keine aufgedruckte CE-Nummer:

    Klasek:
    DumBum (normal, Purple, Middle + Mini)
    Bomb (rot, schwarz + Mini)
    Viper 1

    Privatex:
    Dragon Boom

    Piromax:
    Football Cracker (dürfte auch schwierig werden...)

    Abgesehen von den FP3-Small (Jorge) kenne ich übrigens keinen F3-Böller mit aufgedruckter CE-Nummer.
     
  12. Wenn ich diese aber in der originalverpackung mit ce-f3 verbringe, sollte das kein Problem sein .. oder?
     
  13. Sollte für mein Verständnis kein Problem sein, da die Böller letztendlich eine gültige Zulassung haben (welche ohnehin auf der Originalverpackung aufgedruckt ist) und die Kennzeichnung von Einzel-PTG's) nicht die Angelegenheit des Konsumenten sein kann.

    Da ein Päckchen nur 3€ kostet, macht das Verbringen von einzelnen Böllern mMn auch keinen Sinn...

    Eine PDF des aktuellen Klasek-Katalog (zum Download) mitsamt der CE-Nummern findest du hier:

    http://tinyurl.com/j8n6pkz
     
  14. Also imho muss die CE und einiges anderes wie NEM ,Hersteller usw. bei Blitzknallkörpern aufgedruckt sein.

    In der Norm steht, dass die Kennzeichnung der Ursprungsverpackung reicht für:
    Bengalhölzer; Bengalfackeln; Knallbonbons; Verbundfeuerwerk; Knatterartikel; Knallfrösche; Wunderkerzen, Scherzzündhölzer; Schlangen; Knallziehbänder, Knallerbsen

    Btw. nicht konform ist nicht konform da ist es fast egal ob eine CE erteilt wurde,
     
  15. Ist das eine EU - Norm ?
    Es ist echt schwer zu beurteilen was man in Sachen verbringen nun darf.. oder Ebend nicht.
    Wenn es eine deutsche Norm ist wird Klasek diese eh nie beachten :(
     
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