Batterien & Rohre Lackschäden durch Batterie-Fallout ?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von ViSa, 1. Januar 2017.

  1. Nicht ganz so richtig.
    Wenn Du in der Stadt eine Rakete zündest musst Du damit rechnen, dass jemand vom herabfallenden Stab getroffen wird.
    Du haftest in diesem Moment, weil Du mit deiner Handlung eine (erlaubte) Gefährdung verursacht hast.
    Hättest Du diese Rakete irgendwo auf einem Acker gezündet, wäre das nicht passiert.
    Allerdings werden aus dem Schaden entstehende Ansprüche von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
     
  2. #52 ViSa, 3. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2017
    O.k. Danke.

    Jetzt spinne ich den Gedanken mal weiter, mal für die Zukunft.


    Mal angenommen, ich möchte nächstes Jahr wieder ein FWK zünden, und kündige das entsprechend vorher an mit der Bitte die PKW's etwas weiter weg zu parken, oder in die Garage/ Carport - sofern vorhanden - zu stellen.

    Wenn jetzt einer sagt: "Nö, ist mir doch egal, mein PKW bleibt da stehen wo es ist. Zünde doch dein FWK woanders".
    Wie sieht hier aus ? Das käme doch einem indirekten Verbot gleich das ich mein FWK zünden darf, welches quasi vom Nachbarn ausgesprochen wurde .. :rolleyes: Mal abgesehen davon das die mir eh keine Verbote erteilen dürfen, aber egal.

    Kann / darf ich dann dennoch mein FWK zünden, und wie sähe es speziell in so einem Fall aus wenn ein Schaden einträte ?
     
  3. Warum ruft ihr nicht einfach mal bei eurer Versicherung an und macht euch schlau? :dontthinkso:
     
  4. Nichts für ungut aber wenn man sieht, wie manche Shows aus Kleingärten oder Straßenschluchten heraus gezündet werden, da kann einem ja nur Angst und Bange werden...
    Welcher Sicherheitsabstand wird dabei überhaupt eingehalten - 8m? Genauso unverständlich ist es für mich Raketentreiber in Innenstädten auf Autodächer regnen zu lassen!
    Letztendlich kann ein Großteil der Konflikte von vornherein vermieden werden, indem man ganz einfach außerorts feiert, insbesondere dann, wenn das eigene Zündelverhalten fernab der Sozialverträglichkeit liegt....

    Mein Posting bezieht sich übrigens nicht auf den Threadersteller!
     
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  5. Du machst Dir viel zuviel Gedanken:)
    Jeder weiss, das zum Jahreswechsel überall Fw geschossen wird.
    da muss man niemanden informieren und ihn bitten, sein Auto sicher zu parken.
    Darauf sollte jeder PKW Besitzer selber kommen.
    Vorschreiben kann Dir niemand wo Du dein Fw abbrennst, egal wie heftig und umfangreich es ist.
    Ausser natürlich in den gesetzlich vorgegebenen Verbotszonen (z.B. Krankenhäuser).

    Solltest Du beim nächsten Jahreswechsel wieder Stress bekommen, lass Dich nicht aus der Ruhe bringen und geniess dein Fw.
    Wie lautet später der Richterspruch: das Verfahren wird wegen Nichtigkeit eingestellt, dem Beklagten ist keine Schuld zuzuweisen:D




    Feuer_und_Flamme!
    Nichts für ungut aber wenn man sieht, wie manche Shows aus Kleingärten oder Straßenschluchten heraus gezündet werden, da kann einem ja nur Angst und Bange werden...
    Welcher Sicherheitsabstand wird dabei überhaupt eingehalten - 8m? Genauso unverständlich ist es für mich Raketentreiber in Innenstädten auf Autodächer regnen zu lassen!
    Letztendlich kann ein Großteil der Konflikte von vornherein vermieden werden, indem man ganz einfach außerorts feiert, insbesondere dann,
    wenn das eigene Zündelverhalten fernab der Sozialverträglichkeit liegt....


    Da muss ich ihm vollkommen recht geben.
     
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  6. So kann es ja wohl auch nicht sein. Der der Feuerwerk abbrennt, hat sehr wohl auch auf die Sicherheit Anderer zu schauen. Nur weil es (prinzipiell) erlaubt ist, darf ich nicht ohne Weiteres fremdes Eigentum beschädigen oder gar im Falle dass Reste zum Nachbarn fallen , Besitzstörung begehen !
    Ich denke man sollte man das Bürgerliche Gesetzbuch auch heranziehen und nicht nur euer Pyrotechnikgesetz.
    Ist ja auch in anderen Lebensbereichen so, dass die Gegebenheiten auch zu berücksichtigen sind. Nehmt nur mal als Vergleich die Strassenverkehrsordnung her, Was da Alles erlaubt ist, aber trotzdem (eigentlich) wieder nicht.
     
  7. :) Dann hab ich das falsch interpretiert . Ach ja , die Leute mit dem Halbwissen :)


    FIRESEEGE
     
  8. Da hat der liebe Toni mal wieder nicht richtig gelesen, oder nicht richtig verstanden.
     
  9. #59 ViSa, 3. Januar 2017
    Zuletzt bearbeitet: 3. Januar 2017
    Naja, ist halt "mein erstes mal" :D

    Nee ich hatte nie zuvor Probleme dieser Art und betrete tatsächlich Neuland und weiß einfach nicht was da auf einen so zukommen kann. Deswegen habe ich diesen thread eröffnet um zu wissen ob hier einige diesebezüglich schon mal eigene Erfahrungen gesammelt haben.



    Das ist dermaßen Realitätsfremd ..

    Wo genau soll denn dieses "Außerorts" sein, grade wenn man als Privatmann eine Show schießen möchte.
    Wald ? / Feld ? Öffentliche oder private Parkplätze ? Sportplätze ? Industrie/ Gewerbeplätze ? Mitten auf der Landstraße zwischen 2 Orten ? Mal abgesehen davon das wenn man die Leute/ Grundstückseigner vorher fragt vermutlich zu über 90% ohnehin nur Absagen bekommen würde.
    Es ist de facto fast unmöglich wenn man alle Eventualitäten ausschließen will und/oder mit soviel Aufwand und möglicherweise Kosten verbunden das der Großteil der Privatfeuerwerker bereits aufgeben würde. Das käme meiner Meinung nach - schon allein durch den erheblichen Mehraufwand - einem indirekten Verbot von privatem FWK gleich ..

    Ich werde künftig einfach keine Shows mehr schießen, darauf ist mir die Lust echt vergangen, sondern mich mit meinem Equipment mitten unter andere böllernde Personen begeben oder ausgiebige Böllertouren machen.
     

  10. Und WAS genau bitte ??

    ICH meinte konkret diesen deinen Absatz :

    Jeder weiss, das zum Jahreswechsel überall Fw geschossen wird.
    da muss man niemanden informieren und ihn bitten, sein Auto sicher zu parken.
    Darauf sollte jeder PKW Besitzer selber kommen.




    Manche hier tun ja so, als ob Feuerwerk ein nicht abzuwehrendes Naturereignis ist !

    Dies gilt z. B. wenn ich bei Sturm mein Auto unter Bäumen parke !

    Da trifft mich dann u.U. eine Teilschuld wenn ein Ast bricht oder der ganze Baum auf´s Auto fällt.
     
  11. Also für mich ist dieses Außerorts ein freier Platz am Rande eines Kleingartenvereins, wo wir immer bei einem Freund feiern. Sollte ich Silvester Zuhause verbringen müssen, könnte ich - trotz eigenem Garten - eine solche Show nicht planen und durchführen (zu dichte Bebauung), ob mir das jetzt schmeckt oder nicht. Ggf. müsste ich 150 m zum kleinen Park an der Ecke oder 500m die Staße runter zur nächsten Freifläche. Was viele von uns machen ist halt einfach nicht im üblichen Rahmen, da kommt man schon ein wenig in die Pflicht. (rechtliche Möglichkeiten sind mir da auch relativ...)

    Einem indirekten Verbot kommt eigentlich schon die 8 m Regel sehr nahe, wenn man die ernst nimmt dürften wohl viele Flächen wegfallen: Auf unserer Straße kommen ich auf max. 14 von Haus zu Haus, sprich 7 m zur Straßenmitte, wenn man die 8 m noch auf parkende KFZ beziehen würde (so äußerte sich die Feuerwehr 2015) ...:blintzel:
     
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  12. Das sind genau die Verhältnisse, die wir in Österreich haben. Feuerwerksverbot im Ortsgebiet zu Silvester. Für mich ist dieser Umstand eine Erklärung dafür, warum sowenig Österreicher in der Sache Silvesterfeuerwerk hier im Forum aktiv sind. Wenn man am Ortsrand, in einem Bauernhof in Einzellage oder in einem Haus mit großem Garten lebt, kann man sich glücklich schätzen; ansonsten ist es mühselig.
     
  13. Dann ist die Gesamtsituation ja ziemlich Banane ... :( :rolleyes:

    Wenn man es denn ganz genau nimmt Schränken die Sicherheitsabstände das schießen von FWK sehr stark ein. Noch schlimmer wird es wenn man den Fallout - auch wenn es evtl. rechtlich nicht mal notwendig ist - hinzurechnet kommt man an einem Radius von mindestens 25m - eher mehr - kaum noch vorbei. Das lässt sich vermutlich in den meisten Fällen kaum realisieren, wie du schon sagtest enge Bebauung, etc.

    Dann gibt es Videos auf YT wo Leute tatsächlich KAT 4 Artikel oder Batterien locker in eine Häuserzeile wo links rechts Autos parken mit einem Abstand von teilweise nur 2m zünden ... :rolleyes: :shocked:

    Naja gut. Dann künftig keine Batterien & Shows mehr.
    Rucksack voll Böller und durch die Gegend laufen, wie früher ;)
     
  14. Nicht nur zu Silvester im Ortsgebiet @Bluemoon, sondern ganzjährig !


    Aber ganz so schlimm ist es ja grade in Nö nicht. Es gibt genug unbebautes Gebiet das der öffentlichen Hand gehört. Will man ganz genau sein, fragt man halt bei der betreffenden Gemeinde nach. Ich bin überzeugt, dass JEDER Bürgermeister froh wäre, wenn seine Gemeindebürger sich so verhalten würden. Dann gibt´s ja auch noch die Möglichkeit, dass der Bürgermeister "gewisse Ortsteile vom Verwendungsverbot ausnimmt" Auch da muß man halt vorstellig werden.
    Schlußendlich muß man aber auch einsehen, dass nur auf Grund des Pyrotechnikgesetzes es noch lange kein MUSS ist, Feuerwerk abzubrennen. Wenns halt gesetzlich keine Möglichkeit gibt, muss man halt verzichten - oder das Gesetz übertreten, was anscheinend Viele als selbstverständlich ansehen.

    Ist ja auch in anderen Lebensbereichen so. Beispiel Auto fahren:

    Habe ich eine private Rennstrecke, kann ich besoffen 200 km/h fahren. Sonst..verboten. Also ???
     
  15. Hallo,

    Ich muss dieses Thema noch mal hervorkramen ..

    War heute im Keller zwecks aufräumen, dabei habe ich u.a. Verpackungsmaterial von Heron gefunden. Da ist ein Abstand von 40m (zumindest bei den SR's & cake 456) angegeben .. :shocked: ???

    O.k., da war ich mit ca.15m natürlich deutlich drunter.

    Aber hier im Anschluss gleich mal eine Frage: Was gilt eigentlich im Fall der Fälle - soll heißen im Schadenfall und / oder vor Gericht - das was auf dem PTG aufgedruckt ist oder das was der Gesetzgeber sagt ? Ich denke mal ersteres, oder .. ?!? ??? :rolleyes:
     
  16. Ersteres! Wenn 40m daraufsteht und man hält sich nicht daran, ist man im Falles eines Schadens der Schuldige.
     
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  17. Der Verursacher eines Schadens ist IMMER der Schuldige.
    Da gibt´s strafrechtlich zwar ein paar Abstufungen wie fahrlässig, grob fahrlässig....zivilrechtlich kann man heute für(fast) Alles geklagt werden.
     
    666 und ViSa gefällt das.
  18. Bei meinem letzten Silvesterfeuerwerk stand vor meiner Haustür(öffentlicher Parkplatz) ein Besucherfahrzeug.Halter war nicht ausfindig zu machen.Also-ab in die Garage und einige Planen(3x3m) geholt,über das Auto gelegt und festgeklebt.Kurz nach dem Feuerwerk kam der Fahrer voller Angst zu seinem Auto und staunte nicht schlecht.:good:
    Also,habt doch einfach immer ein paar Planen bereit.Sie kosten nicht nur wenig Euros,sondern auch hinterher wenig Ärger.
     
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  19. Oder einfach da zünden wo niemand steht
     
  20. Naja das ist gerade bei Stadtfesten schon mal schwierig, weil die Effekte teilweise ganz schon hoch gehen, ... etwas Wind aus der falschen Richtung und das wars.

    Ich checke nach dem Feuerwerk immer die Autos in der Umgebung ab, ggf wird optisch unschöner Fallout mit Wasser entfernt.

    Aber das Risiko besteht immer, wenn es ein "richtiger" Schaden ist hat man halt ne Versicherung, ansonsten muss man auch mal die ein oder andere Gratis Autowäsche rausrücken.

    Das ist dann auch einer der Posten, der bei der Kalkulation von Feuerwerken oft nicht berücksichtigt wird.

    Carsten
     
  21. Die 40m Abstand sind das Feuerwerk am besten genießen zu können, die sind ja nnicht darauf ausgelegt, direkt drunter zu stehen, da kommt ja die Fächerung nicht schön.

    Für alles in F2 gilt 8m Sicherheitsabstand (oder weniger, wenns draufsteht). Alles andere sind unverbindliche empfehlungen
     
  22. Das stiftet alles i-wie mehr Verwirrung als das es wirklich hilft ... :( :rolleyes:

    Also nochmal:
    Wozu genau dient:

    • A der Gesetzliche Mindestabstand
    • B der auf dem PTG angegebene Abstand
    • C Wenn ein Schaden und/oder Gerichtsverfahren eintritt was "gilt" dann ?
    Hat das wirklich mit "Sicherheit" zu tun oder geht es nur darum die Effekte so am besten zur Geltung kommen zu lassen ? Nach all dem was ich hier bisher so rauslesen konnte haftet grundsätzlich erstmal derjenige der den Schaden verursacht hat - soweit klar.

    Aber wozu dann überhaupt diese Abstände ? Vor allem der Gesetzliche ? 8m sind doch so gesehen ein Witz ... welche Sicherheit kann denn damit überhaupt Gewährleistet werden ?

    Andererseits - sollten diese Abstände tatsächlich *verbindlich sein*, käme das ja faktisch einem Innerstädtischen Verbot gleich, denn selbst die 8m werden in vermutlich 80% aller Fälle NICHT eingehalten. Erst recht nicht noch größere Abstände ..

    Bitte das ganze nur aus Sicht von Nicht-Scheini/ Profi betrachten, ich rede vom klassischen Silvester-zündeln. Für die Profis gelten eh ganz andere Spielregeln.
     
  23. Ich wundere mich immer wieder, wo Du dieses Halbwissen herhast.
    Kann es nicht auch sein, dass ein ptG diese "Empfehlung" z.B. 40m aufdrucken muss, weil er sonst keine Zulassung bekommen hätte?
     
  24. Das ist doch der Knackpunkt ... sind das wirklich nur "Empfehlungen" - dann wäre es ja nicht verpflichtend - oder sind diese Abstände defintiv zwingend einzuhalten. Ich habe mir diesen thread noch mal von Anfang an durchgelesen und leider keine Antwort darauf gefunden.

    Eine Empfehlung kann ich einhalten, muss ich aber nicht. Wenn der Abstand verpflichtend ist muss ich ihn einhalten. Das ist für mich insofern wichtig zu wissen ob ich meinen heimischen Garten weiterhin (Stressfrei & legal) als Abbrenner nutzen kann oder nicht.

    Die gesetzlichen Abstände von 8m kann ich definitiv einhalten, sogar fast das doppelte mit ca. 15m. Bei 40m Abstand ist das dort unmöglich - was vermutlich wohl auf den Großteil der (innerstädtischen) feuerwerkenden Bevölkerung zutrifft .. :rolleyes:
     
  25. #75 raketentoni1, 25. April 2017
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2017
    Der Knackpunkt bei DER Sache wie auch bei anderen ist doch, dass die Verantwortung immer beim Letztverbraucher /Anwender liegt. Man kann doch ein anderes Beispiel aus dem Straßenverkehr hernehmen.
    Ortsgebiet, 50km/h erlaubt, es kommt zu einem Unfall.....Einschränkung zu der erlaubten Höchstgeschwindigkeit:
    "Fahren auf Sicht". Oder Alkohol-Promillegrenze noch lange nicht erreicht - Unfall - trotzdem Teilschuld.

    Nachtrag zu Sicherheitsabständen.
    Kommt es im Falle eines Schadens zu Streiteren, besonders wenn auch eine Versicherung (Haftpflicht oder Haushalt) involviert ist, wird eine der 1. Fragen die sein, ob empfohlene oder
    vorgeschriebene Sicherheitsabstände eingehalten wurde. Auch sonstige sicherheitsrelevante Umstände wie Wind und richtige Handhabung werden da sehr schnell mit einbezogen.Der Fantasie eines gegnerischen Anwaltes sind da keine Grenzen gesetzt.
    Hat man die Sicherheitsabstände dann NICHT eingehalten - egal ob empfohlen oder vorgeschrieben, kann u.U. die Versicherung aussteigen.
     
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