Batterien & Rohre Lackschäden durch Batterie-Fallout ?

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von ViSa, 1. Januar 2017.

  1. Artikel können nur in F2 zugelassen werden, wenn der Sicherheitsabstand 8m oder weniger ist. Bei den allermeisten Herstellern steht da nicht mehr drauf. Die Heron-Cakes sind aber auch für Feuerwerke gedacht, nicht nur zum Privatzünden, da ist dann diese optimale Entfernung zum Publikum wichtig. Wenn ich die Batterie im Garten per Hand zünde, kann ich ja keine 40m weglaufen, 8m sind da realistisch.
     
  2. Welcher Vorschrift entnimmst du das?

    Der Anlage 3 zur 1. SprengV kann ich nur entnehmen, dass der Sicherheitsabstand mindestens (nicht höchstens) acht Meter betragen muss, unter bestimmten Gesichtspunkten aber verkürzt werden kann - damit dürften Schutzausrüstung oder bestimmte bauliche Vorkehrungen gemeint sein.

    Ansonsten muss der Sicherheitsabstand gemäß §14 Absatz 1 Punkt 8 der 1. SprengV auf dem Gegenstand angegeben werden. Bisher bin ich auch davon ausgegangen, dass diese Angabe verbindlich ist, lerne aber gerne dazu.
     
  3. Was auch noch zu klären wäre, was ist am Ende rechtlich bindend die Angaben welche in der Beschreibung stehen oder die Piktogramme welche sich an ganz anderer Stelle befinden und somit unter Umständen gar nicht wahr genommen werden?

    Hier mal aus dem Album von DirtySouth zwei Bilder der Heron Mixed Box
    Piktogram 40m:
    [​IMG]

    Beschreibung 8m:
    [​IMG]
     
    ViSa gefällt das.
  4. Bei der Heron-Batterie steht eindeutig drauf, dass der minimale Sicherheitsabstand acht Meter beträgt und sie "best viewed" bei 40 Metern Abstand ist. Ich meine mich aber zu erinnern, dass zumindest bei einigen Blackboxx-Batterien ein Sicherheitsabstand von 25m aufgedruckt ist, z.B. bei der Symphonie.

    Korrektur: Eine Bildersuche hat mir gerade gezeigt, dass Blackboxx die 25m nur empfiehlt ("sollte mindestens 25m betragen") und zusätzlich schreibt, dass "der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand 8m beträgt".

    Für einen Hersteller wäre es natürlich auch nicht ratsam, wenn er über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus Abstände vorschreibt. Würde sich damit ja nur selbst das Wasser abgraben im Vergleich zur Konkurrenz. Daher wird es in der Praxis bei einer F2-Batterie vermutlich nie passieren, dass man einen größeren Abstand als 8m verbindlich vorschreibt, die Möglichkeit dazu bestünde meines Erachtens auf Basis der 1. SprengV jedoch.
     
    ViSa gefällt das.
  5. Ist Dir diese Erklärung nachts im Traum erschienen.
    Wenn nicht, dann zeige uns doch mal, wo das steht.
     
  6. Tatsache .. :shocked:

    Im Text/ Anleitung steht 8m und auf dem Piktogramm 40m. Hatte ich vorher gar nicht bemerkt ..

    Kann das also so interpretiert werden dass das Piktogramm wirklich nur für den "best view" gilt ?

    Dann wäre ja auch von der rechtlichen Seite her alles klar und ich könnte weiterhin im Garten schießen. Wie gesagt, die 8m kann ich definitiv einhalten (+ eine 3m hohe Hecke als Grundstücksgrenze, aber das sei nur nebenbei erwähnt), da könnte mir dann doch auch kein Anwalt oder Versicherung ans Bein pinkeln.
     
  7. Vielleicht hat er sich falsch ausgedrückt. Unter Umständen hat er es so gemeint, dass der PTG so beschaffen sein muss (Effekt, Lautstärke, sicherer Stand etc.), dass die 8m ausreichen. Also sozusagen darf der PTG nicht so beschaffen sein, dass der erforderliche Sicherheitsabstand ≥ 8m beträgt.

    Mir ist zwar auch nicht ganz bewusst wie das bei der Zertifizierung überprüft wird oder was da die ausschlaggebenden Punkte sind, aber irgendwie muss das ja beurteilt werden. Wahrscheinlich geht man dann immer davon aus, dass der PTG ordnungsgemäß verwendet wird und auch entsprechend funktioniert. Weil bei Effekthöhen von 40m und mehr, sind ja 8m ein Witz, falls z.B. eine Batterie umkippt.
     
  8. Die Herumreiterei auf den aufgedruckten Sicherheitsabständen bringt so viel, wie der rote Strich bei 50km/h oder bei 130km/h auf den Autotachos.

    1.) Schaden verursacht=haftbar.
    2.) Besteht eine Versicherung in irgend einer Form?
    3.) Wurde der Schaden (grob) fahrlässig verursacht oder nicht.
    4.) Bei (Grob) Fahrlässigkeit kann die eine Verischerung oder ein Anwalt sehr wohl ans Bein pinkeln.
    5.) Alles richtig gemacht und trotzem kommt es zu einem Schaden, wird wahrscheinlich jede Versicheruing zahlen.
    6.) Umkehrschluß:Alles richtig gemacht und keine Versicherung - entweder man zahlt den Schaden oder lässt es auf eine Anzeige ankommen.
     
  9. Weder der Gesetzgeber, noch der Importeur wird im Schadensfall für einen entstandenen Schaden aufkommen!

    Da der mündige Zündler anschließend erfahrungsgemäß seine Hände in Unschuld waschen möchte, bleibt im Grunde also nur eine Möglichkeit:

    Wenn man entgegen jeglicher Vernunft weiterhin auf 8m beharren möchte, dann bietet es sich doch an, mit der eigenen Versicherung zu klären, wo der eigene Versicherungsschutz greift....
     
  10. Es wurde (bisher?) kein Schadenersatzanspruch an mich gestellt. Vermutlich ist eh nix passiert. Mich hat das ganze halt nur verunsichert und wie ich Zukunft weiter verfahren soll.

    Mir geht es nur darum ob ich in meinem Garten weiterhin zünden kann oder nicht und was im Fall der Fälle passieren kann.

    Fakt ist: Die 8m können definitiv eingehalten werden. Grobe Fahrlässigkeit kann ziemlich sicher ausgeschlossen werden, da ich
    A: Die gesetzlichen Abstände locker einhalten konnte
    B: Bereits meinen Garten zum abbrennen nutze da ich auf der Straße die Abstände garantiert nicht einhalten kann, auch nicht die gesetzlichen.

    Ich bin bei Verwendung nüchtern und verwende die PTG's vorschriftsgemäß, also keine Zweckentfremdung oder Mißbrauch. Wegen was will man mir da ans Bein pinkeln können ?

    Ich verstehe mich mit allen anderen Nachbarn prächtig, nur mit dem einen nicht und ich lasse mir von dem auch nicht Silvester verbieten. Wenn ich hier rechtlich alles richtig mache - und danach sieht es augenscheinlich auch aus - sehe ich keinen Grund auf mein FWK zu verzichten.

    So lange ich auf der rechtlich sicheren Seite bin soll der Typ doch vor Wut platzen, ist mir sehr egal. Soll er seine Scheixxkarre halt wo anders parken. Ich lege auch keinen Wert darauf mich mit dem gut zu verstehen. Nur ich versuche halt mit eurer Hilfe rauszufinden ob er mir was kann oder nicht ..

    Wie in diesem thread bereits vorne geschrieben muss er mir erstmal nachweisen dass das was auf sein Auto fiel auch tatsächlich von mir stammt, die ganze Straße war schließlich am ballern.
    Nur mein FWK stach natürlich hervor weil im Gegensatz zu den anderen ich eben "mehr" und "besseres" FWK (Halt kein Discounter Kram..) gezündet habe, was natürlich erstmal den Verdacht schon ohne weiters auf mich lenken kann.

    @Feuer und Flamme
    Um ALLE Eventualitäten auszuschließen müsste man ganz fern jeder Möglichkeit das irgendwo irgendwer oder irgendwas zu Schaden kommt, zünden.
    So und jetzt das ganze mal versuchen aus der Realität zu betrachten .. de facto unmöglich.
     
  11. @ViSa
    Glaube nicht, dass nach der verstrichenen Zeit noch etwas kommt...
    Ich störe mich nur etwas an der Tatsache, dass man die Problematik/Gefahr der Sicherheitsabstände zwar
    erkannt hat (sogar aus eigener Erfahrung), aber trotzden bereit ist wie gehabt weiterzumachen, wenn geklärt ist, dass im Schadensfall andere zahlen.....
     
  12. Naja, andererseits käme das ja quasi einem "durch den Nachbar ausgesprochem FWK-Verbot" gleich ..

    Wenn du diesen thread mal von Anfang liest, sind da auch Stellen zu finden wo es heißt: "Wer Angst um sein Auto hat, muss es halt woanders parken" Es kann ja wohl ernsthaft nicht zuviel verlangt sein, seinen PKW mal für eine 1/2 Stunde wo anders hinzustellen ..

    Nur weil die Leute bammel um ihre Karre haben kann das ja wohl nicht heißen das man kein FWK zünden kann/ darf / soll .. ?!? :rolleyes: ???
     

  13. Ich sehe das eher umgekehrt !

    Wenn man schon ballern muß, kann es doch nicht zu viel verlangt sein, sich einen sicheren Platz zu suchen.
    Und...ein stehendes und rechtmäßig geparktes Auto macht keinen Schaden, aber u.U. gezündetes Feuerwerk.
     
    666 gefällt das.
  14. Seh ich absolut nicht so ... zu mal ich als nur 1x p.A./ Silvester-Zündler agiere.

    Es ist wohl mit weitaus weniger Aufwand verbunden seine Karre 1 mal pro Jahr mal ein paar Meter wegzufahren als das ich meinen gesamten Aufbau woanders hinkarren muss. Ausserdem finde erstmal einen passenden Abbrenner ..

    Für mich ist das Thema erstmal beendet, die 8m kann ich locker einhalten damit ist für mich die Sache gegessen, ich zünde legalen Kram, bin weg von der Strasse und verwende das FWK fachgerecht. Fahrlässigkeit kann man mir auch nicht unterstellen. Ich bin damit meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, niemand kann mir unter diesen Umständen mehr ans Bein pinkeln.

    Jeder(!) weiß das Silvester FWK gezündet wird, wer Angst um seine Karre hat muss halt wo anders parken:
    Klick Link
     
    BumBum und ille gefällt das.
  15. Guten Abend

    Ziemlich mies was dir da passiert ist zum Jahreswechsel. Ich wurde bis jetzt noch nicht mal bei meinen vergangenen Böllerrunden blöde angemacht.
    Wenn ich an Silvester 2015 zurück denke fällt mir dazu nur ein das der halbe Parkplatz voll war mit geparkten Autos. Ein Auto stand sogar gefährlich nahe am Abrenner. Dementsprechend sah es dann am Neujahrsmorgen auch aus. Vielleicht war dem das vorher nicht bewusst was dort an dem Abend noch stattfinden würde. Jedenfalls hat sich niemand bei mir oder meinen Angehörigen gemeldet wegen eines Brandschaden am Auto. Ich gehe mal davon aus das der Lack auch dran geblieben ist obwohl dort in der Silvesternacht noch andere Dinge von vorbeigehenden Spaziergängern gezündet wurden.

    M.m nach müsste der Geschädigte den Fallout demjenigen nachweisen der die Batterie oder die Raktete gezündet hat. Und selbst dann würde das wieder mehr Papier ergeben als Geld.
     
  16. Grundsätzlich gilt das Verursacher Prinzip.

    Auch wenn Empfehlungen ausgesprochen werden, Autos woanders zu parken, Fenster zu schließen, etc.
    Diese haben keine Rechtsverbindlichkeit.
    Der Nachbar kann, muss aber nicht.
    Wenn ein Schaden entsteht, interessiert es nur wer diesen Verursacht hat und ob eine Versicherung dafür aufkommt.

    Unabhängig von Jahreswechsel, Profifeuerwerk, Bühnenshow whatever....

    Wer zündet, der haftet.

    Salut Tom
     
    raketentoni1 gefällt das.
  17. Logisch, das ist die Ansicht von Versicherungen und Rechtsanwälten. Die Einen können sich auf Grund solcher Aussagen schön abputzen, die Anderen verdienen mit Rechtsstreitigkeiten solcher Gummi- Aussagen viel Geld.
    Man braucht sich ja den "Klick" nur genau durchzulesen......

    Zünden von einem sicheren Ort ... wo und was ist DAS ?

    Autos nach Möglichkeit ??...abseits abstellen...wo liegt "abseits"?

    Für einen Zündler ist "abseits" widerum ein "sicherer Ort" !!!

    Die Verkehrssicherheitspflicht "deutlich" herabgesetzt.

    In welchen Rahmen und wie viel ???

    Welche Stelle ist "besonders gefahrträchtig" ..u.s.w.

    Alles DAS kommt von dem besch.... Gesetz in Deutschland.

    Bei uns in Österreich ist DAS genau geregelt.
    Autos innerhalb des Ortsgebietes rechtmäßig abgestellt.
    Zünden von Feuerwerk innerhalb des Ortsgebietes ohne Ausnahmegenehmigung verboten.
    Zündelt Einer trotzdem und es kommt zu einem Schaden ist er ohne Diskussion voll haftbar.

    Dafür Verkauf und Verwendung außerhalb des Ortsgebietes nach PtG. ganzjährig erlaubt.

    Wir haben zu Silvester keinen Verkaufsstress weil die Kunden genug Zeit zum kaufen haben.
     
  18. Es geht um Deutschland, mich interessiert Österreich nicht, wobei ich offen eingestehen muss das mir eure Regelung doch deutlich besser gefällt. ;)


    Bei eurer Regelung kann auch nichts falsch verstanden oder Mißinterpretiert werden.
    Aber darum gehts hier nicht ..
     
  19. Heron 4-5-6

    Hallo,

    ich hab auch diese HERON 4-5-6 Box, Mixed Box... am Lager.
    Es sind 2 Aufkleber angebracht.

    Der Eine in holländischer Sprache mit 40m Abstand.
    Direkt daneben der in deutsch, mit mind. 8m Abstand zum Publikum.

    Piktogramme interessieren nicht. Das soll meiner Meinung nach nur den Verkauf fördern.(Je größer, desto besser.)
    Ich hatte Anfangs allerdings auch große Augen bekommen, als ich was von 40m gelesen hatte.
    Nach genauerem Nachsehen war aber alles klar.

    Wie gesagt: In D mind. 8m Abstand.

    Gruß an Alle,

    Nisch`l
     
    ViSa gefällt das.

  20. Genau darum geht´s aber hier, nämlich um eindeutige Definierungen .
    Und Lackschäden können nicht nur in Deutschland auftreten.
     
  21. #96 Skyline85pyro, 13. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2019
    Dass die Gips-brocken einfach Herunterfallen ist falsch! Die Dinger Fliegen mit Sehr Hoher Geschwindigkeit wie Geschosse SEHR WEIT durch die Luft!!! Können Menschen, Häuser, Fahrzeuge schädigen!!!
     
  22. Genau das dachte ich mir auch bei dem Text also was nun?

    Normalerweise müsste auch der Hersteller von Feuerwerk in der Verantwortung stehen oder die Behörde die dieses Zulässt,die beim Test gemerkt haben muss dass Batterien Fallout haben.Denn ich als Benutzer kann doch überhaupt nichts dafür wenn ich alle Sicherheitsabstände einhalte und das Feuerwerk vorschriftsmäßig "benutze".
    Was kann ich dafür wenn eine Rakete querschlägt?
    Was kann ich dafür wenn die Batterie Schäden verursacht?Nichts.
    Wieso sollte für Fremdschäden überhaupt der Benutzer der Verursacher sein WENN er es Ordnungsgemäß abbrennt?
    Also wird hier davon ausgegangen:
    Der Feuerwerkszünder ist Schadenverursacher,weil er das Feuerwerk bedient hat und wenn er es nicht abgebrannt hätte hätte es auch keine Schäden gegeben ja super.

    Normalerweise sollte es doch so sein dass es bei Feuerwerk - ausser bei Mutwilligen Schäden durch Bedienfehler oder Alkoholmissbrauch- keinen Schuldigen geben kann,weil damit zu rechnen ist.Fertig.
    Der Schaden sollte unter den Versicherungen geklärt werden,sonst ist quasi jeder Zünder potenziell kriminell und wenn es keine Schäden gibt ist das Zufall.

    Also wenn Du verstehst was ich mit dem gebrabbel meine ;-)
     
    Snajdan gefällt das.
  23. Klingt für verantwortungsbewusste Menschen nach einem (vermutlich unfreiwilligen) Plädoyer für die längst überfällige Erhöhung der Sicherheitabstände in F2!
    Das Abwälzen von Verantwortung ist schier unerträglich und glücklicherweise nicht repräsentativ...
     
    Mathau gefällt das.
  24. Es ist schwierig weil Feuerwerk im Endeffekt nichts weiter ist das lediglich nur gedulded wird im Rahmen von Traditionen, Bräuchen und evtl. noch Gewohnheit.
    Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Also hat der Zündler dafür Sorge zu tragen das er alles tut um Schäden möglichst zu verhindern und die andere Seite muss auch alles tun um Schäden zu minimieren.

    Ich nenne mal die typischen Klassiker:
    "Pyro-Idiot" zündet PTG ohne jedweden Abstand.
    "Muggel-Idiot" lässt an Silvester seine Fenster auf Kipp.

    Das heißt in beiden Fällen handeln die Personen defintiv falsch und unverantwortlich.

    Jetzt ist aber so dass das höhere Gefahrenpotenzial von demjenigen ausgeht der die PTG's zündet, d.h. sein zu erwartender Anteil an Umsicht und Verantwortung ist höher zu bewerten.
    Am ehesten lässt sich das mit Verkehr vergleichen wo die Führer stärkerer Fz. auf die Schwächeren Rücksicht nehmen müssen. Jeder der einen Führerschein hat weiß das.
     
  25. #100 BMW-Freak, 13. Januar 2019
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2019
    Was willst Du mir damit unterstellen?
    Ich habe die Verantwortung das Feuerwerk Ordnungsgemäß zu benutzen,den Angegebenen Abstand einzuhalten und auf Personen im Umkreis zu achten.Ich setze vorraus dass man diese Natürlich nicht auf dem Parkplatz zündet.
    Und für den Fallout der Batterie kann ich WAS genau?Was soll ich als Bediener noch tun?

    Bei solchen "ich mache alles korrekt" Posts stellt sich mir die Frage,ob sich jeder Privatzünder eine Mauer bauen soll mit 10ha asphaltiertem Zündplatz?
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden