Handhabung & Technik Probleme nach Hochzeitsfeuerwerk

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Kopernikus, 10. Juli 2017.

  1. Mit einer einfachen Anzeige und 2 Formularen ist es noch lange nicht getan als Feuerwerker, da muss man schon etwas
    Erfahrung und Sensibilität Allen Beteiligten gegenüber auffahren, insbesondere und gerade unbeteiligten Dritten!!

    Das Knöpflle drücken ist doch echt nur noch Makulatur.
    Erst wenn man das erkannt hat, sollte man sich Fachkundig schimpfen dürfen.

    Salut Tom
     
  2. Solange wir nicht wissen wie das ganze von statten ging können wir hier garnix sagen. Seine Verantwortung ist genüge getan wenn er rechtzeitig alle informiert hat, alle schutzabstände eingehalten hat usw.... Wer dann sein Auto in unmittelbarer Nähe abstellt muss damit rechnen das was von oben runter kommen kann.
     
  3. Mich wundert eh ein wenig das der TE hier nicht (mehr) schreibt ...
    Thema eröffnet und seit dem "Still ruht der See"
    Fake-thread oder was soll das hier ... ?!?
     
  4. Fake-Thread? Von einem User mit +360 Nachrichten? Vielleicht hat er einfach derzeit andere Sorgen, nachdem er die ersten Antworten erhalten hat (zuletzt online 10.07).

    Muss alles neuerdings immer gleich als Fake bezeichnet werden, was subjektiv nicht verständlich ist?
     
    Quinzy und Yoman gefällt das.
  5. Naja ... der Gedanke kann einem schon kommen.
    Aber Geduld ist nicht grade meine Stärke, das das muss ich gestehen.;)
     

  6. Es ist ziemlich egal, wie das Ganze von Statten ging. Nur Wem sagen, Achtung ich mache Dreck, räum deine Karre gefälligst weg ist zu wenig.

    Das würde nur so gehen:

    Man mietet einen Platz wo man Feuerwerk schießen will und dann darf sich dort und nur dort Keiner hinstellen und wenn, dann hat Der auch die Konsequenzen zu tragen.
    Gilt aber wieder nur für den gemieteten Platz. Selbst unmittelbar Angrenzendes darf ich weder beschmutzen noch Sonstwas.

    Nochwas zu den vielzitierten "Schutzabständen".. Diese müssen selbstverständlich zur Gänze in meinen Bereich liegen. Ich kann. z. B. nicht sagen, 3m nehme ich als Schutzabstand vom Nachbargrundstück.(Auch nicht vom öffentlichen) Es ist ein allgemeiner Irrtum zu glauben, öffentlicher Grund gehört Niemanden oder Jedem. Jeder m2 öff. Grund wird auch von der Öffentlichkeit verwaltet und findet sich immer in irgend Jemandes "Besitz" .
     
  7. Nö, wenn ich mein Auto da parke wo parken erlaubt ist, hat auch kein Pyrotechniker das Recht mein Auto zu verschmutzen oder zu beschädigen, auch wenn er es mir vorher gesagt hat.

    Wenn diese Parkstelle gefährdet ist, dann muss der Pyrotechniker halt vorher ordnungsgemäße Schilder aufstellen (lassen), die das PArken da unterbinden.

    Aber das ist zum einen wieder aufwendig und zum anderen kostet es Geld.

    Aber vielleicht wird dem ein oder anderen jetzt etwas klarer, dass der §27 nicht dazu da ist Geld zu sparen.

    Die einhergehende Verantwortung bedeutet Aufwand und ggf. Kosten und durch die ggf. Fachkunde:))) auch Haftung.

    Auch hier kann man sich eben nicht nur die Rosinen rauspicken.

    Carsten
     
  8. Gilt für Nicht-Scheinis(!) an Silvester(!) das selbe ?

    Frage nur weil es "üblich" ist das mehr oder weniger jeder Otto-Normalo an Silvester an der Straße steht und seinen PTG zündet.
    In dieser Situation ist das mit den Abständen doch - sofern man es gaaanz genau nimmt - gar nicht einzuhalten ... ???
     

  9. Scheini oder Nichtscheini wird ziemlich egal sein. Nur weil es "üblich" ist, muß es noch lange nicht erlaubt und legal sein.
     
  10. Toni, bitte nicht mit AT verwechseln.

    In DE(!) ist es zu Silvester(!) grundsätzlich erstmal überall gestattet, auch innerorts.
    Es gibt Ausnahmen wie Krankenhäuser, Kirchen, Reetdächer, etc. und es können einzelne Gemeinden s.i.w. auch Verbote erteilen.

    Aber nimm doch mal die typische deutsche Großstadt ... oder Vorort oder was auch immer. Es gilt zu Silvester in DE eine herabgesetzte Verkehrssicherung (was auch immer man darunter verstehen kann/ soll...)

    Und das meine ich mit "Realität" ... die Leute stehen an der Straße und zündeln oder glaubst du wirklich das da irgendwelche Abstände eingehalten werden ? Ist oftmals schon durch die örtliche Bebauung gar nicht mehr möglich.
    De facto, wenn man es wiederum gaaanz genau nimmt - befindet sich in DE an Silvester vermutlich 80% der feuerwerkenden Bevölkerung auf illegalem Terrain da die Abstände nicht eingehalten werden können ... ?!?
     
  11. An Silvester dürfte es,wenn man nicht ganz allein irgendwo abbrennt, kaum möglich sein, einen direkt als Täter zu ermitteln.
    In vorliegendem Fall ist es klar, wer der Verursacher ist.
     


  12. Ich verwechsle da sicher gar nichts. Mir ist auch klar, dass die Gesetze in "D" andere sind als bei uns. Trotzdem kann es nicht so sein, dass euer Gesetz ein Freibrief für alles Mögliche ist. Es gilt sicher auch bei euch, dass die Freiheit des Einen dort endet, wo die Nasenspitze des Anderen anfängt. Und wenn die Abstände eben nicht eingehalten werden können, darf ich halt nicht zündeln. Das gilt dich in weiterem Sinne auch bei uns mit " Außerhalb des Ortsgebietes erlaubt" und trotzdem kann ich da auch nicht machen Was ich will !

    Man hat wirklich manchmal das Gefühl, dass beim ersten Pulverrauch das Gehirn komplett wegschaltet.

    Dass eure Gesetze da mehr als schwammig sind und sich der Gesetzgeber aber schon ordentlich abputzt (vermutlich steht die Wirtschaft dahinter) zeigt folgender Text:

    Wer zahlt für Böllerschäden am Auto?

    Der Bundesgerichtshof entschied bereits 1985, dass beim Zünden von Silvesterraketen Standorte gewählt werden müssen, von denen aus andere Personen oder Sachen nicht ernsthaft gefährdet werden. Dennoch müsse beachtet werden, dass die Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht herabgesetzt ist. Daher müsse sich jeder auf entsprechende Gefährdungen durch Feuerwerkskörper einstellen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.07.1985, Az. VI ZR 71/84).
    Dem zugrunde gelegt gilt zunächst, dass derjenige der durch einen Silvesterknaller ein Fahrzeug beschädigt, auch dafür haftet. Besitzt der Schädiger eine Haftpflichtversicherung, muss diese für den Schaden aufkommen. Wenn der Fahrzeugbesitzer jedoch sein Fahrzeug an einer besonders gefahrträchtigen Stelle abgestellt hat, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Wer also etwa über eine Garage verfügt, sollte seinen Wagen nicht im Freien stehen lassen. Schwierig wird es zudem, wenn der Schädiger nicht auffindbar ist.

    Man soll sich DAS mal auf der Zunge zergehen lassen.

    Letztendlich ist doch der Schädiger haftbar....aber eigentlich "sollte" nicht "muß" Der der eine Garage hat...u.s.w.
     
  13. Zitat: Wenn der Fahrzeugbesitzer jedoch sein Fahrzeug an einer besonders gefahrträchtigen Stelle abgestellt hat, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Wer also etwa über eine Garage verfügt, sollte seinen Wagen nicht im Freien stehen lassen.

    Da steht es.... Hat man allen Bescheid gesagt, keine Haftung mehr. Nicht nur an Silvester. Könnte ja sonst jeder kommen und sagen mein Auto wurde durch dein Feuerwerk beschädigt.
     
  14. Also in einem muss ich Toni ja recht geben.

    Der $ ist schon sehr schwammig formuliert und lässt eine Menge Interpretationsspielraum. Je nach dem von welcher Seite es man betrachtet. Will man fast alle Eventualitäten ausschließen müsste man buchstäblich an den Arsch der Welt fahren und/oder großflächig absperren lassen.
    Ich meine FWK - bzw dessen Schmutz/Fallout verteilt sich ja nun doch etwas großflächiger ...
    Aber nach meiner Meinung stellt sich auch irgendwo die Frage des Aufwands und der Zumutbarkeit, oder nicht ?
    Es ist doch wesentlich einfacher ein PKW mal um die Ecke oder in die Garage zu stellen als das man ein FWK am Ende der Welt aufbaut. Grade bei Anlässen wie einer Hochzeit wird das FWK doch vermutlich dort gezündet wo nach der Trauung auch die anschliessenden Feierlichkeiten stattfinden. Das kann u.a. auch durchaus das eigene Heim sein ..


    Auch ein sehr interessanter Standpunkt. Wie ist es an Silvester, da braucht man theoretisch niemanden Bescheid zu sagen, man sollte grundsätzlich davon ausgehen da die Leute das wissen .. ?! Möchte echt nicht wissen wie viele Leute *versuchen* sich auf diesem Wege möglicherweise ein paar extra Euros zu erhaschen.
     
  15. Nenne mir einen der an Silvester in seiner Straße herum geht und sagt "um 12 mache ich bisschen Feuerwerk"

    Immer aufm Teppich bleiben. Leute in unmittelbarer Nähe informieren, wer dann trotzdem in dem Bereich parkt ist selber schuld. Keine Haftung bei Schäden. Eltern haften für Ihre Kinder....
     
  16. Das ist ja die Frage ..
    MUSS ich das an SILVESTER machen ?
    Ich denke eine Verpflichtung dazu besteht nicht, weil ich einfach davon ausgehe das die Leute wissen das zu Silvester FWK abgebrannt wird und auch abgebrannt werden darf.

    Aber gut ... für so manch eine Lichtgestalt ist ja auch Schneefall im Winter eine alljährlich stattfindende und unerwartete Überraschung ..

    Bei einer Hochzeit im laufenden Jahr ist das sicherlich eine andere Sache, da macht das durchaus Sinn da niemand damit rechnen muss. Aber das hat der TE nach eigener Aussage ja auch gemacht ..
     
  17. Für die erlaubten Abbrandzeiten am 31.12 und 1.1. (soweit von der Gemeinde nicht weiter eingeschränkt) mag das grob Gültigkeit haben, für den Rest des Jahres ist das schlichtweg falsch.

    Kein Feuerwerker oder wer auch immer (Ausnahme: Die Executive bei Gefahr im Verzug) kann mir verbieten mein Fahrzeug auf einer zulässigen / ausgewiesenen Parkfläche abzustellen. Damit habe ich meiner allgemeinen Verkehrssicherungspflicht genüge getan.

    Wird das dort abgestellte Fahrzeug verschmutzt und/oder beschädigt haftet der Verursacher (bzw. in diesem Fall erst einmal der in der Anzeige genannte §7/§27 Inhaber bzw. die Person, welche die Freistellung vom Verwendungsverbot beantragt hat) vollumfänglich, egal ob er Bescheid gesagt hat oder vorm Feuerwerk mit einem Lautsprecherwagen durchsagen macht...

    Gruß, Thomas
     
  18. Du hast recht, aber..................:cry:
    Habe schon in meiner ersten Antwort auf diesen Umstand hingewiesen. Und auch andere Forianer haben klar Stellung zu diesem Thema bezogen.
    Trotzdem gibt es nicht wenige User, die mit ihrem Halbwissen glänzen und damit alles in Frage stellen.
     

  19. Ein Schmarrn steht da !!

    Was ist eine besonders gefahrenträchtige Stelle ?? Etwa der Hang beim Vesuv?

    Dann... : KANN die Haftung ausgeschlossen werden, nicht ES WIRD die Haftung ausgeschlossen.

    Und zum Schluß....sollte das Auto in die Garage stellen. SOLLTE nicht MUSS !

    Hat man Allen Bescheid gesagt und die Alle sagen,"Mein Auto bleibt da stehen, weil es rechtmäßig abgestellt ist, kann´st dich mit deinem Feuerwerk brausen.


    So schaut´s aus !

    Da müßte die Behörde schon ein Halte.- und Parkverbot erlassen.....
     
  20. Hmm ... könnte man aber auch so verstehen, Beispiele.:

    Z.B. eine Stelle wo man weiß das FWK stattfindet, z.B. nach Ankündigung oder aber man weiß das eine bestimmte Person an einem bestimmten Platz schon seit Jahren sein FWK abbrennt. Das sagt mir schon der gesunde Menschenverstand das ich meine Karre dann nicht ausgerechnet dort/ in der Nähe parken sollte ..

    Bedeutet n.m.V.: Sehe ich mir ein FWK nicht hinter dem geschlossenen Fenster an sondern begebe ich mich draußen, so begebe ich mich freiwillig in die Gefahrenzone und muss einfach damit rechnen das dadurch bestimmte Schäden auftreten können. Auch wer z.B. an Silvester seine Fenster auf Kipp lässt wird mit Haftungsforderungen scheitern denke ich mal .. in solchen Fällen kann und wird ziemlich sicher der Haftungsanspruch ins Leere laufen

    Richtig muss er nicht. Aber er hat die Möglichkeit dazu. Wenn er davon keinen Gebrauch macht/ machen will warum soll dann der derjenige der ein FWK abbrennt dafür haften ? Das käme quasi einem indirekt durch die (absichtlich-nicht-in-die-Garage-stellen-wollenden-Person) ausgesprochenem FWK-Abrennverbot gleich. Ich glaube nicht das er in der Position dazu ist. Das ist für mich quasi die "light-Version" des Kippfenster-Beispiels ..

    Und wessen "Rechtsverständnis" hat jetzt Gültigkeit ?
     
  21. Wo hast du den Blödsinn den her???

    Ich als Pyrotechniker habe im Vorfeld dafür zu sorgen, dass ich nichts beschädige. Und wenn da Parkplätze im Gefährdungsbereich liegen, dann muss ich halt vorher dafür sorgen, dass die weg kommen oder anders planen.

    Im öffentlichen Bereich würde das NICHT bedeuten "bescheid sagen" oder eigene Zettel aufhängen, sondern bei der entsprechende Stelle rechtzeitig ein Parkverbot beantragen und einrichten lassen.

    Zu Silvester gilt das gleiche, nur mit dem Problem, dass es so gut wie unmöglich ist, den Verursacher zu ermitteln.

    So ist es ratsam sein Auto in Sicherheit zu bringen, aber nicht weil es jeder mit Pyrotechnik verwüsten darf, sondern weil man nicht herausbekommt wer es war.

    Carsten
     
  22. Was hat DAS wieder mit "Rechtsverständnis zu tun ??


    Wir reden hier doch jetzt überwiegend über eure Zustände zu Silvester?!


    Also..nur weil da einmal im Jahr (vielleicht im letzten) Einer ein Feuerwerk abgebrannt hat, muß ich noch lange nicht annehmen, dass es heuer(wieder) passiert.
    Abgesehen davon, könnte es laut eurem Gesetz in ganz Deutschland so sein.Somit wäre das gesamte Bundesgebiet "gafahrträchtig" - oder WIE oder WAS. Also müssten alle (gesch.) 45 000 000 (fünfundvierzigmillionen) Autos rund um Silvester im benachbarten Ausland parken, soferne sie keine Garage haben, was aber in Deutschland gar nicht Pflicht ist.
    Oder... Ich stelle mein Auto am 29.12. ab. Wie kann ich da schon wissen, dass ich in der Nähe am 31. 12. einer gefahrträchtigen Stelle bin.

    Oder....Ich habe vor einem (meinem) Reihenhaus einen bezahlten Abstellplatz, womöglich im Eigentum. WER bitte stellt mir eine Garage zur Verfügung ? Der Silvesterheini, der nebenan schießt ?

    Und MEIN Fenster ist MEIN Eigentum. Da kann mir Keiner Vorschriften machen wie und ob das geöffnet ist. Da hat gefälligst der Schießer und NUR DER aufzupassen !!

    Wohl gemerkt, wir reden hier immer von "Laienfeuerwerk".

    Zum Schluß noch Etwas zum "gesunden Menschenverstand". WARUM bitte fordert man das von den Nichbeteiligten und nicht von den Zündlern !

    Brauchen die Sowas nicht, oder habens gar keinen (Verstand nämlich) ?!
     
  23. Warum wirst du so agressiv ?

    Man könnte das Ding auch umdrehen ...
    Wie sollen sich Millionen von Zündlern geeignete Plätze suchen ?
    So groß ist DE nun auch wieder nicht ..

    Wie ich schon weiter vorne schrieb, der "Nichtbeteiligte" hat in der Regel im Schnitt 364,5 Tage wo er tun und lassen kann was er will. Aber an diesem einen Tag oder genauer nur für einige Stunden entsprechend zu handeln im Sinne von Auto umparken oder Fenster verschließen ist also zu viel verlangt ? Wow ... :rolleyes:

    Aber wir sollen Rücksicht nehmen. Wo eigentlich bleibt die Rücksichtnahme oder Entgegenkommen uns gegenüber ?
    Ich weiß nicht ... von einem FWK-Forum erwarte ich doch etwas mehr Zusammenhalt, aber soviel Contra wie man hier kriegt ... vielleicht sollte man das hier doch besser in Anti-FWK Forum umbenennen..

    Ich habe fertig.
    Viel Spaß noch hier ...
     
  24. Den größten Dreck machen eh die ganzen Chaos-Zündler. Wer größere Mengen online Bestellt und zündet, oder sogar ein Feuerwerk zusammenstellt und verleitet, sollte in der Lage sein, sich einen vernünftigen Platz zu suchen, wo z.B. auch die 8m eingehalten werden.
     
  25. Naja...
    In Ländern mit Abbrennverboten innerorts gelingt es den Menschen ja auch irgendwie Feuerwerk zu zünden.
    Wenn man davon absehen würde, die eigene Nachbarschaft beeindrucken zu wollen (oder auf kürzeste Wege zu bestehen), dann würde ein Großteil der Konflikte vermutlich überhaupt nicht erst aufkommen....
     
    Tulcea gefällt das.
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