Handhabung & Technik Generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk in einer Gemeinde

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Nusspapst, 18. Dezember 2016.

  1. derVolk und Darnoc gefällt das.
  2. Dann gleich dem Herrn Bürgermeister und, vor allem der Reporterin zur Kenntnis geben. Vielleicht passiert dann was. Der Ersteller war am 11.01.2017 das letzte Mal online, scheint also nicht wichtig zu sein.

    Oder, was die beste Lösung sein wird. Einfach außerhalb der Orts/Stadtgrenzen abbrennen.
     
  3. Wie darf ich das als Laie verstehen?

    "Die Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen muss ins Verhältnis zum größten Schutzabstand des PtG's gesetzt werden"

    Was heißt das für Kat.II ??
     
  4. neu

    So sieht die Änderung jetzt aus, also ist das jetzt noch weitgreifender als zuvor, ``brandempfindliche Gebäude`` kann viel sein, wer ordnet das jetzt richtig ein welche Gebäude da drunter fallen, Ordnungsamt , Feuerwehr ????

    § 23 1. SprengV (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
     
  5. Ich verstehe das so, dass der Abstand zu diesen Einrichtungen nicht einfach pauschale 200m sein dürfen, sondern dass er sich am größten Schutzabstand, der auf dem Artikel steht (was ja jetzt, wo keine BAM-PII-Artikel mehr gezündet werden dürfen, immer der Fall ist), orientieren muss.
    Allerdings bezieht sich das nur auf angezeigte Feuerwerke unterm Jahr, für Silvester gilt so wie ich es verstehe weiterhin das Verbot in "unmittelbarer Nähe," aber vielleicht ändert sich die Auslegung dessen, was das bedeutet, jetzt ja.

    Auf vielen Artikeln ist jetzt aber nur 8m als "größter Schutzabstand" eingetragen, was natürlich Quark ist, weil "brennende Teile oder Reststücke" bei Cakes und Raketen viel weiter fliegen.

    Da ist eine Orientierung an den Tabellen für F4 sinnvoller, das wären zum Beispiel bei den meisten F2-Cakes so 30-50 Meter (Steighöhe unter 30m oder Kaliber unter 50mm)

    Für Raketen sind die Werte natürlich viel höher.
     
    Fireblader gefällt das.
  6. Lieber Feuerwerkskollege, so in etwa wie Du sehe ich das auch. Sehr gut, vor allem das der Orientierung an F4 für Cakes. Denke auch für Raketen dürften 70 bis 80m, auf jeden Fall 100m reichen. Diesen Gesetzestext für F4 und T2 hatte ich auch im Netz gefunden.
     
  7. Ich mag solche Pauschalrückschlüsse ja unheimlich gern.....

    Also dass der Verfasser (ich) sich lange nicht zu diesem Thema geäußert hat, hat weniger mit Wichtigkeit zu tun, sondern vielmehr mit dem Engagement, dass ich bisher investiert habe, dass so weit ging, dass es mich sehr aufgerieben hat und ich einmal Abstand von dieser Thematik brauchte.

    Die vielen versprochenen Hilfen, seitens kleiner, größerer und ganz großer Hersteller und Importeure von Pyrotechnik, sind einfach nur ins Leere gelaufen, bzw. haben gar nicht stattgefunden.

    Ich habe versucht, über unseren Rechtsschutz eine Klage einzuleiten. Dieses Vorhaben hat der Versicherer abgelehnt, da wir nicht "Verwaltungsrecht allein" eingeschlossen hatten. Wir haben dann versucht dies auf dem Kulanzwege doch noch zu bekommen, da wir den Einschluss einfach nur verpennt hatten und schon >20Jahre dort Kunde sind. Der Kulanz wurde stattgegeben, allerdings wurde die Übernahme dann doch wieder abgelehnt, weil die Thematik an sich nicht versicherbar sei, auch nicht unter Verwaltungsrecht.

    Das ist der Status quo von vor ca. 6 Wochen.

    Im Prinzip fehlt hier eigentlich nur eins:
    Die finanzielle Rückendeckung für die Klage von jemandem, der diese ggf. Kosten gar nicht spürt, dann lege ich sofort los. Allein trage ich das Risiko aber nicht, auch wenn die Aussicht zu gewinnen sehr hoch ist, zumal es bereits mehrere Urteile gibt, die klar benennen, dass die 1. SprengV als abschließendes Gesetz zu betrachten ist und darüber hinausgehende Einschränkungen nicht zulässig/Unrecht sind.

    Viele Grüße
    Thomas

    P.S.: Einfach außerhalb der Ortsgrenzen dürfte bald schwierig werden. So weit mir bekannt wollen Dollern und Jork nachziehen. ...und ganz ehrlich: Außerhalb der Gemeindegrenzen oder Abbrennplätze schön und gut - aber wer verlässt denn eine Silvesterfeier um woanders Pyrotechnik abzubrennen. Da sind doch andere Partygäste zu Recht sauer, wenn man auf diese Weise eine Feier kaputtmacht.
     
    Minos und derVolk gefällt das.
  8. Danke für Deine Infos Thomas.

    In meiner Stadt wurden von den Grünen im Ortsbeirat die Einrichtung von Knallzonen gefordert, zum Glück abgelehnt. Das war so ähnlich wir bei Dir die Bürgerversammlung, leider wurde das dort beschlossen.

    Ist ein heikles Thema, doch lasse ich mir die Freude am Feuerwerk nicht vermiesen. Fahre dann woanders hin.
    Vielleicht mal den Weg über das Regierungspräsidium oder eine Anzeige wegen zbs. Rechtsbruch/Beugung bei der Staatsanwaltschaft machen und sich auf die Urteile berufen.

    Schreibe doch mal RA Wübbe hier im Forum an, denke er kann Dir ohne viel TamTam eine Auskunft geben.

    Probieren kann man es ja mal. Ob einem dies das wert ist, gute Frage.
     
    derVolk gefällt das.
  9. Ja.
    Ich werde mich demnächst einmal bei Herrn Wübbe dazu melden.
    Dauert aber ein wenig. Meine Nerven waren wegen dem Thema eine Zeit lang sehr angespannt. Nicht unbedingt wegen des Inhalts. Ich habe mich sehr in einen Strudel von Ärger und Frust ziehen lassen. Ärger und Frust darüber, wie manche Menschen, die hohe und offizielle Ämter bekleiden, einfach frei Schnauze handeln und ihr tun auf Hörensagen aufbauen, Behauptungen aufgrund von Annahmen von sich geben, ohne das geringste Bisschen Recherche in das Thema zu investieren, dann auf Basis dieser ungenügenden Recherchen ein Unrecht beschliessen und damit, so sieht es im Moment jedenfalls aus, auch noch ungestraft davon- und damit durchkommen.

    Wahrscheinlich ist es einfach mein Sinn für Gerechtigkeit, der mich dazu bringt, so angespannt darauf zu reagieren.

    Aber ich werde in den nächsten Tagen mal meine Kräfte sammeln, Anlauf nehmen und alles für Herrn Wübbe noch einma aufbereiten und ihm zukommen lassen.

    Bis dahin....
     
    Fireblader gefällt das.
  10. Krass, dieses Vorgehen habe ich als Aprilscherz im Thread

    http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=48379

    gepostet. Haben die Grünen hier mitgelesen und sich dies als konformen Beschluss zum Beispiel genommen :shocked:

    Die Grünen sind ja bekannt dafür, unsere individuellen Interessen, besonders im Bereich des WaffG und der SprengV leidenschaftlich zu beschränken.

    Das knallt richtig :mad:
     
  11. Says everything :p ;)
     
    device_null gefällt das.
  12. Darnoc und Brakelmann gefällt das.
  13. in der Samtgemeinde ist ja ganz schön hart, da müssen die Anwohner schon ein Stück fahren zum zünden. Man wäre ich traurig, wenn bei uns Abbrennverbot wäre :oops:
     
    Darnoc gefällt das.
  14. Dass die es einfach nicht hinkriegen, zumindest die hinteren Bereiche der Höfe und Feldwege aus dem Verbot auszuklammern zeugt mal wieder von grenzenloser Kompetenz seitens der Politik...
    Die Schwierigkeiten bei der Findung eines geeigneten Abbrennplatzes wundern mich dafür gar nicht, ich hätte auch wenig Lust, für einen mir völlig unbekannten Haufen Leute an Silvester die Verantwortung zu übernehmen.

    Besonders ärgerlich ist dieses Verbot für mich dieses Jahr daurch, dass meine Nachbarn in ziemlich genau 250m Entfernung ihr Reetdach durch normale Dachpfannen ersetzt haben, wir hätten also deutlich mehr freien Platz in eine Richtung. Aber ich will mich nicht beschweren, ich habe noch Glück gehabt, dass die Gemeindegrenze direkt an dem Grundstück meiner Familie verläuft...
     
  15. Moin Zusammen!

    Die neue Allgemeinverfügung steht zum Download bereit.
    Dort wird immer noch von Kategorie II ausgegangen.

    Wenn man es auf die Goldwaage legt, heißt das doch: Feuer frei, oder?
    Schließlich ist ja heute alles nicht mehr römisch II, sondern Kategorie F2!

    Die Funke Böller Charge 2017 ist z.B. jetzt Kategorie P1

    Zitat aus der 1. SprengV

    sonstige pyrotechnische Gegenstände
    a) Kategorie P1: pyrotechnische Gegenstände, von denen eine geringe Gefahr
    ausgeht, außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für
    Bühne und Theater,

    Spannend, nicht wahr?

    Was Ihr daraus macht, müsst Ihr natürlich selber wissen und auch ganz allein verantworten.
    Für mich sehe ich hier ein Verbort der Kategorie II und KEIN Verbot für Kat. P1.
    Ob Kat. II automatisch bedeutet, oder so gedeutet werden muss, dass das auch für F2 gilt, kann wohl nur ein Jurist erahnen und nur ein Richter beantworten.

    Zu dem Verbot sei zu sagen, dass ich mit dem hier bekannten RA in Korrespondenz bin.
    Wir haben den Fall erörtert und eine Summe abgeschätzt, die zur Absicherung des worst case Falls bereit stehen muss.
    Wir reden hier von ca. 5.000,- Euro.
    Ich habe versucht die Finanzierung auf die Beine zu stellen und habe bekundet mich selbst mit 1.500,- zu beteiligen. Also mit kanpp einem Drittel. Wenn ich auf ein entsprechendes Echo gestoßen wäre, hätte ich auch noch ein wenig dazu gelegt. Leider habe ich bisher aber nur Krämpfe in den Portemonaies erlebt.

    Vielleicht lässt sich ja hier über das Forum etwas realisieren. Jemand eine Idee?
    Es gilt 3.500,-€ auf die Beine zu stellen. Oder wenigstens 3.000,-, den Rest mache ich dann schon.
    Und im Erfolgsfall bleibt ja der größere Anteil dieser Summe über. Der würde dann wieder anteilig umgelegt werden.

    Jemand einen Plan dazu, wie man die Kohle auftreiben könnte?
    Ich versuche es jetzt noch einmal mit dem Rechtsschutz, da wir seit diesem Jahr Verwaltungsrecht allgemein eingeschlossen haben und es jetzt endlich die neue Allgemeinverfügung gibt, kann nun erneuten Antrag stellen.

    Bis denne erstmal und frohe Weihnachten und ein gutes und erfolgreiches 2018 für Euch.
    Thomas
     
  16. ......für mich immer noch ein Unding,
    das es überhaupt für die gesamte Gemeinde möglich ist,
    ein komplettes Feuerwerk Verbot durchzusetzen.

    Denn schaut Euch doch einmal die Gemeinde an:
    Google Maps

    http://www.luehe.sitzung-online.de/...rfAllgemeinverfuegungAbbrennverbotSprengs.pdf

    Vorlage - 0371/16-21 - Generelles Feuerwerksverbot im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Lühe


    https://www.facebook.com/hollerntwielenfleth/posts/2419385328078207?__tn__=-R
     
  17. Ist es so wie es da geschildert wird nicht rechtswidrig?
    Das ist ja generell und nicht wegen irgendwelcher Brandschutzgründe bzw. Denkmalschutz.

    Ich weiß ja nicht, doch das ganze müsste mal rechtlich vor Gereicht behandelt werden.
     
  18. Derartige Verbote gibt es aber schon seit vielen Jahren. In der Haseldorfer Marsch ist das Abbrennen seit zig Jahren verboten, weil alles voller Reetdachhäuser steht. Da macht das auch Sinn, weil es echt gefährlich ist und es Brände gegeben hatte.

    Wenn man was dagegen tun will, muss man sich wohl in die Kommunalpolitik begeben. Das ein Gericht das aufhebt, halte ich für unwahrscheinlich, unser Anliegen ist nicht popolär genug. Besser Unterschriften sammeln, Zonen bezeichnen wo der Abbrand ungefährlich ist, Regeln vorschlagen. Natürlich hoher Aufwand, aber es gibt auch viele die gern ein Familiensortiment zünden wollen. Oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen, da müssen sie begründen und dagegen kannst Du klagen.

    LG

    GoldDragon
     
  19. da
    da ist es aber auch sinnvoll begründet bzw. ist das Abbrennen von ptg nur aufgrund der 1. SprengV verboten, ohne lokale Entscheidung.
     
  20. @tommihommi1

    Ja genau. Auf der anderen Elbseite ist es aber ähnlich (Jork und überhaupt im Alten Land). Viel Reet.
     
  21. @Nusspapst Guck mal hier: Drei Bewohner auf Spiekeroog dürfen Böller werfen

    Die haben sich erfolgreich gewehrt!

    Vielleicht hilft ein Spendenmarathon bei euch im Dorf? Anscheinend lassen es eure Nachbarn ja auch gerne krachen. Und ein paar hundert € um einen Anfang im Kampf zu finden sollten doch zusammenzukriegen sein. Zumindest für eine fundierte Rechtsauskunft und ein erstes Anschreiben an die Gemeinde das man gegen sie vorgehen wird mit Bezug auf das Urteil auf Spiekeroog.
     
  22. Auf Spiekeroog hat ja jemand gegen das Verbot verstoßen und dann gegen den Bußgeldbescheid geklagt.
    Wenn mann nicht mindestens 200 Meter Abstand von Reetdächern hält, würde ich aber von diesem Vorgehen abraten.
     
  23. ...sagt hoffentlich der gesunde Menschenverstand. Ich denke als Silvesterzündler trägt man eine besondere Verantwortung für sein Feuerwerk.

    Viele Grüße
    Jennifer
     
    derVolk gefällt das.
  24. Also ich sehe das ganz einfach. Das SprenG regelt ganz klar die Abbrennzeiten auf Bundesebene. Es ist also ein Bundesgesetz, an das sich alle Länder, Kommmunen und Gemeinden halten müssen. Außer es besteht eine Gefährdung, durch z.B. Reeddächer oder Gebäude die geschützt werden.
    Alles andere wäre hier willkür und würde gegen das Gesetz verstoßen.

    Daher haben dieses Disskusionen von Feuerwerksverboten in Städten keine Handhabe. Es müsste also das SprenG angepasst werden...
     
  25. Das Sprengstoffgesetz regelt das Feuerwerksverbot doch schon.

    Ob es diese Allgemeinverfügung nun gibt oder nicht ist für die Geltung des Verbotes nicht relevant.
    Schließlich beschreibt der §23 Absatz 1 schon ein generelles Verbot:

    Aus diesen Grund ist eine Allgemeinverfügung nach §24 Absatz 2 Punkt 1 nicht notwendig.
    Das Verbot wird schon mit dem §23 Absatz 1 geregelt.
    Deshalb sehe ich die Allgemeinverfügung von den Behörden als Hinweis.

    Trotzdem scheint die Allgemeinverfügung so nicht statthaft zu sein.
    Es ist fragwürdig ob die notwendige Sorgfalt durch die Behörde gewährleistet werden.
    Ein pauschales Abbrennverbot zumindest muss plausibel und nachweisbar sein.

    Die Behörde muss in diesen Zusammenhang überprüfen und nachweisen, dass ein Feuerwerk nicht möglich ist.
    Eine Verallgemeinerung von Vielzahl von besonders brandempfindlichen Gebäuden zeugt zumindest nicht von der notwendigen Sorgfaltspflicht und den Eingriff durch Verbot.

    Gleichwohl ist hier der Prüfungstand des generellen Verbot ausschlaggebend.
    Nicht aber das Verbot in der Nähe von diesen besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen sowie andere in §23 Absatz 1.

    Man kann sich mal den Spaß machen und die in §23 Absatz 1 beschriebene Gebäude zu lokaliseren.
    Danach kann man überprüfen ob die Aussage der Verwaltung stimmt.
    Damit hat man ein gutes Argument gegen die Allgemeinverfügung.

    In diesen Zusammenhang ist auch die Überprüfung der Dichte der Bebauung mit derartigen Gebäuden. Gleichwohl dass hier die Gemeinde zwei Paragraphen zusammengehauen hat.
    Für das Verbot nach §23 Absatz 1 ist die Dichte der Bebauung nicht relevant.
    Viel mehr für das erzeugen von Knalleffekte. Das wird im §24 Absatz 2 Punkt 2 geregelt.
    Hieraus kann aber nicht ein generelles Verbot abgeleitet werden sondern ausschließlich ein Verbot von Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung.

    Weiterhin seien die Bemessungsgrundlagen von 200 m fragwürdig anzusehen.
    Auch hier sehe ich die Sorgfaltspflicht der Behörde.
    Es ist auch möglich ein Teilverbot z.B. von Raketen oder ähnliches zu erzeugen ohne ein Totalverbot zu erzeugen.
    Das setzt aber voraus, dass die Behördenvertreter sich mit der Materie auskennen.

    Unabhängig davon sei es fragwürdig wie diese Bemessungsgrundlage zustande kommt.
    Allein die Annahme aus den Sicherheitsbestimmung für Kategorie 4 ergibt für Raketen ein Sicherheitsabstand von 200 m in Wirkungsrichtung und seitlicher Richtung von 125 m.

    Es kann aus gesunden Menschenverstand davon ausgegangen werden, dass Menschen nicht direkt mit Raketen auf Reetdachhäuser und Co schießen. Allein daraus ergibt sich ein Wirkungsbereich von 125 m.
    Wir sprechen hier aber von der Kategorie 4. Die höchste und damit gefährlichste Kategorie

    Interessant wäre die Überprüfung auch mit Europäischen Richtlinie + Normen.
    Analogie zur BAM-Identifikationsnummer.

    Total spannend das Thema.... :)
     
    T.o.1 und wgriller gefällt das.
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